Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Wer trägt Verantwortung für die Kultur?“ im Rahmen der Ringvorlesung an der Humboldt Universität zu Berlin

Sehr gehrter Herr Prof. Honnefelder,
meine Damen und Herren,

die Ringvorlesung des Guardini Kollegs stellt die Frage nach der Verantwortung heute an Politik und Wirtschaft, an Medien und Kirchen, an Universitäten und Europa. Und die Reihe der dazu angekündigten Vorlesungen beginnt mit der Kultur. Ich weiß nicht, ob das ein schierer Zufall ist, der auch mit der Verfügbarkeit der angesprochenen Gastreferenten zu tun haben könnte. Wenn es denn so wäre, würde ich das als einen besonders glücklichen Zufall empfinden, und wenn die Reihenfolge ganz bewusst so gewählt war, dann verdiente sie in besonderer Weise gewürdigt zu werden als ein demonstratives Bekenntnis zu der Einsicht, dass Kultur eben nicht die liebenswürdige Nebensache ist, nach dem alles andere vermeintlich wirklich Wichtige erledigt ist, das gehobene Programm zum Feierabend gewissermaßen, sondern die Hauptsache, eine Hauptsache jedenfalls.

Die Frage für den heutigen Abend „Wer trägt die Verantwortung für die Kultur?“ ist geradezu simpel, auch deshalb ist die Antwort alles andere als einfach. Die Schwierigkeiten einer Beantwortung dieser Frage beginnen schon mit dem in den letzten Jahren hoffnungslos inflationierten Kulturbegriff. Von der Alltagskultur über die Esskultur und Trinkkultur, die Hauptstadtkultur, die Streitkultur bis zur Wohnkultur, um nur ein halbes Dutzend vieler hunderter Begriffsbildungen der jüngeren Vergangenheit zu nennen. Eckard Henscheid hat schon vor 5 Jahren eine Publikation mit dem Titel „Alle 756 Kulturen – eine Bilanz“ vorgelegt, und in diesem Zusammenhang einen virtuellen „Grand Prix der Kulturen“ ausgelobt, der im übrigen in dieser Verbindung von eindrucksvollen Quantitäten und ironisierender Nachfrage die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Thema schon hinreichend illustriert.

Die kürzeste und zugleich richtigste mögliche Antwort auf die Frage „Wer trägt die Verantwortung für die Kultur?“ könnte und müsste lauten: Wir. Wir alle. Die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine und Verbände, die Kirchen und die Medien, die Parteien und der Staat. Der Staat nicht zuerst und ganz gewiss nicht zuletzt. Er hat eine unverzichtbare, auch nicht kompensierbare, aber ganz sicher keine exklusive Verantwortung für die Kultur dieses Landes und dieser Gesellschaft.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Die beiden Sätze werden Ihnen bekannt vorkommen, sie finden sich im Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz verpflichtet diesen deutschen Staat ausdrücklich auf die Prinzipien der Demokratie, den Sozialstaat, den Bundesstaat und den Rechtsstaat. Von Kulturstaat ist in diesem Zusammenhang keine Rede. Insoweit allerdings hat die politische Praxis die Verfassungstheorie längst überholt bzw. eingeholt. Natürlich hat der Staat, jeder Staat, eine kulturpolitische Verantwortung. Wie weit oder eng auch immer der Staat seine Aufgaben versteht, er ist für die Lebensbedingungen seiner Bürger verantwortlich, mindestens mitverantwortlich. Dass dazu innere und äußere Sicherheit, Polizei und Armee, Krankenhäuser und Kasernen, Straßen und Bäder, nicht aber Sprache, Geschichte, Tradition, also die Kultur eines Landes gehören sollen, ist eine absurde Vorstellung. Zu den staatlichen Aufgaben zählt natürlich auch die Verantwortung für Kunst und Kultur. Dieses Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat hat nach manchen Bekräftigungen in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Einigungsvertrag, also im Kontext der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, erstmals ausdrücklich auch einen verfassungsrelevanten Ausdruck gefunden.

