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11. November 2022

Änderung des Atomgesetzes - 19. AtGÄndG (Gesetzentwurf CDU/CSU)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) (Drucksachen 20/3488(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 736 Mitglieder

  • 242 ja
  • 413 nein
  • 0 enthalten
  • 81 nicht abg.

SPD
206 Mitglieder

  • 0 ja
  • 189 nein
  • 0 enthalten
  • 17 nicht abg.

CDU/CSU
197 Mitglieder

  • 173 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 24 nicht abg.

B90/Grüne
118 Mitglieder

  • 0 ja
  • 108 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

FDP
92 Mitglieder

  • 0 ja
  • 86 nein
  • 0 enthalten
  • 6 nicht abg.

AfD
79 Mitglieder

  • 66 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 13 nicht abg.

Die Linke
39 Mitglieder

  • 0 ja
  • 29 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

fraktionslos
5 Mitglieder

  • 3 ja
  • 1 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 11. November 2022, die Laufzeiten für die letzten drei aktiven Atomkraftwerke in Deutschland – Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 – um dreieinhalb Monate bis zum 15. April 2023 verlängert. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes (20/4217(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten von den 661 Parlamentariern, die an der namentlichen Abstimmung teilnahmen, 375 Abgeordnete. 216 votierten dagegen, 70 enthielten sich der Stimme. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. 

Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte (20/4369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Antragsteller kritisierten die Pläne der Regierung als „Scheinlösung“ und forderten unter anderem, den Betrieb der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 und Emsland bis Ende 2024 zu verlängern. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Auch drei weitere Initiativen zur Laufzeit der Atomkraftwerke in Deutschland – ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/3488(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zwei Anträge der AfD (20/32(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/4062(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – wies das Parlament zurück.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.

Ministerin Lemke wirbt für Kompromiss des befristeten Weiterbetriebs

Die Bundesregierung entscheide sich in einer durch den Ukrainekrieg ausgelösten Krise dafür, die drei deutschen AKW weiterlaufen zu lassen, um damit die Stromversorgung in Deutschland zu stabilisieren, hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Einbringung der 19. Atomgesetznovelle zu Beginn der Sitzungswoche am Mittwoch, 9. November 2022, im Plenum erklärt. Die drei AKW könnten einen „kleinen Beitrag leisten“, um über den Winter zu kommen. Deutlich gemacht hatte sie dabei aber auch, dass der Atomausstieg damit nicht in Frage gestellt werde. „Es bleibt beim Ausstieg, Punkt.“

Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, verdeutlichte in der abschließenden Debatte noch einmal, was die Bundesregierung zu dieser „pragmatische Entscheidung“ bewogen habe: Neben der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise sei auch die „Krise der französischen AKW“ ein Grund, die deutschen AKW befristet weiterlaufen zu lassen. Nicht zuletzt sei aber auch das „energiepolitische Fiasko“ aus 16 Jahren Union-geführten Bundesregierungen verantwortlich: Diese habe die Abhängigkeit zu russischem Öl begründet und die Energiewende verzögert. Der Union hielt Kühn vor, nun mit ihrem Gesetzentwurf auch noch den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ zu verfolgen. Das komme aber nicht in Frage.

Grüne: Streckbetrieb ohne neuen Brennstoff 

Dies bekräftigte auch sein Parteikollege Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Umweltausschusses. Er verwies auf die Gefahren der Atomkraft, die durch den Krieg in der Ukraine noch klarer zutage träten: AKW würden dort zu Angriffszielen: „Jeder Tag mit Atomenergie ist ein Tag zu viel“, sagte Ebner. Daher hätte seine Fraktion die drei deutschen AKW am liebsten nur als Notfallreserve im Winter behalten, nicht im Leistungsbetrieb. Der Stresstest der Netzbetreiber habe schließlich auch gezeigt, wie klein ihr Beitrag zur Stromversorgung sei.

Trotzdem werde die Grünen-Fraktion den geplanten Streckbetrieb der Meiler mittragen, kündigte der Abgeordnete an. Entscheidend sei, dass kein neuer Brennstoff beschafft und damit keine Grundlage für eine weitere Verlängerung des Betriebs über den 15. April hinaus geschafft werde.

SPD: Kapitel schließt sich „unwiderruflich“

Die SPD stellte sich ausdrücklich hinter diese Position: Mit der geplanten Atomgesetzänderung schaffe die Ampel die rechtliche Grundlage, dass die restlichen Brennstäbe „ertüchtigt“ und der vorhandenen Brennstoff in den AKW bis zum Frühling aufgebraucht werden dürfen.

