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Ansprache des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, zur Einweihung der Synagoge der Jüdischen Gemeinde in Bochum


Verehrte Frau Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, liebe Frau Knobloch, Herr Ministerpräsident, Frau Landtagspräsidentin, Frau Oberbürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, des Landes, der kommunalen Vertretungskörperschaften, Herr Landesrabbiner, liebe Frau Sperling, lieber Herr Rabinovich, verehrter Herr Salomon, liebe Festgäste.


„Es war ein Fest, wie es vielleicht noch nie unsere Stadt gefeiert hat. Ein Fest der Einmüthigkeit und der Verbrüderung aller Bürger ohne Unterschied des Glaubens, ein Fest, das bei allen die Theil daran nahmen, einen unvergeßlichen Eindruck zurückgelassen hat.“ So ähnlich, meine Damen und Herren, könnte die Berichterstattung der Medien heute und morgen über das heutige Fest ausfallen. Jedenfalls war dies die Berichterstattung des „Märkischen Sprechers“ zur Eröffnung der neuen Bochumer Synagoge im August 1863.


Die heutige Einweihung unserer neuen Synagoge in Bochum ist für mich als Bochumer Bürger und als Repräsentant unseres Parlaments, der Vertretung des Deutschen Volkes, ein zweifach bedeutendes Ereignis und ein doppelter Grund zur Freude. Die Einweihung dieser Synagoge in Bochum ist ein weithin sichtbares Zeichen dafür, dass jüdisches Leben wieder in die Mitte dieser Stadt zurückgekehrt ist. Hier, mitten im Ruhrgebiet, setzt sich eine Entwicklung fort, die nach der Zeit der beispiellosen Verfolgung und Vernichtung der Juden in Deutschland kaum jemand für möglich gehalten hätte - fast 70 Jahre nach der Zerstörung der damaligen Synagoge in Bochum - wie im ganzen Land - an jenem entsetzlichen 9. November 1938. Damals ging scheinbar unwiderruflich eine Jahrhunderte lange Geschichte der Juden in Deutschland zu Ende. Tatsächlich waren jüdische Mitbürger ein selbstverständlicher Teil der deutschen Bürgerschaft, so selbstverständlich, dass viele von ihnen die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben nicht einmal haben wahrhaben wollten, als noch Zeit gewesen wäre, sich persönlich in Sicherheit zu bringen. Viele dieser jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben über die Jahrhunderte hinweg wichtige, manche haben herausragende Beiträge zur Kultur und Wissenschaft und übrigens nicht zuletzt auch zum politischen Leben unseres Landes geleistet. Wie selbstverständlich die Zugehörigkeit zu diesem Land und dieser Gesellschaft war, wird auch in den Dokumenten der damaligen Einweihungszeremonie der Bochumer Synagoge deutlich. Da heißt es unter anderem: „Mit einem innigen und ergreifenden Gebet auf König und Vaterland (Preußen in's Besondere, Deutschland im Allgemeinen), auf unsere Stadt, ihre Bewohner, Behörden und Bildungs-Anstalten, und auf die Provinz Westfalen, schloß die kirchliche Einweihungsfeier.“


Unmittelbar vor Beginn der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft war die jüdische Gemeinschaft in Bochum seit ihren Anfängen im 17. Jahrhundert auf den damaligen Höchststand einer Mitgliederzahl von etwas über 1.100 Gemeindemitgliedern angewachsen. Nach dem 2. Weltkrieg, 1946, waren noch 33, Anfang der 50er Jahre waren - einschließlich der Kinder - 32 Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Bochum registriert. Wenn damals irgendjemand angekündigt hätte, es könnte zur Wiederherstellung jüdischen Lebens in dieser Stadt, in diesem Land, kommen, man hätte das, freundlich formuliert, bestenfalls für reines Wunschdenken gehalten. Inzwischen ist die jüdische Gemeinschaft in Deutschland die am schnellsten wachsende jüdische Gemeinschaft in der Welt. Eine ganz wesentliche Ursache auch hier in Bochum ist die starke jüdische Emigration aus den Staaten der früheren Sowjetunion seit Beginn der 90er Jahre. Fast 200.000 Juden sind seitdem nach Deutschland gekommen. Etwa die Hälfte davon hat sich als Mitglieder jüdischer Gemeinschaften in Deutschland neu versammelt.


Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht übersehen und dürfen nicht verschweigen, was ein wesentlicher - vielleicht der wesentliche - Grund dieser Emigration ist: Antisemitismus in subtiler und zum Teil offener Form, der einmal mehr Tausende von jüdischen Menschen zum Verlassen ihrer Heimat veranlasst. Dass so viele von ihnen, so erstaunlich viele von ihnen, ausgerechnet nach Deutschland kommen, ist alles andere als selbstverständlich.


Dass es nach dem entsetzlichen Terror der nationalsozialistischen Diktatur und dem Holocaust überhaupt wieder jüdisches Leben in Deutschland gibt, ist für mich eines der schönsten und ernsthaftesten Komplimente an die zweite deutsche Demokratie. Zu den ungeschriebenen Gründungsdokumenten dieser zweiten deutschen Demokratie gehört der Holocaust, eine Erfahrung, die sich in das Gedächtnis dieses Landes fest eingeschrieben hat. Geschichte vergeht nicht, und schon gar nicht kann sie überwunden werden. Geschichte ist immer die Voraussetzung der Gegenwart, und der Umgang mit der Geschichte - vor allem mit der eigenen Geschichte - prägt auch die Zukunft jeder Gesellschaft. Deshalb ist die Bewahrung der Erinnerung, das nationale Gedächtnis, eine politische, aber eben auch und insbesondere eine bürgerschaftliche Aufgabe. Und deswegen will ich an dieser Stelle meinen besonderen Respekt all den Frauen und Männern dieser Stadt und der Nachbarstädte gegenüber zum Ausdruck bringen, die die Wiedererrichtung, den Neubau dieser Synagoge, zu ihrem ganz persönlichen Anliegen gemacht haben. So wichtig, aber eben doch so selbstverständlich das Engagement von Regierung und Parlamenten in einem solchen Zusammenhang sein muss, so unverzichtbar ist die Demonstration bürgerschaftlichen Engagements - als Test auch der Ernsthaftigkeit des Anliegens und damit als Nachweis für die Botschaft eines solchen Tages, dass jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser Stadt ganz selbstverständlich zu Hause sein sollen.


Synagogen, meine Damen und Herren, sind wie alle Gotteshäuser Orte des Gebets und Stätten der Begegnung. Jeder Wiederaufbau, jede Restaurierung und jeder Neubau einer Synagoge in Deutschland ist darüber hinaus ein Zeichen, eine Erinnerung an die Vergangenheit und eine Verpflichtung für die Zukunft. Und deswegen kommt in der heutigen Festveranstaltung für mich sowohl ein großes Stück Veränderung zum Ausdruck als auch - und mindestens ebenso wichtig - eine Demonstration von Normalität. Dass die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft in unseren Städten auch durch Synagogen geschlagen wird, ist ein unübersehbares Zeichen und eine nachhaltige Ermutigung für unsere Stadt und für unser ganzes Land.


Shalom!

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Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert anlässlich der Verleihung des Internationalen Brückepreises der Europastadt Görlitz/Zgorzelec an den estnischen Komponisten Arvo Pärt am 9. November 2007 in Görlitz


Es gilt das gesprochene Wort.


Verehrter Herr Pärt,
sehr geehrte Frau Pärt,
sehr geehrte hohe Repräsentanten Polens, Estlands und Deutschlands,
meine Damen und Herren.


Gäbe es im Jahreskalender so etwas wie einen „deutschen Tag“, es wäre ganz sicher der 9. November. Kein anderes Datum markiert in vergleichbarer Weise herausragende Ereignisse, Höhepunkte und Tiefpunkte der deutschen Geschichte. Von der Ausrufung der Republik 1918 nach dem I. Weltkrieg über die staatlich organisierten Judenprogrome 1938 bis zum Fall der Mauer 1989. Es gibt kein geeigneteres Datum für die Verleihung eines Internationalen Brückepreises und es gibt wohl auch keinen geeigneteren Ort dafür als diesen.


Brücken spielen in der Geschichte der beinahe tausendjährigen Europastadt Görlitz/Zgorzelec seit je her eine große Rolle. Sieben Neißebrücken verbanden den Westteil mit dem Ostteil ein und derselben Stadt. Sie wurde im Mai 1945 gesprengt und nicht oder nur teilweise wieder aufgebaut, nachdem die Stadt im Ergebnis des II. Weltkriegs in einen deutschen und einen polnischen Teil getrennt und geteilt wurden.


Seit der großen politischen Wende der späten 80er und frühen 90er Jahre wurden dann nach und nach viele neue, zunächst menschliche Brücken errichtet und seit Oktober 2004 verbindet auch die wieder aufgebaute Altstadtbrücke an historischer Stelle nach fast 60-jähriger Unterbrechung wieder die beiden Neißeufer.


Die Stadt hat sich verändert, weil Europa sich verändert hat. Als in Berlin die Mauer fiel, am 9. November 1989, war der deutsche Regierungschef Helmut Kohl in Polen zu einem offiziellen Besuch beim ersten frei gewählten polnischen Ministerpräsidenten seit 1945, Tadeusz Mazowiecki. Er musste aufgrund der buchstäblich unglaublichen Ereignisse in Berlin seinen Besuch unterbrechen und hat seinen Besuch dann nach zwei Tagen in Polen fortgesetzt.


Die beiden Regierungschefs waren sich damals sehr bewusst, dass die einmalige historische Situation nach einer besonderen politischen Geste verlangte. Spontan sind die deutsche und die polnische Delegation nach Kreisau gereist. Auf dem dort gelegenen, zum damaligen Zeitpunkt völlig zerfallenen Gut der Familie Moltke, auf dem seinerzeit die Widerstandsgruppe des Kreisauer Kreises zusammengekommen war, haben sie gemeinsam eine katholische Messe besucht, die ein Signal der Verständigung und Versöhnung zwischen beiden Ländern sein sollte.


Den 18. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer heute am 9. November 2007 habe ich ganz in der Früh weit nach Mitternacht mit Musik von Arvo Pärt begonnen. Mit zwei Werken, von denen ich meine, dass sie zu diesem Datum und seiner Ambivalenz in einer besonderen Weise passen. „De Profundis“, den berühmten Klageruf aus den Psalmen und seiner „Berliner Messe“, die er nicht irgendwann, sondern 1989/90 geschrieben hat. Ich habe die Musik von Arvo Pärt nicht nur deshalb aufgelegt, weil ich wusste, dass ich den heutigen Abend mit ihm würde verbringen dürfen, sondern weil seine Biografie, seine Musik und sein Lebenswerk in ganz besonderer Weise für die neuen Brücken stehen, die Europa braucht und glücklicherweise wieder oder erstmals hat: physische und mentale Brücken, politische und kulturelle, ökonomische und wissenschaftliche.


In dieser, erst im zeitlichen Abstand wirklich begreifbaren Zeit der großen Wende, als Polen nach vielen bitteren Jahrzehnten seine Freiheit fand und Deutschland seine Einheit wieder erhielt, als dieser über Jahrzehnte geteilte Kontinent seine Zusammengehörigkeit wieder herstellte, wurde immer deutlicher, dass das eine ohne das andere nicht zu haben war. Die Deutsche Einheit nicht ohne die Wiederherstellung der Einheit Europas und die Einheit Europas nicht ohne die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands. Damals wurde ein Konzept Wirklichkeit, von dem die Gründerväter und -mütter dieses Gedankens sich schwerlich zugetraut hätten, dieses Ergebnis verbindlich zuzusagen und schon gar nicht Termine dafür anzugeben.


Im März dieses Jahres haben wir das 50. Jubiläum der Römischen Verträge in Berlin gefeiert und damit an ein Vertragswerk erinnert, mit dem zunächst sechs westeuropäische Staaten eine Wirtschaftsgemeinschaft begründet haben, ihre ökonomischen Interessen in einer neuen Weise miteinander verbunden und ihre Märkte nicht sofort, aber von der erklärten vertraglichen Absicht her zunehmend füreinander geöffnet haben. Damals hätte niemand sich vorstellen können, dass diese Gemeinschaft ihren 50. Geburtstag nicht als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern als politische Union von inzwischen 27 Staaten aus Westeuropa, aus Mittel- und aus Osteuropa würde begehen können.


Wenn solche Jubiläen über den statistischen Reiz einer runden Jahreszahl hinaus überhaupt Sinn haben, dann sind sie besonders gute und im Alltag nicht allzu häufige Gelegenheiten zur Besinnung über das, was da stattgefunden hat und zur Selbstverständigung über das, was man sich für die Zukunft gemeinsam vornimmt.


Und gerade das neue Europa, das mit den 27 Mitgliedsstaaten ganz gewiss noch nicht am Ende seiner Entwicklung angekommen ist, hat besonderen Grund darüber nachzudenken, als was es sich eigentlich versteht. Als einen politischen Club, als einen großen gemeinsamen Markt oder als eine gemeinsame Idee. Ich bin fest davon überzeugt, dass die einzig identitätsstiftende Perspektive das Verständnis Europas als Idee ist. Das nimmt der politischen Organisation der Zusammenarbeit dieser Staaten und auch ihrer ökonomischen Kooperation nichts von ihrer Zweckmäßigkeit, aber als Grundlage der Identifikation von Menschen mit einer Gemeinschaft reicht weder der Charme der Brüsseler Bürokratie noch der Reiz großer gemeinsamer Märkte und damit verbundener wirtschaftlicher Interessen.


Der Kern des Selbstverständnisses Europas ist eine große gemeinsame Idee. Die Idee vom Menschen als einer für sich selbst verantwortlichen Persönlichkeit mit einer nicht antastbaren Würde - eine gedankliche Figur, von der sich übrigens mühelos erkennen lässt, dass sie die durch die Aufklärung erfolgte Säkularisierung der christlichen Überzeugung von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen darstellt - und die daraus hergeleiteten Überzeugungen vom unaufgebbaren Anspruch auf Freiheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Mitwirkung, auf Demokratie, auf Rechtstaat, auf Toleranz, auf soziale Gerechtigkeit. Wenn überhaupt irgendetwas den inneren Zusammenhalt dieses Europas ausmacht, dann ist es diese Idee. Und der Kern dieser Idee ist Kultur. Nicht Politik hält eine Gemeinschaft zusammen, sondern Kultur: Überzeugungen, Prinzipien, Orientierungen, die man für richtig und unaufgebbar hält. Und deswegen ist gerade ein Jubiläumsjahr der Europäischen Gemeinschaft eine besonders gute Gelegenheit, nicht nur mit Respekt für ein halbes Jahrhundert, das hinter uns liegt, mit Stolz auf die Errungenschaften zurückzublicken, die schon gar im Lichte einer in aller Regel zuvor völlig anders verlaufenen europäischen Geschichte außergewöhnlich eindrucksvoll sind, sondern sich über das zu verständigen, was man eigentlich für die weitere Wegstrecke gemeinsam vor hat.


Ich verstehe den Internationalen Brückepreis als einen Beitrag zu genau dieser Selbstverständigung und als den nicht nur gut gemeinten, sondern notwendigen Beitrag, regelmäßig Persönlichkeiten auszuzeichnen, die zu genau dieser Selbstverständigung Europas über sich selbst einen ganz persönlichen Beitrag geleistet haben, und die im Sinne des Namens dieses Preises „Brücken“ gebaut haben: zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart, aus der Gegenwart in die Zukunft, zwischen dem Osten und dem Westen, zwischen dieser und jener großen kulturellen Tradition dieses gemeinsamen Kontinents.


Arvo Pärt ist ein solcher Brückenbauer. Es ist heute Abend weder nötig noch möglich, den Rang des Komponisten Arvo Pärt für die zeitgenössische Musik zu würdigen, aber niemand muss Sorge haben, dass das nicht ohnehin erfolgt, wenn es nicht endlich heute Abend vorgetragen würde. Seinen Platz in der Musikgeschichte des ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts ist längst unangefochten.


Ich will in meiner Laudatio ein paar Hinweise darauf geben, warum und wie ausgerechnet mit musikalischen Mitteln ein Beitrag zu dieser kulturellen Selbstverständigung, zur Stabilisierung oder Wiedererrichtung von Brücken in Europa geleistet werden kann. Und ich will damit unterstreichen, was die Gesellschaft zur Verleihung des Internationalen Brückepreises für ihre Entscheidung der Preisvergabe an Arvo Pärt selber vorgetragen hat: „Arvo Pärt hat mit musikalischen Mitteln dazu beigetragen, die spirituell prägenden Kräfte Europas aufeinander zuzuführen. In seinem Schaffen treffen sich Traditionen aus dem östlich-orthodoxen, dem römisch-katholischen und dem protestantischen Europa und bereichern sich wechselseitig. Es gelang ihm, eine Brücke zwischen Ästhetik, Ethik und Spiritualität zu schlagen und Elemente der Musiksprache des Ostens in die Konzertsäle des Westens einzubringen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.“


Meine Damen und Herren, schon die biografischen Daten Arvo Pärts sind ein Beleg für die Notwendigkeiten des Brückenbauens in Europa, insbesondere in der Zeit, in der die Teilung dieses Kontinents manifest war. Der Oberbürgermeister hat in seiner Begrüßung bereits auf einige Stationen des Lebens und auch des künstlerischen Wirkens von Arvo Pärt hingewiesen. Ich darf vielleicht noch einmal ergänzen, wie sehr sich auch im persönlichen Lebensschicksal die Folgen der ideologischen Trennung und des drohenden kulturellen Bruchs dieses Kontinents bemerkbar gemacht haben.


Sein 1968 komponiertes „Credo“ war ein so überragender musikalischer Erfolg, dass er schon bei der Uraufführung sofort wiederholt werden musste, und zugleich eine so riesige politische Provokation, dass es anschließend prompt verboten wurde. Auf der Suche nach seiner eigenen Stimme in der kulturellen Tradition dieses Kontinents und der Auseinandersetzung mit anderen zeitgenössischen Komponisten hat Arvo Pärt sich damals für beinahe acht Jahre aus jeder aktiven Kompositionsarbeit zurückgezogen. Er hat später einmal gesagt, das war die Zeit, in der ich „wieder gehen lernen“ musste. Pärt hat mit seiner intensiven Beschäftigung mit der kulturellen Tradition jahrhundertelang zurückliegenden Formen und Sprachen der musikalischen Tradition dieses Kontinents eine neue Begründung für seine eigene kompositorische Handschrift gesucht und gefunden.


Nach seiner Ausreise aus Estland zunächst nach Wien und dann nach Berlin Anfang der 80er Jahre wurden seine Werke zunehmend auch in Europa und in den USA bekannt. Von einem seiner bedeutenden Werke aus den späten 70er Jahren „Tabula rasa“ hat ein amerikanisches Fachmagazin nach der Aufführung dieses Werkes in den USA geschrieben, Arvo Pärts Musik müsse als der Versuch verstanden werden „das 20. Jahrhundert mit dem 15. Jahrhundert musikalisch zu verbinden und alles dazwischen zu ignorieren“. Nun glaube ich nicht, dass das geht. Und ich vermute, dass er das auch nie vorhatte.


Das, was stattgefunden hat, kann man nicht ignorieren. Man kann es verdrängen, was meistens nicht viel hilft, man kann es mehr oder weniger vollständig verarbeiten, man kann sich um Neuanfänge bemühen, aber nie kann man mit Aussicht auf Erfolg so tun, als hätte es nicht stattgefunden. Das geht in individuellen Biografien nicht, es geht in sozialen Gemeinschaften nicht und es geht in Staaten und Nationen auch nicht. Aber die Bedeutung des künstlerischen Schaffens von Arvo Pärt besteht eben nicht in der Kunst des Ignorierens, sondern in dem Genie, Brücken zu schlagen, zwischen dem Ausdruckbedürfnis unserer Zeit und den Ausdrucksformen und -möglichkeiten von Generationen, die Jahrhunderte vor uns, hier, auf dem gleichen Kontinent gelebt haben.


Es ist vorhin mit Recht hervorgehoben worden, dass die Auseinandersetzung mit religiösen Themen einen, wenn nicht den zentralen Stellenwert im musikalischen Schaffen von Arvo Pärt darstellen. Dafür ließen sich viele Beispiele nennen. Ich will nur zwei wenigstens als Titel nennen, seine bedeutende „Johannes-Passion“ Anfang der 80er Jahre und die Vertonung von Gebeten des heiligen Johannes Chrysostomus, einen auf englische Texte vertontes Werk, eine „Litanei“, für deren Komposition er sich übrigens auf den Berg Sinai zurückgezogen hat, um die Inspirationen authentisch für sich zu gewinnen, die er für diese Arbeit zu brauchen meinte. Das letzte Werk, das ich beispielhaft für den Brückenbauer Arvo Pärt nennen will, ist das als Auftragswerk der Berliner Festwochen 2000 entstandene Orchesterwerk „Orient & Occident“. Der Brückenschlag zwischen den ganz unterschiedlichen kulturellen Traditionen zweier jeweils bedeutender Kulturkreise.


Meine Damen und Herren, Arvo Pärt schuf in der dramatischen Epoche des Umbruchs Europas, die den eisernen Vorhang bei Seite schob und ein freies, zusammenwachsendes Europa Wirklichkeit werden ließ, eine Musik, die eine stolze musikalische Tradition für das im Westen bisweilen in Vergessenheit geratene und das im Osten über Jahrzehnte inkriminierte christliche Erbe Europas wieder freilegt und fortführt. Arvo Pärt genießt weltweite Geltung, obwohl oder vielleicht gerade weil er manche irritierende Unverständlichkeiten gegenwärtiger Kompositionsweisen, die gelegentlich auch mit dogmatischem Anspruch an die Zuhörer herantreten, als sei es die einzige Möglichkeit heute Musik zu schreiben, souverän hinter sich gelassen hat.


Seine Musik will die alten Werte religiöser Musikerfahrung für die Jetztzeit wieder hörbar machen. Er gibt dem Erinnern und dem Wiederentdecken des kulturellen Erbes Europas eine musikalische Form, in der sich das zusammenwachsende Europa auf eindrucksvolle Weise seines Erbes versichert. Mit seinem musikalischen Schaffen gelang und gelingt ihm der Brückenschlag zwischen den geistigen Traditionen des östlich-orthodoxen und dem römisch-katholischen und dem protestantischen Europa für das europäische Publikum von heute.


So etwas, meine Damen und Herren, ließe sich als Programm gar nicht formulieren. Es würde zu Recht für aussichtslos gehalten. Arvo Pärt ist einer der Glücksfälle in der europäischen Musikgeschichte, denen ein solcher Brückenschlag gelungen ist. Nach Victor Hugo drückt Musik das aus, „was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist, zu schweigen“. Dazu passt wunderschön eine Beschreibung der Musik Arvo Pärts, die ich auf dem Cover einer der zahlreichen CD's gefunden habe, die ich von meiner Musik im Schrank stehen habe. Da wird Pärts Musik beschrieben, als „the most beautiful sound next to silence“. Der schönste denkbare Klang nahe der Stille.


Die Musik von Arvo Pärt ist nicht ornamental, sondern elementar. Sie ist nicht bombastisch, sondern schlicht. Sie ist eher minimalistisch als aufwändig. Sie erreicht mit minimalem Aufwand ihre maximale Wirkung. Auch deshalb, weil sie sich nicht am Möglichen orientiert, sondern am Notwendigen.


Das wäre, meine Damen und Herren, kein übles Programm für die Europäische Gemeinschaft für die nächsten 50 Jahre. Nicht möglichst viel Verzierung, sondern Konzentration auf das Wesentliche. Nicht so bombastisch wie möglich, sondern so schlicht wie möglich und nötig, nicht aufwändig, sondern mit der Souveränität, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.


Ich gratuliere Ihnen, Herr Pärt, von Herzen zu dieser Auszeichnung und ich schließe in diese Gratulation meinen Respekt vor der Gesellschaft ein, die mit außerordentlicher Klugheit in diesem Jahr einen besonders bemerkenswerten Preisträger gefunden hat.


Herzlichen Glückwunsch!

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Rede des Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert bei der Stiftung Denkmalschutz Berlin „Bürgergesellschaft und Erinnerungskultur“ am 6. November 2007 in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrter Herr de Maizière,
sehr geehrter Herr Generaldirektor, lieber Herr Professor Schuster,
meine Damen und Herren,

an das Zustandekommen dieser Veranstaltung habe ich eine ausgeprägte Erinnerung. Sie wird von der Erinnerung des Vorsitzenden der Stiftung glücklicherweise geteilt, der mir vorhin am Eingang bestätigt hat, ich hätte seine Einladung, neben der Schirmherrschaft für diese Stiftung zur Verdeutlichung meines Interesses auch einen Vortrag zu übernehmen, spontan ohne schuldhaftes Verzögern - und leider auch ohne gründliches Nachdenken - sofort akzeptiert. Spätestens als ich das Museum betrat, wurde mir klar, dass das weniger mit Realitätssinn als mit Übermut zu tun haben musste, einschließlich der Leichtfertigkeit, das vereinbarte Thema „Bürgergesellschaft und Erinnerungskultur“ eher für eine einfachere Übung gehalten zu haben.


Nun gibt es für den Empfang einer Stiftung, die sich dem Denkmalschutz widmet, ganz sicher keinen besseren Standort als die Berliner Museumsinsel. Manche hätten das auch ohne die Erläuterung des Generaldirektors vermutet, jeder weiß nun ultimativ, warum es so ist. Und für einen Vortrag zum Thema „Bürgergesellschaft und Erinnerungskultur“ gibt es ganz sicher keine imposantere Kulisse als den Pergamonaltar, verbunden freilich mit dem schon fast klassischen Risiko, dass das grandiose Bühnenbild den armseligen Schauspieler erschlägt. Und viele von Ihnen werden die Erfahrung teilen, dass es kaum bittere Theater- oder Opernabende gibt als diejenigen, bei denen nach Öffnen des Vorhangs bei Besichtigung eines überwältigenden Bühnenbildes das Herz höher schlägt und man zähe zwei, drei Stunden später feststellt, dass damit der Abend seinen einzigen Höhepunkt auch schon hinter sich hatte.


Ich soll und will zur Bürgergesellschaft und Erinnerungskultur sprechen und tue das im Angesicht eines grandiosen Frieses, der den Mythos vom Sieg der olympischen Götter über die Kräfte des Chaos, die erdgeborenen Giganten, zeigt. Im Vergleich zu dieser grandiosen Konfrontation von Göttern und Giganten erscheint die Beschäftigung mit Staat und Gesellschaft beinahe niedlich. Und wenn wir uns Staat und Gesellschaft dann in Gestalt von Wählern und Gewählten vorstellen, wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kaum noch jemand auf den Gedanken kommen, die einen oder die anderen hielten sich für Giganten oder gar für Götter.


Nach dem Untergang Pergamons wurde übrigens der Burgberg geplündert und gebrandschatzt, nachfolgende Erdbeben haben dem Originaldenkmal scheinbar ein für allemal den Rest gegeben. „Wenn sich niemand mehr um etwas kümmert, beginnt unter Menschen schnell das Recycling“, hat der frühere Direktor der Antikensammlung, Wolf-Dieter Heilmeyer, zum Schicksal mancher bedeutender Kulturstätten gesagt. Nun sind Erinnerungskultur und nationales Gedächtnis von dem hier im ganz handfesten physischen Sinne angesprochenen Recycling sicher hinreichend unterscheidbar, aber die Wiederverwendung von Erfahrungen aus Ereignissen ist auch in politischen Zusammenhängen möglich und üblich - mit manchen Folgen und Nebenwirkungen.


Nach Johann Gustav Droysens „Historik“ wollen Denkmäler „aus der Zeit, aus den Vorgängen oder Geschäften, von denen sie Überreste sind, etwas bezeugen oder für die Erinnerung fixieren, und zwar in einer bestimmten Form der Auffassung des Geschehenen und seines Zusammenhangs, und darin sind sie den Quellen analog.“


Hinter den letzten Halbsatz möchte ich gleich ein doppeltes Fragezeichen setzen, denn wenn denn die Quellen im allgemeinen schon mehr oder weniger interpretationsfähig, manchmal auch interpretationsbedürftig sind, so sind die meisten aus gegebenem Anlass errichteten Denkmäler regelmäßig Interpretationen von Ereignissen, an die sie erinnern wollen oder sollen. Eben deswegen haben wir immer mit einer Kultur der Erinnerung zu tun, die sich unter verschiedenen Zeitumständen in verschiedenen Epochen nicht nur, aber auch unserer Geschichte in unterschiedlicher Weise beobachten lässt.


Das nationale Gedächtnis lässt sich weder amtlich formulieren noch durch eine Behörde regeln. Gleichwohl sind Erinnern und Gedenken nicht nur Privatsache, sondern immer auch eine öffentliche Angelegenheit. Und weil sie notwendigerweise das eine und das andere sind und das jeweils eine das jeweils andere auch nicht ersetzen kann und darf, ist die Beschäftigung mit diesem Zusammenhang ebenso dringlich wie kompliziert. Um das kollektive Gedächtnis der jüngeren Geschichte - und für die ältere gilt das umso mehr - über die Zeit der Erlebnisgeneration hinaus zu sichern und nicht zuletzt gegenüber möglicher politischer Instrumentalisierung zu schützen, bedarf die staatlich organisierte Erinnerungskultur dringend der Ergänzung durch bürgerschaftliches Engagement.


Weit vor allen praktischen, am Ende meist auch finanziellen Erwägungen liegt hier die innere Begründung für die Unverzichtbarkeit bürgerschaftlichen Engagements für die reife Erinnerungskultur einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Zugespitzt formuliert: eine Gesellschaft, die das nationale Gedächtnis an ihre politischen Institutionen abtritt, hat sich von der Kultur der Erinnerung schon weitgehend verabschiedet, die sie nur im Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher und gesellschaftlicher, staatlicher und privater Verantwortung überzeugend entwickeln kann.


Der Generaldirektor der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat aus guten Gründen und mit vollem Recht daran erinnert, dass dieses weltweit beispiellose Ensemble von Museen seinerseits ein Beispiel für die Verbindung von staatlicher und bürgerschaftlicher Verantwortung ist. Dieses Museum und der gesamte Museumskomplex wären ohne staatliche Finanzierung nie entstanden, aber ohne private Förderer, ohne bürgerschaftliches Engagement eben auch nicht. Ohne dieses ganz außergewöhnliche bürgerschaftliche Engagement wären bestenfalls die Museen zustandegekommen, aber nicht die Sammlungen, die in diesen Museen einen einzigartigen Platz gefunden haben. Beides bleibt auch für die Zukunft unverzichtbar. Es ist sicher mehr als ein historischer Zufall, dass das staatliche Engagement eher die Hülle betrifft und das bürgerschaftliche Engagement eher die Substanz. Und ohne hier jetzt verallgemeinernde Kompetenzzuweisungen vornehmen zu wollen, empfiehlt sich jedenfalls auch dieser Zusammenhang in Erinnerung behalten zu werden.


