Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a GG)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) (Drucksachen 20/1410(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/2091(Dokument, öffnet ein neues Fenster))