Das sei Kern der Regelung, „nicht mehr und nicht weniger“. Am 15. April schließe sich dann das Kapitel der Atomkraftnutzung in Deutschland „unwiderruflich.“

FDP: Weiterbetrieb bis April ist unumgänglich

Nicht festlegen wollten sich die Liberalen: Carina Konrad (FDP) ließ offen, ob es nach dem 15. April 2023 noch einmal der AKW zur Stabilisierung der Stromversorgung bedürfe. Den Weiterbetrieb bis zum Frühling nannte sie in jedem Fall „unumgänglich“. Ziel sei eine sichere und bezahlbare Stromversorgung, um die Grundlage des Wohlstands zu erhalten. „Industrie, Handwerksbetriebe und Mittelständler“ bräuchten beides, sichere und bezahlbare Preise, sonst drohe die Wirtschaft Schaden zu nehmen. Abwanderung und Arbeitslosigkeit seien die Folge.

Um das zu verhindern, habe die Bundesregierung schon einiges getan, so Konrad und verwies unter anderem auf das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren. Sie werde sich aber auch mit umstrittene Themen wie Gas-Fracking auseinandersetzen, um Deutschland voranzubringen.

Union: Weiterbetrieb bis 2024 senkt Strompreise

Steffen Bilger (CDU/CSU) monierte die geplante Regelung als unzureichenden „Minimalkonsens“. Der Streckbetrieb bis zum 15. April bringe zu wenig: Nicht nur helfe er nicht, die Strompreise genügend zu dämpfen und die Verbraucher zu entlasten, er gebe auch keine Antworten für den Winter 2023/24.

Ganz anders der Gesetzentwurf der CDU/CSU: Dieser finde eine „angemessene und maßvolle“ Antwort auf die gegenwärtige Energiekrise, meinte der CDU-Abgeordnete. Es bleibe beim Ausstieg, versicherte er, aber die Laufzeiten würden bis Ende 2024 verlängert. Das schaffe Versorgungssicherheit, senke Strompreise und „erspare der Atmosphäre viele Millionen Tonnen CO2“. Das aber nehme die Bundesregierung in Kauf, die lieber Kohlekraftwerke wieder hochfahre, so Bilgers Kritik.

AfD: Deutschland braucht „grundlastfähige“ AKW

Thomas Ehrhorn (AfD) warf der Bundesregierung eine völlig verfehlte Energiepolitik vor. Mit „irrer Sanktionspolitik“ gegen Russland habe sie die Gasknappheit provoziert, mit ihrer Energiewende zerstöre sie die „Industrienation Deutschland“ und riskiere die „Verarmung der Bevölkerung“, so der Abgeordnete.

Ein zeitlich begrenzter Streckbetrieb bringe Deutschland „keinen Meter weiter“. Es brauche auch in Zukunft noch grundlastfähige Atomkraftwerke, sagte der Abgeordnete.

Linke: AKW-Nutzung ist teuer und schädlich

Völlig konträr dazu die Position der Linksfraktion. Punkt für Punkt zählte Ralph Lenkert (Die Linke) die Nachteile der Atomkraft auf. Diese sei zuallererst ein Risiko: Menschliches Versagen, Materialverschleiß – die Technik sei nicht vollends beherrschbar, argumentierte der Abgeordnete.

Mit dem Ukrainekrieg drohe nun auch noch die Gefahr eines atomaren Super-GAU. Zudem sei die weitere Nutzung teuer, umwelt- und gesundheitsschädlich und nicht mehr zu versichern. Sie zementiere überdies die Abhängigkeit von russischem und kasachischem Uran und produziere weiter giftigen Atommüll, für den es kein Endlager gebe. Um den Strompreis zu senken, brauche es Atomkraftwerke aber gar nicht. Für hohe Preise seien vor allem „falsche Marktregeln und Spekulation“ verantwortlich, daher brauche es Regeln im Stromsystem, forderte Lenkert.

Abgelehnter Gesetzentwurf der Union

Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (20/3488(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich für längere Laufzeiten bis mindestens zum 31. Dezember 2024 ausgesprochen hatte. Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe sich die Energieversorgungssituation in Deutschland nach Darstellung der Unionsfraktion erheblich zugespitzt, Gas-und Strompreise seien auf ein Rekordniveau gestiegen, so die Unionsfraktion in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf. Dennoch gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix, obwohl es aus Sicht der Fraktion Alternativen gibt. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2 (Bayern), Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen) zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen. Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schrieben die Abgeordneten.