Was die konkrete Zuordnung von Verantwortlichkeiten im politischen Feld betrifft, haben wir in Deutschland eine zwar komplizierte, aber übersichtliche Lage. Immer dann, wenn wir über anspruchsvolle Themen der Förderung von Kunst und Kultur reden, ist der Bund im Prinzip nicht zuständig. Sein finanzielles Engagement wird geduldet, konstituiert aber nach dem Verständnis der übrigen Beteiligten keine eigene Kompetenzen. Hart an der Grenze der Verfassungswidrigkeit hat der Bund allein für die deutschen Stätten des Weltkulturerbes seit Beginn der 90er Jahre etwa 800 Millionen Euro ausgegeben. Und wenn die Museumsinsel eines Tages in allen ihren Bestandteilen in vollem Glanze wieder auferstanden sein wird, werden wir den bemerkenswerten Betrag von mindestens 1,5 Milliarden Euro an einem Standort investiert haben, der nach der weitgehenden Verabschiedung der Länder aus der finanziellen Mitverantwortung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz trotz der von ihnen mit Fleiß reklamierten sogenannten Kulturhoheit folgerichtig vom Bund aufgebracht wird.


Die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt nach unserer Verfassungsordnung bei den Ländern. Die meisten Länder haben dieser Aufgabe auch Verfassungsrang zugewiesen, sie sind damit übrigens mindestens in der Verfassungstheorie deutlich weiter als der Bund, der um die Frage, ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Form er die Staatszielbestimmung als Kulturstaat ebenfalls in seiner Verfassung verankern sollte, nach wie vor mehr oder weniger eindrucksvolle Pirouetten dreht.


Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens von 1972 durch die Bundesrepublik Deutschland hat der Kulturgüterschutz in unserem Land eine zusätzliche Dimension erhalten. Inzwischen gibt es folgerichtig auch die ersten auffälligeren Beispiele für die Spannungen, die sich aus diesem Anspruch des - ein wenig despektierlich ausgedrückt - denkbar prominentesten Denkmalschutzes auf der einen Seite und städtebaulichen Entwicklungsambitionen auf der anderen Seite ergeben können. Die Auseinandersetzung um die Bebauung am Kölner Dom oder die Waldschlösschenbrücke im Dresdner Elbtal sind die jüngsten, aber sicher nicht die letzten spektakulären Beispiele.


Sie geben gleichzeitig einen Anhaltspunkt für die etwas sorgfältigere Beschäftigung mit dem Spannungsverhältnis zwischen Traditionspflege und Denkmalschutz auf der einen Seite und Zukunftsplanungen und Entwicklungsperspektiven, was immer man darunter auch im einzelnen verstehen mag, auf der anderen Seite. Ich empfehle, dieses Spannungsverhältnis so ernst, aber auch so komplex zu nehmen wie es ist und es nicht vorschnell durch Verallgemeinerungen und Übertreibungen auflösen zu wollen. Verallgemeinerungen sind bekanntlich immer falsch, diese möglicherweise auch.


Ich will das Problem, um das es in diesem Zusammenhang geht, an vier prominenten Beispielen verdeutlichen, jeweils durch Autoren, die für das heute Abend von mir behandelte Thema allemal mehr Expertise mitbringen als ich.


Dankwart Guratzsch hat vor ein paar Jahren in einem Artikel den Paradigmenwechsel im Verhältnis von Denkmalschutz und Städtebau mit dem Satz beschrieben: „Nicht mehr das Neue, sondern der Bestand ist die Zukunftsressource. Bauen heißt umbauen, anbauen, rückbauen. Kulturdenkmale sind nicht mehr nur durch Abriss, sondern auch vermehrt durch Überformung bedroht.“ Das ist sicher gut beobachtet, in der Verallgemeinerung scheint es mir aber voreilig. Und dass die Faszination für den Bestand die Faszination für das Neue längst und ein für allemal hinter sich gelassen hätte, wäre aus der Perspektive von Denkmalschützern zu schön, um wahr zu sein. Es würde im übrigen die Mitgliederwerbung solcher Stiftungen, Herr Vorsitzender, unnötig erschweren. Auch deswegen muss ich diese Verallgemeinerung als Schirmherr dieser Stiftung ausdrücklich zurückweisen.


In der Zeitschrift „Denkmalspiegel“ der Stiftung Denkmalschutz Berlin heißt es: „Die Beschleunigungsgesellschaft wird unausweichlich die Wertigkeit des Beharrens, des Bewahrens und des Beständigen senken. Damit wird sich folgerichtig die Bedeutung des Denkmalschutzes verringern.“ Da ist sicher wieder etwas daran, aber ähnlich apodiktisch wird hier das genaue Gegenteil von dem formuliert, was ich vorhin als voreilige Verallgemeinerung zurückgewiesen habe. Ob wir uns überhaupt noch in der Beschleunigungsgesellschaft befinden, ist mit Blick auf einige neuere, bemerkenswert erfolgreiche Publikationen auch im Wortsinn fragwürdig geworden. Dass im übrigen die Beschleunigungsgesellschaft, so sie denn noch oder immer noch existiert, „unausweichlich die Wertigkeit des Beharrens senke“, darüber wird man mindestens streiten dürfen.


Drittes Beispiel:. Hanno Rauterberg schreibt in einer seiner vielen verdienstvollen Beiträge zu diesem Thema in der „Zeit“: „Die Republik verliert ihr kulturelles Erbe. Über 100 000 Baudenkmale sind in den letzten Jahren zerstört worden. Und die Vernichtung geht weiter. ... Geschichtsfroh, vergangenheitsselig, so hat die Republik es gern. Das ist die eine Wahrheit. Die andere ist der Krieg. Man muss es so nennen, denn ohne Unterlass wird gesprengt, zertrümmert, geschlagen. Es sterben keine Menschen, es werden nur alte Häuser ausgehöhlt und abgeräumt. Und doch ist es eine Schlacht. Seit 1945 sind weit mehr Baudenkmale gefallen als im Bombenkrieg. ... Ein Land verliert sein Gedächtnis.“


Ich glaube nicht, dass irgendjemand den Mut hätte, dies für grundfalsch zu erklären. Aber dass es die Wirklichkeit des Umgangs dieser Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit, auch mit den baulichen Denkmälern ihrer Vergangenheit vollständig wiedergäbe, das wird man auch schwerlich behaupten können. Und wenn er im gleichen Artikel zu Recht darauf verweist, dass natürlich in der Regel nicht die Renommierobjekte gefährdet sind, sondern eher die alltäglichen Bauten, Brücken, Fabriken, Wohnhäuser, dann macht diese Relativierung das eigentliche Problem schon ein bisschen deutlicher, aber unterschlägt wiederum, was wir gerade in den vergangenen Jahren an eindrucksvollen und erfolgreichen Bemühungen zur Wiederherstellung scheinbar endgültig verlorengegangener Bausubstanz gerade auch „unauffälliger Baudenkmäler“ in diesem Land erlebt und erreicht haben.


„Denkmalschutz“, schreibt Hanno Rauterberg, „ist kein Armuts-, sondern ein Reichtumsproblem,“ und hat auch damit wieder insoweit recht, als im größeren Teil der Menschheitsgeschichte das Risiko des Abrisses von Häusern ungleich geringer war als heute, weil es viel mühsamer war und viel länger dauerte, während wir heute dafür ein verlängertes Wochenende brauchen - so es sich nicht um den Palast der Republik handelt: das ist offensichtlich ein Jahrhundertprojekt, und ich träume manchmal davon, dass der Wiederaufbau des Schlosses schneller vollzogen werden könnte als der Abriss dieses Palastes.


Aber in der Verallgemeinerung ist auch Rauterbergs Befund wieder fragwürdig, denn der bejammernswerte Zustand vieler Städte in der damaligen DDR war ja nun allemal eher ein Armuts- als ein Reichtumsproblem. „Ruinen schaffen ohne Waffen“ lautete der fröhliche Spott zur Beschreibung eines gewissermaßen in Echtzeit zu beobachtenden kontinuierlichen Verfallsprozesses. Und es ist diese in ihrer Erinnerungskultur gelegentlich unterschätzte vereinigte „Deutsche Demokratische Republik“, die das wiederhergestellt hat, was sich manche außer älterer Bildbände als reales Bild solcher Städte wie Weimar oder Dresden, Potsdam oder Görlitz eigentlich nicht mehr hatten vorstellen können.


Ich empfehle deswegen neben dem berechtigten notwendigen kritischen Blick auf Realitäten und auf damit häufig verbundene Versäumnisse auch die Erfolge, auch die Errungenschaften nicht aus dem Auge zu verlieren: sie stützen nicht nur die Erinnerung, sondern auch das Selbstbewusstsein. 


Nun gibt es eine vierte Generalkritik, die ich als Beispiel für die Mischung von Bequemlichkeit und Leichtfertigkeit anführen möchte, mit der wir uns doch gerne Verallgemeinerungen komplizierterer Zusammenhänge beugen.


Joachim Fest hat kurz vor seinem Tode eine außergewöhnlich kritische Bemerkung zum deutschen Geschichtsbewusstsein gemacht. „Deutschland“, schreibt er, „hat einerseits Angst vor dem Neuen, und andererseits ist es völlig geschichtslos. Das Gestern hat in Deutschland keine Anwälte, nicht erst seit Hitler. Die Deutschen haben sich stets in irgendwelche Zukünfte hineingeträumt, aber die sind ihnen durch den Zusammenbruch der Ideologien und Utopien genommen.“


Auch in diesem Zusammenhang ist richtig, dass die Klage über die angebliche Geschichtsvergessenheit der Deutschen ein Leitmotiv jedenfalls der konservativen Kulturkritik über lange Zeit gewesen ist. Ich persönlich habe den Vorwurf einer quasi notorischen Geschichtsvergessenheit - schon gar im internationalen Vergleich - immer für einigermaßen sonderbar gehalten. Mir fallen wenige Länder ein, die schon gar mit ihrer jüngeren Geschichte ähnlich gründlich, ähnlich skrupulös, ähnlich kontinuierlich und systematisch umgehen wie die Deutschen, die dafür weiß Gott auch besonderen Grund haben. Aber sie haben sich vor dieser Aufgabe auch nicht gedrückt. Wenn sich hier unter dem Gesichtspunkt Erinnerungskultur ein Vorbehalt anmelden lässt, dann würde er nach meinem persönlichen Empfinden weniger der vermeintlichen Vernachlässigung der Geschichte, als vielmehr der verständlichen, aber unzulässigen Verkürzung der Geschichte gelten. Denn die deutsche Geschichte hat weder 1933 begonnen, noch war sie 1945 zu Ende. Und so richtig die Unaufgebbarkeit einer systematischen gründlichen und dauerhaften Beschäftigung mit der monströsesten Verirrung ist, die es nicht nur in der deutschen Geschichte je gegeben hat, so unbegründet und so verhängnisvoll ist ein noch so gut gemeinter Versuch, die Nationalgeschichte eines Landes auf eine solche Periode reduzieren zu wollen.


Auch deswegen registriere ich mit besonderer Sympathie, auf welch enormes Interesse in den letzten 10 bis 15 Jahren historische Ausstellungen in Deutschland gestoßen sind. Auch und gerade über Zeiten, an die sich niemand mehr aus eigener Erinnerung oder aus Erzählungen von Vorfahren erinnern kann. Ob wir die jüngste Ausstellung in Trier über Konstantin nehmen oder die großen Ausstellungen der jüngeren Vergangenheit über Karl den Großen, über die Ottonen, über die Salier und Staufer, über das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, sie allesamt haben jeweils mit Rekordbesucherzahlen nicht nur die Fachleute angezogen, sondern offensichtlich eine breite Öffentlichkeit erreicht. Und das ist ein außerordentlich ermutigendes Zeichen nicht nur für das Interesse an einer aktiven Auseinandersetzung mit der eigenen Nationalgeschichte, sondern es ist auch ein kleiner Beleg für Erinnerungskultur.


Am Freitag dieser Woche wird der Deutsche Bundestag über die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals abstimmen. Alle Indizien deuten darauf hin, dass dieser Antrag, der in beinahe identischer Form vor ein paar Jahren schon einmal gestellt und damals gescheitert war, diesmal mit breiter Mehrheit verabschiedet werden wird. Auch dies ist ein Indiz für Erinnerungskultur und zugleich dafür, dass Erinnerungskultur Zeit braucht, dass Erfahrungen reifen müssen, so wie ich mir übrigens ausdrücklich wiederum die Zeit wünsche, die eine überzeugende Umsetzung dessen, was damit zum Ausdruck kommen soll, dringend braucht. Die keineswegs zufällige, auch keineswegs banale, sich andeutende Auseinandersetzung darüber, ob ein solches Freiheits- und Einheitsdenkmal unbedingt in Berlin errichtet werden müsste oder besser, wie vor ein paar Tagen ausdrücklich vom Oberbürgermeister reklamiert, nach Leipzig gehöre, ist ja keineswegs mit lokalpatriotischen Reflexen überzeugend zu beantworten. Vielmehr hat der eine Vorschlag, dieses Einheits- und Freiheitsdenkmal in der Hauptstadt zu errichten, ebenso seine Logik wie die ihr entgegengesetzte oder an die Seite gestellte Überlegung, die Freiheitsbewegung als eine herausragende Form „bürgerschaftlichen Engagements“ eben nicht in der Hauptstadt, sondern da, wo sie in einer besonderen Weise manifest geworden ist, deutlich werden zu lassen.


Um es am praktischen Beispiel dieses großen und sicher auch Aufmerksamkeit erzeugenden Projektes zu verdeutlichen, werden wir für die überzeugende Umsetzung dieses Beschlusses gleich zwei Wettbewerbe brauchen. Erstens einen Konzeptwettbewerb und zweitens einen Gestaltungswettbewerb. Bevor wir ernsthaft über die Frage nachdenken, jedenfalls bevor wir sie wirklich entscheiden können, wie ein solches Denkmal aussehen soll, müssen wir uns darüber verständigen, was es eigentlich zum Ausdruck bringen soll. Ob wir, was ja vieles für sich hat, die Ereignisse der Jahre 1989 in Deutschland damit dem Gedächtnis nachfolgender Generationen nahebringen wollen oder die Geschichte, die die Verbindung von Einheit und Freiheit erst möglich gemacht hat. Dann muss aber mindestens die Serie der Ereignisse mit eingezogen sein, die spätestens mit dem Arbeiteraufstand in der DDR 1953 begonnen hat und die über Budapest 1956 und Prag 1968 über die Solidarnosc in Polen zur Überwindung der Teilung Europas und Deutschlands geführt hat. Und ich halte die Frage nicht nur für erlaubt, sondern für notwendig, ob wir, wenn wir ein Denkmal für Einheit und Freiheit - in dieser oder der umgekehrten Reihenfolge - in Berlin oder anderswo oder vielleicht auch, das wäre ein besonders ehrgeiziges Konzept, in der Bezugnahme von Denkmälern aufeinander errichten wollen, ob wir dann nicht nur legitimiert, sondern sogar verpflichtet sind, an den späten Erfolg der Bemühungen um Freiheit und Einheit zu erinnern und dabei auch an die gescheiterten Anläufe, die es in unserer Nationalgeschichte gegeben hat, ohne die dieses Ergebnis heute schwerlich historisch zu erklären ist.


Lothar de Maizière hatte in seiner Begrüßung das Hambacher Fest genannt, das sich in diesem Jahr zum 175. Male jährt. Die Einheits- und Freiheitskämpfer des frühen 19. Jahrhunderts haben sich gewiss nicht durch weniger Ernsthaftigkeit oder durch weniger Mut, durch weniger Zivilcourage ausgezeichnet als die der Jahre 1989/90. Sie waren nur nicht erfolgreich. Und wie man mit diesem und dem anderen Teil der Geschichte umgehen will, ob und welchen Zusammenhang man hier herstellen kann und muss, muss allemal bedacht sein, bevor wir einen Architektenwettbewerb europaweit ausschreiben.


Meine Damen und Herren, das Thema „Erinnerungskultur und Bürgergesellschaft“ hat viele, leider auch viele komplizierte Aspekte. Das Verhältnis von Tradition und Zukunft gehört zu diesen Komplizierungen.


Der diesjährige Träger des Büchnerpreises, Martin Mosebach, hat vor ein paar Tagen in einem Interview gesagt: „Die meisten Leute sind der Traditionslosigkeit überhaupt nicht gewachsen.“ Und er hat in diesem Zusammenhang einen wunderschönen Satz von Dalì zitiert, der gesagt hat, „wer sich nicht der Tradition unterwirft, ist dazu verurteilt, Plagiate herzustellen. Weil wir uns sowieso wiederholen müssen“, wie er hinzugefügt hat.


Dieser von Mosebach zitierten Bemerkung von Dalì will ich eine offenkundig nicht identische Einschätzung von Johann Wolfgang von Goethe gegenüberstellen. „Altes Fundament ehrt man“, hat er geschrieben, „darf aber das Recht nicht aufgeben, irgendwo wieder einmal von vorn zu gründen.“ Das könnte so etwas wie ein Ermutigungsmotto für alle real existierenden Baudezernenten und Senatoren sein, deren Amt sich natürlich auch nicht darauf reduzieren darf, zu konservieren oder wiederherzustellen, was frühere Generationen liebenswürdigerweise und dankenswerterweise geschaffen haben, sondern dass es auch erlaubt und in bestimmten Situationen möglicherweise auch unvermeidlich ist, neu zu gründen.


Dass wir bei diesem Thema am Ende nicht nur über abstrakte Prinzipien verhandeln, sondern auch über handfeste Zahlen, Daten und Kosten, darf bei einem ernsthaften Versuch der Bestandsaufnahme über das Verhältnis von Erinnerungskultur und Bürgergesellschaft jedenfalls nicht unterschlagen werden.


Kultur im allgemeinen ist wie der Denkmalschutz im besonderen auch ein Kostenfaktor. Allerdings auch ein Wirtschaftsfaktor. Und insbesondere, wie immer deutlicher wird, ein Standortfaktor. Im internationalen Standortwettbewerb, der ganz gewiss nicht in erster Linie nach kulturellen Prinzipien stattfindet, wird der Stellenwert der Kultur für die tatsächlichen Standortentscheidungen regelmäßig unterschätzt. Er ist längst kein weicher Faktor mehr. Im Wettbewerb der Metropolen spielt neben der Einschätzung der logistischen Vorteile der Erreichbarkeit, der Mobilitätsbedingungen, der Kostenstrukturen die Lebensqualität, auch und gerade in Kultur gemessen, eine immer größere, in vielen Untersuchungen nachgewiesene Rolle.


Ich habe vor ein paar Jahren mit einen Anflug von Besorgnis registriert, wie die Auftragsvergabe von sogenannten kulturwirtschaftlichen Studien sich inflationierte, weil immer mehr Städte oder auch Länder analysiert haben wollten, ob sich Investitionen in Kultur eigentlich rechnen. Inzwischen empfehle ich jedem potenten Förderverein, solche Studien aus den spärlich vorhandenen Mitgliedsbeiträgen notfalls selbst in Auftrag zu geben, denn alle diese Untersuchungen kommen immer wieder zum gleichen Ergebnis: Kultur rechnet sich.


Das, was an Mitteln investiert wird, kommt übrigens mit einer erstaunlichen lokalen und regionalen Treffergenauigkeit in die Kommunen, in die Regionen zurück, die damit ihre Lebensqualität, ihre Attraktivität erhöhen, sowohl für Menschen, die dort dauerhaft leben, wie für solche, die sie besuchen wollen und ihre Einrichtungen in Anspruch nehmen.


So führt die steuerliche Begünstigung von Denkmalschutzaktivitäten, die meist mit einem hohen bürokratischen Aufwand erkauft werden muss, zwar zu jährlichen Steuerausfällen von gut 100 Millionen Euro im Jahr. Denen stehen allerdings gut 1 Milliarde Euro gegenüber, die durch diese Förderung an zusätzlichen Einkommen der daran Beteiligten erzeugt werden. Und was fast noch schöner ist: auch der Fiskus profitiert von eben den Begünstigungen, die häufig voreilig beklagt werden. Steuerausfällen von 119 Millionen Euro stehen 260 Millionen Euro an Mehreinnahmen durch die Steuern gegenüber, die durch den Multiplikationseffekt dieser Investitionen tatsächlich abgeschöpft worden sind. Also niemand muss, wenn er sich dafür engagiert, mit eingezogenem Kopf durch die Gegend laufen, in der Annahme, dieses Thema eigne sich bestenfalls für Festvorträge in einem verschworenen Kreis von Leuten, die ohnehin davon überzeugt sind. Man kann und darf über dieses Thema auch mit Finanzexperten reden und man muss die Auseinandersetzung mit Wirtschaftsförderern und Haushaltspolitikern über dieses Thema ganz gewiss nicht scheuen.


Die Begriffe Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft tauchen zum ersten Mal in einer halbwegs öffentlichkeitswirksamen Weise in der Zeit der Aufklärung auf. Sie dienen bei Autoren wie Immanuel Kant zur Verdeutlichung der Vision einer Gesellschaft, die es damals selbstverständlich nicht gab, aber die er sich vorstellte als ideales Gegenmodell zu einem autoritär verfassten Staat, als eine Gesellschaft von Menschen, die ihre eigene Verantwortung selbst in ihre Hände nehmen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie es überhaupt tun können.


Es gab dann ein gutes halbes Jahrhundert später eine Einfärbung dieses Begriffs sowohl bei Hegel wie insbesondere natürlich bei Karl Marx, der statt von der Bürgergesellschaft von der bürgerlichen Gesellschaft sprach und mit offenkundig und unbestritten polemischer Absicht dies zur Charakterisierung von politischen Auseinandersetzungen zwischen den Klassen einer Gesellschaft benutzte. Im Laufe der Zeit entwickelten die Begriffe bürgerliche Gesellschaft oder Bürgergesellschaft bei den einen eine fast mythische Bedeutung, als Ausdruck gewissermaßen der Zugehörigkeit zu einer solchen politisch-philosophischen Familie, während es mit einer ähnlichen Folgerichtigkeit eine nachvollziehbare Vorsicht in der Benutzung dieser Begriffe in dem Teil der Gesellschaft gab, der mit ihnen gemeint war.


Die Wiedergeburt dieses Begriffs der Bürgergesellschaft hat stattgefunden in der Auseinandersetzung mit den autoritären kommunistischen Systemen Mittel- und Osteuropas. Die Bürgergesellschaft, die es nicht hatte geben dürfen, hat sich gewissermaßen wiederentdeckt und als virtuelle Alternative zu den tatsächlichen Verhältnissen definiert. Wir finden in Polen, in Ungarn, in der Tschechischen Republik und eben auch in der DDR eindrucksvolle Beispiele für die Wiedergeburt des Begriffs und für die Wiederentdeckung der sozialen und politischen Kraft, die in genau diesem Begriff zum Ausdruck kommt.


Lothar de Maizière hat in seiner Regierungserklärung als erster und letzter frei gewählter Ministerpräsident der DDR am 19. April 1990 ausdrücklich von der Zivilgesellschaft als notwendige Grundlage für die Erneuerung unserer Gesellschaft gesprochen und damit ein Leitmotiv vorgegeben, das sich glücklicherweise über die Einheit hinweg gerettet hat.


Nach den schwerlich überbietbaren Turbulenzen der deutschen Geschichte wird hoffentlich niemand mehr zu der übermütigen Vermutung neigen, irgendetwas sei ein- für allemal gesichert. Das, was uns besonders wichtig ist, das müssen wir eben besonders ernst nehmen. Dies gilt keineswegs nur für den Denkmalschutz.


Robert Musil verdanken wir den schönen Hinweis: „Das Auffallendste an Denkmälern ist, dass man sie nicht bemerkt.“ Wie jede Verallgemeinerung ist auch diese falsch, auch wenn der Zusatz „Denkmäler scheinen gegen Aufmerksamkeit imprägniert zu sein“, sich mit beinahe unendlich vielen Beispielen belegen ließe. Der harte Kern der unzulässigen Verallgemeinerung ist der Hinweis darauf, dass die Begeisterung für Denkmäler alleine nicht hilft. Sinnvoll ist das Engagement dann und nur dann, wenn wir damit Zusammenhänge wieder herstellen und in das Bewusstsein dieser und folgender Generationen bringen, die uns besonders wichtig erscheinen. Deshalb sollten wir öffentliche Auseinandersetzungen um den Bau, die Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern nicht als Zumutung, sondern als Chance begreifen. Das erfordert allerdings dauerhaftes Engagement des Kulturstaates wie der Bürgergesellschaft.

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Parlament

Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert vor dem rumänischen Abgeordnetenhaus

Es gilt das gesprochene Wort.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


es ist eine große Freude und Ehre zugleich, dass ich heute in Ihrem Parlament das Wort ergreifen darf.


Als 1957, vor 50 Jahren, die Römischen Verträge abgeschlossen wurden, hätte sich keiner vorstellen können, dass 50 Jahre danach aus einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit sechs westeuropäischen Gründungsstaaten eine politische Union von jetzt 27 Mitgliedstaaten aus West-, Mittel- und Osteuropa entstanden sein würde.


Und als vor 40 Jahren, 1967, Deutschland und Rumänien diplomatische Beziehungen miteinander aufgenommen haben, wenige Jahre nach dem Bau der Mauer in Berlin, auf dem Höhepunkt des kalten Krieges, in einer Zeit der scheinbar irreversiblen Trennung Europas in zwei Hälften, hätte kaum jemand vermutet, dass wir jedenfalls noch erleben würden, dass Deutschland wie Rumänien gleichberechtigte Mitglieder einer gemeinsamen Europäischen Union sein würden.


Nun ist Rumänien seit zehn Monaten Mitglied dieser Gemeinschaft. Ich bin froh, dass wir dies alle miteinander gemeinsam erreicht haben: Die Rumänen, wie die Bulgaren, wie andere Länder Mittel- und Osteuropas – durch eindrucksvolle Veränderungen in ihren eigenen Ländern, und die langjährigen Mitgliedstaaten dieser Europäischen Gemeinschaft durch die Bereitschaft, diese große historische Chance zu nutzen und damit die Einheit dieses Kontinents wieder herzustellen.


Ich weiß, dass sich mit dieser Entwicklung nicht nur, aber auch in Ihrem Land große Erwartungen verbunden haben. So, wie Sie wissen, dass die Europäische Gemeinschaft große Erwartungen an jedes neue Mitgliedsland hat, weil es sich bei dieser Gemeinschaft ja nicht um einen besonders ehrenwerten Klub handelt, dem man beitreten kann oder auch nicht und schon gar nicht um eine besonders elitäre Veranstaltung, in die man sich gewissermaßen einkaufen könnte, sondern wenn wir über die Europäische Gemeinschaft reden, dann reden wir über eine politische Gemeinschaft, die ausdrücklich mehr sein will, als ein großer gemeinsamer Markt, was interessant und wichtig genug ist, sondern die einen Beitrag leisten will zur Beförderung der gemeinsamen Interessen aller ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger und die darüber hinaus einen Beitrag leisten will – und soll – zur Lösung von Problemen auch außerhalb unseres eigenen Kontinents, bei denen ein europäischer Beitrag immer häufiger erwartet wird.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Präsident hat mich vorhin bei unserem ersten förmlichen Gespräch als einen kritischen Geist begrüßt, der damals das Beitrittsverfahren Rumäniens tatkräftig unterstützt hat. Beides ist richtig.


Und manche von Ihnen werden wissen, dass das Ratifizierungsverfahren im Deutschen Bundestag sorgfältiger und deswegen möglicherweise auch aus rumänischer wie auch aus bulgarischer Sicht zäher, langwieriger war, als das bei manchen früheren Beitrittsverfahren zu beobachten war. Ich will das keinen Augenblick bestreiten und füge auch gerne hinzu: Vielleicht war das auch ein Stück parlamentarischer Wiedergutmachung gegenüber dem Eindruck, dass wir in der Vergangenheit vielleicht mit der Frage der Beitrittsbedingungen für Mitglieder dieser Gemeinschaft eine Spur zu oberflächlich umgegangen sind und dass es sich allemal eher empfiehlt, wichtige, schwierige, auch kontroverse Anliegen und Probleme vorher anzusprechen und möglichst vorher zu klären, als eine auf Dauer angelegte Beziehung einzugehen, bei der man dann anschließend von Problemen überrascht wird, mit denen man eigentlich nicht gerechnet hatte. Es empfiehlt sich ja auch im privaten Leben nicht, solche Risiken sehenden Auges einzugehen. Für politische Gemeinschaften gilt das in einer ähnlichen Weise.


Ich weiß, dass viele in diesem Hause und außerhalb dieses Parlaments sich sehr engagiert darum bemühen, die Vereinbarungen umzusetzen, die mit Blick auf notwendige Veränderungen im eigenen Land Bestandteil der Beitrittsverträge gewesen sind. Und sie wissen wie ich, dass diese Bemühungen noch nicht im vollen Umfang erfolgreich gewesen sind. Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom Sommer dieses Jahres dokumentiert sowohl die Fortschritte, die in der Zwischenzeit erreicht sind, wie auch manche Defizite, die nach wie vor gelöst werden müssen. Und es entspricht wieder der Ernsthaftigkeit dieser Gemeinschaft, dass wir neben dem Dank für geleistete Arbeit auch auf der Erledigung der noch nicht vollständig erfüllten Vereinbarungen bestehen müssen, wenn diese Gemeinschaft den Ansprüchen genügen soll, die alle ihre Mitglieder im Verhältnis zueinander geltend machen.


Dabei werden die allermeisten Beobachter, jedenfalls die allermeisten parlamentarischen Beobachter, mit den Erfahrungen von Veränderungen und der Schwierigkeit von Veränderungen im jeweils eigenen Lande ausgestattet, Verständnis dafür haben, wenn manche Veränderung, die man sich vorgenommen hat, schwieriger ist und länger dauert, als das vielleicht zunächst einmal beabsichtigt war. Aber was eben nicht als Ausweg bei einer solchen Problemlage in Frage kommen darf, ist die Reduzierung der Ansprüche, um die Distanz zwischen dem, was man erreichen will und dem, was man erreicht hat, kleiner und den Weg damit bequemer zu machen. Die Ansprüche müssen so hoch bleiben, wie wir sie gemeinsam festgesetzt haben.


Und sie wären ja nicht so definiert worden, wenn es nicht die gemeinsame Überzeugung gegeben hätte, dass diese da beschriebenen Veränderungen auch und gerade im Bereich eines unabhängigen, leistungsfähigen Justizwesens mindestens so sehr im Interesse dieses Landes liegen wie im Interesse einer Europäischen Gemeinschaft.


Ich sage das als Vertreter eines Landes, das sich ganz gewiss nicht einbilden kann, die Demokratie erfunden zu haben und das auch nicht mit einer ungebrochenen stabilen, ungefährdeten demokratischen Tradition aufwarten kann, sondern wir haben bis in die jüngste Vergangenheit auch und gerade unter den Bedingungen der Teilung Europas Erfahrungen gemacht, mit der Labilität von demokratischen Strukturen und den besonderen Problemen, die sich aus autoritären Verhältnissen ergeben, für die Freiheit eines Landes und für die Entfaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Und vielleicht sind wir gerade deswegen an der Stelle auch durch eigene historische Erfahrungen motiviert, besonders ehrgeizig und gleichzeitig besonders interessiert an einer solchen untereinander vereinbarten Entwicklung.


