Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, auf Antrag der Bundesregierung der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation „Eufor Althea“ in Bosnien und Herzegowina (20/7075) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 487 Abgeordnete dafür, 80 Abgeordnete dagegen und zwei haben sich enthalten. Dazu hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/7390) vorgelegt. Der Haushaltsausschuss hatte einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit ( 20/7408) abgegeben.
Entsendung von bis zu 50 Soldaten
Die Bundeswehr soll nach dem Willen der Regierung ihre Beteiligung an „Eufor Althea“ fortsetzen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Zentrale Aufgabe von „Eufor Althea“ ist den Angaben zufolge die Unterstützung der weiterhin andauernden und aus Sicht der Regierung erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. „Dennoch ist es bislang nicht gelungen, starke gesamtstaatliche Institutionen zu etablieren“, schreibt die Bundesregierung.
Blockaden im politischen Reformprozess
Für den EU-Beitrittsprozess des Landes bleibe die Umsetzung dringend notwendiger Reformen, die bislang ausgeblieben sei, maßgeblich. Es bestünden weiterhin Blockaden im politischen Reformprozess, das Destabilisierungspotenzial sei unverändert hoch. Die Operation „Eufor Althea“ bleibt laut Regierung als „Garant für Stabilität in dem Land essenziell“.
Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2024. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2658 (2022), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 9,1 Millionen Euro. (vom/ahe/23.06.2023)