Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 3. Juni 2022, eine Grundgesetzänderung (Artikel 87a) in Verbindung mit dem geplanten Bundeswehr-Sondervermögen beschlossen. In namentlicher Abstimmung haben 567 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung (20/1410) und 96 Abgeordnete dagegen gestimmt. 20 Parlamentarier haben sich enthalten. Für die Annahme war eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages (491 Abgeordnete) erforderlich. Die Grundgesetzänderung soll die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit in der Verfassung verankern.
Die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Für die Grundgesetzänderung ist die Koalition im Bundestag auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde (20/2091). (scr/irs/03.06.2022)