Und so verbinden sich sicher auch für die Strecke, die wir nun gemeinsam vor uns haben, manche Hoffnungen und vielleicht auch manche Besorgnisse. Ich bin außerordentlich froh, dass mein Besuch in Ihrem Land und mein Besuch heute hier in Ihrem Parlament nicht gewissermaßen die protokollarische Ausnahme von einer nicht vorhandenen Regel ist, sondern dass – ganz im Gegenteil – es seit den Monaten vor und in den zehn Monaten nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union intensive parlamentarische Kontakte gibt: Mindestens acht Fachausschüsse des Deutschen Bundestages sind inzwischen in Rumänien gewesen und haben Kontakt mit Ihnen in den jeweiligen Fachbereichen aufgenommen. So stelle ich mir das Europa vor, das auch und gerade eine lebendige parlamentarische Basis haben muss.


Europa, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist historisch eher aus dem Zusammenwirken von Regierungen entstanden als aus dem Zusammenwirken von Parlamenten. Aber das Europa, das jetzt mit einem Reformvertrag ins 21. Jahrhundert geht, muss ganz wesentlich auch von Parlamenten bestimmt werden, und zwar sowohl von einem zurecht in diesem Vertragswerk gestärkten europäischen Parlament als auch von einer stärkeren europäischen Rolle der nationalen Parlamente, denn wenn diese Europäische Gemeinschaft, was unser gemeinsamer Wille ist, Zuständigkeiten für alle Mitgliedstaaten gemeinsam wahrnehmen soll, die eigentlich zu den nationalen Souveränitätsrechten gehören, dann kann die Wahrnehmung dieser Zuständigkeiten nicht – statt in nationalen Parlamenten – von einer Europäischen Kommission oder von europäischen Regierungen wahrgenommen werden, sondern dann muss die Zuständigkeit für europäische Gesetzgebung mit der gleichen Selbstverständlichkeit parlamentarisch legitimiert werden, wie wir das für nationale Gesetzgebung in allen unseren Mitgliedsstaaten für eine schiere Selbstverständlichkeit halten.


Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt in dieser neuen Phase der europäischen Entwicklung, die ja nicht nur durch mehr Mitglieder, sondern durch ein völlig neues Verständnis dieser Gemeinschaft gekennzeichnet ist, auf uns alle eine große Verantwortung zu. Und ich finde es im Übrigen geradezu beruhigend, jedenfalls unverzichtbar, dass diese Verantwortung, die wir wahrnehmen müssen, unter den Augen einer kritischen Öffentlichkeit stattfindet. Die uns zurecht, wenn auch vielleicht nicht immer in jedem einzelnen Fall, aber grundsätzlich zurecht immer wieder mit einer möglichen Lücke zwischen den selbst gesetzten Ansprüchen und unseren tatsächlichen Leistungen konfrontieren wird.


Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Und wir müssen es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um so dringender tun, als die Erwartungen an diese Europäische Gemeinschaft außerhalb Europas fast noch größer sind als in Europa selbst. Jeder von Ihnen, der in Asien, in Südamerika oder in Afrika unterwegs ist, wird immer wieder auf eine wachsende Erwartung an die Rolle Europas in der Welt des 21. Jahrhundert stoßen. Und viele erwarten von uns, dass wir in einer Welt, die so verfasst ist, wie sie verfasst ist, ein Gegengewicht sowohl gegenüber den dominierenden Einfluss der einzigen, verbleibenden Weltmacht als auch gegenüber manchen nur schwer kontrollierbaren ökonomischen und politischen Entwicklungen in manchen Ländern darstellen, was kein europäisches Land je einzeln leisten könnte, aber Europa als Ganzes. Und wir werden dieser Aufgabe nur gerecht werden können, wenn wir uns eben als mehr verstehen als einen Markt, als mehr verstehen als eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern wenn wir dieses Verständnis von Europa als eine politische Union entwickeln, die mit kulturell begründeten gemeinsamen Überzeugungen von Demokratie und Rechtstaat ihren Beitrag zu Frieden und Fortschritt in der Welt leistet.


In diesem Sinne freue ich mich auf die weiter Zusammenarbeit zwischen unseren Parlamenten und die gemeinsame Rolle Deutschlands und Rumäniens in der Europäischen Union.

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Parlament

Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages - Rede zum Gedenken an die Opfer des Terrors der RAF, 24. Oktober 2007, Deutsches Historisches Museum Berlin

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Die Freiheit ist stark. Aber ist sie auch sicher?

„Der Preis der Freiheit und der Sicherheit“ ist die jüngste Veröffentlichung der monatlichen Umfragedaten des Instituts für Demoskopie Allensbach übertitelt (FAZ vom 17.10.2007). Danach verspürt die Bevölkerung in Deutschland keine akute Gefährdung duch den Terrorismus. Doch nehme erkennbar die Sorge zu, dass der Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus einen hohen Preis haben könnte. Das Misstrauen wachse, dass der Staat von der gezielten Überwachung Verdächtiger zu einer weiter ausgreifenden Kontrolle aller Bürger übergehen könnte. Die Sorge, der Kampf gegen den Terror werde die Gesellschaft weniger frei machen, hat zugenommen, sie wird inzwischen von fast genauso vielen Befragten geteilt wie für unbegründet gehalten.

Wie stark ist die Freiheit?

Wir gedenken heute der Opfer des Terrors einer Organisation, die sich als Rote Armee Fraktion bezeichnet hat. Sie war weder eine Armee noch eine Fraktion. Rot war die Blutspur brutaler rücksichtsloser Gewalt, die sie hinterlassen hat. Wir gedenken der 36 Menschen, die in dem Zeitraum vom 22. Oktober 1971 bis 27. Juni 1993 durch die RAF umgebracht worden sind.

Die Opfer der RAF hatten manches gemeinsam, waren aber sehr unterschiedliche Menschen. Sie hatten sehr unterschiedliche Aufgaben und Funktionen – einige standen wegen ihrer Berufe besonders im Licht der Öffentlichkeit -, sie waren unterschiedlich alt, hatten unterschiedliche Biographien und unterschiedliche Interessen. Allen gemeinsam war aber, dass sie als Menschen mitten im Leben standen - nicht nur als Polizisten, als Richter, als Piloten, als Diplomaten, als Bankier oder Manager, sondern auch als Söhne, als Brüder, als Ehegatten, als Vater, Mutter und Onkel. Und dass sie von Terroristen gewaltsam und grausam aus ihren Leben, aus ihren Familien und aus unserer Mitte gerissen wurden.

Wir verneigen uns vor allen Opfern, den Toten wie den Lebenden.

Opfer des Terrors der RAF sind nicht nur die 36 Menschen, derer wir heute gedenken. Opfer dieser terroristischen Gewalt sind auch ihre Angehörigen, von denen heute viele unter uns sind. Ihnen gilt unsere Anteilnahme.

Die Angehörigen haben nicht nur den Tod eines geliebten Menschen erleiden und ihr Leben ohne ihn verbringen müssen. Sie haben auch miterleben müssen, wie Täter nach Verbüßung ihrer Haftzeit in die Freiheit entlassen wurden und darauf bestanden - übrigens regelmäßig unter ausdrücklicher Anrufung des Rechtsstaates, den sie bekämpft hatten - nicht mehr als Mörder oder Terrorist bezeichnet zu werden, sondern allenfalls als Ex-Terrorist. So richtig es ist, die Regeln unseres Rechtsstaates auch seinen schärfsten Feinden nicht zu verweigern, so wichtig ist es auch, in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Opfer der RAF diese Chance nicht haben. Ex-Opfer gibt es nicht.

Ein wegen Entführung und Mord zu zweimal lebenslanger Haftstrafe verurteilter, durch Begnadigung vorzeitig entlassener Terrorist hat vor wenigen Tagen in einem Interview erklärt, die Entführung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 sei „aus heutiger Sicht richtig“ gewesen, allerdings habe die RAF aus diesem „Politikum ... einfach zu wenig gemacht“. Mit diesem unglaublichen, menschenverachtenden Zynismus hat er nicht nur seine Begnadigung als Fehlentscheidung offenbart, sondern zugleich klar gemacht, dass auch dreißig Jahre nach den schrecklichen Ereignissen der RAF-Terrorismus nicht bewältigt ist. Er hat in manchen Köpfen offenbar überlebt.

Die Angehörigen haben auch miterleben müssen, dass Ihr Schicksal in unserer Gesellschaft nicht immer mit dem gebotenen Respekt behandelt wurde - und wird:

An diesem Respekt mangelt es aus meiner Sicht, wenn zum Beispiel das Bild des gefangenen Wirtschaftsführers tagtäglich geradezu als Logo von Zeitungsserien über die RAF verwendet wird. Ein Bild, das die RAF bewusst in Szene gesetzt hat. Die demonstrative Demütigung eines verhassten, zum exemplarischen Feindbild erklärten Managers wird gewissermaßen postum fortgesetzt: Ein Markenzeichen nicht nur der RAF, sondern ein Symbol der Gedankenlosigkeit der Öffentlichkeit im Umgang mit Bildern und mit Menschen.

An Respekt für die Angehörigen mangelt es auch, wenn das öffentliche Interesse in den Jahren und Jahrzehnten nach der Tat vor allen den Tätern und ihrer Lebensgeschichte galt und gilt, nicht den Opfern und ihren Angehörigen. Leben und Sterben von Terroristen wurde in Filmen, Theaterstücken und Romanen beschrieben, analysiert, erklärt, gelegentlich verklärt und sogar heroisiert. Den Tätern gab und gibt man - gerade auch in diesem Jahr - die Gelegenheit, sich in Autobiographien, Interviews und Talkshows zu erklären, sogar als Berater von Filmen zu dienen, die staatlich bezuschusst werden.

Am Tage der Beisetzung Hanns Martin Schleyers hatte im Stuttgarter Staatstheater ein „Elvis Memorial“ für die verstorbene Rock ’n’ Roll-Legende Premiere. Wenn 30 Jahre später ein bekannter deutscher Entertainer am gleichen Theater im Rahmen der von ihm so genannten „RAF-Festspiele“ eine Neuauflage produziert - unter dem Jubel des Publikums - dann ist das zweifellos von der Freiheit der Kunst gedeckt. Und selbstverständlich erlaubt es die Pressefreiheit, wenn das Feuilleton einer großen deutschen Tageszeitung findet, dies sei „ein politischer Abend“, … „weil er die befreiende Kraft kluger Unterhaltung gegen die bleierne Zeit ausspielt, die sich in jenen Tagen erdrückend über das Land gelegt hat“ (WELT vom 15. Oktober 2007). Aber es ist zugleich ein Beleg dafür, dass die Freiheit eine unaufgebbare Errungenschaft und dennoch manchmal von einer schieren Zumutung kaum zu unterscheiden ist.

An Respekt für die Angehörigen wie an menschlichem Anstand mangelt es schließlich ebenso, wenn die Täter Ihnen und uns, den direkt wie den indirekt Betroffenen, ihr Wissen um die Taten vorenthalten. Noch immer sind viele der Morde der RAF nicht aufgeklärt, bei anderen ist der konkrete Tatablauf im Dunkeln geblieben. Erklärt haben sich die Terroristen stets nur kollektiv; noch heute lehnen es viele von ihnen ab, individuelle Schuld zu gestehen. Juristisch mag es keinen Anspruch darauf geben, die Wahrheit von den Tätern zu erfahren. Moralisch gibt es ihn - jedenfalls gegenüber den Angehörigen, die die Wahrheit kennen wollen. Es ist im übrigen „entlarvend, dass ausgerechnet jene stumm bleiben, die ihren Eltern vorgeworfen haben, sich nicht mit der eigenen Biografie im Nationalsozialismus auseinandergesetzt zu haben“ (Martin Knobbe), und dies mit missionarischem Eifer immer wieder als Motiv ihres Hasses auf den von der Generation ihrer Eltern begründeten neuen deutschen Staat ausgegeben haben.

Die Schicksale der Opfer und ihrer Angehörigen sind erst seit kurzem in den Blick genommen worden. „Für die RAF war er das System, für mich der Vater“, heißt das Buch einer jungen Politikwissenschaftlerin (Anne Siemens, geb. 1974), das „die andere Geschichte des deutschen Terrorismus“ beschreibt und auf ein außerordentlich großes Echo gestoßen ist. Es gibt offensichtlich Anlass, auch über unser eigenes Verhältnis zu den Opfern und ihren Angehörigen nachzudenken. Nachdenken müssen wir auch über den Umstand, dass der Terror und die Opfer der RAF allzu oft auf das Jahr 1977 reduziert werden. Weder hat die Ermordung unschuldiger Menschen damals begonnen noch war die Herausforderung des demokratischen Rechtsstaates damals bewältigt. Die Opfer dürfen nicht vergessen werden - und die Gefährdungen unseres Staates und unseres Zusammenlebens auch nicht. Beides könnte durch eine Gedenktafel in der Hauptstadt, am Sitz von Parlament und Regierung, zum Ausdruck kommen.

Das Gedenken der Opfer muss uns Anlass sein, der Frage nach den Ursachen wie den Folgen der Gewalt nachzugehen. Sie darf nicht jenen überlassen werden, die immer noch verbreiten, es habe sich bei den terroristischen Aktivitäten im Grunde um Politik gehandelt, eine besonders verwegene zwar, aber eben um „Widerstand“, dessen Motive durchaus legitim gewesen seien.

Die Antwort auf die Frage nach den Ursachen müssen wir selber geben. Wir müssen fragen, wie es dazu kommen konnte, dass Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre nicht nur die Terroristen selbst, sondern auch viele andere junge Menschen die Bundesrepublik Deutschland als einen Staat empfunden haben, den es zu bekämpfen galt, und mit einer terroristischen Vereinigung sympathisiert haben, wie dies vor allem, aber keineswegs nur in der studentischen Szene geschah.

Die Bundesrepublik Deutschland war zu Beginn der 70er Jahre ein längst gefestigter, international anerkannter Rechtsstaat, der Demokratie und der Freiheit verpflichtet, mehr als anderswo auch dem sozialen Ausgleich als staatlicher Aufgabe verbunden. Deutschland war eine Volkswirtschaft, in der Vollbeschäftigung herrschte, die immer mehr Menschen die Möglichkeit eröffnete, am wirtschaftlichen Wachstum teilzuhaben. Ein Staat, der neue Wege suchte, den Kalten Krieg zu überwinden, mit einem Bildungssystem, das Studierenden auch im Vergleich zu heute hervorragende Studienbedingungen und glänzende Berufsaussichten bot. Eine Gesellschaft, die sich mehr und mehr öffnete, die sich immer intensiver mit ihrer schwierigen Vergangenheit auseinandersetzte, die sich politisch ausdifferenzierte und modernisierte.

1977, im Zeitraum jener blutigen Monate, die viele ebenso unhistorisch wie beschönigend als „deutschen Herbst“ bezeichnen, war die Bundesrepublik ganz gewiss kein Unrechtsstaat - ebenso wenig wie in den Jahren davor und danach.

Diesen Staat zu hassen, gab es keinen Anlass, und es gab kein Recht, ihn gewaltsam zu bekämpfen. Das hat auch der ganz überwiegende Teil der Menschen in Deutschland immer so empfunden. Auch die meisten Anhänger der Protestbewegung der sogenannten 68er haben sich von der Gewalt distanziert - je länger die Ereignisse zurückliegen, desto lauter. Nicht wenige, man muss auch sagen: viel zu viele, haben dies damals aber nicht getan, sondern zum Teil mit „klammheimlicher Freude“ mit einem Terror sympathisiert, den sie als „bewaffneten Widerstand“ bezeichnet haben. 17,5 Prozent der Interviewten sollen nach einer INFAS-Umfrage 1971 erklärt haben, gegebenenfalls Mitglieder der RAF zu unterstützen, und nicht wenige haben es getan - auch im Bewusstsein der Strafbarkeit solcher Hilfe. Damals galt es weithin als politisch korrekt, von der „Baader-Meinhof-Gruppe“ zu sprechen. Sie als kriminelle Bande zu bezeichnen, wurde in fragwürdiger Selbstverstümmelung des eigenen Urteilsvermögens in der Regel sorgfältig vermieden. „Je größer die Distanz wurde, desto klarer wurde die Sicht: Die RAF war eine sinnlose Killertruppe, mehr nicht“, so schreibt der junge Stern-Redakteur Martin Knobbe, der die Ereignisse nur aus Filmen kennt und der „die Geschichte einer Entfremdung“ seiner Generation u. a. mit dem klugen Hinweis erläutert, „es mag der 11. September 2001 gewesen sein, der auch dem vergangenen Terror jeden Rest an Verklärung genommen hat.“

Es ist erstaunlich, wie wenig wir lange Zeit aus der Wissenschaft und Publizistik über die Vorstufen des Terrorismus erfahren haben, die letztlich zur RAF führten. Nur einige Wissenschaftler der neueren zeitgeschichtlichen Forschung gehen gründlich der Entstehungsgeschichte des Terrorismus nach. Wichtig ist festzuhalten: Der bundesdeutsche Terrorismus entstand nicht durch Aktivitäten von Randfiguren der einstigen „Außerparlamentarischen Opposition“ (APO), war also kein spätes Zerfallsprodukt aus den Ausläufern der APO, sondern der sogenannte „bewaffnete Aufstand“ und das „Stadtguerilla-Konzept“ waren schon sehr früh, Mitte der 60er Jahre, im Zentrum der APO diskutiert worden (Jan Philipp Reemtsma u. a.: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF).

In der neueren sozialwissenschaftlichen Literatur wird immer häufiger eine recht eindeutige Antwort auf die Frage gegeben, über die lange erbittert gestritten worden ist, den Zusammenhang zwischen der akademischen Protestbewegung und der Gewalt der RAF. Die Frage ist leichter zu stellen als sorgfältig zu beantworten, aber verdrängt werden darf auch diese Einsicht nicht, dass die Entstehung der RAF ohne ein Umfeld, das sie legitimierte oder zumindest billigte, kaum möglich und gewiss nicht so folgenreich gewesen wäre. Der Terror der RAF ist sicher nicht die Folge einer fehlenden Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, eher schon die Folge einer verhängnisvollen Romantisierung von Revolution und Gewalt, die damals längst und weit über die RAF hinaus verbreitet war. In diesem Zusammenhang hatte Jürgen Habermas das später vielzitierte Wort vom „linken Faschismus“ gefunden und die absehbaren Folgen einer hemmungslosen „Gewaltrhetorik“ beschworen.

Die immer wieder aufgestellte Behauptung, erst und nur die Protestbewegung habe Deutschland zu einem liberalen, lebenswerten Land gemacht, ist anmaßend und muss vielen bitter aufstoßen - übrigens nicht nur Angehörigen der Opfer. Die Journalistin Bettina Röhl, eine Tochter von Ulrike Meinhof, meint, es sei an der Zeit für eine andere Betrachtungsweise. Sie stellt die Frage, ob die Bundesrepublik ohne diese Bewegung heute nicht in mancherlei Hinsicht besser dastünde als mit ihr (Welt am Sonntag vom 9. September 2007). Auch diese Überlegung ist sicher spekulativ, aber gewiss nicht weniger legitim als die gegenteilige Behauptung.

„Wer alt genug ist, diese Zeit bewusst erlebt zu haben, wird sie den Heutigen kaum erklären können. Mir selber kommen die Sechziger und Siebziger ferner, unverständlicher vor als das alte Rom“, hat kürzlich ein Journalist (Ulrich Greiner, Die Zeit vom 22. März 2007) geschrieben, der wie viele seiner Kollegen heute manches klarer sieht, jedenfalls anders beurteilt als damals. Dreißig, vierzig Jahre danach ist es an der Zeit, zu verstehen, was geschehen ist, nicht um alte Wunden wieder aufzureißen, sondern um zu einem gemeinsamen Verständnis dieser bitteren Episode der jüngeren Geschichte zu kommen und die Lektionen zu begreifen, die sich daraus auch für die Zukunft ergeben.

Zu den nachhaltigen Erfahrungen der damaligen Herausforderung gehört, dass auch und gerade der demokratische Staat auf geeignete Mittel der Bekämpfung von Gewalt und Terror zum Schutz des Rechtsstaates weder verzichten kann noch verzichten darf, aber auch, dass er nicht jede denkbare Herausforderung vorab erkennen und mit dafür vorher bestimmten Maßnahmen überzeugend absichern kann. Die Bereitschaft, in außergewöhnlichen Situationen verantwortungsvoll zu handeln, bleibt eine unverzichtbare Anforderung an die Wahrnehmung insbesondere staatlicher Ämter.

Nach der Definition Hannah Arendts ist Totalitarismus die Verbindung von Ideologie und Terror. Die RAF war in diesem Sinne exemplarisch totalitär. Niemand darf Illusionen haben, wie dieser Staat und diese Gesellschaft heute aussähen, wenn sie mit ihren monströsen Absichten erfolgreich gewesen wäre. Und dabei ist beinahe unerheblich, ob dieser gewaltsame, ideologische Fundamentalismus mit einer politischen oder religiösen Motivation oder Fassade auftritt. So, wie heute jene Dschihadisten, die Gewalt im Kampf gegen sogenannte Ungläubige religiös legitimieren wollen. Wir haben erschrocken feststellen müssen, dass diese auch mitten unter uns leben - es sind, wie die Terroristen der RAF, junge Menschen aus bürgerlichen Elternhäusern, die, wie die Terroristen der RAF, vor allem die USA und den Staat Israel als Feinde ansehen, und die, wie die Terroristen der RAF, in ausländischen Terrorcamps ihr mörderisches Handwerk lernen und von autoritären oder totalitären Staaten unterstützt werden, wie seinerzeit von der DDR, deren unrühmliche, heimliche wie unheimliche Kooperation mit RAF-Terroristen nicht das letzte Beispiel dafür ist, sondern sich heute leider immer noch überall auf der Welt in ähnlichen Mustern fortsetzt.

Der Terror der RAF hat den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland bis an seine Grenzen belastet, aber nicht aus seinen Angeln gehoben. Er hat die führenden Politiker der Regierung wie der Opposition vor unausweichliche Entscheidungen gestellt, die sie nicht treffen konnten, ohne Schuld auf sich zu laden, wie der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt erst kürzlich in einem Interview gewiss nicht nur für sich erläuterte. Aber für die gegenteiligen Entscheidungen, soweit sie überhaupt möglich gewesen wären, gilt dies nicht weniger. Schließlich haben Staat und Gesellschaft diese Belastungsprobe bestanden, ohne dabei selbst die Freiheit zu gefährden, gegen die der Terror gerichtet ist.

Die Freiheit ist stärker geblieben. Dass es so gewesen ist, verdanken wir denen, die damals ebenso bedacht wie entschlossen gehandelt haben. Dass es so bleibt, sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.

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Parlament

Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages - Rede zum Tag der Deutschen Einheit, Schwerin

 

„Diese deutsch-deutsche Harmonie ist doch eine Fiktion…. Tatsache ist, dass die Deutschen einander nicht ausstehen können, Ossies und Wessies - das ist wie Hund und Katze!“

Dieses selbst im üblichen Lamento bemerkenswerte Urteil über die deutsch-deutsche Befindlichkeit stammt von einem unbestritten klugen Beobachter - und wurde vor zwanzig Jahren gefällt. Es war Hans Magnus Enzensberger, der den Deutschen diese Diagnose bereits 1987 stellte, also zwei Jahre vor den Ereignissen in der DDR, die erst 1990 zur deutschen Einheit führen sollten.

Im Epilog zu seiner Aufsatzsammlung „Ach Europa“ entwarf Enzensberger - 1987! - ein fiktives Gespräch zwischen einem amerikanischen Reporter und einem britischen Korrespondenten über das wiedervereinigte Deutschland.

Staunend liest man dort folgenden Dialog: „Ich dachte, sie hätten sich zusammengerauft“ - „Offiziell schon. Aber wenn Du ihre Deklarationen beim Wort nimmst, gerätst Du sofort in ein Unterholz von Komplexen, Rivalitäten und Ressentiments…. Wenn ich meine jungen Freunde hier über die jeweils andere Seite reden höre… Mit einem Wort: jeder von beiden fühlt sich über den andern weit erhaben“ - „Und die berühmte Wiedervereinigung?“ - „Außer Kaffee und Kuchen nichts gewesen“.

Außer Kaffee und Kuchen nichts gewesen? Eben doch! Mit der Revolution der Ostdeutschen 1989 und mit dem 3. Oktober 1990 ist Wesentliches erreicht worden: Einigkeit und Recht und Freiheit. Aus diesem Bekenntnis unserer Nationalhymne, in einem Land, das mehr als vierzig Jahre lang geteilt war, wo Freiheit, Demokratie und Menschenrechte Millionen Menschen über Jahrzehnte verweigert worden waren, sind Gestaltungsprinzipien eines wiedervereinigten Staates geworden - einer tatsächlich „Deutschen Demokratischen Republik“.

Jenseits der handfesten Interessen und Erwartungen, die zu Recht viele Deutsche mit der Wiedervereinigung verbunden haben, sind dies die eigentlichen, die nachhaltigen Errungenschaften des 3. Oktober 1990.

Einigkeit. Und Recht. Und Freiheit.

Die Einheit - eine Erfolgsgeschichte

In der einseitigen Fixierung auf das Materielle, die wirtschaftlichen Unterschiede damals und heute, geraten zu oft diese einigenden Motive von 1989/90 aus den Augen. Sie wiederzuentdecken, heißt aber nicht, die Ökonomie geringzuschätzen. Im Gegenteil: Auch auf diesem Feld haben wir allen Grund, die große Aufbauleistung der Bürgerinnen und Bürger der vergangenen anderthalb Jahrzehnte in beiden Teilen Deutschlands zu würdigen. Nirgendwo sonst und nie zuvor hat ein Teil eines Landes einem anderen Teil in vergleichbarem Maße geholfen. Und jede Investition ist eine Investition in die gemeinsame Zukunft. Wenn ich empfehle, lieber öfter einmal die Mut machenden Erfolgsgeschichten zu erzählen, statt die unbestreitbaren Lasten zu beklagen, dann ist das nicht der „Tagesbefehl zum Glücklichsein“, wie gerne eingewandt wird; es ist vielmehr der Hinweis auf die Wirklichkeit.

Die echten und die vermeintlichen Fehler im Einigungsprozess sind oft genug vorgetragen worden, die Erfolge, um die uns im Übrigen unsere Nachbarn beneiden, werden dagegen eher selten wahrgenommen.

Die deutsche Einheit als Erfolgsgeschichte zu sehen, heißt keineswegs blind für die noch immer zu bewältigenden Probleme zu sein. Dabei sollten wir uns aber wieder stärker bewusst machen, dass wir hier über die Hinterlassenschaften der Teilung und weniger über die Folgen der deutschen Einheit reden. „Ruinen schaffen ohne Waffen“, spottete der Volksmund in der DDR über den deprimierenden Zustand vieler Städte in Zeiten der Teilung. Die aufwändige Wiederherstellung wertvoller alter Bausubstanz und die Wiedergeburt ganzer historischer Stadtquartiere ist ein grandioser Gewinn der Einheit. Auf dem ehemals völlig verseuchten Uranabbaugebiet Wismut in Thüringen findet in diesem Jahr die Bundesgartenschau statt. Zugegeben: Nicht überall blühen die Landschaften so eindrucksvoll, aber manche Veränderungen sind zweifellos spektakulär.

Der erzielte Fortschritt wird erst deutlich, wenn man die Entwicklung in den neuen Bundesländern vergleicht mit der Entwicklung, die osteuropäische Nachbarländer bei vergleichbarer politischer und wirtschaftlicher Ausgangslage im gleichen Zeitraum gemacht haben. Dort trübt aber der westliche Lebensstandard als innerstaatlicher Maßstab nicht den Blick für das bereits Geschaffene. Unsere Probleme möchten andere gerne haben - und die deutlich höhere Wirtschaftskraft der neuen Bundesländer, ihre inzwischen beispielhafte Infrastruktur, die Kaufkraft und das Niveau der Sozialleistungen auch.

Der Aufbau Ost hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Regionen spürbar beschleunigt. Einige Städte und Kreise in den neuen Bundesländern konnten ihre Wettbewerbsfähigkeit deutlich steigern. Acht der zehn Städte und Kreise, die ihre Position in Deutschland am stärksten verbesserten, gehören zu den jungen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern, das diesmal die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit ausrichtet, darf stolz darauf sein, dass Greifswald zum Aufsteiger des Jahres gekürt wurde.

Noch größer als die Fortschritte sind aber die Erwartungen - auch die politisch beförderten Erwartungen. Sie kommen nicht zuletzt in der unablässig und gerade zu Feiertagsanlässen gern bemühten Frage nach der „Vollendung der inneren Einheit“ zum Ausdruck. Zu Recht wird darauf die Gegenfrage gestellt, was das denn sein soll: die vollendete Einheit? Ost und West, alles einheitlich, ein Herz und eine Seele? Diese Vorstellung ist genauso unhistorisch wie naiv. Nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbesserungsfähig wäre. Aber Einheit heißt eben nicht Einheitlichkeit. Aus gutem Grund wurde 1994 mit der Neufassung von Artikel 72 Absatz 2 GG die Formulierung „Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ durch „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ersetzt. Damit wurde nicht nur gegenüber bloßem Erhalt und Sicherung in der Gegenwart ein in die Zukunft weisender dynamischer Prozess reklamiert. Es wurde auch zu Recht die Erwartung von der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse relativiert. Einheitlichkeit gibt es nicht, weder im Osten noch im Westen - und natürlich auch nicht zwischen ihnen. Und ernsthaft betrachtet, wollen wir sie auch nicht.

Viele von Ihnen kennen das Bonmot, man habe im Osten geträumt, ins Paradies zu kommen, und sei in Nordrhein-Westfalen aufgewacht. Als Bochumer habe ich diesen Gegensatz nie so recht verstanden. Im Übrigen gilt für mich der weise Satz, dass sich das Paradies in der Regel erst dann als Paradies zu erkennen gibt, wenn wir daraus vertrieben wurden. Abseits der Hoffnung auf paradiesische Zustände ist aber längst eine differenzierte Betrachtung im Vergleich westdeutscher und ostdeutscher Bundesländer angebracht. Die Ausdifferenzierung strukturschwacher Regionen und Wachstumszentren ist jedenfalls längst kein allein ostdeutsches Phänomen mehr, und ist es wohl auch nie gewesen. Ostdeutschland ist nicht mehr der einheitliche Wirtschaftsraum, als der er lange betrachtet und behandelt wurde. Ebenso wenig übrigens wie Nord- oder Süddeutschland als geographische Zuordnung unterschiedlicher Bundesländer. Viele Kreise in Ost- und Westdeutschland haben heute vergleichbare Interessen und ähnliche Probleme. Aber sie haben eine andere Geschichte.

Nach einer aktuellen Umfrage haben 64 Prozent der Menschen in den neuen Bundesländern eher positive und nur 17 Prozent eher negative Erinnerungen an die DDR. Ich finde das einleuchtend. Schließlich geht es dabei auch um die eigene Biographie. Zugleich sagen aber 71 Prozent der Ostdeutschen ebenso klar, dass sie Verhältnisse wie in der DDR auf keinen Fall zurückhaben wollen. Auch dieser Befund zeigt: Das Urteilsvermögen der Leute ist nicht weniger ausgeprägt als ihr Erinnerungsvermögen.