Es gibt gewiss viele große Kulturnationen. Aber es gibt nur wenige Staaten, die für Kunst und Kultur absolut und relativ so viele öffentliche Mittel einsetzen, wie Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland. Über 90 % der Kulturausgaben in Deutschland werden aus staatlichen Haushalten aufgebracht. Weniger als 10 % von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und Sponsoren, deren Anteil an der Gesamtfinanzierung in der Öffentlichkeit inzwischen maßlos überschätzt wird. Diese Relation von ziemlich genau 90:10 öffentlicher und privater bürgerschaftlicher Verantwortung für die Finanzierungserfordernisse eines Kulturstaates versteht sich keineswegs von selbst. Es gibt andere bedeutende Länder, in denen die Relation völlig anders ist. In den Vereinigten Staaten sind sie fast präzise umgekehrt: 10 % öffentlich und 90 % privat bürgerschaftlich organisiert. Kunst- und Kulturförderung wird dort als private, in Deutschland als öffentliche Aufgabe verstanden. Gott sei Dank, wie ich hinzufüge, und überhaupt nur verständlich und erklärbar auf dem Hintergrund einer jahrhundertealten Geschichte, in der ein Föderalismus, der damals noch nicht so hieß, auch im konkurrierenden Repräsentationsaufwand rivalisierender Fürstenhäuser die Vielzahl, die Breite, die Verteilung der Kunst- und Kultureinrichtungen in Deutschland möglich machte, die wir im besten Wortsinn geerbt haben und manchmal etwas vorschnell für selbstverständlich halten.

Nach dem letzten Kulturfinanzbericht sind im Jahr 2005 etwas mehr als 8 Mrd. Euro als öffentliche Kulturfinanzierung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht worden. Von diesen 8 Mrd. Euro entfällt wiederum der Löwenanteil auf die Kommunen und die Länder, die zusammen knapp 90 % der öffentlichen Mittel in Deutschland aufbringen, während der Bund seinerseits gut 10 % dieser Kosten trägt, dazu kommen allerdings noch 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln für Programme und Projekte der auswärtigen Kulturpolitik, für die er eine originäre Verantwortung hat.

Die gerade vorgetragenen Größenordnungen sind wie meistens sehr relativ, pro Einwohner bedeutet das, dass im Jahr ziemlich genau 100 Euro für Kunst und Kultur aus öffentlichen Kassen verausgabt werden. Der Anteil der Kunst- und Kulturförderung an den öffentlichen Haushalten beläuft sich damit auf übersichtliche 1,75 % und gemessen an unserem Bruttoinlandsprodukt reden wir über einen Anteil von 0,4 %. Die Kulturausgaben der öffentlichen Hände sagen etwas über den Stellenwert, den die Förderung von Kunst und Kultur in der Politik hat, sie geben aber zweifellos keine hinreichende Auskunft, in welchem Ausmaß der Staat seiner Verantwortung für die Kultur nachkommt. Dazu will ich ein paar Hinweise geben, um deutlich zu machen, dass neben manchen bemerkenswerten Errungenschaften dieses deutschen Kulturstaates es auch manche beachtliche Fehlentwicklungen gibt, und dass wir insbesondere Anlass haben, kritisch darüber nachzudenken, ob hinter und unter der nach wie vor glänzenden Fassade nicht zunehmend die Fundamente zu bröckeln begonnen haben.

Der erste kritische Hinweis, den ich geben möchte, betrifft die zuletzt im Zusammenhang mit der Föderalismusreform wieder aufgelegte Debatte über die sogenannte „Kulturhoheit“, also die Zuständigkeit staatlicher Hände für die Förderung von Kunst und Kultur. Die Länder haben hier mit großem Nachdruck ihre Alleinzuständigkeit, jedenfalls was die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten angeht, reklamiert, was sich im übrigen auch in einer Reihe von durchaus praktischen operativen Fragen der Zuweisung oder der Duldung von Bundesaktivitäten in der Förderung von Kunst und Kultur niederschlägt. Der immer wieder aufflammende Streit zwischen Bund und Ländern um die sogenannte Kulturhoheit ist nach meinem Verständnis gleich doppelt abwegig. Erstens wird niemand vernünftigerweise den Kulturstaat Deutschland bekräftigen und gleichzeitig eine prinzipielle Unzuständigkeit des Bundes für diesen Kulturstaat durchsetzen wollen. Und zweitens lässt sich das Verhältnis des Staates zu Kunst und Kultur kaum missverständlicher ausdrücken, als ausgerechnet mit diesem Begriff „Kulturhoheit“. Ein Staat, der Kunst und Kultur mit hoheitlicher Gebärde begegnet, ist sicher kein Kulturstaat.

