Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) angenommen. Dem Gesetzentwurf stimmte er in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung(19/30938, 19/31118) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu.
Die AfD hatte zudem verlangt, über Teile des Gesetzentwurfs und über den Gesetzentwurf insgesamt getrennt abzustimmen. In namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen gegen 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Bundestag für die Annahme der Artikel neun und zehn zum Infektionsschutzgesetz. Diese besagen unter anderem, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu ihrem Außerkrafttreten können solche Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.
Stiftungsrecht vereinheitlicht
Im Übrigen wird mit dem Gesetz das Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.
Zusätzlich wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher werden. Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen geführt, so die Bundesregierung. (mwo/sas/24.06.2021)