Recht und Freiheit

Die Ostdeutschen wissen nur zu genau, was sie sich 1989 erkämpft haben: Dem Ruf nach Einheit - „Wir sind ein Volk“ - ging der selbstbewusste Satz „Wir sind das Volk“ voraus, zusammen war dies der Ruf nach Recht und Freiheit für alle Deutschen. Unsere tagespolitischen Auseinandersetzungen um die Lösung noch ausstehender ökonomischer und sozialer Aufgaben sollten den Blick auf diese Antriebskräfte von 1989/90 nicht verstellen.

Die rechtsstaatliche Ordnung der westdeutschen Demokratie übte eine solche Faszination aus, dass Tausende in den Jahren der Trennung ihr Leben aufs Spiel setzten, um die diktatorischen Grenzen zu überwinden und Freiheit zu erreichen. Weil Tausende seit der Teilung wegliefen - insgesamt mehr als 2,5 Millionen Menschen - wurde 1961 die Mauer gebaut, und weil 1989 Tausende wegliefen, musste die Mauer auch wieder geöffnet werden. Wohin sind sie nach der Maueröffnung aber gelaufen? In den Westen oder nach Deutschland? Diese gescheite Frage hat der Journalist Peter Bender, der sich seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt, erst kürzlich wieder gestellt: „Wären sie auch gelaufen“, fragt er, „wenn hinter der Westgrenze der DDR Frankreich gelegen hätte? Sehr wahrscheinlich nur wenige. Wären sie gelaufen, wenn die Bundesrepublik ärmer gewesen wäre als die DDR und ebenso unfrei? Sehr wahrscheinlich nicht.“ Sie liefen und übersiedelten in immer größerer Zahl und entschieden sich später mehrheitlich für eine Vereinigung mit der Bundesrepublik, „weil sich der Westen in deutscher Gestalt darbot und Deutschland in westlicher Form.“ Mit anderen Worten: Wenn es dazu noch eines Beweises bedurft hätte, dass Einigkeit und Recht und Freiheit mehr bedeutet haben als ein unverbindliches Lippenbekenntnis, so haben die Deutschen zwischen Oder und Elbe diese Zweifel ausgeräumt.

Das, was die Ostdeutschen 1989 als Voraussetzung für die deutsche Einheit mit großem Mut und der Bereitschaft zum persönlichen Opfer vollbrachten, war eine politische Revolution für das Recht und für die Freiheit. Dies gilt es gegenüber der allzu einfachen, beinahe niedlichen Version von der „Wende“ zu betonen. Während eine kluge Außenpolitik die deutsche Einheit in Frieden mit allen unseren Nachbarn herbeiführte, stellen uns die nachhaltigen Folgen einer vierzigjährigen Teilungszeit innenpolitisch noch immer vor große Herausforderungen. Manches ist im Einigungsprozess vielleicht zu früh geschehen, anderes passierte aus der Sicht von Betroffenen und kritischen Beobachtern zu spät - ein nicht wirklich überraschendes, eher wohl unvermeidliches Phänomen.

In der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Verbrechen hat der deutsche Rechtsstaat mit der für Opfer manchmal schwer erträglichen, aber konsequenten Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien seine Haltung und seine Stärke bewiesen. Zu den Erfahrungswerten gehört aber auch: Recht und Gerechtigkeit stehen in einem durchaus spannungsreichen Verhältnis. Die anhaltenden und unbedingt notwendigen Debatten um die angemessene gesellschaftliche Aufarbeitung der DDR-Verbrechen zeigen den beständigen Konflikt, dem unser Gerechtigkeitsgefühl gelegentlich ausgesetzt ist. Auch angesichts der unlängst in Kraft getretenen Opferrenten sollten wir uns selbstkritische Fragen stellen: Haben wir uns im wiedervereinigten Deutschland nicht zu lange mit den Tätern und zu wenig mit den Opfern beschäftigt? Ist der Eindruck gänzlich unberechtigt, das „Neue Deutschland“, die demokratische Republik habe gegenüber den Opfern des Unrechts weniger Großzügigkeit aufgebracht als gegenüber den Tätern?

Unbestritten aber ist: Die Revolution von 1989 brachte mit dem Überwinden der DDR-Diktatur einen einzigartigen Fortschritt: das Menschenrecht auf Freiheit. Diese Bilanz entzieht sich jeder Frage nach der Höhe oder Aufrechenbarkeit der Kosten. Deshalb kann und sollte die Erinnerung an die Motive wie die Erfolge der Revolution von 1989 das Bewusstsein für den Wert der Freiheit stärken. Freiheit, vor allem und zuerst verstanden als die ganz persönliche Handlungs- und Entscheidungsfreiheit, die Chance, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen, es nach eigenen Vorstellungen und auf eigene Verantwortung hin zu gestalten. Gerade sie bekommt jedoch hierzulande nicht immer die Aufmerksamkeit, die sie verdient. Die sozialwissenschaftliche Forschung der letzten 15 Jahre hat sich jedenfalls damit nur wenig beschäftigt. Hingegen wurde zum Thema Gleichheit ein Vielfaches an Veröffentlichungen publiziert.

Die Forschungen zur deutschen Teilung und zum Einigungsprozess sind inzwischen kaum noch übersehbar, die publizierten Arbeiten gehen in die Tausende. Eine private Literaturdatenbank zur deutschen Wiedervereinigung wartet im Internet mit mehr als 52.000 Einträgen zur Online-Recherche über die deutsche Wiedervereinigung auf. Diese Aufarbeitung ist unbestreitbar wichtig, sie ersetzt allerdings weder die Aufklärung noch die Vermittlung der wesentlichen historischen Daten und Zusammenhänge. Wenn nach einer aktuellen Studie der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands heute fünf Prozent der deutschen Gymnasiasten Walter Ulbricht für einen oppositionellen Liedermacher der DDR halten und mehr als sieben Prozent in Erich Honecker den zweiten Bundeskanzler der Bundesrepublik sehen, dann ist das bei weitem nicht so komisch wie es sich anhört.

Man muss auch nicht die Bibliotheken konsultieren, um eine doch recht einseitig erscheinende Gewichtung im bisherigen Forschungsinteresse, vor allem aber eine unangemessene Fixierung auf das scheinbar unbekannte Wesen im Osten zu erkennen. Es reicht dazu ein einfacher Klick im Internet. Dort finden wir nicht weniger als 4,2 Millionen Einträge, die sich mit dem beschäftigen, was leider noch immer gemeinhin als ‚der’ „Ossi“ bezeichnet wird, aber kaum über 200.000 Einträge zu seinem Landsmann im Westen. Offensichtlich haben viele Beobachter bis heute nicht wahrgenommen, dass nicht nur der Westen den Osten verändert hat. Die zwölfjährige Schulausbildung bis zum Abitur zum Beispiel, die in westlichen Bundesländern als Voraussetzung für den Hochschulzugang zunächst gar nicht anerkannt werden sollte, ist inzwischen gesamtdeutscher Standard.

In der Einigkeit über die Leitprinzipien Recht und Freiheit, im Konsens über den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat, liegt der eigentliche Kern der viel beschworenen „inneren Einheit“ Deutschlands. „Vollendet“ muss und kann sie nicht sein. Aber sie ist Wirklichkeit geworden. Dies allein ist mehr, als ganze Generationen gehofft oder geglaubt haben. Es gehört zu den merkwürdigen Begabungen der Deutschen, dass sie Ereignisse und Entwicklungen, die sie jahrzehntelang für nahezu ausgeschlossen gehalten haben, von dem Augenblick an, in dem sie gleichwohl Realität geworden sind, für eine schiere Selbstverständlichkeit halten.

Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat

Einheit muss wachsen. Sich vereinen, heißt teilen lernen. Dieses nur scheinbare Paradoxon, mit dem Richard von Weizsäcker am 3. Oktober 1990 den Weg zur inneren Einheit beschrieb, hat nichts von seiner Bedeutung und Richtigkeit verloren. Und die Deutschen zeigen seit Jahren eine sicher nicht immer als schmerzfrei empfundene, im Prinzip aber doch ungebrochene, auch finanzielle Solidarität. Die Teilung überwinden, heißt teilen lernen: dieser anhaltende Lernprozess wird aber auch ganz wesentlich - und heute mehr denn je - als Anliegen verstanden, die Erinnerungen miteinander zu teilen. Strukturen, so gut sie wissenschaftlich aufgearbeitet sind, erklären nicht alles. Gelebtes Leben geht weder in Anekdoten auf noch in wie gut auch immer recherchierten Reportagen, es will erzählt werden, wenn es verstanden werden soll. Die Politik verfügt dabei nur über begrenzte Mittel, sie kann aber und sie sollte dazu Anstöße geben. Ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin wäre ein wichtiger Beitrag, der längst überfällig ist. Wir haben aus gutem Grund insbesondere in der Hauptstadt zahlreiche auffällige Stätten der Erinnerung an die Verbrechen zweier Diktaturen in Deutschland, es gibt keinen vernünftigen Grund, nicht auch in ähnlich demonstrativer Weise der Freiheits- und Einheitsgeschichte der Deutschen zu gedenken. Sie ist für das Selbstverständnis und das Selbstbewußtsein unseres Landes gewiß nicht weniger wichtig. Und spätestens zum 25. Jahrestag des Falls der Mauer und der Wiedervereinigung könnte und sollte ein solches Denkmal stehen. Es wäre vor allem zugleich eine notwendige Ermunterung zu einer breiten öffentlichen Debatte über den Wert von Einigkeit und Recht und Freiheit heute - und nicht zuletzt Ausdruck eines über wirtschaftliche Konjunkturen und auch über Moden hinweg tragenden aufgeklärten Patriotismus, wie er uns in seiner ansteckend fröhlichen Form während der Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr begegnete, genährt von der stolzen Erinnerung an eine gelungene friedliche Revolution und getragen vom Grundakkord unserer Verfassung: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat. Und Kulturstaat, selbstverständlich.

Meine Damen und Herren, es gibt zu unserem Nationalfeiertag eine aufschlussreiche Geschichte, die von einer französischen Journalistin zum zehnten Jahrestag der deutschen Einheit berichtet wurde. Was sie selbst damals geradezu fassungslos registrierte, wird uns heute, Jahre später, leider noch immer nicht gänzlich überraschen. Die Französin hatte sich tags zuvor von einem deutschen Ladenverkäufer nicht mit einem einfachen „Auf Wiedersehen“ verabschiedet sondern gesagt: „Ich wünsche Ihnen morgen einen schönen Nationalfeiertag“ - und danach das Gefühl gewonnen, sie hätte etwas Unanständiges, jedenfalls Unpassendes gesagt. Der 3. Oktober ist aber ein Tag der Freude und ein Anlass zum Feiern - mithin also auch ein Grund für Kaffee und Kuchen.

Am 3. Oktober 1990 wurde die deutsche Einheit in Freiheit vollendet. Es war mehr als der formale Akt des Beitritts neuer Bundesländer aus der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Es war der erfolgreiche Abschluss einer beispiellosen Entwicklung, eine gewaltfreie Revolution, die dennoch oder gerade deshalb die Verhältnisse nicht nur im eigenen Land grundlegend veränderte - ein historischer Einschnitt, für Deutschland und für das freie Europa. Daran sollten wir uns gerade in diesem Jahr erinnern, in dem der ersten Manifestationen des Freiheits- und Einheitswillens der Deutschen gedacht wird: 1817 auf der Wartburg, 1832, vor 175 Jahren, auf dem Hambacher Schloss. Kein Jahrzehnt später gab Hoffmann von Fallersleben mit der dritten Strophe seines Lieds der Deutschen die Losung aus, die für Generationen bloße Wunschvorstellung blieb: Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie wurde zum Bekenntnis für ein demokratisches Deutschland, das es damals noch nicht gab, und sie ist zum Gestaltungsprinzip eines vereinten, freien und demokratischen Landes geworden, im Frieden mit allen seinen Nachbarn, mit ihnen verbunden in einer Gemeinschaft europäischer Staaten.

Größeres Glück hatten die Deutschen in ihrer Geschichte nie. Aus diesem Glück kann Einheit wachsen.

 

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Parlament

Rede des Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert anlässlich der Ausstellungseröffnung Gustav Adolf König von Schweden „Die Kraft der Erinnerung 1632 - 2007“ am 31. August 2007 in Lützen


Ob die Schlacht bei Lützen überhaupt stattgefunden hätte, wenn Gustav Adolf damals bei seinem Einzug in die Stadt nicht von den kaiserlichen Heeren unter Wallenstein, sondern vom Landespolizeiorchester Sachsen-Anhalt empfangen worden wäre, mit einem „Chattanooga Choo Choo“, ist eine dieser herrlich abwegigen Spekulationen, die Sie hoffentlich nicht für einen allzu leichten Einstieg in einen sehr viel ernsthafteren Eröffnungsvortrag halten.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Herr Bürgermeister, lieber Kollege Reichel,
Frau Botschafterin,
Herr Gesandter,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten und öffentlichen Körperschaften,
Frau Dr. Schuberth,
meine Damen und Herren,

im Frühjahr dieses Jahres haben in Rom und in Berlin Festveranstaltungen stattgefunden aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Römischen Verträge und damit der Grundlegung einer Europäischen Gemeinschaft von damals 6, heute 27 Mitgliedsstaaten. Aus diesem Anlass fand im Quirinalspalast in Rom, dem Sitz des italienischen Staatspräsidenten, eine einmalige, in vielerlei Hinsicht außergewöhnliche und aufschlussreiche Kunstausstellung statt, in der jedes der 27 Mitgliedsstaaten mit genau einem Exponat vertreten war. Und es gab - wie Sie sich denken können - eine außergewöhnliche Bandbreite höchst unterschiedlicher Gemälde und Skulpturen aus einer vielhundertjährigen europäischen und nationalen Geschichte. Das für mich auffälligste Exponat dieser Ausstellung kam aus Schweden. Es war das Historiengemälde von Carl Wahlbom „Tod des Königs Gustav II. Adolf von Schweden in der Schlacht bei Lützen“. Dass dieses Gemälde schon von den Abmessungen her die Ausstellung, ich will nicht sagen dominierte, aber doch in einer besonders auffälligen Weise bestimmte, wird Ihnen sofort einleuchten, vielleicht auch das Naserümpfen mancher Kunstexperten, was in dieser Ausstellung ausgerechnet ein solches Bild zu suchen habe. Mir hat es schon damals gut gefallen, zumal sich ja spätestens auf den zweiten Blick sofort erschließt, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Gegenwart, die uns in Gestalt einer europäischen Staatengemeinschaft längst selbstverständlich vorkommt, und einer gemeinsamen europäischen Vergangenheit, die ungleich komplizierter war.

Den Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Gegenwart und insbesondere diesen auf den ersten Blick etwas kühnen Zusammenhang zwischen dem Dreißigjährigen Krieg und der europäischen Realität von heute hat Günter Grass in seiner berühmten Erzählung „Das Treffen von Telgte“ in einer ganz besonders originellen Weise hergestellt. Er schildert in dieser Erzählung ein fiktives Schriftstellertreffen aus dem Jahre 1647, das selbstverständlich so nie stattgefunden hat, und schlägt gewissermaßen eine gedankliche Brücke zur Gruppe 47, dreihundert Jahre danach, die nach einem wiederum verheerenden Krieg sich wiederum mit der Frage auseinandersetzt, wie wir das eigene Land und seine Nachbarn in Zukunft anders und besser ordnen sollten, einschließlich der heute wie damals aktuellen Frage, welchen Beitrag in diesem Zusammenhang Schriftsteller gegenüber Politikern und die Kunst gegenüber der Wirklichkeit leisten kann.

In dieser lesenswerten Erzählung finden sich folgende, nicht nur gut formulierten Sätze: „Gestern wird sein, was morgen gewesen ist. Unsere Geschichten von heute müssen sich nicht jetzt zugetragen haben. Diese fing vor mehr als dreihundert Jahren an. Andere Geschichten auch. So lang rührt jede Geschichte her, die in Deutschland handelt.“ - mindestens so lang, möchte man hinzufügen.

Die Ausstellung, die heute eröffnet wird, erinnert an eine herausragende Persönlichkeit, an einen großen Schweden, an eine bedeutende Gestalt der europäischen Geschichte.

Gustav Adolf ist eine in vielerlei Hinsicht außergewöhnliche Figur in einer für die Staatenbildung in Europa außerordentlichen Zeit. Der Dreißigjährige Krieg war eine der großen Katastrophen der europäischen Geschichte, gespiegelt in einer tragischen Figur, die im Sieg den Tod fand und im Tod den Sieg.

Gustav Adolf wurde am 19. Dezember 1594 in die Herrscherfamilie der Wasa geboren, er stieg spektakulär früh in das öffentliche Leben ein, mit acht Jahren nahm er erstmals an Sitzungen des Senats in Schweden teil. Im Alter von 12 Jahren empfing er ausländische Gesandte, seine erste Thronrede hat er mit 15 Jahren gehalten, bevor er dann 17-jährig 1611 den Thron Schwedens bestieg und zur einer charismatischen Führungspersönlichkeit wurde.

Er hat in seiner Amtszeit den schwedischen Herrschaftsbereich im Baltikum erheblich ausgeweitet und griff 1630 in den - wie man damals noch nicht vermutete - am Ende Dreißigjährigen Krieg in Deutschland ein. Grund war gewiss nicht und schon gar nicht in erster Linie die Sorge um die Behauptung des Protestantismus, sondern das Vordringen der kaiserlich-habsburgischen Macht bis an die Ostsee, das er als Gefährdung der Stellung Schwedens ansah. Das Eingreifen Gustav Adolfs in diesen Krieg fand allerdings in einem Moment statt, als die Situation der deutschen Protestanten auf Grund der Niederlagen gegen die von Wallenstein geführten kaiserlichen Truppen hoffnungslos zu sein schien. Nach einigem Zögern auf Seiten der deutschen protestantischen Fürsten verbündete er sich mit Sachsen und Hessen-Kassel, besiegte die kaiserlich-katholische Armee unter Tilly am 17. September 1631 in der ersten Schlacht bei Breitenfeld und drängte die Kaiserlichen bis nach Bayern zurück. Von den deutschen Protestanten wurde Gustav II. Adolf als Vorkämpfer, Held und Retter des deutschen Protestantismus idealisiert. „Evangelischer Glaube und schwedischer Machtausdehnungsdrang lebten ungeschieden in seiner frommen und heroischen Natur“, wie der Historiker Ernst Walter Zeeden - wie ich finde - klug bemerkt hat.

Am 16. November 1632 kam Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen, einer der verlustreichsten Schlachten dieses Krieges, bei einem Reiterangriff um Leben, obwohl die Schweden am Ende dieser Schlacht das Feld für sich behaupteten. Möglicherweise ist er trotz des für Schweden eher günstigen Schlachtenausgangs auch deshalb oder nur deshalb in dieser Schlacht ums Leben gekommen, weil er, der sich selbst und auch von anderen für unverwundbar gehalten hatte, wegen seiner Kurzsichtigkeit in feindliche Reihen geraten war. Eine ebenso tragische wie symbolträchtige Kurzsichtigkeit. Gustav Adolf war nicht das erste und nicht das letzte Opfer einer Verbindung von Kurzsichtigkeit und Überheblichkeit, die allerdings auch nach dem Dreißigjährigen Krieg in der europäischen Geschichte auch und gerade in Deutschland mit einer deprimierenden Regelmäßigkeit weiter zu beobachten war.

Es ist im Rahmen eines Eröffnungsvortrages, der sich ja nun auch zeitlich in Grenzen halten soll, weder nötig noch möglich, die Bedeutung Gustav Adolfs für Schweden zu würdigen, immerhin will ich wenigstens darauf hinweisen, dass seine Organisation und Reform von Verwaltung, Steuerwesen und Rechtswesen, sein Beitrag zur Begründung eines über Generationen stabilen und vorbildlichen Schulwesens und nicht zuletzt seine militärischen Veränderungen mit dem Aufbau einer der schlagkräftigsten Armeen im damaligen Europa zur Stabilisierung der Bedeutung seines Landes und zur Veränderung nicht nur der politischen Kräfteverhältnisse in Europa in erheblichem Maße beigetragen haben.

Heute präsentiert die Stadt Lützen in einer deutsch-schwedischen Kooperation mit der Lützen-Stiftung in Göteborg eine Ausstellung, die sich mit der Erinnerung an den schwedischen König und deren Wandel in Zeitläufen auseinandersetzen will. Ausgehend vom Tod des Königs stellt die Propagandakampagne einen Schwerpunkt dieser Ausstellung dar, die bereits mit dem Eintritt Gustav Adolfs in den Krieg 1630 begann und seinen plötzlichen Tod in heroischer Weise verklärte. Die Ausstellung, die heute eröffnet wird, will ausdrücklich diese Erinnerung aufzeigen und zugleich kritisch hinterfragen. Dafür gibt es gewiss gute Gründe und hinreichenden Anlass: vor allem die Suche nach der Wahrheit zwischen Verdammung und Verklärung, Aufklärung und Rechtfertigung.

Kurz nach seinem Tode wurde ein Findling an den Ort der Schlacht von 1632 gerollt, der bereits im 17. und 18. Jahrhundert zum Ziel von Erinnerungsreisen wurde. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich der im Volksmund „hohe Stein“ oder „Gustavstein“ genannte Granitstein zu einer Art Denkmal. Er trug die Inschrift: „Was Gustav Adolphs Heldengeist vollbracht; Was er, der große Held für seinen Glauben, für Deutschland, für Europens Freiheit tat.“

1832 strömten zur 200-Jahr-Feier etwa 12.000 Menschen hier zusammen. Es wurde in der Folge ein Baldachin nach Entwürfen von Karl Friedrich Schinkel über dem Schwedenstein errichtet, der 1837 in Anwesenheit von nicht weniger als 30.000 Menschen eingeweiht wurde. Das Denkmal zierten die Worte: „Er führte den Krieg des Herrn“. Den führte er sicher nicht. Deswegen sind solche Ausstellungen in der Tat mehr und müssen mehr sein als organisierte Nachhilfestunden mit Blick auf bedeutende Ereignisse einer lange zurückliegenden Geschichte. Der Ministerpräsident hat das aus guten Gründen in seiner Begrüßung hervorgehoben.

Von Napoleon stammt die zynische Bemerkung: „Geschichte ist die Sammlung von Lügen, auf die man sich geeinigt hat.“ Das eben darf Geschichte nicht sein, auch wenn es geradezu unvermeidlich ist, dass jeder Blick einer Generation auf zurückliegende Vergangenheit zu einer Verkürzung sehr viel komplizierter Zusammenhänge führt. Mit der ganz unvermeidlichen Versuchung und Neigung zur Mythenbildung und zur Heldenverehrung auch da, wo die Wirklichkeit ganz offenkundig sehr viel komplizierter war. „Seit der politischen Wende“, heißt es in der Ankündigung dieser Ausstellung, „seit der politischen Wende von 1989 bietet sich in Lützen erstmals die Möglichkeit, einen Blick auf Gustav Adolf zu werfen, der vor allem kritisch sein soll und sein darf.

Das die Kuratoren dieser Ausstellung sich ausdrücklich vorgenommen haben, eine kritische Auseinandersetzung nicht nur mit dem Ereignis, sondern mit der Erinnerung an dieses Ereignis möglich zu machen, das findet meinen ausdrücklichen Respekt und meine ausdrückliche Unterstützung.

Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat schon auf die in vielerlei Hinsicht bedeutende Geschichte des Dreißigjährigen Krieges hingewiesen, die aus der Feder von Friedrich Schiller  stammt. Wer sich seine Schilderung der Schlacht von Lützen ansieht, der wird - jedenfalls ist es mir so gegangen - ein bisschen überrascht, vielleicht sogar ein bisschen erschrocken sein von der Leichtfertigkeit, mit der hier eine dramatische blutige Auseinandersetzung in einer beinahe romantischen Weise verklärt wird: “Endlich erschien der gefürchtete Morgen. Aber ein undurchdringlicher Nebel, der über das ganze Schlachtfeld verbreitet liegt, verzögert den Angriff noch bis zur Mittagsstunde. Vor der Front kniend hält der König seine Andacht. Die ganze Armee, auf die Knie hingestürzt, stimmt zu gleicher Zeit ein rührendes Lied an, und die Feldmusik begleitet den Gesang. Dann steigt der König zu Pferde und bloß mit einem ledernen Koller und einem Tuchrock bekleidet - eine vormals empfangene Wunde erlaubt Ihm nicht mehr, den Harnisch zu tragen -, durchreitet er die Glieder, den Mut der Truppen zu einer frohen Zuversicht zu entflamme, die sein eigener ahnungsloser Busen verleugnet. „Gott mit uns!“ war das Wort der Schweden. Das der Kaiserlichen: „Jesus Maria!“. Gegen elf Uhr fängt der Nebel an, sich zu zerteilen, und der Feind wird sichtbar. Zugleich sieht man Lützen in Flammen stehen ...„

Diese Art der Beschreibung von Kriegsereignissen hat nach meinem Eindruck die einschlägige Literatur mindestens zum ersten Weltkrieg in einer ganz wesentlichen Weise geprägt. Und auch die vom Ministerpräsidenten vorhin zitierte Schlussfolgerung Schillers über das Ergebnis dieses Dreißigjährigen Krieges in Gestalt der Friedensordnung von Münster und Osnabrück wird von modernen Historikern sehr viel kritischer betrachtet als von Schiller und seinen Zeitgenossen, die unter anderen Bedingungen der damaligen Zeit einen anderen Blick auf die gleichen Ereignisse gehabt haben: “Aber Europa ging ununterdrückt und frei aus diesem fürchterlichen Krieg, in welchem es sich zum erstenmal als eine zusammenhängende Staatengesellschaft erkannt hatte; und diese Teilnehmung der Staaten an einander, welche sich in diesem Krieg eigentlich erst bildete, wäre allein schon Gewinn genug, den Weltbürger mit seinen Schrecken zu versöhnen.„

Für heutige Historiker ist wiederum, aus unseren heutigen Erfahrungen genauso verständlich, am Dreißigjährigen Krieg besonders die Parallele auffällig, die es zu manchen späteren blutigen Auseinandersetzungen in Europa gegeben hat. Im Begleitbuch zur Ausstellung 1648 “Krieg und Frieden in Europa„, die damals zur Erinnerung an den Westfälischen Frieden in Münster und Osnabrück stattgefunden hat, schreibt der Historiker Heinz Schilling: “Diese europäischen Kriege im Zeichen des Konfessionalismus waren nicht einfach eine Variante der Staatsbildungs- oder der Staatenkriege. Sie besaßen vielmehr eine eigene Qualität, die sich aus der Überschneidung des politisch-staatlichen und des religiös-kirchlichen Grundsatzwandels ergab. Erst dadurch erhielten viele der zwischen 1550 und 1650 ausgefochtenen Kriege jenes Maß an grundsätzlicher, man könnte auch sagen, fundamentalistischer Feindseligkeit, das Europa erstmals in eine Krise neuzeitlichen Ausmaßes stieß, in der das menschliche Zusammenleben sowohl innerhalb der Staaten wie auch zwischen den Mächten auf dem Spiel stand.„

Und tatsächlich ist aus der Rückbetrachtung manches in einer erschreckenden Weise aktuell geblieben, was gewissermaßen fast schon despektierlich formuliert im Dreißigjährigen Krieg in Europa zum ersten Mal “mit Erfolg„ ausprobiert wurde.

Der Dreißigjährige Krieg ist der erste Krieg in Europa, der globalen Charakter hatte. An ihm waren fast alle Staaten des Abendlandes beteiligt, und mit den Türken war auch der Orient einbezogen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde zum ersten Mal eine entwickelte Waffentechnik in einem gigantischen Maßstab wechselseitig in Stellung gebracht, mit dem Einsatz von Massenheeren gewann das Kriegsgeschehen eine völlig neue Dimension. Die Machthaber bedienten sich vielfach ideologischer Argumente zur Durchsetzung ihrer Interessen. Der Dreißigjährige Krieg ist nicht zuletzt die Geschichte von Religion und Gewalt, von Glaube und Macht. Er ist nicht zuletzt die Geschichte einer schamlosen Instrumentalisierung des einen für das andere. Der Dreißigjährige Krieg ist eine Zeit ideologischer Intoleranz, er ist eine Zeit der Entwicklung und gnadenlosen Anwendung terroristischer Praktiken mit der wechselseitigen Verteufelung der jeweiligen Gegner und seiner sich daraus ergebenden Brutalität in der Auseinandersetzung, die die Wahrnehmung der Völker Europas über Jahrzehnte und Jahrhunderte geprägt und belastet hat.

Der eigentliche Kriegsschauplatz Deutschland war am Ende nicht nur weitgehend verwüstet, sondern auch der Besitzgier ausländischer Staaten ausgeliefert, und der Westfälische Frieden war bei manchem, was man zu Recht freundliches über ihn sagen kann und sagen muss, zugleich der Ausgangspunkt für neue Konflikte.

In der kollektiven Erinnerung der Deutschen lebte der Dreißigjährige Krieg Jahrhunderte lang als die nationale Katastrophe fort; erst die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts haben ihm diesen traurigen Rang mit noch deprimierender Konsequenz endgültig streitig gemacht. Wir befinden uns schon mitten im 20. Jahrhundert, wenn wir etwa die schwierige Geschichte des Umgangs der Europäischen Nationen miteinander nach dem I. Weltkrieg in Erinnerung rufen, wie viele Historiker und Kommentatoren ihre damalige kritische Auseinandersetzung mit dem Versailler Vertrag und seiner eher konfliktfördernden als friedensstiftenden Wirkung in eine vermeintlich gerade Linie mit dem Ausgang des Dreißigjährigen Krieges und dem Westfälischen Frieden gesetzt haben.

Meine Damen und Herren, ich finde es außerordentlich ermutigend und beruhigend, dass die Beschäftigung mit Geschichte in den letzten Jahren deutlich an Intensität gewonnen hat, dass sie, wie manche meinen, geradezu eine neue Konjunktur erfahren. Das ist ein wie mir scheint gutes willkommenes Anzeichen dafür, dass die Menschen am Beginn eines 21. Jahrhunderts in einer in vielfacher Weise wieder gründlich veränderten und wiederum gründlich komplizierten Welt nach Orientierung suchen, und dass bei dem eigenen Weg in eine offenen Zukunft wieder die Frage interessiert, woher wir eigentlich kommen, was wir hinter uns haben und hoffentlich auch hinter uns gelassen haben.

Am Beginn genau dieser Woche, meine Damen und Herren, in der diese Ausstellung zur Erinnerung an Gustav Adolf, den großen Schwedenkönig und einen großen verheerenden Krieg in Europa stattfindet, am Beginn dieser Woche hat in Berlin im Reichstag ein Ostseeparlamentariertreffen stattgefunden. Mit gut 100 - 120 Vertretern der Parlamente aus allen Anrainerstaaten der Ostsee, auch Schweden, auch Deutschland, die baltischen Staaten und Russland in einem Konferenzsaal friedlich vereint. Bei der Veranstaltung - ich habe sie eröffnet, weiß also, wovon ich rede - ist kein Schuss gefallen, es wurde kein Land erobert, es wurde keine Stadt zerstört und keine deutsche Zeitung hat von dem Ereignis Kenntnis genommen. Europa ist unauffällig geworden. Unauffällig, aber wirklich. Mir ist diese Unauffälligkeit um vieles lieber, als die spektakulären Ereignisse der Vergangenheit, an die auch diese Ausstellung aus gutem Grund erinnert. Heute so scheint es, ist Europa kein Grund zur Aufregung, aber es ist ein Grund zur Freude - für alle, die heute leben, hier in Lützen, in Sachsen-Anhalt, in einem wiedervereinigten Deutschland - in einem geeinten Europa. Und es ist ein Anlass zur Dankbarkeit gegenüber all denen, die in auffälliger und unauffälliger Weise die riesige Wegstrecke und Entwicklung zwischen damals und heute möglich gemacht haben.