Zweite Anmerkung zur aktuellen Lage des Kulturstaates Deutschland. Der Kulturstaat kann seinen Ansprüchen nur genügen, wenn er von einer engagierten Bürgergesellschaft getragen und getrieben wird. Dies gilt sowohl für die innere Legitimation und Mehrheitsfähigkeit steuerfinanzierter Kulturausgaben, die wie jede öffentliche Ausgabe auch öffentlich rechenschaftspflichtig sind, als auch und erst recht für deren notwendige Ergänzung durch privatwirtschaftliche und gemeinnützige Aufwendungen. Dabei erwarten Stifter und Spender regelmäßig, und, wie ich finde mit vollem Recht, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht statt öffentlicher Ausgaben sondern zusätzlich bereitgestellt werden, um Programme und Projekte möglich zu machen, die das vorhandene Angebot ergänzen sollen.

Ich finde durchaus ermutigend, welche erstaunlich schnellen Wirkungen das vor wenigen Jahren reformierte Stiftungssteuerrecht in Deutschland ausgelöst hat, von dem nun Jahr für Jahr in einem beachtlichen Umfang Gebrauch gemacht wird. Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 13.000 solcher gemeinnütziger Stiftungen, die zusammen inzwischen über ein Kapital von beinahe 30 Mrd. Euro verfügen, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein beachtlicher Umfang auch zur Förderung von Kunst und Kultur und jedes Jahr kommen 800 – 1.000 neue Stiftungen dazu. Aber auch hier gilt wieder der Hinweis über die Relativität solcher quantitativen Befunde. Am Beginn des letzten Jahrhunderts war die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland fast 10mal so hoch wie heute. Und sie ist über Weltwirtschaftskrisen, vollständige Geldentwertung und eine politisch verfolgte, jedenfalls nicht gewünschte und deswegen am Ende gründlich ruinierte bürgerschaftliche Kultur auch und gerade gemeinnützigen Engagements auf einen Rest geschrumpft, den wir seit der Jahrhundertwende vom 20. zum 21. Jahrhundert nun mühsam wieder zu restaurieren im Begriffe sind.

Dritte Anmerkung zur allgemeinen Lage. Der nach meiner persönlichen Einschätzung Besorgnis erregendste Teil der kulturellen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland betrifft die kulturelle Bildung in unserem Lande. Die Vermittlung von Grundlagen und Interesse an bildender Kunst und Musik, wenn eben möglich auch die Motivation zur eigenen aktiven künstlerischen Betätigung ist in den deutschen Schulen längst notleidend geworden. Der allgemein beklagte Unterrichtsausfall ist in den musischen wie in den orientierenden Fächern eher überdurchschnittlich ausgeprägt. Immer häufiger wird der Unterricht fachfremd erteilt, also ohne die unbestrittene Professionalität, die in geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern für völlig unverzichtbar gehalten wird. Für den Umgang mit Kunst und Kultur gilt aber natürlich in gleicher Weise wie für die Geistes- und Naturwissenschaften, dass ohne Kenntnis auch kein Verständnis und ohne Motivation auch kein Engagement zu erreichen ist. Wenn bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Kunst und Kultur nicht nachwächst, dann vermindert sich unvermeidlicherweise in Zukunft sowohl das Angebot wie die Nachfrage für künstlerische Berufe sowie die großen und kleinen Kultureinrichtungen, deren Bestand keineswegs nur durch aktuelle Haushaltsprobleme ihrer Träger gefährdet ist. Der große und bunte Garten der deutschen Kulturlandschaft ist nach meiner Überzeugung weit weniger in seinen Blüten bedroht als in seinen Wurzeln.

