Das Entsenderecht kann künftig auch im Straßenverkehrssektor angewendet werden. Namentlich votierten am Donnerstag, 15. Juni 2023, 598 Abgeordnete für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ (20/6496, 20/6877). 70 Parlamentarier hatten sich enthalten. Nein-Stimmen gab es keine. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/7244) vor. Das Gremium hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungstext beschlossen.
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kabotage modernisieren – Einheimische Transportunternehmen vor unerlaubtem Preisdumping schützen“ (20/6534) fand keine Mehrheit. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen die Initiative. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/6982) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig das Entsenderecht auch im Straßenverkehrssektor anzuwenden und die entsprechende EU-Richtlinie 2020/1057 in deutsches Recht umzusetzen. Betroffen seien beispielsweise Kraftfahrer, die im Inland arbeiten, aber von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, schreibt die Regierung. Das Entsenderecht regelt unter anderem Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und nun auch die Ruhepausenzeiten. Auch lege die Richtlinie fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden.
Ziel der neuen Straßenverkehrsrichtlinie sei es, „Diskrepanzen zwischen der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften“ bei der Entsendung von Arbeitern im Straßenverkehrssektor zu beseitigen. Von den Regelungen nicht betroffen seien Fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen. Unternehmen müssen dem Gesetz zufolge durch die neue Regelung spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung übermitteln. Dafür stehe ein neues mehrsprachiges Portal zur Verfügung. Außerdem müssten sie ihren Fahrern für die Zeit im Ausland bestimmte Unterlagen mitgeben, die auf Verlangen vorzuzeigen seien. Hierzu zählten unter anderem die Identität des Unternehmens sowie Beginn und Ende der Beschäftigung. In seiner Sitzung vom Mittwoch, 15. Juni, hat der Verkehrsausschuss neben redaktionellen Anpassungen in einem verabschiedeten Änderungsantrag beschlossen, dass die EU-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht übernommen wird.
Antrag der AfD
Um Preisdumping auf dem Frachtmarkt zu verhindern, forderte die AfD in ihrem abgelehnten Antrag (20/6534), den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr schärfer zu kontrollieren und Verstöße stärker zu sanktionieren.
Die Bundesregierung sollte sich aus Sicht der Fraktion unter anderem stärker für einheitliche Wettbewerbsbedingungen und die Etablierung des intelligenten Fahrtenschreibers auf EU-Ebene einsetzen. (des/hau/15.06.2023)