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Parlament

Laudatio des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert zur Verleihung des Wolfram-Engels-Preises an den Abtprimas der Benediktiner, Dr. Notker Wolf am 18. Juni 2007 in Berlin


Verehrter Herr Abtprimas,
sehr geehrte Mitglieder des Kronberger Kreises,
liebe alte und neue Anhänger der Marktwirtschaft, einschließlich derjenigen, die neben dem Markt auch die sozialstaatlichen Rahmenbedingungen für einen wichtigen Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung halten,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Einladung zu dieser Veranstaltung habe ich besonders gerne angenommen, alleine aus terminökonomischen Gründen: den meisten von Ihnen werde ich nicht erklären müssen, dass die Aussicht, gleich zwei Glückwünsche am gleichen Abend bei der gleichen Veranstaltung persönlich und pünktlich übermitteln zu können, eine seltene und deswegen besonders willkommene Entlastung notorisch überforderte Terminkalender darstellt. Da man solche Angebote nicht allzu häufig erhält, war das eine beinahe unwiderstehliche Versuchung.

Zunächst also ganz herzlichen Glückwunsch an den Kronberger Kreis und die Stiftung Marktwirtschaft, deren Arbeit ich beinahe die ganze Zeit nicht immer mit gleichem Interesse, aber doch regelmäßig verfolgt habe, zumal meine eigene Arbeit im Deutschen Bundestag im Wirtschaftsausschuss begonnen hat, bevor es mich dann Ende der 80er Jahre erst in die Bildungspolitik, später aber dann auch ins Wirtschaftsministerium verschlagen hat.

Besonders gerne habe ich die Aufgabe übernommen, als Laudator für die vielleicht originellste und mutigste Preisvergabe mitzuwirken, die in diesem Jahr stattfindet. Ich vermute, Ihnen wird es bei der Ankündigung der Vergabe des Wolfram-Engels-Preises an den Abtprimas des Benediktiner Ordens ähnlich gegangen sein wie mir, dass nicht jeder von vornherein den Abtprimas für den geborenen Anwärter auf diesen Preis gehalten hat, er selber jedenfalls gewiss nicht, und auch der Namensgeber dieses Preises wird nicht unbedingt damit gerechnet haben, dass einmal ein prominenter Theologe für seinen Einsatz für marktwirtschaftliche Orientierungen und Eigenverantwortung ausgezeichnet würde.

Wenn ich Ihnen all das vortragen wollte, was ich inzwischen über den Abtprimas gelesen habe, würde das endgültig den Rahmen dieser Veranstaltung sprengen, die ja ohnehin durch ein geradezu ehrfurchtgebietend dichtes Arbeitsprogramm beeindruckt, bei der die Vermutung naheliegt, als hätten die Veranstalter die Freude über den kraftvollen Appell des Preisträgers zu Arbeit und Leistung gleichzeitig wie einen heiligen Schreck in die eigene Programmgestaltung umsetzen wollen, um mögliche Restrisiken auszuschließen, dass er in seiner Danksagung den unvertretbar großzügigen Umgang mit der Gestaltung einer solchen Veranstaltung kritisieren könnte.

Ich fange ganz vorsichtig an mit ein paar Bemerkungen zur Person und will mich dann dem widmen, was nach meiner Vermutung - ich war ja nicht Mitglied der Jury - Anlass und Grund für die Preisentscheidung sein könnte. Notker Wolf wurde am 21. Juni 1940 als Sohn eines Schneiders in Bad Grönenbach im Allgäu geboren. In ein paar Tagen hat er also Geburtstag. Ich vermute, er wäre sehr damit einverstanden, wenn nicht aus Anlass aber jedenfalls pünktlich zu seinem Geburtstag der Brüsseler Gipfel einen mutigen Beitrag zur Wahrnehmung der Verantwortung der Mitgliedsstaaten dieser Gemeinschaft und weit darüber hinaus für die Zukunft leisten würde.

Notker Wolf trat nach dem Abitur als Novize in das Benediktiner-Kloster St. Ottilien ein, das zugleich Missionskloster und Erzabtei des Benediktiner-Ordens ist. Er absolvierte im Anschluss an seine klösterlicher Ausbildung ein Philosophiestudium an der Päpstlichen Benediktiner-Hochschule Sant'Anselmo in Rom und von 1965 - 1970 ein Theologie- und Philosophiestudium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, belegte aber zugleich auch Fächer wie Zoologie, Anorganische Chemie und Astronomiegeschichte: ein bemerkenswerter Bogen wissenschaftlicher Interessen. Obwohl ich auch bei gründlicher Recherche keine besonders pointierten, jedenfalls öffentlichen Erklärungen des heutigen Abtprimas zu offenen Streitfragen der Anorganischen Chemie gefunden habe, scheint mir doch relativ gut erkennbar, dass seine souveräne Weltsicht auch von dieser breiten frühen Beschäftigung mit dem, was die Welt physisch und metaphysisch zusammenhält, nachhaltig geprägt worden ist.

Sein Studium hat er im übrigen mit einer Dissertation über „Das zyklische Weltmodell der Stoa“ und der Promotion zum Dr. phil. abgeschlossen. Am 7. September 2000 wurde er von den versammelten Äbten des Benediktinerordens zum neuen, bislang neunten Abtprimas der benediktinischen Konföderation gewählt. Er ist damit der höchste Repräsentant des ältesten Ordens der katholischen Kirche. Er leitet die Abtei Sant'Anselmo in Rom, zu der auch die gleichnamig päpstliche Hochschule und ein internationales Studienkolleg gehören.

Wenn er immer schon Abtprimas hätte werden wollen, hätte er das auch 1996 schon sein können. Damals hat er sich gegen eine entsprechende Absicht tapfer gewehrt und den Widerstand erst nach dem überwältigenden Votum aller Äbte der beteiligten Klöster im Jahre 2000 aufgegeben und seine Wahl angenommen.

Dass er als Abtprimas in der Öffentlichkeit auch mit dezidiert politischen Meinungen immer wieder auftritt, führt uns vermutlich in die Nähe der Überlegungen der Jury für die Preisvergabe. Bevor ich dazu einige Hinweise gebe, sollte ich vielleicht jedenfalls erwähnen, dass der Abtprimas des Benediktiner-Ordens auch ohne seine jüngsten Publikationen schon deswegen ein möglicher Preisträger gewesen wäre, weil er ein polyglotter, erfolgreicher, unangepasster, innovativer und kreativer Unternehmer ist. Sehr salopp formuliert: „Topmanager“ eines Unternehmens mit etwa 1.000 Niederlassungen und rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ich habe irgendwo gelesen, Sie legten etwa 300.000 Flugkilometer pro Jahr zurück. Das hat mir deswegen besonders imponiert, weil ich spontan gedacht habe, seien Sie froh, dass Sie kein Abgeordneter sind. Das hätte Ihnen nicht nur inquisitorische Fragen eingetragen, ob das nicht erstens ein bisschen viel sei und ob zweitens die Reiseziele wirklich angemessen seien, sondern insbesondere hätten Sie punktgenau die Nachfrage beantworten müssen, was Sie eigentlich mit den vielen Flugmeilen veranstalten, die auf diese Weise zustande kommen.

Notker Wolf korrespondiert in 13 Sprachen, sieben davon spricht er fließend. Dass wir heute Abend diese Veranstaltung ohne Gefahr eines Widerspruchs in Deutsch miteinander durchführen können, verdanken wir auch seiner ganz souveränen selbstverständlichen Empfehlung, dass in den jeweiligen Ländern die jeweiligen Landessprachen nicht nur zugelassen bleiben sollten, sondern durchaus als verbindliches Verständigungsmittel auch denjenigen zugemutet werden dürfen, die aus welchen Gründen auch immer jedenfalls für eine längere Zeit in diesen Ländern leben wollen.

Im vergangenen Jahr hat er mit einem Buch Aufsehen erregt, das unter dem Titel: „Worauf warten wir? Ketzerische Gedanken zu Deutschland“ eine unter beinahe unter jedem Gesichtspunkt bemerkenswerte Bestandsaufnahme der Lage dieses Landes vermittelt, die im Klappentext des Buches folgendermaßen vorgestellt wird: „Die Missstände in Deutschland sind groß. Schuld daran sind immer die anderen: unfähige Politiker, machtverliebte Gewerkschaften... nur wir nicht. Wir vertrauen auf unseren Staat.“ Das, meine Damen und Herren, gehört überhaupt zu den bemerkenswerten intellektuellen Spagaten, die in dieser Republik zu einer der wenigen Massenkampfsportarten geworden sind. Die Deutschen trauen weder ihren Parlamenten noch ihren Regierungen, den Parteien schon gar nicht, aber sie verlassen sich auf nichts lieber als auf den Staat.

Schonungslos analysiert der Abtprimas nicht nur diese, sondern auch viele andere Denkgewohnheiten. Und da ich aus anderen Zusammenhängen weiß, dass Bestseller nicht unbedingt viel gelesene Bücher sind, sondern viel gekaufte, gehe ich ein überschaubares Risiko ein, wenn ich meine Laudatio im wesentlichen auf die Bemerkungen und Beobachtungen stütze, die der Preisträger selbst formuliert hat Ich verbinde das allerdings mit der ausdrücklichen Empfehlung, das Buch zu lesen. Es ist eine ganz gewiss lohnende Lektüre, allerdings nicht immer nur vergnüglich. Sie werden dort eine Reihe scharfsinniger Beobachtungen finden, so brillant formuliert, dass der eine oder andere von Ihnen spontan geneigt sein könnte, eine gute Flasche Wein zu entkorken, und dann ein paar Seiten später knallharte Problemanzeigen mit Nennung von Namen und Fakten, bei denen ich für denkbar halte, dass der eine oder andere verschämt den Korken wieder auf die Flasche setzt.

Wenn man die vielen einzelnen Hinweise und Beobachtungen dieses Buches auf Themenblöcke zuordnen wollte oder sollte, dann geht es hier zum einen um das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, nicht zuletzt auch von Wirtschaft und Gesellschaft, um das Verhältnis von Freiheit und Ordnung, von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, von Kultur und Religion, von Glaube und Vernunft. Ein riesiges Programm. Manche der hier niedergelegten Einsichten haben einen ausdrücklichen autobiografischen Bezug. Das beginnt mit den bemerkenswerten Hinweisen zum Freiheitsbegriff. Notker Wolf schreibt in diesem Buch, „nach den Erlebnissen seiner Münchner Jahre war mir klar, dass die Freiheit der Achtundsechziger nichts mit dem zu tun hatte, was ich unter Freiheit verstand. (S. 58) ... Für mich stellt die deutsche Kulturrevolution“ - ich springe jetzt ein bisschen im Text, damit Ihnen die Motivation verbleibt, die nicht vorgetragenen Stellen persönlich nachzulesen - „für mich stellt die deutsche Kulturrevolution deshalb keinen weniger gravierenden Bruch mit der abendländischen Tradition dar als die Französische Revolution. Damals, 1789, war Gott durch die Vernunft abgelöst worden - eine einschneidende Veränderung, denn nicht mehr die Religion lieferte von nun an den absoluten Maßstab, sondern die Philosophie, die Vernunftreligion. Immerhin gab es weiterhin einen allgemeinverbindlichen Mythos, eingeschlossen in die großen Begriffe der Freiheit, der Nation, der Vernunft. 1968 hat man dann auch noch die Vernunft verstoßen, die Natur an ihre Stelle auf die Altäre gesetzt und die Freiheit individualisiert. Seither leben wir in einer Welt ohne Gott, ohne Jenseits, ohne Väter und ohne eine vernünftige Vorstellung von dem, was Freiheit ist.“ (S. 76)

Es wird Sie nach dieser Introduktion nicht überraschen, dass für den Preisträger ein Zusammenhang besteht zwischen dieser von ihm beschriebenen Fehlentwicklung und den von ihm nachdrücklich kritisierten Entwicklungen in Staat und Gesellschaft. „Der fürsorgliche Staat“, schreibt er, „braucht gehorsame, resignierte, verzagte, also entmündigte Bürger. (...) statt des strengen väterlichen Gesichts zeigt er jetzt das milde Antlitz einer Mutter, die nur das Beste für ihre Kinder will. (...) Nur eins käme dem mütterlichen Staat bei seinem ganzen Beglückungseifer nie in den Sinn: seine Bürger in die Freiheit zu entlassen. Diese Freiheit müssen wir zurückgewinnen.“ (S. 170) Und er begründet diesen Appell zur Rückgewinnung der Freiheit mit einer Attacke auf die politische Klasse. „Das ganze Land befindet sich unter der Vormundschaft tugendbeflissener Politiker, die der Chimäre der sozialen Gerechtigkeit nachjagen, dem Trugbild der Gleichheit opfern und die Dämonen des Egoismus, der Diskriminierung und der sozialen Kälte austreiben zu müssen meinen. Diese Politiker verkaufen uns den Staat als Beglückungsanstalt, und wir kaufen ihnen das ab.“ (S. 179 f)

Seine wiederum kritischen Bemerkungen zur wirtschaftlichen Situation und den sich daraus ergebenden Perspektiven sind wiederum autobiografisch begründet. Mit Hinweis auf Erfahrungen seiner Reisen, insbesondere nach China und Indien, schreibt er, „Mitte der achtziger Jahre bekam ich eine erste Ahnung davon, was mit der Globalisierung auf uns zukommen könnte. Damals mehrten sich die Anzeichen dafür, dass chinesische Firmen dabei waren, europäischen und amerikanischen Unternehmen in Afrika den Rang abzulaufen.“ (S. 166) Seine vorläufige Schlussfolgerung aus seinen Beobachtungen: „unsere wirtschaftliche Vormachtstellung wird nicht zu halten sein. Ja, Europa könnte der Sturz in die Bedeutungslosigkeit bevorstehen. Auf jeden Fall werden wir auch in Deutschland die Erfahrung machen, dass keine Macht der Welt unseren Wohlstand zu garantieren vermag.“ (S. 167)

Dabei ist ihm nicht entgangen, dass es für Fehlentwicklungen Ursachen gibt und dass es nicht nur Herausforderungen gibt, denen man mehr oder weniger intelligent Rechnung tragen kann, sondern auch persönliche Fehlleistungen, die für die Leistungsfähigkeit und schon gar das Ansehen einer solchen Wirtschaftsordnung wiederum nachhaltige Wirkung haben. Er setzt sich in einer nur noch schwer überbietbaren Deutlichkeit mit korrupten Betriebsräten und Managern auseinander. Was er über die jeweils einzelnen Vorgänge hinaus im Kern am meisten beängstigend findet „ist der Mangel an Selbstachtung, den diese Schnäppchenjäger von Format an den Tag legen. Gibt es eigentlich nichts mehr, was diese Herrschaften unter ihrer Würde finden? Wissen diese Herrschaften nicht mehr, dass man sich für bestimmte Schurkereien einfach zu schade sein sollte? Haben Sie kein Gefühl für Anstand mehr?“ Ich lasse hier jetzt die Namensnennungen weg, um wiederum Ihre Freude an der Lektüre nicht unnötig zu gefährden, aber der Hinweis, dass wir über konkrete Namen und Fälle hinaus hier mit einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen zu tun haben der ist jedenfalls beachtlich. „Sie sind“, schreibt Notker Wolf, „Produkte unserer Gesellschaft. Einer Gesellschaft, die im Begriff steht, mit der eigenen Schuldfähigkeit auch das persönliche Gewissen aus der Welt abzuschaffen.“ (S. 82)

Und weil den meisten von Ihnen die Eingangspassage mit den Achtundsechzigern so gut gefallen hat: der Abtprimas sieht hier einen Zusammenhang. „Im Grunde“, schreibt er, „verträgt sich das moralische Versagen gieriger Wirtschaftsbosse bestens mit den Freiheitsvorstellungen der Achtundsechziger. Denn diese Freiheit ist nirgendwo verankert, sie hat keinen Halt, weder im Verantwortungsbewusstsein noch im Gewissen noch in der Scham. Man kann sagen, dass es letztlich alle kulturellen Voraussetzungen der Freiheit waren, die die Achtundsechziger so erfolgreich bekämpft haben.“ (S. 84)

Und dieser Hinweis auf kulturelle Voraussetzungen der Freiheit ist der überfällige Anlass, auf die Passagen seines Buches aufmerksam zu machen, in denen er sich mit Europa, seiner Kultur, seiner Entwicklung und unserem Umgang mit der Menschenwürde auseinandersetzt. „Die Menschenwürde“, schreibt er, „wird mit Füßen getreten, wo die Unverfügbarkeit der menschlichen Existenz nicht respektiert wird. Heute droht diese Gefahr weniger von totalitären Regimen als von den schier grenzenlosen Möglichkeiten der Technik. Je mehr technisch machbar ist, desto gründlicher müssen wir die Konsequenzen bedenken. Der Mensch kann heute über alles hinausgehen, er kann jede Grenze überschreiten, deshalb lautet die Alternative: Selbstbescheidung oder Größenwahn.“ (S. 212 f)

Dass der Abtprimas des Benediktiner-Ordens im Zusammenhang mit dem europäischen Erbe und der Erinnerung an den Gedanken der Einheit in der Vielfalt christliche Glaubensüberzeugungen für eine, wenn nicht die Orientierung hält, die in diesem Zusammenhang besonders dringlich wieder entdeckt werden müssen, wird niemanden ernsthaft überraschen, auch nicht sein Hinweis auf die benediktinischen Werte, die sich nach seiner Überzeugung genauso zu den Grundwerten eines vereinten Europas eignen. Dabei lässt er allerdings auf keiner Seite seines Buches einen Zweifel daran aufkommen, dass die deutsche Übersetzung der benediktinischen Grundregel Ora et labora nicht lautet: Wer nicht betet, braucht auch nicht zu arbeiten.

Mit oder ohne Verankerung in christlichen Glaubensüberzeugungen verdient der Hinweis Beachtung, dass der Vorwurf des Fundamentalismus heute immer häufiger jene treffe, die an der christlichen Tradition Europas festhalten wollen. „Vor allem im politisch korrekten Milieu unserer Politiker spielt das Christentum seit geraumer Zeit die Rolle des großen Störenfrieds. Mittlerweile braucht man sich nur öffentlich zu christlichen Werten zu bekennen, um in den Verdacht der Intoleranz zu geraten.“ (S. 142 f)

Dass man nicht Abtprimas eines bedeutenden Ordens sein muss, um zu dieser Vermutung zu kommen, will ich mit einem anderen Autor verdeutlichen. Imre Kertész, der große ungarische Schriftsteller, Literaturnobelpreisträger, einer der wahrlich bedeutenden Freunde Deutschlands, der seine Biografie, als 15-jähriger in Budapest aus einem Bus gezerrt und in die Konzentrationslager von Buchenwald und Auschwitz verschleppt worden zu sein, in seinem gesamten literarischen Werk verarbeitet als die traumatische Erfahrung keineswegs nur der deutschen Geschichte, sondern der westlichen Zivilisation. Imre Kertész hat kürzlich in einem Interview auf die Frage: Womit könnte Europa die Welt eigentlich noch verblüffen? sinngemäß geantwortet: „Europa könnte die Welt vermutlich durch nichts mehr verblüffen als durch die Entschlossenheit, die eigenen Werte offensiv zu verteidigen.“

Nun gibt es ja Leute, die bei der Rezension solcher Bücher Zweifel daran anmelden, ob die Autoren nach eigener oder fremder Lektüre der Fahnenabzüge auch mit gewissem zeitlichen Abstand noch ihren Bemerkungen stehen. Solche Zweifel hat der Abtprimas im vergangenen Jahr in einer Serie von Interviews restlos ausgeräumt. Und ich könnte jetzt, was ich aus Gründen der Zeitökonomie dieser Veranstaltung nicht tun kann und tun will, mit bemerkenswerten Interviews nicht etwa im Osservatore Romano, sondern im Stern und in der Süddeutschen Zeitung nicht nur eine Reihe von Bekräftigungen, sondern von beachtlichen Verschärfungen der Befunde vortragen, von denen ich Ihnen gerade eine halbwegs repräsentative Auswahl vorgetragen habe.

Ich beschränke mich auf zwei Punkte. Auf die Eingangsfrage des Stern: Herr Abtprimas, in Deutschland wird heftig darüber gestritten, wie viel Geld Langzeitarbeitslose bekommen sollen. Wie viel würden Sie geben? lautet seine knappe Antwort: „Jedenfalls weniger als Hartz IV“, und weist mit einer Souveränität, die manchen, die dafür unmittelbarer zuständig sind als er darauf hin, dass unter denjenigen, die diese staatliche Leistung erhalten, nicht wenige sind, die auch aus eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen könnten, verbunden mit dem wiederum ebenso philosophischen wie lebenspraktischen Hinweis, „viele merken offenbar nicht, welchen seelischen Schaden sie sich mit ihrem Phlegma zufügen.“ (Stern-Interview, Heft 26/2006)

Die zweite Ausnahme von der selbstverordneten Regel, jetzt nicht auch noch aus seinen Interviews zu zitieren, ist die knappe Empfehlung des Abtprimas, was denn eigentlich geschehen müsse. Dazu sagt er: „Ich will drei Vorschläge machen. Erstens: Entlassen wir den Staat endlich aus der Verantwortung für unser Lebensglück. Die gehört in unsere eigenen Hände. Es reicht, wenn der Staat da einspringt, wo wirklich Not ist, es gibt kein Menschenrecht auf ein bequemes Leben und vier Wochen Urlaub. Zweitens: Machen wir Schluss mit den zentralistischen Bestrebungen, allen per Gesetz zum Glück zu verhelfen. Die Pleite mit den Hartz-Gesetzen spricht Bände. Und drittens: Regierende müssen die moralische Kompetenz zeigen, die Grundzüge der humanen Gesellschaft zu wahren, die durch neue Technik und wirtschaftliches Kalkül bedroht ist. Hier geht es um Ewigkeitswerte.“ (Stern-Interview, Heft 26/2006)

Ich vermute, verehrter Herr Abtprimas, dass die Anmeldungen zu Ihren Unternehmerseminaren nach der heutigen Preisverleihung sprunghaft nach oben gehen werden. Da Sie vermutlich so viele Bewerber gleichzeitig gar nicht annehmen können, die sich möglicherweise in den nächsten Wochen melden, will ich denjenigen, die nicht sofort zum Zuge kommen, mit einer besonders schönen Passage aus Ihrem Buch beinahe zum Schluss einen Hinweis darauf geben, mit welchen Tipps und Empfehlungen Sie bei solchen Veranstaltungen rechnen dürfen.

„Es wird vielleicht nicht jedem Vorgesetzten behagen“ schreibt Abt Notker Wolf, „seine Untergebenen an der Entwicklung neuer Ideen zu beteiligen - sei es, dass er seinen Mitarbeitern sowieso keine gescheiten Vorschläge zutraut, sei es, dass er um seine Autorität fürchtet, wenn er eigenständige Leistungen von Untergebenen anerkennen müsste. ... Ein Chef darf nicht um seinen Nimbus fürchten. Er sollte die Souveränität haben, seine Leute machen zu lassen, nicht hinter jedem her zu sein und nicht mit Vertrauensbeweisen zu knausern. Das zahlt sich aus, denn Vertrauen ehrt nicht nur, es spornt auch an. Auf jeden Fall ist es ein Vergnügen, mit einem großzügigen Vorgesetzten zu arbeiten.“ Und dann stellt er einen großzügigen Vorgesetzten vor. „Als Erzabt von Sankt Ottilien habe ich immer wieder mal erlebt, dass Mönche machten, was sie wollten. Das entsprach nicht unbedingt dem Mönchideal, aber als Abt habe ich fünfe bisweilen gerade sein lassen, und es sind die schönsten Ergebnisse dabei herausgekommen. So entdeckte ich beispielsweise eines Tages draußen auf unserem Bauernhof plötzlich Wachteln. Ich wusste gar nichts von deren Existenz. Auch von den Perlhühnern hatte mir keiner etwas gesagt. Fünf Mönche, drei junge darunter, arbeiteten seinerzeit auf diesem Hof, und die fragten nicht lange, wenn sie Einfälle hatten, die setzten ihre Eingebungen gleich in die Tat um. Genauso wie unser Jäger, der mich später mit seinem Gehege für Damwild überraschte. In solchen Fällen gibt es in Sankt Ottilien eben keinen Dienstweg, da zählt allein die Freude an der eigenen Leistung, und als Abt habe ich mich immer gerne mitgefreut - umso mehr, als sich die Wachteleier auch noch gut an die Gastwirte am Ammersee verkaufen ließen.“ (Buch von Abtprimas Notker Wolf, S. 174 f)

Es ist schon eine eindrucksvolle Persönlichkeit, die heute mit dem Wolfram-Engels-Preis ausgezeichnet wird. Auf einer gründlichen Ausbildung basierend mit einer Fülle an Lebenserfahrungen ausgestattet, an den praktischen Dingen des Lebens ebenso orientiert wie an den Dingen, die jenseits von Angebot und Nachfrage auch und ganz besonders von Bedeutung sind.

Heute hat Jürgen Habermas Geburtstag. Eine Persönlichkeit, die sich im Unterschied zu Abtprimas Notker gerne als einen „religiös unmusikalischen Menschen“ charakterisiert. Und bei manchem, was die Beiden offenkundig unterscheidet, verbindet sie die tiefgründige Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen und den Möglichkeiten aber auch den Grenzen menschlichen und politischen Handelns. Deshalb ganz zum Schluss - der Preisträger wird mir das nachsehen - ein Zitat von Jürgen Habermas. „Das Bewusstsein der Endlichkeit ist eine notwendige Bedingung für den richtigen Gebrauch menschlicher Freiheit. Aber es gibt einen hochgestochenen Fundamentalismus der Endlichkeit, der sentimental, seinshörig und eskapistisch ist. Nachdem der Marxismus seine Antriebskraft verbraucht hat, haben wir in unseren Breiten eher zuwenig als zuviel Vertrauen in die politische Kraft des Machbaren. Heute beunruhigt mich vor allem das Phänomen, dass sich gleichsam die Politik selber abwickelt - und alle konsterniert zuschauen. Das ist die falsche Ratlosigkeit. Natürlich ist das Eingeständnis, noch nicht zu wissen, wie man es besser machen kann, der Anfang aller Belehrung. In diesem Sinn ist aufgeklärte Ratlosigkeit gewiss ein Element der belehrten Hoffnung.“ („Wider den Fundamentalismus der Endlichkeit“ Ein Gespräch mit Jürgen Habermas von Angelika Brauer, Neue Zürcher Zeitung, 12.06.1999)

Die Überwindung der Ratlosigkeit durch Aufklärung, die Wiederentdeckung der Hoffnung durch Belehrung; das ist ein ermutigendes Programm für eigenverantwortliche, wertorientierte und selbstbewusste Staatsbürger. Worauf warten wir noch?

Herzlichen Glückwunsch!

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Parlament

Festansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert anlässlich des 250. Geburtstages des Freiherrn vom Stein und 200 Jahre „Nassauer Denkschrift“ am 17. Juni 2007 in Nassau


Herr Stadtbürgermeister, Herr Staatsminister, Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
dem Rheinland-Pfälzischen Landtag, dem Stadtrat, dem Landkreis,
sehr geehrter Graf von Kanitz,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

in den Lebenserinnerungen des Freiherrn vom Stein findet sich eine Eintragung aus dem Jahre 1825. Dort schreibt er, er habe Dinge über Berlin erfahren, ...„die mich mit Entsetzen erfüllten. Diese Pflanzschule der tiefsten Lasterhaftigkeit, der Bestialität, die Wülkenitzischen Gebäude (das waren damals berüchtigte Spekulationsimmobilien, N.L.), und dass Berlin keine Schulhäuser für Elementarschulen habe, dass die Kinder in engen schmutzigen Räumen, die dem Lehrer und seiner Familie zu Wohn- und Schlafzimmern dienen, sich versammelten. Dies duldet man auf keinem Dorf.“

Nach diesem Totalverriss der Berliner Verhältnisse ist umso erstaunlicher, dass sie einen Berliner eingeladen haben, die Festrede auf Freiherr vom Stein zu halten. Immerhin kann ich darauf verweisen, dass ich neben meinen professionellen Verpflichtungen in Berlin von Hause aus Westfale bin, nur etwa 30 km vom Schloss Cappenberg entfernt wohne und ähnlich wie er die Möglichkeit, gelegentlich statt in Berlin in der vertrauten Heimat sein zu können, als außerordentlich hilfreiche Alternative empfinde.

Meine Damen und Herren, heute auf den Tag genau vor 54 Jahren wurde der Volksaufstand in Ostberlin niedergeschlagen, am 17. Juni 1953. Durch den massiven Einsatz der Nationalen Volksarmee mit Hilfe sowjetischer Truppen. Für die damals stattgefundenen Ereignisse sind mindestens 55 Todesopfer durch Quellen belegt, weitere 18 Todesfälle sind ungeklärt, es hat zahlreiche Verhaftungen und Repressalien gegeben sowie manche direkten und indirekten Folgen, deren wichtigste Wirkungen erst sehr viel später deutlich wurden. Was hat das mit Freiherr von Stein zu tun? Überhaupt nichts - oder vielleicht doch. Der Gedanke der Selbstverwaltung, moderner gesagt,der Gedanke, dass Bürger ihre eigenen Angelegenheiten in ihre eigenen Hände nehmen sollten und es auch dürfen müssen, war offenkundig Mitte des 20. Jahrhunderts noch genauso wenig selbstverständlich wie heute vor 200 Jahren. Deswegen ist es mehr als eine historische Gedenkstunde, wenn wir heute im Jahr seines 250. Geburtstages und im 200. Jahr seiner bemerkenswerten Denkschrift an den Freiherrn vom Stein erinnern.

Er wurde am 26. Oktober 1757 hier in Nassau geborgen und starb am 29. Juni 1831 in Cappenberg. Das Spielfeld seines Wirkens war wesentlich größer als die Strecke zwischen Nassau und Unna, zu dem Cappenberg heute gehört. Und die Wirkung seines politischen Lebenswerks geht ganz erheblich über seine Lebzeiten hinaus. Freiherr vom Stein trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1780 in den preußischen Staatsdienst ein. Das war nicht unvermeidlich, es war auch nicht zufällig, es war durchaus kalkuliert. Es war die Verbindung einer politischen Einsicht in die Bedeutung Preußens und die schon damals sehr ausgeprägte Vorstellung einer beruflichen Karriere, die sich in diesem Kontext interessanter darstellte als in vielleicht mancher denkbaren anderen. Friedrich der Große, der damals noch im Amt war, hat bei der Beförderung Steins zum Oberbergrat in preußische Dienste im zarten Alten von damals nur 24 Jahren zu Freiherr vom Stein gesagt: „Gleich Oberbergrat zu werden, das ist doch ein bißchen viel. Was hat er denn getan, womit hat er das verdient? Um das zu werden, muß sich einer doch ein bißchen distinguiert haben.“ Das, meine Damen und Herren, geschah dann allerdings später. Und deutlicher als es den Nachfolgern Friedrich des Großen dann oft gefallen hat.

