Der Bundestag hat am Freitag, 29. April 2022, der Fortsetzung des Bundeswehr-Einsatzes im Mittelmeer zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 534 Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI“ (20/1240) im Mittelmeer ab. Gegen des Einsatz haben 109 Abgeordnete gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (20/1535) des Auswärtigen Ausschusses und eine Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (20/1547) zugrunde.
Antrag der Bundesregierung
Die Teilnahme der Bundeswehr an dieser Mission soll nach dem Willen der Bundesregierung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Beendet werden soll aber die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine. Wie die Bundesregierung schreibt, zielt die Operation weiterhin darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und einen zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen.
Die Bundeswehr soll weiterhin Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Die Beteiligung an der Mission begründet die Bundesregierung mit dem Ziel, zu einer stabilisierenden Wirkung auf Libyen sowie zu dem durch die Vereinten Nationen geführten Friedensprozess des Landes beizutragen.
Kosten von 21,8 Millionen Euro
Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf Meeresgebiete außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommen der Luftraum über diesen Gebieten sowie angrenzende Seegebiete, die zur Umleitung und Übergabe von Schiffen in einen europäischen Hafen benutzt werden. Davon
ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 15 Seemeilen.
Das Mandat ist befristet bis Ende April 2023, die einsatzbedingten Kosten werden auf rund 21,8 Millionen Euro beziffert. Als rechtliche Grundlage werden unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, verschiedene Resolutionen des Sicherheitsrates und die Beschlüsse 2020/472/GASP und 2021/542/GASP des Rates der Europäischen Union angeführt. (vom/ahe/29.04.2022)