Da „ausufernde Strompreise“ und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich. Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Vorgeschlagen wurde eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024. Für die Vorlage stimmten 242 und 413 dagegen. Zu dem Entwurf lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (20/32(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Laufzeitbeschränkungen der Atomkraftwerke aufzuheben. Deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität sei notfalls auch staatlich zu gewährleisten. Zu der Vorlage, die mit den Stimmen von 581 Abgeordneten abgelehnt wurde, lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. 72 Parlamentarier hatten für den Antrag votiert. 

Darin heißt es: Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung müsste die Bundesregierung auf die Landesregierungen einzuwirken, „notfalls sofort per Erlass durch die Bundesregierung“, eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kernkraftwerke zu erteilen. Sofern den Betreibern der Weiterbetrieb nicht zuzumuten sei, müsste dieser durch den Bund sichergestellt werden, verlangte die AfD-Fraktion. 

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (20/4062(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) plädierte die AfD für die umfassende Förderung der Forschung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. „Eine Energieversorgung zu Kosten und damit auch Preisen, die es deutschen Unternehmen erlauben, auch international wettbewerbsfähig zu produzieren, ist für den Erhalt des Industrie- und Wirtschaftsstandorts Deutschland und damit auch für den Erhalt unseres Wohlstands zwingend notwendig“, so die Fraktion.

Die Bundesregierung sollte sich deshalb unter anderem der Einstufung der Kernenergie als nachhaltige, also „grüne“ Technologie durch die Europäische Kommission anschließen. Das Atomgesetz sollt so geändert werden, dass die Erforschung der friedlichen Nutzung der Atomenergie in Deutschland künftig wieder möglich ist. Bereits im Haushalt 2023 sollten Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Erforschung der friedlichen Nutzung der Kernenergie bereitgestellt und damit die Kernenergieforschung im gleichen Umfang gefördert werden, wie es für die Forschung an der Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ derzeit beabsichtigt ist. Der Antrag wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/4358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. (sas/mis/che/hau/11.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

CDU/CSU

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Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

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Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

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Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Parl. Staatssekretär für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

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Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

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Petr Bystron

Petr Bystron

© Petr Bystron/ Christoph Höppel

Bystron, Petr

AfD

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Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

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Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

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Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

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Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/32 - Antrag: Horizont erweitern - Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung
    PDF | 205 KB — Status: 10.11.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/763 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/32 - Horizont erweitern - Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung
    PDF | 216 KB — Status: 17.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 206 KB — Status: 20.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4062 - Antrag: Energieversorgung sichern und wirtschaftliches Potenzial nutzen - Forschung an der friedlichen Nutzung der Kernenergie wieder aufnehmen und umfassend fördern
    PDF | 190 KB — Status: 18.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4217 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 261 KB — Status: 02.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4357 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4217 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3488 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 148 KB — Status: 09.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4358 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4062 - Energieversorgung sichern und wirtschaftliches Potenzial nutzen - Forschung an der friedlichen Nutzung der Kernenergie wieder aufnehmen und umfassend fördern
    PDF | 188 KB — Status: 09.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4369 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/4217, 20/4357 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 152 KB — Status: 09.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4423 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4217 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3488 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 189 KB — Status: 10.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4217(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen)
  • 10:33:48: Beginn der Abstimmung
  • 10:44:29: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 661 Ja: 375 Nein: 216 Enthaltungen 70
  • Gesetzentwurf 20/4217(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen


10:44:46: Beginn der Sitzungsunterbrechung
10:47:45: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3488(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen)
10:57:15: Beginn der Abstimmung
11:07:42: Ende der Abstimmung
Gesamt: 655 Ja: 242 Nein: 413 Enthaltungen 0
Gesetzentwurf 20/3488(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/4357(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4423(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

11:07:59: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:10:41: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/763(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 20/32(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen)
11:12:15: Beginn der Abstimmung
11:24:14: Ende der Abstimmung
Endgültiges Ergebnis
Gesamt: 653 Ja: 581 Nein: 72 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 20/763(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 20/32(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Beschlussempfehlung 20/4358(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 20/4062(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4369(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

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Stand: 12.05.2026