1796 wurde Stein Operpräsident der westfälischen Kammern, 1903 Oberkammerpräsident von Münster und Hamm. Die hier gesammelten Erfahrungen mit der ständischen Selbstverwaltung prägten ebenso wie die aus Studienzeiten herrührende und durch Reisen nach Großbritannien vertiefte Bewunderung der britischen Verfassung seine politischen Anschauungen.

1804 wurde er zum preußischen Minister im Generaldirektorium ernannt. Es hatte die interessante Aufgabenbestimmung „Akzise-, Zoll-, Salz-, Fabriken-, Manufaktur- und Commerz-Department“. Hätte es damals schon einen Kanzler gegeben, hätte er das vermutlich das Ministerium für Finanzen und anderes Gedöns genannt. Die von ihm ergriffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen dienten dazu, Preußen vor allen Dingen für den absehbaren Kampf gegen Napoleon den I. zu rüsten.

1806 forderte der die Ersetzung der königlichen Kabinettsregierung durch eine moderne Ministerialregierung in einer Denkschrift, die zunächst folgenlos blieb, weil er sich damit gegen das altpreußische Traditionsdenken nicht durchsetzen konnte.

Nach der preußischen Niederlage von Jena und Auerstedt lehnte er die Aufforderung, das Außenministerium zu übernehmen, ab - ausdrücklich unter Hinweis auf seine Abneigung gegen die damals praktizierte Kabinettsregierung. Daraufhin wurde er dann am 3. Januar 1907 von Friedrich Wilhelm III. entlassen. Die Begründung im Entlassungsbrief bzw. in der Ankündigung seiner Entlassung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Da sind nun wiederum heutige Staatsoberhäupter bei gelegentlichen Entlassungsurkunden sehr viel freundlicher. Der Brief Friedrich Wilhelm III. an den Freiherrn vom Stein lautete: „Aus allen diesem habe ich mit großen Leidwesen ersehen müssen, daß ich mich leider nicht anfänglich in Ihnen geirrt habe, sondern daß Sie vielmehr als ein widerspenstiger, trotziger, hartnäckiger und ungehorsamer Staatsdienter anzusehen sind, der, auf sein Genie und seine Talente pochend, weit entfernt, das Beste des Staats vor Augen zu haben, nur durch Kaprizen geleitet, aus Leidenschaft und aus persönlichem Haß und Erbitterung handelt.“

Das hat ja was. Worauf Freiherr vom Stein ihm in einer sehr übersichtlichen Weise folgendermaßen den Eingang dieses Briefes bestätigt hat: „Da Höchstdieselben mich für einen ‚widerspenstigen, trotzigen, hartnäckigen und ungehorsamen Staatsdiener ansehen, der, auf sein Genie und seine Talente pochend, weit entfernt, das Beste des Staates vor Augen zu haben, nur durch Kaprizen geleitet, aus Leidenschaft und persönlichem Haß handelt', und ich gleichfalls überzeugt bin, daß ‚dergleichen Staatsbeamte am allernachteiligsten und gefährlichsten für die Zusammenhaltung des Ganzen wirken', so muß ich Eure Königliche Majestät um meine Dienst-Entlassung bitten ...“

Die Entlassung bestand aus einem Satz: „Da der Baron vom Stein unter gestrigem Dato sein eigenes Urteil fällt, so weiß ich nichts hinzuzusetzen.“ Immerhin seine Unterschrift hat er hinzusetzen müssen, das hat er auch prompt getan und damit war der Rausschmiß vollzogen. Damit war eine politische Karriere scheinbar beendet. Tatsächlich schlossen sich mehrere weitere politische Verwendungen und Ämter an. Aber zunächst hatte er einmal ein bißchen auch in der Dauer nicht kalkulierbare Zeit, die er dazu nutzte, auf seinem Gut in Nassau im Juni 1807, also genau vor 200 Jahren, die Erkenntnis seiner bisherigen politischen Tätigkeiten zusammenzufassen, die er dann in der „Naussauer Denkschrift“ niederlegte. Hier forderte er für Provinzen, Kreise und Gemeinden die Selbstverwaltung, um eine Erneuerung Preußens durch die Beteiligung aller Bürger an der Mitgestaltung des Staatslebens zu erreichen. Im Juli 1807, also kurz danach, nach dem Frieden von Tilsit wurde er aufgrund der gründlich veränderten Lage erneut als Staatsminister berufen. Übrigens wohl auch und nicht zuletzt auf Drängen der Königin Luise, die nach allem was man weiß, nicht nur außerordentlich hübsch, sondern auch ungewöhnlich klug war und offenkundig in beiden Eigenschaften ihren Mann überragte. Binnen eines Jahres wurden die rechtlichen und verwaltungsmäßigen Grundlagen für genau die Reformmaßnahmen geschaffen, die unter der Bezeichnung „Stein-Hardenbergsche Reformen“ in die Geschichtsbücher eingegangen sind. Das Edikt vom 9.10.1907 hob die bäuerliche Erbuntertänigkeit in ganz Preußen auf und beseitigte insoweit vorhandene ständische Beschränkungen, die Städteordnung vom 19.11.1808 führte die Selbstverwaltung ein, das Edikt vom 24.11. und 16.12.1808 schuf in der Reorganisation der Staatsbehörden eine modernes Staatsministerium für Fachressorts, also genau das, was er Jahre vorher in seiner Denkschrift dringlich aber vergeblich angefordert hatte. Es kam zur Gewerbefreiheit und es wurden eine Reihe weiterer Reformgesetze vorbereitet, die aber nicht mehr zur Ausführung gekommen sind. Nachdem ein Brief den Franzosen in die Hände gefallen war, in denen er Aufstandspläne andeutete, bat er im Interesse des preußischen Staates um seine Entlassung, die der König am 24.11.1808 bewilligte. Von Napoleon wurde Stein geächtet, was im übrigen zu dem Mythos Stein wesentlich beitrug.

Napoleon selber hat in einem Brief über Stein mal erklärt: „Der berüchtigte Stein ist der Gegenstand der Verachtung aller ehrlichen Leute. Er wollte den Pöbel gegen die Eigentümer aufrühren.“ (Das ganz gewiss nich! N.L.) „Man konnte sich nicht vom erstaunen erholen, wie Herrscher gleich dem König von Preußen und besonders der Kaiser Alexander“ (Russland), „den die Natur mit so vielen schönen Eigenschaften ausgestattet hat, ihre Namen zur Stütze ebenso verbrecherischer als grässlicher Umtriebe hergeben können.“ Die damit angedrohte organisierte Unfreundlichkeit war immerhin nicht zu unterschätzen. Freiherr vom Stein begab sich auf die Flucht, zunächst nach Österreich, dann nach Prag, bis ihn der gerade im zitierten Brief beschimpfte russische Zar Alexander I. 1812 als Berater nach Russland rief, wo er nach Napoleons Niederlage im Russischen Feldzug 1812 den Zar dazu veranlasste, den Kampf über die russische Grenze hinauszutragen.

1814/15 nahm Freiherr vom Stein am Wiener Kongress teil und zwar als Vertrauensmann des russischen Kaisers. Er versucht allerdings auf diesem Umweg einmal mehr, seine Gedanken eines deutschen Bundesstaates zu verwirklichen und kämpfte gegen die Wiederherstellung der alten politischen Verhältnisse. Als er vom Wiener Kongress in seine Heimatstadt zurückkehrte, wurde er nach den zeitgenössischen Quellen in Nassau mitten in der Nacht von der Bevölkerung begeistert gefeiert. Hier zu Hause gab es nicht nur eine Wertschätzung, sondern auch eine tiefe emotionale Bindung an den Freiherrn vom Stein, die wie er selbst schrieb, ihn „bis zur Rührung bewegte“, vielleicht auch deswegen, weil es eine solche emotionale Bindung in Berlin nie für ihn gegeben hatte.

Mit siebzig Jahren wurde ihm dann noch einmal ein öffentliches Amt übertragen. 1826, 1828 und 1830/31 leitete er als Marschall (d.h. als Präsident) die ersten drei westfälischen Provinziallandtage in Münster und versuchte auch auf diesem Wege der regionalen Selbstverwaltung neue Impulse zu geben. Von einer demokratischen Legitimation des sogenannten Westfalen-Parlamentes konnte nicht die Rede sein. Auch wenn wir hier mit ähnlichen Begriffen operieren, reden wir über gründlich andere Sachverhalte. Am 29. Juni 1831 ist er in Cappenberg in Westfalen gestorben.

Im gleichen Jahr 1831 starben der Philosoph Hegel, der General Gneisenau, der berühmte Militärtheoretiker Clausewitz, ein Jahr später 1832 Goethe. Da ging ein Zeitalter zu Ende, das nicht nur aber auch mit dem Freiherrn vom Stein verbunden ist. Ein Epochenwandel, der übrigens in der Literatur wie in der Musik etwa zeitgleich stattfand, der Wechsel von der Klassik zur Romantik. Wir alle haben den Freiherrn vom Stein nicht mehr persönlich erlebt - bedauerlicherweise, in bestimmten Situationen vielleicht auch glücklicherweise - aber nach allem was wir wissen, kann man das sicher sagen: ein Romantiker war er nicht, ganz sicher eher ein Repräsentant der Klassik. Bemerkenswert für die Einschätzung der politischen Bedeutung seines Wirkens ist, dass der Freiherr vom Stein in Staatsämtern die beiden Amtszeiten addiert betrachtet, nur ganze 14 Monate aktiv Reformen beeinflussen konnte. Dabei wurde er, durchaus von ihm selbst mitverschuldet, zweimal entlassen und erreichte doch als Wegbereiter und Motor der Reform in wenigen Jahren enorm viel - wie sein Zeitgenosse und Mitstreiter Wilhelm von Humboldt, der in ähnlich kurzer Zeit beispiellose Reformen im deutschen Bildungssystem eingeleitet hat, über dessen Ausmaß und Schnelligkeit man mit den Erfahrungen der Neuzeit nur den Hut ziehen kann. Mancher demokratisch bestellte Minister nach 1949 hat in 14jähriger Amtszeit weniger verändert oder bewegt als Stein und Humboldt in 14 Monaten. Nun kann und muss man zugunsten der Nachfolger und zur Erläuterung der damaligen Verhältnisse hinzufügen, damals gab es eben auch keine Parlamente, die Minister an mehr oder weniger erkennbaren Absichten notfalls hätten hindern können. Von dem Risiko, vorher Fernsehanstalten öffentlich erklärt haben zu müssen, was man denn beabsichtige, mal ganz abgesehen.

Aber auch für die damalige Situation gilt insofern wieder ähnlich wie heute, alleine hätte auch Stein die Bewegung nicht in Gang gesetzt, die damals in Gang gekommen ist. Er hatte Mitstreiter, er war ein Exponent einer starken Reformströmung in der damaligen Epoche. Er konnte sich in seinen Absichten auf zahlreiche Vorarbeiten, einen beachtlichen, von ihm straff kommandierten Expertenstab und manche gleichrangige Kollegen stützen, die seine Reformen teils vordachten, mittrugen und weiterführten. Neben dem Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt, den ich schon genannt habe, ragten aus der Gruppe der Reformer heraus, sein Vorgänger und Nachfolger im Amt, Karl von Hardenberg, und die Heeresreformer Wilhelm von Gneisenau und Gerhard von Scharnhorst.

Meine Damen und Herren, die Stadt Nassau, der sich Freiherr vom Stein Zeit seines Lebens auch und gerade in seiner Berliner Zeit immer in einer ganz besonderen Weise verbunden gefühlt hat, ist Nambensgeber für das Herzogtum Nassau, das Haus Nassau, die Nassauer und Hessen-Nassau geworden, das spätere Herzogtum Nassau war einer der Mitgliedsstaaten der Deutschen Bundes. Das Land bestand nur 60 Jahre, von 1806 bis 1866, immerhin länger als die Bundesrepublik Deutschland bislang bestanden hat, mehr als doppelt so lang wie die gesamte Weimarer Republik und das nationalsozialistische „dritte Reich“.

1814 wurde im Herzogtum Nassau mit der Landesständischen Verfassung die erste Verfassung eines deutschen Staates erlassen. Allein das wird Nassau mit und ohne Eigenstaatlichkeit in den einschlägigen Urkunden der deutschen Verfassungsgeschichte einen besonderen Platz erhalten. Diese Verfassung umfasste schon damals die Freiheit des Eigentums, der religiösen Toleranz wie die Freiheit der Presse. Sie wurde, wie sie nicht anders erwarten, maßgeblich durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein beeinflusst. Nicht besonders eindrucksvoll muss übrigens das Treffen vom Stein mit Goethe gewesen sein. Ernst Moritz Arndt, der mit ihnen zusammentraf, überliefert, beide hätten nicht so richtig zusammengepasst, sie seien so verschieden wie „ein eiserner und ein irdener Topf“. Das hätte man auch freundlicher formulieren können, scheint mir aber mit Blick auf die jeweiligen Naturelle und Temperamente durchaus plausibel.

Nach allem, was ich mir inzwischen über sein Leben, sein Wirken angelesen habe, teile ich den Eindruck, der bislang in eher vorsichtiger Form über seine Umgangsformen vorgetragen worden ist: Ein besonders gemütlicher Mensch muss er nicht gewesen sein und ein Ausbund an Liebenswürdigkeit auch nicht immer. Jemand, der nach den Erfahrungen mit der eigenen Staatsverwaltung kurz und bündig schreibt: „Um eine Staatsverwaltung in tüchtigem Gange zu erhalten, müssten alle drei Jahre einige Minister, einige Generale und Dutzende Räte füsiliert werden - man müsste alle Beamten mit dem fünfzigsten Jahre wegjagen“, wird, selbst wenn er mit diesen scharfzüngigen Beobachtungen Recht haben sollte, nicht auf die geballte Sympathie der Gemeinten rechnen dürfen. Das ändert nun allerdings an seiner Bedeutung gar nichts, wenngleich es die beachtlichen Brüche seiner Biographie fast hinreichend erklärt.

In der „Nassauer Denkschrift“ vom Juni 1807, deren Geburtstag wir heute in jedem Fall pünktlich feiern, was mit dem Blick auf den Geburtstag ja weniger eindeutig ist, entwarf Stein ein umfassendes Reformprogramm. Diese Denkschrift ist als Besonderheit ganz und ausschließlich das persönliche Werk Steins. Sie entstand ohne Vorarbeit anderer. Interesse findet sie insbesondere, weil sie ein Mann schrieb, der jetzt keine amtliche Funktion mehr hatte, der an keine dienstlichen Rücksichten gebunden war, der nicht für den König schrieb und wohl auch zunächst nicht daran dachte, diese Schrift zu drucken. Und so liest sie sich auch.

Unter der nüchternen Überschrift „Über die zweckmäßige Bildung der Obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der Preußischen Monarchie“ schreibt Stein: „In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landes-Kollegia drängt sich leicht und ungewöhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienst-Mechanismus, eine Unkunde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgültigkeit, oft eine lächerliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Veränderungen und Neuerungen, die die Arbeit vermehren, womit die besseren Mitglieder überladen sind und der die geringhaltigeren sich entziehen. ... An die Stelle der Bürokratie“, (die damals schon so unpopulär war wie heute, N.L.), „muss nicht eine auf kümmerlichen und schwchen Fundamenten beruhende Herrschaft weniger Gutsbesitzer errichtet werden, sondern es kommt die Teilnahme an der Verwaltung der Provinzial-Angelegenheiten sämtlichen Besitzern eines bedeutenden Eigentums jeder Art zu, damit sie alle mit gleichen Verpflichtungen und Befugnissen an den Staat gebunden sind.“

Stein verfolgte mit seinen Vorschlägen, in dieser Denkschrift niedergelegt, das Ziel, den „Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staats-Behörden“ wieder herzustellen und die „gebildeten Klassen durch Überzeugung, Teilnahme und Mitwirkung bei den nationalen Angelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Tätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben“. Dabei geht es ihm ausdrücklich nicht um Bürger, sondern um Eigentümer; Kriterium der Beteiligung sind Besitz und Bildung - in dieser Reihenfolge.

Das, meine Damen und Herren, ist auf die damalige Zeit bezogen, ein revolutionärer Schritt gewesen, der, was genauso wenig zweifelhaft sein kann, mit unseren heutigen Vorstellungen von Demokratie und Teilhabe möglichst aller an ihren eigenen Angelegenheiten noch herzlich wenig zu tun hat. Mit anderen Worten, Freiherr vom Stein war ein bedeutender Reformer, aber sicher kein Liberaler. Er war ein großer Modernisierer, aber kein Demokrat, er hat Entwicklungen in Gang gesetzt, die sich dann über seine eigenen Absichten hinweg entwickelt haben, und manche dieser Entwicklungen, die er vermutlich nicht gewollt hätte, wären ohne seine Initiativen jedenfalls damals noch nicht zustande gekommen. Einige seiner Biographen gehen aus diesem Grund mit dieser richtigen Differenzierung, wie ich finde ein bißchen zu ungnädig mit ihm um, weil sich aus der Perspektive der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts manches natürlich leichter an Erwartungen formulieren lässt als unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zwanzig Jahre nach der Französischen Revolution in einer Phase der Restauration in Europa, die weniger von dem Ehrgeiz gekennzeichnet war, diese vermeintlichen Errungenschaften der Französischen Revolution möglichst bald überall umzusetzen, sondern umgekehrt von dem verzweifelten Ehrgeiz, sie möglichst lange vor den eigenen Landesgrenzen verlässlich abzuschirmen.

Einer seiner Biographen schreibt, Freiherr von Stein habe im „wesentlichen Politik mit Administration gleichgesetzt“ und seine „Nassauer Denkschrift“ sei im wesentlichen „die Kodifizierung langjähriger Verwaltungserfahrungen“. Stein sei ein durch und durch pragmatischer praxisorientierter, undogmatischer, aber unpolitischer Spitzenbeamter gewesen. (Hans-Ulrich Wehler) Also - in meiner Formulierung - so etwas wie ein preußischer Generaloberkreisdirektor. Ich glaube nicht, dass das passt. Weil es genau den - ich bleibe bei dieser Beurteilung - revolutionären Aspekt der Veränderungen, die Stein auslöste, über das hinaus, was er vermutlich wollte, in einer doch unzulässigen Weise ausblendet.

Im übrigen bleibt richtig, dass er in dieser Schrift eine Reihe von Formulierungen gefunden hat, die auch über die damaligen politischen Verhältnisse hinaus wichtige, beinahe aktuelle Orientierungen für politisches Verhalten sind oder sein können. „Es gelte“, steht in der „Nassauer Denkschrift“, „die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Klassen zu verstärken, sie alle durch Überzeugung, Teilnahme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Tätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben, sie vor müßigem Genuss oder von leeren Hirngespinsten der Metaphysik oder von der Verfolgung bloß eigennütziger Zwecke abzulenken“. Das ist, wenn man sich das in etwas flottere Formulierung fortgeschrieben denkt, eine Orientierung, die für das 21. Jahrhundert nicht weniger tauglich ist als für den Beginn des 19. Jahrhunderts.

Steins Idee der Selbstverwaltung war ohne jeden Zweifel an einem traditionalistischen Staatsideal orientiert und knüpfte an die ständische Absolutismuskritik an. Er wollte Preußen nicht nach französischem Muster erneuern. Er wollte umgekehrt, unvermeidliche Veränderungen auch deshalb durchsetzen, damit Preußen nicht Opfer revolutionärer französischer Veränderungen würde. Sein Vorbild für unumgängliche Veränderungen war wenn überhaupt das englische Verfassungsideal mit einer starken, damals immer noch relativ starken Position eines gekrönten Monarchen und nicht die Vorstellung einer demokratisch legitimierten Republik.

Auch wenn die „Nassauer Denkschrift“ häufig als Geburtsurkunde der kommunalen Selbstverwaltung apostrophiert wird, was nicht ganz falsch, aber aus diesen Gründen auch nicht ganz richtig ist, so zielte sie letztlich weniger auf gesellschaftliche Partizipation, als vielmehr auf die direkte Mitwirkung freier Eigentümer, auch nicht an der Gesetzgebung, sondern an der Exekutive, an der Verwaltung; er wollte die Eigentümer an der Verwaltung der jeweiligen kommunalen Angelegenheiten beteiligen. Dass man Gesetzgebung von Verwaltung trennen könne und dass man die Gesetzgebung in die Hände des Souveräns geben möge und dass dieser Souverän nicht der König, sondern das Volk sei: das alles sind Vorstellungen, die uns heute genau so selbstverständlich erscheinen, wie sie dem Freiherr vom Stein abenteuerlich vorgekommen wären. Stein blieb, wie ein Biograph zutreffend geschrieben hat, ein Mann des 18. Jahrhunderts (Paul Nolte), der allerdings die Entwicklung des 19. Jahrhunderts in einer bemerkenswerten Weise beschleunigt hat.

Aber, meine Damen und Herren, große Männer, Frauen übrigens auch, sind immer ebenso Geschöpfe wie Schöpfer ihrer Zeit. Bismarck wäre vermutlich im 20. Jahrhundert nur schwer vorstellbar gewesen und wenn man einen Augenblick versucht, sich Konrad Adenauer im 21. Jahrhundert vorzustellen, wird man zu ähnlichen Relativierungen kommen.

Es beachtliches und besonders ernst zu nehmendes Zeugnis der überragenden politischen Bedeutung des Wirkens Freiherrn vom Steins ist ein Kommentar von Hugo Preuß, der ohne jeden Zweifel einer der geistigen Väter der Weimarer Verfassung war, die wiederum ihrerseits ohne jeden Zweifel eine demokratische, wenn auch nicht besonders stabilitätssichernde Verfassung war. Hugo Preuß hat Stein 1917, also im Vorfeld der Entwicklung der Weimarer Verfassung, als „Deutschlands größten inneren Staatsmann“ bezeichnet. Der verantwortlich gewesen sei, „für den größten, tiefgreifendsten, großartigst gedachten Versuch einer politischen Neuorientierung, den die ganze preußische und deutsche Geschichte kennt“. Das würde ich aus den genannten Gründen vorsichtiger fomulieren, zeigt aber, wie schnell Stein nach Ausscheiden aus allen öffentlichen Ämtern und nach seinem Tode, zur Ehre aller politischen Altäre erhoben wurde. Noch bevor es im gebührenden zeitlichen Abstand die endlose Serie von Bismarck-Türmen gab, gab es in jeder zweiten deutschen Stadt, die etwas auf sich hielt, entweder ein Freiherr-vom-Stein-Denkmal oder eine Freiherr-vom-Stein-Straße, zunehmend Freiherr-vom-Stein-Schulen. Das Denkmal des Freiherrn vom Stein steht heute an prominenter Stelle in Berlin, nicht irgendwo, sondern vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Gut, dass man ihn nicht danach fragen konnte, ob er da wirklich stehen will. Als jedenfalls hier, dicht neben der Familienstammburg auf dem Nassauer Burgberg, dem  Freiherrn vom Stein ein Denkmal errichtet wurde, da nahm 1872 Kaiser Wilhelm I. die Einweihung gleich höchstpersönlich vor, begleitet vom Kronprinzen, vom Reichskanzler Bismarck und anderen staatstragenden Persönlichkeiten. Preußen hatte den großen Reformer gewissermaßen virtuell wieder in den Staatsdienst aufgenommen.

Dass Stein eine Persönlichkeit zwischen den Zeiten war, ist ebenso offensichtlich wie leicht erkennbar, dass Stein Bezugspunkt und Leitbild ganz verschiedener politischer und gesellschaftlicher Gruppen wurde, erklärt sich aus den Zusammenhängen, die ich versucht habe, etwas durchsichtiger zu machen. In Wahlkämpfen der Weimarer Republik haben sich Föderalisten und Nationalisten, Liberale und Konservative und Sozialisten gleich noch dazu im Zweifelsfall auf den Freiherrn vom Stein berufen. Sein Konterfei war auf Wahlplakaten nahezu aller Parteien zu finden. Die auf Unkenntnis und/oder Kalkül beruhende Vereinnahmung fand ihren traurigen Höhepunkt in der wissentlich falschen Vereinnahmung und Instrumentalisierung Steins durch die Nationalsozialisten, ganz besonders beim Erlass der deutschen Gemeindeordnung von 1935. Da wird tatsächlich diese neue staatlich gesetzte Gemeindeordnung in einem vermeintlichen Kausalzusammenhang zum Wirken des Freiherrn vom Stein gebracht, einschließlich der Begründung, der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit von Partei (?) und Staat.Spätestens diese Inanspruchnahme hätte er nicht überlebt, wenn er damals noch gelebt hätte.

Was bleibt? Eine in vielerlei Hinsicht eindrucksvolle, bemerkenswerte, polarisierende, beeindruckende Persönlichkeit, die mit ihrem Wirken die Eigendynamik einer politischen Idee ausgelöst und freigesetzt hat, die danach von niemandem mehr zu stoppen war. „Nichts ist unwiderstehlicher als eine Idee, deren Zeit gekommen ist“, hat Victor Hugo einmal formuliert. Der Gedanke, dass Menschen ihre eigenen Angelegenheiten in ihre eigenen Hände nehmen sollten, das war eine Idee, deren Zeit gekommen war, auch wenn der Freiherr mit den eigenen Händen zunächst einmal die der Eigentümer meinte. Aber auch er hat die Explosivkraft dieser Idee nicht in den eigenen Begrenzungen halten können, sie haben sich über ihn hinwegentwickelt.

Wenn wir uns heute im Jahr seines 250. Geburtstages und dem 200. Jahr seiner denkwürdigen Denkschrift die Frage vorlegen, wo hat er uns denn noch für Heute noch etwas zu sagen und wo gibt es Aspekte, die für Jetzt und für die Zukunft von Bedeutung bleiben oder wieder werden können, dann fallen mir drei oder vier Stichworte ein.

Erstens, der Gedanke des Bürgersinns, natürlich jetzt über Stein hinausgedacht, das Leitbild eines aktivierenden Staates, eine Begriffsbildung, die natürlich viel jünger ist, aber die nicht weit entfernt ist von dem Grundgedanken, mit dem Stein damals die damalige preußische Staatsverwaltung konfrontierte, also die Aufforderung, das Verhältnis von Staat und Gesellschaft neu zu bestimmen. Das ist heute noch so aktuell wie damals, einschließlich seiner Begründung: „Ich halte es für wichtig, die Fesseln zu zerbrechen, durch welche die Bürokratie den Aufschwung der menschlichen Tätigkeit hemmt“, und den Hinweis, man brauche einen Übergang aus dem alten Zustand der Dinge in eine neue Ordnung; dies dürfe nicht zu hastig erfolgen, aber man dürfe es auch nicht beliebig lange vor sich her schieben, wenn man nicht Opfer der Verhältnisse werden wolle.

Zweitens, gibt es in der Tat mit kräftigen Formulierungen bemerkenswerte Hinweise des Freiherrn vom Stein zum Bürokratieabbau. Sie sind schon deswegen jedenfalls nicht gänzlich überholt, weil es nach wie vor Bürokratie gibt, übrigens auch geben muss. So populär auch die Beschimpfungen von Bürokratien sind, so unauflösbar ist der Kausalzusammenhang zwischen einem demokatischen Rechtsstaat und einer verlässlichen Administration, das will ich bei der Gelegenheit auch einmal dazu sagen.

Drittens, können wir bei Freiherrn vom Stein allen Vermutungen zum Trotz auch manche Hinweise für die immer noch nicht abgeschlossenen Bemühungen für eine gründliche Steuerreform finden. Zu seinen nicht so sehr bekannt gewordenen Reformenvorhaben gehört ein einheitliches, abgespecktes und kostengünstig zu verwaltendes Steuersystem für ganz Preußen, das - hört, hört! - an die Stelle der bisherigen Vielzahl von einzelnen Steuern (wie Staats- und Kommunalsteuern) treten sollte. Darin enthalten war nach seinen Vorschlägen eine Gewerbesteuer, die zum ersten Mal progressiv nach der Größe der Betriebe gestaffelt war. Außerdem sah diese Reform eine einheitliche Einkommsteuer vor, mit Steuersätzen zwischen einem und drei Prozent. Ich bin sicher, dass das die sprichwörtliche Liebe der Nassauer zu ihrem großen Sohn weiter vertiefen wird mit der unvermeidlichen Nebenwirkung, dass alle real existierenden Finanzminister es jetzt noch schwerer haben, jedenfall wenn sie in Nassau auftreten müssen. Vergleicht man übrigens das heute in Deutschland geltende Einkommensteuerrecht mit dem damals vor 200 Jahren von Stein formulierten Vorstellungen, so lässt sich feststellen, dass er schon 1806 wesentliche Prinzipien der Einkommensbesteuerung und Steuererhebung niedergelegt hat: Das steuerfreie Existenzminimum, das Nettoprinzip, die Progression im Steuersystem, die Deklarationspflicht, das Steuergeheimnis und das Periodizitätsprinzip.

Zur städtischen oder kommunalen Selbstverwaltung muss ich nichts mehr sagen, aber ich habe mich bei der Beschäftigung mit seinen Schriften bei dem Gedanken ertappt, welche Rolle der Freiherr vom Stein wohl spielen würde, wenn er heute von wem auch immer als Mitglied der Förderalismus- Reformkommission benannt würde. Ich habe dann die Spekulation aufgegeben, nach dem ich schon nicht entscheiden konnte, ob die Benennung des Freiherrn vom Stein eher an der Länder- oder an der Bundesseite scheitern würde. Dass man ihn nicht berufen hätte, bin ich absolut sicher.

Schließlich über die Absichten hinaus, gehören die Steinschen Reformen als Vorstufe zur Entwicklung parlamentarischer Demokratie in Deutschland. Die Preußische Städteordnung ist fast zeitgleich zu einem Zeitpunkt erlassen worden, als das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nach einer wiederum jahrhundertelangen komplizierten Geschichte mit manchem Glanz und manchem Elend beihahe unauffällig an sein Ende gekommen war. Wenn der österreichische Kaiser seine Abdankung vom Amt des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht durch Bekanntmachung öffentlich hätte vortragen lassen, hätte vermutlich kaun jemand bemerkt, dass eine tausendjährige Geschichtsepoche da mal eben zu Ende geht.

Stein war einer der wenigen, der sich mit der Frage auseinandersetzte, was denn nun eigentlich kommen kann, wenn das nicht zu halten ist, was die Vergangenheit geprägt hat. Dabei blieb er noch hinter dem zurück, was uns heute als Mindestanforderungen demokratischer Partizipation unaufgebbar und selbstverständlich erscheint, aber es wäre nicht zustande gekommen, auch und gerade diese Selbstverständlichkeiten nicht, wenn er damals diese Initiativen nicht mit auf den Weg gebracht hätte.

Ich habe ganz zum Schluß noch ein Zitat, dass deswegen besonderes Interesse verdient, weil wir uns wenige Tage vor einem europäischen Gipfel befinden, von dessen Ausgang möglichereweise noch mehr abhängt, als die Beteiligten und Nichtbeteiligten erwarten.

