Mehrere Initiativen der AfD, die auf eine Weiternutzung der Kernkraft hinausliefen, hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, mit jeweils breiten Mehrheiten zurückgewiesen. Gegen einen Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/9155) votierten in namentlicher Abstimmung 550 Parlamentarier. 69 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung.
Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/6533) wurde mit 535 Stimmen abgelehnt. 66 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, ein Parlamentarier enthielt sich. Zu der Initiative hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussvorlage erarbeitet (20/7433).
Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ wurde im Anschluss an die Debatte direkt und mit der Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/7433) vor.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion forderte, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollten die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret sollte im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.
Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen“.
Erster Antrag der AfD
Auch in ihrem ersten Antrag forderte die AfD einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Abgeordneten verlangten, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.
Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten, hieß es in der Begründung des Antrags. Die Bundesregierung sollte die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“. Weiter wurde gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag forderten die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, die jeweils zuständigen Behörden der Länder anzuweisen, die Genehmigungsverfahren zum Rückbau der am 15. April 2023 und am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Reaktorblöcke sowie der abgeschalteten Anlagen Philippsburg 2 sowie Gundremmingen B und C unverzüglich zu stoppen beziehungsweise, soweit bereits erteilt, zu widerrufen und für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen.
Zudem sollte die Regierung den AKW-Betreibern gegen Zusage von entschädigungsbewehrt garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre –sofern dies die technische Alterung zulässt – aufgeben, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder unverzüglich herzustellen und sie bei der unverzüglichen Beschaffung neuen Brennstoffs zu unterstützen. Ferner sollte die Bundesregierung in den Bereichen Kernspaltung und Kernfusion die zur Verfügung gestellten Forschungsgelder erhöhen. (mis/sas/hau/ste/10.11.2023)