Viertens. Der Staat ist nach unserem Staats- und unserem Kulturverständnis nicht für Kunst und Kultur zuständig, sondern für die Bedingungen, unter denen sie stattfinden. Er hat keine materielle Zuständigkeit für die Inhalte und die Formen, in denen sich Kunst und Kultur in einer Gesellschaft entfalten. Aber er hat eine originäre und nicht kompensierbare Verantwortung für die Bedingungen, unter denen eine solche Entfaltung überhaupt möglich ist. Deshalb kann Kulturpolitik gar nicht anspruchsvoll genug sein und muss zugleich die Bescheidenheit einüben, zu deren Ende Heinrich Böll auf der anderen Seite die Künstler seinerzeit aufgerufen hat. Nirgendwo, in keinem anderen Bereich der Gesellschaft ist die Distanz zum Staat so groß und so demonstrativ und zugleich die Erwartung der Alimentierung so ausgeprägt, wie in der Kunst und Kultur. Das scheint intellektuell weder besonders zwingend noch moralisch von bestechender Größe, aber es ist eine weitverbreitete Attitüde, die ihrerseits beinahe kunstvoll genannt werden kann. Worauf es aber allein ankommt, sie ist berechtigt. Die Kunst hat einen Anspruch gegenüber dem Staat, soweit er denn Kulturstaat sein will. Nicht aber der Staat gegenüber Kunst und Kultur. Salopp formuliert: der Kunst kann der Staat egal sein, dem Staat die Kunst nicht. Und die Kultur schon gar nicht.

Und damit bin ich bei meinem fünften und letzten und vielleicht wichtigsten Aspekt, der allein durch die noch einmal demonstrative Gegenüberstellung der beiden Begriffe Kunst und Kultur deutlich macht, dass wir hier über einen nicht auflösbaren Zusammenhang reden, aber eben nicht über ein und dasselbe. Und dass dann, wenn wir von der Verantwortung für die Kultur reden natürlich auch die Künste gemeint sind, aber doch ganz sicher nicht nur sie.

Meine Damen und Herren, die inzwischen alte Einsicht – mindestens Jahrzehnte alte Einsicht –, dass der moderne demokratische Verfassungsstaat auf normativen Voraussetzungen beruht, die er selbst weder schaffen noch garantieren kann, ist in jüngerer Vergangenheit sowohl praktisch wie theoretisch in mehrfacher Weise besonders eindrucksvoll bestätigt worden. Praktisch durch das zunehmende Bewusstsein von Orientierungs- und Integrationsproblemen in einer modernen Gesellschaft, die sich keineswegs von alleine auflösen, und theoretisch durch einen bemerkenswerten jüngeren Diskurs sowohl im Bereich der Wissenschaft, der zeitgenössischen Philosophie wie im Bereich der zeitgenössischen Theologie. Geradezu prototypisch für diesen neuen Diskurs will ich auf den denkwürdigen Dialog hinweisen, den vor etwas mehr als zwei Jahren Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger auf Einladung der Katholischen Akademie in Bayern unter dem Arbeitstitel „Vorpolitische moralische Grundlagen eines freiheitlichen Staates“ geführt haben. In diesem damaligen Gespräch und einer Reihe sich daran anschließender Publikationen hat Habermas darauf hingewiesen, dass republikanische Gesinnungen sich inzwischen weitgehend von ihren vorpolitischen Verankerungen gelöst haben, die wie ein gemeinsamer religiöser Hintergrund und eine gemeinsame Sprache für die Entstehung einer hochabstrakten staatsbürgerlichen Solidarität hilfreich gewesen sei. Habermas spricht von der Gefahr einer „entgleisenden Modernisierung der Gesellschaft, …die jene Solidarität auszehren könne, auf die der demokratische Staat, ohne sie rechtlich erzwingen zu können, angewiesen sei.“ So liege es auch im eigenen Interesse des Verfassungsstaates „mit allen den kulturellen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist“.