In einem längeren Brief an den Großherzog von Baden schreibt Freiherr von Stein Anfang 1816: „Es ist mir leid, dass Eure Exzellenz in mir den Preußen vermuten und in sich den Hannoveraner entdecken, ich habe nur ein Vatrland, das heißt Deutschland, und da ich nach alter Verfassung nur ihm und keinem besonderen Teil desselben angehörte, so bin ich auch nur ihm und nicht einem Teil desselben von ganzer Seele ergeben. Mir sind die Dynastien in diesem Augenblick der großen Entwicklung vollkommen gleichgültig, mein Wunsch ist, daß Deutschland groß und stark werde, um seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit und Nationalität wieder zu erlangen und zu behaupten in seiner Lage zwischen Frankreich und Rußland - dieses ist das Interesse der Nation und ganz Europas, es kann auf dem Weg alter, zerfallener und verfaulter Formen nicht erhalten werden, ...“ Das ist auf den ersten Blick ein leidenschaftliches Plädoyer für die Konzentration auf die eigenen nationalen Interessen. Bei unfreundlicher Interpretation eine Begründung für Nationalismus. Im Lichte des letzten Absatzes des gleichen Briefes wird es die dringende Empfehlung, jeweils aus den Gegebenheiten der Zeit heraus die jeweils notwendigen Veränderungen anzupacken. „Nur indem man das Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickelt“, schreibt er, „kann man ihm eine Dauer in Zukunft versichern“.

Auf Deutschland und auf Europa gewendet: wenn wir unsere eigenen Angelegenheiten ernst meinen, dann müssen wir sie heute als Europäer gemeinsam wahrnehmen, weil wir sie schon als Deutsche alleine mit Aussicht auf Erfolg nicht mehr wahrnehmen können. Da Freiherr vom Stein aus den genannten Gründen heute wohl keiner der Regierungen in Europa als Minister angehören würde, weder berufen würde noch aushalten würde, und sich vermutlich eher mit seinen kraftvollen Kommentaren an der öffentlichen Debatte beteiligte, würde er heute vermutlich dies als dringenden Appell nach Brüssel richten. Das Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickeln und auf diese Weise eine Dauer in Zukunft sichern, das ist auch fürs 21. Jahrhundert aktuell. Deswegen wirkt dieser große Mann über seine Zeit hinaus auf die Geschichte dieses Landes und dieses Kontinents nachhaltig ein.

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Parlament

Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert auf der Tagung der Kulturstiftung der Länder und des deutschen Museumsbundes „Der Staat, die Gesellschaft und ihre Museen - Aufträge und Verpflichtungen“ am 4. Juni 2007 in Frankfurt am Main


Sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den politischen Vertretungskörperschaften,
Frau Generalsekretärin,
liebe Frau Pfeiffer-Poensgen,
Herr Dr. Eissenhauer,
meine Damen und Herren,

Heute auf den Tag genau vor 125 Jahren, am 4. Juni 1882, ist Karl Valentin geboren. Wir verdanken ihm viele kluge Beobachtungen auch und gerade im Umfeld unseres heutigen Themas und manche ebenso witzigen wie bissigen Bemerkungen, die man gar nicht ernst genug nehmen kann.

Seine lakonische Feststellung, „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“, werden viele von Ihnen inzwischen für die Kurzfassung der eigenen Biografie halten, und seine aufregend beruhigende Bemerkung, „man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie wirklich sind“, taugt durchaus als Motto der meisten kulturpolitischen Tagungen.

Ich habe die Einladung, an dieser kulturpolitischen Tagung mit einem Eröffnungsvortrag teilzunehmen, zunächst wahrheitsgemäß unter Hinweis auf nicht auflösbare Terminkollisionen abgewehrt, bin dann dem Charme von Frau Pfeiffer-Poensgen erlegen und der unwiderstehlichen Versuchung, meinetwegen den Ablauf des gesamten ersten Tages dieser Tagung umzubauen. Daraus ist dann am Ende die Ankündigung einer dieser berüchtigten Festvorträge geworden, an denen nach meiner Erfahrung die Redner oft mehr Freude haben als die Teilnehmer. Eigentlich hätte uns schon zum Zeitpunkt unserer damaligen kurzen Verhandlung, Frau Pfeiffer-Poensgen, bewusst sein müssen, dass bei einer Tagung Anfang Juni bei sommerlichen Wetter, spät nachmittags, das Bedürfnis nach Sonne und Äppelwoi allemal ausgeprägter ist als nach einem weiteren Vortrag. Und ich hätte damals eigentlich schon wissen müssen, was mir am Wochenende bei der erstmaligen Befassung mit dem nun unmittelbar bevorstehenden Termin blitzartig klar wurde: dass ich Ihnen zu diesem Thema eigentlich nichts anbieten kann, was Sie nicht ohnehin längst kennen und im Zweifelsfall noch besser wissen als ich. Mit anderen Worten: dürfen habe ich mich wohl getraut, aber wollen hätte ich besser nicht gesollt, um noch mal Karl Valentin zu paraphrasieren.

Dennoch will ich mich bemühen, mich jedenfalls in der Nähe des angekündigten Themas aufzuhalten. Ich werde nicht nur, aber auch über Museen reden, ihre Aufträge und Verpflichtungen, soweit ich dazu eine hinreichend diskussionswürdige und bedürftige Vorstellungen habe, will Sie und Ihre Aufträge aber gerne in den größeren Zusammenhang staatlicher Verantwortung für die Kulturpolitik rücken und der Gesellschaft, in der diese Bemühungen stattfinden. Und deswegen will ich beginnen mit ein paar Bemerkungen, einigen Daten zum Verhältnis von Kultur und Ökonomie und will dann, nach einigen Klarstellungen zum Verhältnis von Kultur, Staat und Bürgergesellschaft eine handvoll Anmerkungen zur Situation der Museen machen, ohne jeden Anspruch auf Originalität und schon gar nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Verhältnis von Kultur und Ökonomie ist - wie Sie mir sofort abnehmen werden - außerordentlich kompliziert. Die Größenordnungen wie die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen diesen Bereichen werden nach meinem Eindruck nach wie vor regelmäßig unterschätzt. Der Arbeitskreis Kulturstatistik, dem wir wichtige Analysen über Zusammenhänge im nationalen wie internationalen Maßstab über Kulturausgaben und öffentliche wie private Strukturen der Kulturfinanzierung verdanken, zählt zur Kulturwirtschaft die Verlage, die Filmwirtschaft, Rundfunk und Fernsehen, Buch- und Zeitschriftenhandel, die darstellenden und bildenden Künste, die Literatur, die Musik, die Museen, die Kunstausstellungen, die Architektur und die Designwirtschaft. Nach dieser Definition reden wir bei der Kulturwirtschaft in Deutschland über eine Branche mit einer jährlichen Bruttowertschöpfung von insgesamt etwa 36 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von etwa 1,6 Prozent am Bruttoinlandsprodukt.

Das muss einen nicht sofort und für den Rest des Lebens zutiefst erschüttern, aber mit dieser Größenordnung liegt die Kulturwirtschaft mit Blick auf die eigene Wertschöpfung immerhin ziemlich genau zwischen der chemischen Industrie und der Energiewirtschaft. Dass deren eigener Anteil an der Bruttowertschöpfung in Deutschland kleiner ist als der Anteil der Kulturwirtschaft, muss man nicht für Allgemeingut halten. Über diesen rein statistischen Befund hinaus ist von jedenfalls hinreichender Bedeutung, dass wir es hier mit einem der dynamischsten Wirtschaftssektoren unserer Volkswirtschaft überhaupt zu tun haben. Mit anderen Worten, man wird mit Blick auf die ökonomische Entwicklung unserer Volkswirtschaft in den letzten zehn, zwanzig Jahren nur wenige andere Sektoren finden, die sich mit Blick sowohl auf Wertschöpfung wie auf Beschäftigung ähnlich positiv entwickelt haben wie der Bereich der Kulturwirtschaft.

In diesem vorhin abgegrenzten Kultursektor existieren mit 815.000 Arbeitsplätzen mehr Beschäftigungsverhältnisse als im Kreditgewerbe und fast so viele wie im Fahrzeugbereich. Wir reden also, meine Damen und Herren, keineswegs über eine liebenswürdige Nische, über eine Liebhaberei, die man teilen kann oder nicht, wenngleich richtig bleibt, dass man die Begeisterung für diesen gesamten Bereich oder einzelne dieser Bereiche keineswegs teilen muss. Unter rein ökonomischen Gesichtspunkten reden wir über ein der bedeutenden Sektoren unserer Volkswirtschaft. Das ist lange übersehen und lange wohl auch vernachlässigt worden. Inzwischen hat übrigens auch die Europäische Gemeinschaft diesen Bereich und seine Wachstumspotentiale entdeckt. Vor wenigen Tagen konnte man auf den Wirtschaftsseiten der großen deutschen Zeitungen lesen, dass auch die Europäische Union diesen Bereich der Kultur und Kreativwirtschaft für eine besonders wichtige Wachstumsbranche hält. Ihr Umsatz in den Grenzen der Gemeinschaft beträgt inzwischen 654 Mrd. Euro. Das ist mehr als doppelt so hoch wie der Umsatz der Automobilindustrie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Damit beschäftigt der Kultur- und Kreativsektor in Europa etwa 5 Millionen Erwerbstätige, 3 Prozent der gesamten erwerbsfähigen Bevölkerung. Und für diejenigen, die an solchen Zahlen und vor allen Dingen an solchen Relationen Freude haben, sie jedenfalls nicht für von vornherein belanglos halten, will ich noch die Information hinzufügen, dass wir in Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt mit unserem Anteil der Kultur- und Kreativwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt unter dem europäischen Durchschnitt liegen, wenngleich wir in der absoluten Größe des Umsatzes und der Beschäftigung naheliegenderweise zusammen mit England die Spitzengruppe innerhalb Europas bilden.

Bei diesen gerade genannten Größenordnungen und Zahlen überrascht eher die lange Vernachlässigung der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten. Es kann jedenfalls kaum noch überraschen, dass auch die Volkswirtschaftslehre dieses Thema und den Zusammenhang des einen mit dem anderen zunehmend entdeckt. „Kultur und Ökonomie“ ist eines der boomenden Forschungsgebiete dieser Disziplin geworden. Der Nobelpreisträger für Wirtschaftwissenschaft Edmund Phelps forscht selber über dieses Thema, er hat erst kürzlich in einem Interview seine Überzeugung zu Protokoll gegeben: „Die Kultur eines Landes ist mitentscheidend für seine wirtschaftliche Performance.“ Diese Einschätzung lässt sich übrigens in vielfältiger Weise mit und ohne konkrete statistische Belege auf kommunaler Ebene, in regionalem Maßstab, auf Landes- wie auf Bundesebene belegen.

Auffällig ist allerdings, dass sich in jüngerer Zeit immer mehr Städte und auch immer mehr Bundesländer an die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen Zusammenhängen gemacht haben und dabei nicht zuletzt die Frage untersuchen, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang sich Ausgaben für Kunst und Kultur gesamtwirtschaftlich rechnen.

Allein der Umstand, dass sich solche kulturwissenschaftlichen Studien in den letzten Jahren auffällig mehren, vermittelt für jeden nüchternen Kulturpolitiker zwei Botschaften. Die erste Botschaft ist, die Ausgaben öffentlicher Hände für Kunst und Kultur geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Keineswegs von vornherein wird für selbstverständlich gehalten, dass überhaupt und schon gar in bestimmter Höhe bestimmte Einrichtungen und schon gar immer mehr davon aus öffentlichen Mitteln dotiert werden. Die Frage wird immer regelmäßiger gestellt, ob überhaupt und in welchem Umfang sich das denn eigentlich rechne.

Die zweite Botschaft: ausnahmslos alle Studien, die dazu bislang erstellt worden sind, kommen zu dem überstimmenden Ergebnis, dass die Investitionen in diesem Bereich sich gesamtwirtschaftlich glänzend rentieren. Und dass im übrigen mit einer überraschenden Präzision der ökonomischen Nutzen der jeweiligen Kulturausgaben in genau den Kommunen bzw. in den Regionen anfällt, in denen die Ausgaben getätigt worden sind. Das wird nicht nur Frau Pfeiffer-Poensgen und Herrn Eisenhauer gefallen, dass sollte auch viele Wirtschafts- und Finanzminister beruhigen und manche Kämmerer der Kommunen auch: Kultur rechnet sich.

Es besteht auch und gerade aus der Sicht der Wirtschaftsressorts kein Anlass zu Misstrauen, wenn die Kulturausgaben hoch sind oder gar steigen, denn es gibt die begründete Aussicht, dass das, was in diesem Bereich investiert wird, sich zumindest ähnlich eindrucksvoll rentiert, wie das von Investitionen in anderen Bereichen erhofft und auch keineswegs immer nachgewiesen wird. Aber ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kulturförderung mehr sein muss als die Verlängerung der Wirtschaftsförderung mit anderen Mitteln. Dass sie nicht nur auch, sondern im Kern anderen Kriterien folgen muss, als das für ökonomische Kontexte ansonsten nicht nur üblich, sondern auch notwendig ist.

Meine Damen und Herren, für die Ökonomie wie die Kultur gilt in ähnlicher Weise, dass der Staat weder eine allgemeine noch eine umfassende Zuständigkeit für sie hat, aber gleichwohl beachtlichen Einfluss auf deren jeweilige Entwicklungsbedingungen. Die kürzeste und zugleich am ehesten richtige Antwort auf die Frage: Wer trägt die Verantwortung für die Kultur?, müsste lauten: Wir, wir alle. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kulturschaffenden wie die Nutzer, die Autoren wie die Verlage, die Künstler wie die Museen und Galerien, die Vereine und Verbände, die Kirchen und die Medien, die Parteien und der Staat. Der Staat nicht zuerst, aber auch ganz gewiss nicht zuletzt. Er hat eine unverzichtbare, auch nicht kompensierbare, aber ganz sicher keine exklusive Verantwortung für die Kultur dieses Landes und dieser Gesellschaft.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Der Satz wird Ihnen bekannt vorkommen, Sie finden ihn im Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Dieses Grundgesetz verpflichtet diesen deutschen Staat ausdrücklich auf die Prinzipien der Demokratie des Sozialstaates, des Bundesstaates und des Rechtsstaates. Von Kulturstaat ist in diesem Zusammenhang keine Rede. Tatsächlich hat die politische Praxis in genau diesem Zusammenhang die Verfassungstheorie längst eingeholt. Natürlich hat jeder Staat eine kulturpolitische Verantwortung. Wie weit oder eng auch immer der Staat seine Aufgaben versteht, ob er sie ausweitet oder aus welchen Gründen auch immer er zurückführen möchte oder in Einzelfällen vielleicht auch zurückführen muss: Er ist für die Lebensbedingungen seiner Bürger verantwortlich, jedenfalls mitverantwortlich.

Dass dazu innere und äußere Sicherheit, Polizei und Armee, Krankenhäuser und Kasernen, Straße und Bäder, nicht aber Sprache, Geschichte, Tradition, Musik und bildende Künste, also die Kultur eines Landes gehören sollen, ist eine absurde Vorstellung.

Zu den staatlichen Aufgaben zählt natürlich auch und gerade die Verantwortung für Kunst und Kultur. Dieses Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat hat nach manchen rhetorischen Bekräftigungen auch übrigens in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Einigungsvertrag, also im Kontext der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschland nun auch ausdrücklich einen verfassungsrelevanten Niederschlag gefunden.

Meine Damen und Herren, es gibt gewiss viele große Kulturnationen. Aber es gibt nur wenige Staaten, die für Kunst und Kultur absolut und relativ so viele öffentliche Mittel einsetzen wie Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland. Über 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland werden aus öffentlichen, aus staatlichen Haushalten aufgebracht. Deutlich weniger als 10 Prozent von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und Sponsoren, deren Anteil an der Gesamtfinanzierung in der Öffentlichkeit inzwischen maßlos überschätzt wird, so wichtig und willkommen er auch sicher ist. Diese Relation von ziemlich genau 90 v. H. öffentlicher und 10 v. H. privater bürgerschaftlicher Verantwortung für die Finanzierungserfordernisse eines Kulturstaates versteht sich keineswegs von selbst. Es gibt andere bedeutende Länder, in denen die Relationen völlig anders sind. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel sind sie fast präzise umgekehrt. 10 Prozent sind öffentlich und 90 Prozent bürgerschaftlich organisiert und das heißt auch finanziert. Dahinter steht ein grundlegend anderes Verständnis von der Aufgabenstellung der Kunst- und Kulturförderung. Insofern ist die in der Überschrift angekündigte Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft mehr als eine vielleicht auf den ersten Blick so scheinende Banalität, sondern es geht hier bei genauerem Hinsehen um höchst unterschiedlich vermessene Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Politik gegenüber der Bürgergesellschaft. Dort, in den Vereinigten Staaten, wird Kunst- und Kulturförderung natürlich als private, in Deutschland als öffentliche Aufgabe verstanden. Gott sei Dank, wie ich hinzufüge, aber überhaupt nur verständlich und erklärbar vor dem Hintergrund einer jahrhundertealten deutschen Geschichte, in der ein Föderalismus, der damals noch nicht so hieß, auch im konkurrierenden Repräsentationsaufwand rivalisierender Fürstenhäuser, die Vielzahl, die Breite, die Verteilung der Kunst- und Kultureinrichtungen in Deutschland möglich machte, die wir im besten Wortsinn geerbt haben und manchmal etwas vorschnell für selbstverständlich halten.

Die vorgetragenen Größenordnungen sind wie Größenordnungen immer natürlich relativ. Bund, Länder und Gemeinden geben für die Kunst- und Kulturförderung in Deutschland gut 8 Mrd. Euro im Jahr. Dazu kommen rund 1 Mrd. Euro des Bundes für die auswärtige Kulturpolitik.

Für die Museen, für die öffentlichen Sammlungen und Ausstellungen geben die öffentlichen Hände jährlich etwa 1,3 Mrd. Euro aus, das ist nachrichtlich ziemlich präzise der Betrag, den die gleichen öffentlichen Hände für Biersteuer und Schaumweinsteuer einnehmen. Übrigens für die Ästheten unter Ihnen, der mit Abstand größere Teil wird über die Biersteuer aufgenommen - was nun auch bei der Ausgestaltung von Museumsfesten kein völlig belangloser Aspekt zu sein scheint, wenn ich mir diese praktische Empfehlung erlauben kann.

Wenn wir jedenfalls diese 8 Mrd., die die öffentlichen Hände für Kunst- und Kulturförderung jährlich zur Verfügung stellen, auf die Einwohner dieses Landes umlegen, dann ergibt sich der durchaus überschaubare Betrag von ziemlich genau 100 Euro, die pro Kopf und Jahr aus öffentlichen Kassen für Kunst- und Kulturförderung verausgabt werden. Das macht relativ zu den öffentlichen Ausgaben im Ganzen übersichtliche 1,75 Prozent der staatlichen Etats aus. Und der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kunst und Kultur an unserem Bruttoinlandsprodukt beträgt nicht mehr als 0,4 Prozent. Dies ist viel mehr als fast überall sonst auf der Welt, aber eine Größenordnung, bei der man auch unter Würdigung der schwierigen Aufgabe realexistierender Kämmerer und Finanzminister nicht sofort ins Schwärmen kommen muss. Die Konsolidierung öffentlicher Haushalte kann über Kulturetats nicht erfolgen. Dafür ist ihr Anteil nämlich zu klein und die Bedeutung zu groß.

Ich sage das als jemand, der wie Frau Pfeiffer-Poensgen liebenswürdigerweise angedeutet hat, bekennender Kulturpolitiker geblieben ist und deswegen auch und gerade in Veranstaltungen wie dieser natürlich immer wieder von der Selbstverständlichkeit der Rechtfertigung öffentlicher Ausgaben redet, die natürlich insbesondere für ambitiöse Projekte gelten müssen. Wer für welches Projekt auch immer öffentliche Gelder reklamiert, muss sich der Rechenschaftspflicht stellen, die sich aus der Inanspruchnahme von Mitteln der Gemeinschaft ergeben. Das finde ich kann nicht ernsthaft streitbefangen sein.

Allerdings muss man auch und gerade bei kulturpolitischen Engagements sich vor dieser notwendigen Rechtfertigung nicht übertrieben bange machen, weil sowohl von den Größenordnungen wie von den Relationen her doch in der Regel plausible Begründungen für plausible Engagements vorgetragen werden können.

Vor ein paar Wochen wurde in Berlin nach jahrelangen sowohl konzeptionell wie finanziell aufwändigen Restaurierungen das Bode-Museum wieder der Öffentlichkeit vorgestellt, und in diesem Zusammenhang gab es die fast zwangsläufige und natürlich zulässige Frage, ob es denn wirklich zu rechtfertigen sei, das für die Restaurierung eines vorhandenen Gebäudes 160 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln in die Hand genommen werden. Und noch einmal 10 Millionen, um eine allerdings weltweit beispiellose Sammlung in diesen Räumen dann angemessen präsentieren zu können.

Ich habe in meinem Grußwort damals darauf hingewiesen, dass für die Restaurierung eines anderen Berliner Gebäudes, das für den geforderten Zweck damals auch nicht in einer hinreichenden Verfassung war, nämlich für die Restaurierung des Berliner Olympiastadions 220 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln in Anspruch genommen worden sind. Und es ist ja wahr, wenn die Museumsinsel in Berlin irgendwann einmal ganz fertig gestellt sein wird, dann wird das nach heutigen Kostenschätzungen fast ausschließlich dem Bund etwa 1,5 Mrd. Euro gekostet haben. Das ist eine Menge Geld, mehr als alle Deutschen Museen pro Jahr zusammen aus öffentlichen Kassen erhalten. Gleichzeitig wird allerdings in Berlin anstelle von drei vorhandenen Flughäfen ein neuer gebaut. Der wird, wenn er einmal fertig wird, 2,5 Mrd. Euro aus öffentlichen Kassen in Anspruch genommen haben. Soviel zum Thema Relativierung.

Meine Damen und Herren, ich trage diese Zahlen nicht vor, weil ich sie gegeneinander ausspielen will. Das eine wie das andere hat seine Bedeutung. Aber auf eines lege ich schon allergrößten Wert. Investitionen in die kulturelle Infrastruktur einer Gesellschaft sind nicht weniger wichtig als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der gleichen Gesellschaft. Die Kulturausgaben der öffentlichen Hände sagen im übrigen zwar etwas über den Stellenwert, den die Förderung von Kunst und Kultur in der Politik hat, sie geben aber noch keine hinreichende Auskunft darüber, in welchem Ausmaß der Staat seiner Verantwortung für die Kultur nachkommt. Dazu will ich ein paar Hinweise geben, um deutlich zu machen, dass es neben manchen bemerkenswerten Errungenschaften des deutschen Kulturstaates auch beachtliche Fehlentwicklungen gibt. Und dass wir durchaus Anlass haben, kritisch darüber nachzudenken, ob hinter und unter der nach wie vor glänzenden Fassade nicht zunehmend die Fundamente zu bröckeln begonnen haben.

Der erste kritische Hinweis den ich geben möchte betrifft die zuletzt im Zusammenhang mit der Föderalismusreform wieder aufgelegte und wieder aufgelebte Debatte über die sogenannte Kulturhoheit, also die Zuständigkeit staatlicher Hände für die Förderung von Kunst und Kultur. Sicherlich gibt es den oder anderen im Auditorium, der notfalls zu meinen Gunsten bezeugen kann, dass ich bekennender Föderalist bin. Ich bin von den Vorzügen einer föderalistischen Staatsordnung, wenn schon nicht im allgemeinen, so doch ganz sicher mit Blick auf die Kunst- und Kulturförderung eines Landes restlos überzeugt. Und zwar sowohl unter historischer wie unter aktueller Perspektive. Es gäbe weder die Dichte noch die Vitalität, noch die Qualität, noch die Attraktivität dieser Kulturlandschaft in Deutschland, um die uns beinahe der Rest der Welt beneidet, wenn wir nicht nach der früheren Rivalität der Fürstenhäuser einen meist gesunden Wettbewerb auch der Länder untereinander hätten, was die jeweils eigenen Museen und Theater und Opernhäuser und Orchester, Bibliotheken, Musikschulen und andere Kultureinrichtungen angeht.

Gerade weil das so ist, kommt mir der immer wieder auflebende Streit um eine vermeintliche Alleinzuständigkeit doppelt unsinnig und überflüssig vor, zumal sich das, was wir gerade im Kontext der Föderalismusreform ja nicht nur diskutiert, sondern auch beschlossen haben,durchaus in operativen Fragen der Zuweisung oder Duldung von Bundesaktivitäten bei der Förderung von Kunst und Kultur niederschlägt. Ich halte den immer wieder neu aufflammenden Streit zwischen Bund und Ländern um die sogenannte Kulturhoheit gleich für doppelt abwegig. Erstens wird niemand vernünftigerweise den Kulturstaat Deutschland im allgemeinen bekräftigen und gleichzeitig die Mitverantwortung des Bundes für diesen Kulturstaat bestreiten wollen. Und zweitens lässt sich das Verhältnis des Staates zu Kunst und Kultur kaum missverständlicher ausdrücken als mit diesem unsäglichen Begriff der Kulturhoheit. Ein Staat, der Kunst und Kultur mit hoheitlicher Gebärde begegnet, ist sicher kein Kulturstaat.

Die zweite kritische Bemerkung betrifft das konkrete Verhältnis von Kulturstaat und Bürgergesellschaft. Der Kulturstaat kann seinen Ansprüchen nur genügen, wenn er von einer engagierten Bürgergesellschaft getragen und getrieben wird. Dies gilt sowohl für die innere Legitimation und Mehrheitsfähigkeit steuerfinanzierter Kulturausgaben, die wie jede andere öffentliche Ausgabe auch rechenschaftspflichtig sind, als auch und erst recht für deren notwendige Ergänzung durch privatwirtschaftliche und gemeinnützige Aufwendungen. Dabei erwarten Stifter und Spender regelmäßig und mit vollem Recht, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht statt öffentlicher Ausgaben sondern zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um Programme und Projekte möglich zu machen, die das vorhandene Angebot ergänzen sollen.

Die in den letzten Jahren - ich formuliere das jetzt einmal freundlich vorsichtig - gelegentlich zu beobachtende Kürzung von Kulturetats im allgemeinen oder für bestimmte Einrichtungen im Ausmaß der erzielten oder erwarteten Sponsorenbeiträge verstümmelt nicht nur die jeweiligen öffentlichen Kultureinrichtungen, sie ruiniert auch verlässlich das erhoffte private bürgerschaftliche Engagement. Ich finde es im übrigen durchaus ermutigend, welch erstaunlich schnelle Wirkungen das vor wenigen Jahren reformierte Stiftungssteuerrecht in Deutschland ausgelöst hat, von denen nun Jahr für Jahr in einem beachtlichen Umfang Gebrauch gemacht wird. Zurzeit gibt es in Deutschland über 14.000 solcher gemeinnütziger Stiftungen, die über ein Kapital von jetzt weit mehr als 30 Mrd. Euro insgesamt verfügen, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein beachtlicher Teil davon für die Förderung von Kunst und Kultur. Und jedes Jahr, das ist besonders erfreulich, kommen im Durchschnitt 800 - 900 Stiftungen, private gemeinnützige Stiftungen dazu.

Ich bin - wie Frau Pfeiffer-Poensgen vorgetragen hat - inzwischen relativ lange dabei, was die Wahrnehmung politischer Mandate angeht und habe deswegen einen vergleichsweise guten Überblick, was die unmittelbare Nutzung verabschiedeter gesetzlicher Regelungen betrifft. Jedenfalls gibt es nach meiner Erinnerung nicht viele Beispiele, bei denen eine bestimmte politische Initiative erstens überhaupt und zweitens so schnell und dann in diesem Ausmaß tatsächlich die erhofften Veränderungen erzeugt hat, wie das für die Änderung des Stiftungssteuerrechts nachweisbar ist. Und gerade zu hingerissen bin darüber, dass der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister, der bei den streitigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat, nachdem die vom Bundestag beschlossenen Veränderungen des Stiftungssteuerrechts am Widerstand des Bundesrats gescheitert waren, bis zuletzt, die vermeintliche Maßlosigkeit dieser damaligen Veränderung bekämpft hat, nun als heute amtierender Bundesfinanzminister in einem Akt tätiger Wiedergutmachung seiner damaligen Fehleinschätzung eine weitere Novellierung dieses Gesetzes angekündigt hat, die mit noch großzügigen Regelungen für gemeinnützige Stiftungen deren Spielräume erweitern sollen.

Aber hier, meine Damen und Herren, wenn ich von einem beachtlichen Erfolg spreche, muss ich wieder eine Relativierung hinzufügen. Zu Beginn des letzten Jahrhunderts war die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland fast 10-mal so hoch wie heute. Sie ist über Weltwirtschaftskrisen, vollständige Geldentwertungen und eine politisch verfolgte, jedenfalls nicht gewünschte und deswegen am Ende gründlich ruinierte bürgerschaftliche Kultur in den 30er Jahren auch und gerade gemeinnützigen Engagements auf einen Rest geschrumpft, den wir seit der Jahrhundertwende vom 20. zum 21. Jahrhundert nur mühsam wieder zu restaurieren im Begriffe sind.

Und wenn wir über notwendige, aber mühsame Restaurierungen bürgerschaftlichen Engagements sprechen, dann müssen in diesem Zusammenhang neben der Gründung von Stiftungen und finanziellem Engagements über solche Aktivitäten oder Sponsorships auch die in einem beachtlichen Maße wieder entwickelten ehrenamtlichen Engagements gewürdigt werden, ohne die ein Großteil des Kulturangebots in Deutschland heute gar nicht mehr stattfinden könnte. Bei genauem Hinsehen auch vieler öffentlich getragener Institutionen, die mit einer schönen Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass für die Gestaltung von Öffnungszeiten, die Betreuung bestimmter Besuchergruppen und diese und jene Art von Aktivitäten dann aus dem Kreis der Freunde und Förderer das ehrenamtliche Engagement beigesteuert wird, das aus öffentlichen Kassen weder vorhanden ist noch zur Verfügung gestellt werden kann.

Meine dritte Bemerkung zum Zustand von Kulturstaat und Bürgergesellschaft betrifft die kulturelle Bildung. Der nach meiner persönlichen Einschätzung besorgniserregendste Teil der kulturellen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland betrifft den Zustand der kulturellen Bildung in unserem Land. Er ist an einigermaßen anspruchsvollen Maßstäben gemessen mit lausig eher zu freundlich beschrieben. Die Vermittlung von Grundlagen und Interessen an bildender Kunst und Musik, wenn eben möglich auch die Motivation zur eigenen künstlerischen Betätigung ist an den deutschen Schulen längst notleidend geworden. Der allgemein beklagte Unterrichtsausfall ist in musischen sowie in den orientierenden Fächern überdurchschnittlich ausgeprägt, immer häufiger wird der Unterricht fachfremd erteilt, also ohne die unbestrittene Professionalität, die in den geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern für eine schiere Selbstverständlichkeit gehalten werden. Kein Klassenlehrer würde ohne Zusage freien Geleits aus einer Elternversammlung kommen, wenn er im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr den Ausfall von Mathematik- oder Physikunterricht verkünden müsste. Wenn er sich vor die gleiche Elternkonferenz stellt und mitteilt, dass nach drei Jahren, in denen bedauerlicherweise kein Musikunterricht erteilt werden konnte, in diesem Schuljahr wieder eine solche Möglichkeit besteht, weil sich der Sportlehrer freundlicherweise bereiterklärt habe, nachdem er zu Hause eine alte Mundharmonika gefunden hat, geht eine große Welle der Erleichterung durchs Klassenzimmer und damit ist das Thema scheinbar erledigt.

