Mit 526 Ja- zu 99 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Freitag, 7. Juli 2022, die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) gebilligt. Zu dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/1976), der eine Entsendung von unverändert bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vorsieht, hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/2647) abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/2648) vorgelegt. Zwei Abgeordnete enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.
Antrag der Bundesregierung
Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehört laut Antrag neben der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ der Aufbau der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Struktur“.
Die Sicherheitslage sei zwar weiterhin überwiegend ruhig und stabil, schreibt die Bundesregierung. Allerdings verbleibe nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden des Landes, es gebe weiterhin angespannte Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Auch die innenpolitische Situation im Kosovo sei mit dem Blick auf den Norden des Landes weiterhin fragil. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steige die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen.
Kosovo wünscht fortgesetzte Präsenz von KFOR
Rechtsgrundlagen des Einsatzes bleiben der Vorlage zufolge unter anderem die Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) der Vereinten Nationen und der Einsatzbeschluss des Nordatlantikrates von 1999. Kosovo habe zudem stets zum Ausdruck gebracht, dass die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf der Grundlage der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 gewünscht sei. (ahe/hau/08.07.2022)