Habermas plädiert für eine selbstkritische Neubestimmung des Verhältnisses von Glauben und Wissen und weist zu Recht auf die unvermeidlichen Anpassungsprozesse hin, die sich daraus für das religiöse Bewusstsein, wie für die moderne säkularisierte Gesellschaft ergeben. Zwar habe die Religion ihren Anspruch auf ein Interpretationsmonopol und umfassende Lebensgestaltung im einem weltanschaulich neutralen Staat verloren, was man übrigens auch als überzeugter Christ nicht nur bedauern muss, dennoch sei die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt keineswegs mit einer politischen Verallgemeinerung einer säkularistischen Weltsicht gleichzusetzen. Weder dürften säkularisierte Bürger in ihrer Rolle als Staatsbürger religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotenzial absprechen, noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Noch einmal Habermas: „Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu versetzen.“

Dass der Habermas-Fanclub durch diese Auskünfte auch eher irritiert als gefestigt wurde, muss sofort einleuchten. Allerdings füge ich der Vollständigkeit halber hinzu, dass dies für den Ratzinger-Fanclub mit Blick auf seine damaligen Äußerungen in diesem Dialog in einer ähnlichen Weise gilt. Übrigens, meine Damen und Herren, ein herausragendes Beispiel für diese von Habermas angesprochene Übersetzungsleistung ist die Formulierung allgemeiner Menschenrechte, die den religiösen Gedanken der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen in den rechtsförmigen Anspruch auf Unantastbarkeit der Menschenwürde und daraus hergeleitete Grundrechte umgesetzt haben.

Joseph Ratzinger, damals noch Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, interpretiert diese verschiedenen Menschenrechtserklärungen als „in sich stehende Werte, die aus dem Wesen des Menschseins folgen und daher für alle Inhaber dieses Wesens unantastbar sind“ und weist zugleich daraufhin, dass die Evidenz dieser Werte heute keineswegs in allen Kulturen anerkannt sei. Der Islam habe seinen eigenen, vom westlichen abweichenden Katalog der Menschenrecht definiert und China stelle unbeschadet seiner im westlichen Kulturkreis entstandenen marxistischen Grundauffassungen immer häufiger die Frage, ob es sich bei den Menschenrechten nicht um eine typisch westliche Vorstellung handele, die für die eigene Gesellschaft und ihre Kultur hinterfragt werden müsse.

Es ist – wie ich glaube – für den zeitgenössischen Diskurs über die Grundlagen einer modernen freiheitlichen Gesellschaft von kaum zu überschätzender Bedeutung, dass so herausragende und gleichzeitig so unterschiedliche Repräsentanten der modernen Philosophie und der modernen Theologie wie Habermas und Ratzinger von der Kultur des christlichen Glaubens wie der Kultur der säkularen Rationalität als den „beiden großen Kulturen des Westens sprechen.“ Wobei ausgerechnet der heutige Papst deren faktische Nichtuniversalität betont. Unsere säkulare Rationalität ist eben nicht einfach weltweit gleichermaßen evident. „Ihre Evidenz“, schreibt Papst Benedikt, „ist faktisch an bestimmte kulturelle Kontexte gebunden und sie muss anerkennen, dass sie als solche nicht in der ganzen Menschheit nachvollziehbar und daher in ihr auch nicht im Ganzen operativ sein kann. Mit anderen Worten, die rationale oder die ethische oder die religiöse Weltformel, auf die sich alle einigen und die dann das ganze tragen könnte, gibt es nicht. Jedenfalls ist sie gegenwärtig unerreichbar“.

Im Lichte dieser Einsichten ist die öffentliche Debatte in Deutschland über die normativen Grundlagen unseres demokratischen Staates und seiner Verfassungsordnung auffällig mutlos und lustlos allemal. Sie hat jahrelang schlicht nicht stattgefunden, und wenn überhaupt wurde für die Verweigerung der Debatte die theoretische Überhöhung gesucht und gefunden. Der Ersatz für diese Debatte war die Aufforderung zum Dialog der Kulturen, die vielleicht auch deswegen so populär geworden ist, weil viele damit das Missständnis verbinden, die Aufforderung zum Dialog ersetze den eigenen Standpunkt. Tatsächlich setzt ein Dialog der Kulturen eine Kultur des Dialogs voraus. Und die Mindestvoraussetzung eines Dialogs ist erstens der eigene Standpunkt und zweitens die Toleranz für den anderen. Und das nicht nur im Sinne des Ertragenmüssens, dass es leider andere gibt, die andere Meinungen haben, sondern des Ernstnehmens anderer Überzeugungen und Orientierungen.

