Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8629, 20/9005, 20/9243 Nr. 1.7). Einzig Die Linke stimmte gegen das Gesetz.
Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf vorgelegt hatte (20/8785), wurde mit 404 Stimmen abgelehnt. 252 Abgeordnete votierten namentlich für den Antrag. Auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zum Thema (20/7251) wurde mehrheitlich nach einfacher Abstimmung abgelehnt. Nur die AfD stimmte mit der Union. Zu den Gesetzentwürfen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/9284) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/8629) darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen.
Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent.
Zügigere Bearbeitung von Asylanträgen
Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet.
Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.
Keine Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat
Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt.
Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen.
Der Bundesrat hatte am 20. Oktober keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben (20/9005).
Gesetzentwurf der Union
Die CDU/CSU-Fraktion führte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (20/7251) aus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vorlägen. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldauischen Staatsangehörigen der Fall gewesen.
Wie die Fraktion zugleich darlegte, können durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt.
Deutschland weniger attraktiv als Zielland
Mit dem Gesetzentwurf werde „zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen hat, zeitnah umgesetzt“.
Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv, hieß es in der Vorlage weiter. Durch die „zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies gehe im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. (vom/sto/ste/16.11.2023)