Nun wird in diesem Zusammenhang gerade in Deutschland immer wieder gerne auf das Grundgesetz verwiesen und die im Grundgesetz doch für alle hier lebenden, keineswegs nur deutschen Staatsbürger geltenden Rechte und wenige Verpflichtungen. Dieser Hinweis ist richtig und unzureichend zugleich. Verfassungen fallen nicht vom Himmel und sie werden im übrigen dort auch nicht konserviert, wenn die Zeiten auf Erden turbulenter werden. Voraussetzung jeder Verfassung ist Kultur, was eigentlich sonst. Verfassungen setzen in rechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen um, was historisch und kulturell gewachsen ist. Welche Erfahrungen eine Gesellschaft mit sich selbst gemacht hat, welche Überzeugungen in ihr gewachsen sind, welche Orientierungen sich daraus für individuelles und gesellschaftliches Verhalten ergeben. Dies ist das Fundament, auf dem jede beliebige Verfassung beruht. Und weil dieses Fundament notwendigerweise unterschiedlich ist, je nachdem über welche Gesellschaft mit welchen Erfahrungen und Orientierungen und Überzeugungen wir reden, sind die Verfassungen naheliegenderweise auch nicht identisch. Und dies reicht auch fast als Erklärung dafür, warum auch die hartnäckigsten Anstrengungen, scheinbar perfekte Verfassungstexte in Länder zu exportieren, die sich um eine Modernisierung ihrer politischen Strukturen bemühen, am Ende ausnahmslos alle nicht wirklich gelingen. Bestand und Wirkungsmacht können Rechte, Grundrechte nur haben, wenn ihre kulturellen Grundlagen nicht erodieren. Gerade die deutsche Verfassungsgeschichte bietet für diesen Zusammenhang einen deprimierend deutlichen Beleg. Die Verweigerung oder Vertagung einer als lästig empfundenen Grundsatzdebatte über unverzichtbare normative Voraussetzungen unserer Rechts- und Verfassungsordnung und damit über Kultur als die Grundlage unserer Gesellschafts- und Staatsordnung läuft auf die bestenfalls naive Vermutung hinaus, man müsse sich nun um die Wurzeln nicht mehr kümmern, nachdem die Bäume ja so prächtig gediehen sind.

Eine ergänzende Bemerkung zum Schluss. Wenn ich mit Nachdruck für die Reaktivierung der kulturellen Grundlagen und Orientierungen als der Voraussetzung für die geistige und rechtliche Verfassung unserer Gesellschaft und ihrer staatlichen Ordnung werbe, dann reklamiere ich damit ausdrücklich nicht einen Überlegenheitsanspruch der eigenen Kultur gegenüber anderen. Ein solcher Dominanzanspruch zwischen Kulturen verbietet sich von selbst, sowohl aus historischer Einsicht, wie aus Respekt vor dem Reichtum, dem fremde Kulturen darstellen. Aber für die innere Konsistenz einer konkreten Gesellschaft ist die Durchsetzung eines solchen Anspruchs völlig unverzichtbar. Insoweit ist jede Kultur, die sich selbst ernst nimmt, eine Leitkultur. Richard Schröder hat vor ein paar Jahren schon in diese damals nicht zustande kommende Diskussion hinein den Hinweis gegeben, Leitkultur bedeute ja nicht, anderen Ländern deutsche Kultur aufzudrängen, sondern unseren Erfahrungen, unseren Überzeugungen und Prinzipien im eigenen Land Geltung zu sichern. Das ist ganz sicher erlaubt. Nach meiner Überzeugung dringend geboten.

Von Winston Churchill stammt der schöne, wenn auch für unser Thema scheinbar unerhebliche Satz „Der Preis der Größe heißt Verantwortung“. Mit Blick auf unser Thema kann man wohl mit schwer widerlegbarer Berechtigung sagen: die Verantwortung für Kultur ist Voraussetzung der Erhaltung ihrer Bedeutung. Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden. Wir alle.

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