Die Bemerkung ist leider nicht so witzig, wie sie sich anhört. Dass an renommierten deutschen Gymnasien Kunst- oder Musikunterricht jahrgangsweise alternativ erteilt wird, ist eine beschämende Regel des Kulturstaates Deutschland geworden. Hier, meine Damen und Herren, setzen die Verantwortlichkeiten der Gesellschaft an, wenn wir das Thema so ernst nehmen wie es ernst genommen werden muss. Jedenfalls gilt für den Umgang mit Kunst und Kultur natürlich in gleicher Weise, dass ohne Kenntnis auch kein Verständnis, und ohne Motivation auch kein Engagement zu erreichen ist. Wenn bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Kunst und Kultur nicht nachwächst, dann vermindert sich unvermeidlicherweise in Zukunft sowohl das Angebot wie die Nachfrage für künstlerische Berufe sowie die Zahl der großen und kleinen Kultureinrichtungen, deren Bestand keineswegs nur durch aktuellen Haushaltsprobleme ihrer jeweiligen Träger gefährdet ist. Der große und bunte Garten der deutschen Kulturlandschaft ist nach meiner festen Überzeugung weit weniger in seinen Blüten bedroht als in seinen Wurzeln. Und das simpel zu einer staatlichen Aufgabe zu erklären, springt genauso zu kurz wie umgekehrt auf die Gesellschaft zu zeigen. Beide müssen hier eine originäre Verantwortung wieder entdecken.

Ich hatte Ihnen angekündigt, dass ich nicht nur, aber auch über Museen rede wolle, und hatte mir vorgenommen, ein paar nicht unbedingt originelle und schon gar nicht vollständige Bemerkungen zum Zustand unserer Museumslandschaft zu machen. Zu Glanz und Elend öffentlicher und privater Sammlungen gewissermaßen. Ich mache das eher im Telegrammstil, um eine handvoll Punkte mindestens zu markieren, von denen ich wie eingangs eingeräumt sicher davon ausgehe, dass Sie sie im Einzelnen besser übersehen als ich, von dem Sie aber mindestens den Eindruck mit nach Hause nehmen sollten, dass auch in der Politik der eine oder andere zur Kenntnis genommen hat, dass da Diskussions- und vielleicht auch Verhandlungsbedarf besteht.

Erstens. Ich glaube nicht, dass wir in Deutschland zu wenige Museen haben, ich fürchte wir haben inzwischen zu viel. Dass sich der Ehrgeiz von Bürgermeistern und Landräten, von Ministerpräsidenten und Kulturministern lieber in der Gründung von Kultureinrichtungen als in deren Schließung ausdrückt, ist hoch sympathisch und nicht zu beanstanden. Aber dass wir durch diese sympathische Verselbständigung eines beinahe genetisch vorprogrammierten Ehrgeizes längst einen Verdrängungsmechanismus auf den Weg gebracht haben, der vorhandene Einrichtungen durch Neugründungen gefährdet, gehört nach meiner festen Überzeugung zu den tabuisierten Sachverhalten nicht nur aber auch der deutschen Museumslandschaft. Und ich hätte eine große Sympathie dafür, in einem Aktionsbündnis der öffentlichen Hände - soweit es um ihr kulturpolitisches Engagement geht - die Selbstverpflichtung aufzunehmen, dass Neubauten von Museen wie übrigens auch Neubauten von Konzerthäusern und Theatern überhaupt nur noch dann zulässig sind, wenn die sich damit notwendigerweise ergebenden jährlichen Folgekosten dem Kulturetat zugeschlagen werden. Wenn das nämlich nicht erfolgt und regelmäßig erfolgt es nicht, geht der Neubau entweder auf Kosten anderer bereits existierender Kultureinrichtungen oder er muss durch eine Ausdünnung des Arbeitsprogramms genau derjenigen Institution selbst refinanziert werden, deren Arbeitsbedingungen auf diese Weise spektakulär verbessern wollte.

Zweitens. Wir haben nach meiner Beobachtung in Deutschland inzwischen groteske Disproprotionen zwischen Bau- und Unterhaltungskosten auf der einen Seite und den Ankaufsetats, den verfügbaren Mitteln für wissenschaftliches und pädagogisches Personal mit tränentreibenden Relationen. Wenn ich die jährlich verfügbaren Erträge mancher kleinerer privater Stiftungen mit den Ankaufsetats städtischer Museen in Deutschland vergleiche, fällt mir wenig Tröstliches ein. Und der Umstand, dass man Kausalitäten erklären kann, macht den Zustand ja noch nicht besser, jedenfalls so lange nicht, wie man daraus nicht Konsequenzen für künftiges Verhalten zieht.

Ich beobachte auch eher mit wachsender Besorgnis, dass die unter mancherlei Gesichtspunkten naheliegende aber nicht für jeden Bereich gleicherweise taugliche Übung des Ausgliederns auch zunehmend zu einem scheinbar probaten Mittel der Bewirtschaftung von Museen und anderen Kultureinrichtungen geworden ist. Was hier durch Aufgabe eigenen, jahre- und jahrzehntelang am jeweiligen Gegenstand geschulten und erfahrenen Personals an Expertise verloren geht und durch Jobhopper auf kulturellen Hochseilakten ersetzt wird, ist nach meiner festen Überzeugung bei langfristiger Betrachtung auch ökonomisch nicht vernünftig, kulturell ganz gewiss nicht. Und dass wir im übrigen alles natürlich im Kontext der Finanzausstattung von Museen und anderen Kultureinrichtungen inzwischen Personalstrukturen haben, bei denen man sich gelegentlich fragt, ob das Maß an Selbstausbeutung oder Fremdausbeutung von dort beschäftigten Mitarbeitern größer ist, darf auch im Rahmen eines Festvortrages nicht unterschlagen werden. Ich kenne Museen in Deutschland, bei denen Praktikantinnen de fakto die Position des stellvertretenden Museumsleiters wahrnehmen.

Dritte Bemerkung. Wir haben über die letzten vielleicht zwei Jahrzehnte durch die grundsätzlich natürlich sehr zu begrüßende Entwicklung des Angebots privater Sammlungen für öffentliche Museen einen zunehmenden Trend der Selbstfesselung und Selbstentmündigung öffentlicher Einrichtungen durch private Sammler erlebt. Teilweise haben ehrgeizige Sammler öffentlichen Museen erstaunliche Bedingungen diktiert unter denen sie, wenn überhaupt bereit waren, diese privaten Sammlungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. So sehr ich den Vorgang im allgemeinen gerade auch in der Verbindung von Kulturstaat und Bürgergesellschaft mit Nachdruck begrüße, im einzelnen sind hier teilweise Vereinbarungen zustande gekommen, die weder mit Blick auf das eine noch auf das andere Engagement ernsthaft zu verantworten sind.

Es sind im übrigen die wenigsten privaten Sammlungen so wertvoll, dass sie den Bau eigener Häuser rechtfertigen und schon gar nicht den Einsatz von Steuermitteln für den Bau solcher eigener Häuser. Und die regelmäßige Erwartung, dass mit der Bereitstellung privater Sammlungen die öffentlichen Museen die Verpflichtung eingehen müssen, sie wenn schon nicht komplett, so jedenfalls ständig zu zeigen, ist im Vergleich zu den Beständen der gleichen Museen, die zu 90 Prozent in Magazinen schlummern, unter nahezu jedem Gesichtspunkt monströs.

Hier ist ein Klärungs- und Bereinigungsprozess dringend geboten, von dem ich den Eindruck habe, dass er inzwischen auch in Gang gekommen ist, den ich jedenfalls aus den genannten Gründen für völlig unverzichtbar halte.

Vierte Bemerkung: Wir haben nach meiner Beobachtung eine zunehmende Verwechslung von Besucherzahlen und Bedeutung von Ausstellungen. Und die traumwanderische Sicherheit, mit der sich auch das deutsche Feuilleton darauf verständigt zu haben scheint, das eine für das andere zu halten, gibt mir eher Anlass, eine zusätzliche Bemerkung zum Zustand kultureller Bildung in Deutschland zu machen, als die Besorgnisse für ausgeräumt zu halten, die ich vorhin vorgetragen habe. Wie überhaupt das Verhältnis von Musen und Medien zu den komplizierten Beziehungskisten gehört, die ich vorhin am Beispiel Kultur und Ökonomie etwas breiter entfaltet habe.

Weder die Teilnehmerzahl noch der finanzielle Deckungsgrad sind hinreichend geeignete Erfolgskriterien für den Erfolg einer Ausstellung. Im übrigen ist das ähnlich absurd, als wollte man die Leistungsfähigkeit eines Parlaments an der Anzahl der  pro Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzesvorhaben messen.

Fünftens: Es gibt natürlich längst den Trend zur großen Kulturinszinierung, bei der das tatsächlich oder vermeintliche gesellschaftliche Ereignis den kulturellen künstlerischen Vorgang eher überdeckt und manchmal auch verdrängt. Manchmal sind sowohl die Anzahl wie die Prominenz der Teilnehmer solcher Veranstaltungen auffälliger als das Ereignis selbst. Nun habe ich persönlich überhaupt nichts gegen Events. Auch und schon gar nicht im Zusammenhang mit Kunst und Kultur. Ich bin sehr für Ereignisse, wenn es sich denn um solche handelt. Aber ich glaube, wir sollten uns mal eine Daumenregel angewöhnen, dass dann, wenn der gesellschaftliche Auflauf und das damit verbundene Aufsehen das eigentliche Ereignis war, die Ausstellung eben nicht gelungen gewesen ist oder auch das Konzert oder die Opernproduktion nicht so bedeutend wie sie sich selbst angekündigt haben.

Natürlich gibt es sie, diese großen Ereignisse, die grandiosen Theaterabende, die herausragenden Ausstellungen, die atemberaubenden Lesungen. Aber was ein Ereignis war, weiß man regelmäßig erst hinterher. Und deswegen empfehle ich jedenfalls als Kriterium öffentlicher Förderung den Grundsatz: Fördern, was es schwer hat, und nicht fördern, was auf hohe breite öffentliche Zustimmung ohne rechnen kann.

Meine Damen und Herren, ich will ganz zum Schluss noch einige Sätze zum Thema Menschen im Museum sagen und damit zu dem Aspekt von Qualitätsfestigung, Qualitätssteigerung, Erfolgsorientierung, mit dem sich ja diese Tagung im einzelnen beschäftigt. Auch das ist ein weites Feld, das nicht zuletzt deswegen besonders kompliziert ist, weil man hier ja nicht mit wirklich verlässlichen Indikatoren zu tun hat, sondern mit eher subjektiven Maßstäben und Empfindungen. Was den einen restlos überzeugt, langweilt den anderen möglicherweise. Ich gebe freimütig zu, dass es mir beim Besuch von Ausstellungen, bei denen ich auch diese und jene Erfahrungen gemacht habe, häufig so geht wie Thomas Mann es in seinen Bekenntnissen des Hochstaplers Felix Krull einmal beschrieben hat: „So geht es ja in Museen und Ausstellungen, sie bieten zuviel. Die stille Vertiefung in eine oder wenige Gegenstände aus ihrer Fülle wäre für Geist und Gemüt wohl ergiebiger.“

Ich habe Ihnen dazu einen kurzen Text mitgebracht, für den ich ganz zum Schluss noch Ihre Aufmerksamkeit erbitte, der von Paul Valéry stammt und unter der Überschrift „Das Problem der Museen“ das schildert, was er jedenfalls für deren Problem hält:

 „Ich habe keine ausgesprochene Vorliebe für Museen. Zwar gibt es sehr viele bewunderungswürdige unter ihnen, aber kein einziges ist wirklich bezaubernd. Der Gedanke der Einteilung in Schulen, der Konservierung und der allgemeinen Nützlichkeit, der an sich richtig und klar ist, hat wenig mit Entzückungen zu tun... Bald weiß ich gar nicht mehr, was ich eigentlich unter diesen wächsernen Einsamkeiten suche, die etwas vom Tempel und Salon, von Friedhof und Schule haben. Bin ich gekommen, um mich zu bilden? Suche ich mein persönliches Vergnügen? Will ich einer Pflicht oder nur den gesellschaftlichen Verpflichtungen Genüge tun? Oder aber sollte es doch nur eine Studie besonderer Art sein, dieses Wandeln zwischen willkürlich sich in den Weg stellenden Kunstwerken, bei dem man ihnen bald links, bald rechts ausweichen und sich wie ein Betrunkener zwischen den Schanktischen hindurchlavieren muss. ... Ebenso wie der Gesichtssinn durch den Missbrauch der räumlichen Gleichzeitigkeit, den eine Bildersammlung mit sich bringt, vergewaltigt wird, leidet auch der Verstand unter der Anhäufung bedeutender Werke. Je schöner sie sind, je stärker sie wirken als ausgewählte Manifestationen menschlichen Strebens, um so entschiedener sollten sie voneinander getrennt werden. Es sind Dinge erlesener Seltenheit, von denen die Schöpfer gewünscht hätten, sie wären einmalig. Ich glaube, dass weder Ägypten noch China, noch Griechenland, denen man Weisheit und Verfeinerung nachrühmt, dieses System des Nebeneinanderstellens von Kunstwerken gekannt haben, wo eins das andere verschlingt. Sie pflegten nicht, auf Grund abstrakter Prinzipien, unvereinbare Werke mit Katalognummern zu versehen. Aber unser Erbe erdrückt uns. Der moderne Mensch, geschwächt durch die Enormität seiner technischen Mittel, verarmte unter dem Übermaß seiner Reichtümer. Der Mechanismus der Schenkungen und Stiftungen, die Kontinuität von Produktion und Ankäufen und jene andere Ursache der Vermehrung, die auf den Schwankungen der Mode und des Geschmacks beruht, auf dem Zurückgreifen auf einst verschmähte Werke, tragen ständig zur Anhäufung eines übermäßigen und daher unausnutzbaren Kapitals bei. ... Indessen steht die Möglichkeit, sich dieser Sammlung zu bedienen, in keinem Verhältnis zu ihrem ständigen Anwachsen. Unsere Schätze erdrücken und lähmen uns. Die Notwendigkeit, sie an einem Ort zu konzentrieren, erhöht noch diese Wirkung, die uns betäubt und traurig macht. Die Galerien mögen noch so weitläufig, noch so geeignet, noch so trefflich geordnet sein, wir werden uns stets in ihnen etwas verloren und trostlos fühlen, allein gegen soviel Kunst! Die Produktion dieser nach Tausenden zählenden Arbeitsstunden, von so vielen Meistern für ihre Zeichnungen und Malereien aufgebracht, wirkt in wenigen Augenblicken auf unsere Sinne und unseren Geist: und diese Arbeitsstunden selbst waren Stunden, auf denen das Gewicht jahrelangen Suchens, Experimentierens, Beobachtens lag, voll von Genie und künstlerischer Eingebung...! Wir werden dem notwendigerweise erliegen. Was tun? Wir werden oberflächlich. Oder aber wir werden zu gelehrten Sachkennern. Auf dem Gebiet der Kunst ist Gelehrsamkeit eine Art Niederlage. Sie erhellt die Oberfläche und vertieft das Unwesentliche. Sie ersetzt das Empfinden durch ihre Hypothesen und die Gegenwart des Kunstwerkes durch ihr erstaunliches Gedächtnis. Sie ergänzt das umfangreiche Museum durch eine Bibliothek, die keine Grenzen kennt. Aus der Venus wird ein Dokument. ...

Plötzlich“, so Valéry im Schlussteil dieser freundlichen Polemik „plötzlich sehe ich wie durch einen Schleier etwas Klarheit. Eine Antwort wächst in mir, löst sich langsam von meinen Eindrücken und verlangt ausgesprochen zu werden. Malerei und Bildhauerei, sagt mir der Dämon der Erklärung, sind Findlinge. Ihre Mutter, die Baukunst, ist tot. Zu ihren Lebzeiten wies sie den beiden Kindern ihren Platz, ihr Amt, ihre Grenzen an. Die Freiheit, in die Irre zu gehen, war ihnen nicht gewehrt. Sie hatten ihren Bereich, ihre bestimmte Bedeutung, ihre Untertanen und Bundesgenossen. Solange die Mutter lebte, wussten sie, was sie wollten.“

Wissen wir, was wir wollen? Wissen die Museen, was sie wollen? Wissen wir, was wir von den Museen wollen? Ein ganz subjektiver Versuch zum Schluss. Das Unbekannte bekannt zu machen, das Unentdeckte zu entdecken, das Ungewohnte begreifbar, das Unbegreifliche verständlich zu machen. Zusammenhänge und Verbindungen offenzulegen. Hinter dem Beliebigen das Bedeutende und hinter dem Zufälligen das Wesentliche zu identifizieren. Das ist nicht die Einzige, vielleicht aber die wichtigste Aufgabe der Museen, wenn sie ihren Auftrag und ihre Verpflichtungen ernst nehmen.

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Parlament

Festansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert aus Anlass des 400. Jubiläums der Justus-Liebig-Universität Gießen


Sehr geehrter Herr Präsident,
Herr Landtagspräsident,
lieber Kollege Dr. Solms,
meine Herren Minister, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag, dem Hessischen Landtag, den kommunalen Vertretungskörperschaften,
meine Herren Verfassungsrichter,
liebe Studierende, Lehrende und Forschende an dieser Universität,
meine Damen und Herren,

die Einladung zu diesem Festakt habe ich besonders gerne angenommen, zumal die bei solchen Anlässen unvermeidlichen Reden durch ein musikalisches und visuelles Programm umrahmt und veredelt werden, das bei weitem pfiffiger, durchdachter und ambitiöser ist als bei solchen Gelegenheiten üblich.

Zu Geburtstagsfeiern wird man häufiger eingeladen, die Gelegenheit, zum 400. Geburtstag zu gratulieren, ist dagegen eher selten, und noch seltener ist die Aussicht, den Jubilar bei bester Gesundheit zu erleben, rüstig und mit Zukunftsplänen mindestens so sehr befasst wie mit dem stolzen Blick zurück auf eine bedeutende Vergangenheit. Meine Teilnahme an der heutigen Veranstaltung hat mir der Präsident dieser Hochschule mit folgenden zwei bemerkenswerten Sätzen bestätigt. „Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie sich bereiterklärt haben, die Festrede zu halten. Auch wenn das Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern heute etwas anders ist als vor 400 Jahren zwischen dem Reich und dem Land Hessen-Darmstadt, so scheint es mir doch angemessen, dass am Tag der Verleihung des Privilegs durch das Reich der heutige Bund durch einen hohen Repräsentanten vertreten ist.“ Die Formulierung scheint mir unangreifbar; sie ist erkennbar freundlich, aber hinreichend vorsichtig angesichts des delikaten Verhältnisses zwischen Bund und Ländern, schon gar mit Blick auf die Zuständigkeiten im Bereich Bildung und Wissenschaft im Kontext einer fortgeschriebenen Verfassung. Seit der Föderalismusreform ist jeder Auftritt des Bundes im Bildungsbereich mit dem Verdacht eines latenten Verfassungsbruchs behaftet, und die Länder achten mit verständlicher Sorgfalt auf die neugezogenen Grenzen, die zu überschreiten den Vertretern des Bundes wenn überhaupt nur dann gestattet wird, wenn sie dabei viel Geld mitbringen, wie bei der Exzellenz-Initiative. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben unser Rederecht teuer bezahlt.

Die 400-Jahr-Feier der Universität Gießen findet statt im 50. Jahr der Europäischen Gemeinschaft, deren Grundlegung durch die Römischen Verträge im März 1957 wir vor wenigen Wochen gefeiert haben. Beide Ereignisse haben keinen engen unmittelbaren Zusammenhang, aber sie markieren Entwicklungen und Veränderungen auf diesem gemeinsamen, immer wieder geteilten, zerstrittenen und zerriebenen Kontinent. Die Universität Gießen ging aus der Erbteilung und Konfessionalisierung Hessens hervor, sie ist ein Produkt der konfessionellen Auseinandersetzungen und ihrer politischen Instrumentalisierung nach der Reformation. Die Atmosphäre am kaiserlichen Hof Rudolfs II. war charakteristisch für das geistige Klima des ausgehenden 16. Jahrhunderts der Spätrenaissance in Europa. Die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts war eine Zeit der Enttäuschungen und seelischen Unruhe, die konfessionellen Auseinandersetzungen hatten die Hoffnungen der Renaissance im allgemeinen Bewusstsein weitgehend zunichte gemacht. Ein Gefühl der Abhängigkeit von höheren Mächten breitete sich aus, die Astrologie hatte hohe Konjunktur. Rudolf II. gehörte wie Wallenstein zu ihren überzeugten Anhängern. Die Jahre Rudolfs II. markierten das Ende einer Ära im damaligen Europa und in gewisser Weise auch einen Wendepunkt seiner komplizierten Geschichte. Einerseits trat die Konfessionspolitik nach dem 16. Jahrhundert in eine neue Phase ein, bedingt durch die Gegenreformation und später verschärft durch den deutschen Territorialabsolutismus nach dem 30jährigen Krieg. Andererseits vollzog sich ein tiefgreifender kultureller Wandel. Der lateinische Humanismus verlor zunehmend an Bedeutung, und an seine Stelle trat, befördert durch die intellektuelle Revolution des 17. Jahrhunderts, ein neues Weltbild, der Barock: das Zeitalter der Antithetik in vielen Lebensbereichen, verbunden mit einem starken Aufschwung der Naturwissenschaften. Der Barock ist eine Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Moderne, ganz geprägt noch von der christlichen Tradition, zugleich bereits der modernen Wissenschaft und Rationalität verpflichtet. Um Einheit in Glaube, Politik und Religion ringend, doch schon der Pluralität ausgeliefert. Das Individuum strebt im Barock nach eigener Entfaltung, zugleich ist es noch fest in Hirachien eingebunden. Uns erscheint diese Zeit ebenso faszinierend wie fremd, weil erst im Entstehen war, was uns heute selbstverständlich ist. Zu diesen Selbstverständlichkeiten zählen die moderne Naturwissenschaft und die zentralen Orte ihrer Hervorbringung, die modernen Universitäten.

Entstanden sind die Universitäten in Europa im Hochmittelalter, übrigens mindestens so sehr zur Bestätigung der dominierenden kirchlichen Lehrmeinungen wie zur Freisetzung davon unabhängiger Orientierungen oder Erkenntnisse. Allein aus praktischen Gründen sind die allermeisten der damals in einer beachtlichen Taktfolge gegründeten Universitäten aus Dom- und Klosterschulen heraus entstanden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation kam es erst deutlich später als in Italien zu förmlichen Universitätsgründungen. Zwischen der ersten europäischen Universität in Bologna 1088 und den Gründungsdaten deutscher Universitäten lagen 250 bis 300 Jahre. Eine erstaunliche, wenn auch erklärbare Differenz, die nicht nur, aber auch etwas damit zu tun hat, dass die städtische Kultur und ein Klima der Freiheit, jedenfalls der Unabhängigkeit in Städten damals in Deutschland noch nicht so ausgebildet war wie im gleichen Zeitraum in Italien. Die erste deutsche Universität wurde 1348 in Prag gegründet, die nächste in Wien 1365, dann folgte 1385 Heidelberg, dann Köln, dann Erfurt, dann Leipzig. Interessanterweise hat sich schon Ende des 15. Jahrhunderts der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit an den bestehenden Universitäten von der Theologie hin zu den Naturwissenschaften verlagert. Zum ersten Mal bekam Wissenschaft neben einem allgemeinen Orientierungs- und Aufklärungsinteresse auch eine praktische Nutzungsperspektive -mit all dem Glanz und Elend, das sich daraus für die weitere Wissenschaftsgeschichte entwickeln sollte. Mit dem Erstarken der humanistischen Bewegung kam es zu einer weiteren Lockerung der Bindung zwischen Kirche und Universität, mehr und mehr ist an die Stelle des kirchlichen Einflusses ein staatlicher Einfluss getreten. Viele Hochschulen, auch diese, dienten dem jeweiligen Landesherrn nicht zuletzt dazu, selbst die Spezialisten auszubilden, die man für die eigene expandierende Verwaltung dringend benötigte.

Meine Damen und Herren, als diese Universität im 30jährigen Krieg zunächst suspendiert und nach seinem Ende 1650 wiedergegründet wurde, hatte Europa in einer bizarren Verbindung und Verwechslung von Religion und Politik gerade einen im wörtlichen wie im übertragenen Sinne verheerenden Krieg hinter sich und seine größten Katastrophen noch vor sich, weil auch die damaligen traumatischen Erfahrungen nicht ausgereicht hatten, die fatalen Folgen der Eigendynamik von sich verselbständigenden Rivalitäten ein- für allemal aufzuarbeiten. Und aus der Rivalität von Konfessionen und ihrer Verflechtung mit dynastischen Interessen wurde schließlich in einer neuen Epoche der Gründung von Nationalstaaten und der Verselbständigung ihrer Machtkalküle im 20. Jahrhundert das Szenario vorbereitet, das schließlich in zwei Weltkriegen zur Explosion kam. Erst danach, nach hoffentlich weder überbietbaren noch jemals wiederholten Erfahrungen hat dieser Kontinent zur Vernunft und Einheit zurückgefunden.

Wir haben uns inzwischen fast angewöhnt für selbstverständlich zu halten, was wir jahrzehntelang für ausgeschlossen gehalten haben: die Einheit und Zusammengehörigkeit dieses Kontinents. Als 1957 damals sechs westeuropäische Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründeten, hätte kaum jemand für möglich gehalten, dass 50 Jahre später 27 Staaten aus Westeuropa, Mittel- und Osteuropa eine politische Union bilden und mit dem Jubiläum zugleich die Wiedervereinigung Europas wie Deutschlands feiern dürfen. Nach zwei schrecklichen Weltkriegen hat Europa seine Lektion hoffentlich ein- für allemal gelernt. Aus neuen Einsichten sind neue Verhältnisse entstanden, neue Formen der Zusammenarbeit. Nach den großen revolutionären Veränderungen am Ende des letzten Jahrhunderts hat dieser Kontinent zum ersten Mal die konkrete Chance für eine gemeinsame Zukunft in Frieden und Freiheit. Mir ist besonders wichtig, auch und gerade bei einem Anlass wie heute, auch und gerade in einer Universität, darauf hinzuweisen, dass wir neben den politisch-organisatorischen Vereinbarungen in einem Verfassungsvertrag, um den sich im Augenblick unter deutscher Präsidentschaft alle Mitgliedsstaaten erkennbar redlich bemühen, auch unser Selbstverständnis als Europäische Union klären müssen. Dass wir uns bewusst sein müssen, dass Europa mehr als eine gemeinsame Administration, auch mehr sein muss als ein großer gemeinsamer Markt. Der Charme Europas als Behörde hält sich auch unter den Gründungsstaaten in erkennbaren Grenzen, und die Vorstellung von Europa als einem großen gemeinsamen Markt zur Verfolgung gemeinsamer ökonomischer Interessen ist sicher deutlich faszinierender, reicht zur Begründung des Selbstverständnisses und der Identität dieser Gemeinschaft aber ganz offenkundig nicht. Wenn sich Europa in erster Linie ökonomisch definieren wollte, wäre es grenzenlos. Es gibt keinen Platz auf dem Globus mehr, auf dem wir keine ökonomischen Interessen hätten, und wenn die Intensität der Interessen die Grundlage der Definition unserer Beziehungen wäre, müssten China, Indien und Japan allemal früher Mitglieder dieser Gemeinschaft werden als Kroatien, Georgien oder die Ukraine. Europa ist in erster Linie eine große gemeinsame Idee, die Idee vom Menschen und seiner unantastbaren Würde, die Idee von individueller Freiheit und sozialer Gerechtigkeit, die Idee von Toleranz und Demokratie und Rechtsstaat und Gewaltenteilung, wie sie nach vielen schwierigen Anläufen und entsetzlichen Verirrungen in den Verfassungen der Mitgliedstaaten dieser Gemeinschaft ihren Niederschlag gefunden haben. Die Wiederentdeckung der kulturellen Grundlagen dieser Gemeinschaft ist Voraussetzung für ihren inneren Zusammenhalt, schon gar unter den Bedingungen pluralistischer Gesellschaften und damit zugleich die Voraussetzung für die gemeinsame Bewältigung einer gemeinsamen Zukunft, wenn sie denn eine gemeinsame Zukunft werden soll.

Nichts von alledem, was wir für selbstverständlich halten, ist voraussetzungslos, fast alles und schon gar alles Wesentliche hat Ursachen. Mit Blick auf die Verfassung unserer Gesellschaft wie auch für die Verfassungen unserer Universitäten gilt dies allemal. Im Kern reden wir über ein kulturelles Fundament, um das wir uns vielleicht zu lange nicht gekümmert haben, weil wir es für selbstverständlich gehalten haben. Udo di Fabio, Richter beim Bundesverfassungsgericht, hat vor ein paar Monaten in seinem vielzitierten und wie meist in solchen Fällen eher selten gelesenen Buch mit dem einschlägigen Titel „Die Kultur der Freiheit“ davon gesprochen, dass die herrschende Kultur der Befreiung aus Zwängen von Religion und Tradition womöglich die Grundlagen der Freiheit zerstöre. „Das Individuum ist das Ergebnis eines kulturellen Gemeinschaftszusammenhangs, wird er zerstört, brechen Idee und Möglichkeit freier Individualität über kurz oder lang zusammen.“ Das mag man auch ein bisschen pathetisch formuliert finden, im Kern ist es nach meiner Überzeugung zutreffend. Der Kern unserer Verfassung ist Kultur, der Kern jeder Verfassung ist Kultur. In jeder geschriebenen oder ungeschriebenen Verfassung eines Landes kommt zum Ausdruck, was dieses Land an eigenen Erfahrungen gemacht hat, was es in diesem konkreten Land an Traditionen gibt, an Überzeugungen, die über Generationen gewachsen sind, an religiösen oder an weltaunschaulichen Positionen. Weil genau dieser kulturelle Kontext die Voraussetzung für die Formulierung von Rechtsansprüchen und Verfahrensregeln darstellt, ohne diese sie buchstäblich ihr Fundament verlieren, misslingt mit einer bemerkenswerten Regelmäßigkeit jeder noch so ambitiöse Versuch des Transfers scheinbar perfekter Verfassungstexte in daran interessierten, politisch in Modernisierungsprozessen befindlichen Länder, weil sie genau diese Erfahrungen nicht gemacht haben. Weil es genau die Traditionen, die religiösen, die weltanschaulichen Positionen in gleicher Weise nicht gibt, die Grundlage dieses oder jenes konkreten Verfassungstextes geworden sind.

Gesellschaften werden nicht durch Politik zusammengehalten, sondern durch Kultur, oder sie werden nicht zusammengehalten. Zwei überragende Vertreter des zeitgenössischen modernen Denkens, nebenbei zwei überragende Wissenschaftler benachbarter Disziplinen, Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger, haben in einem denkwürdigen Dialog vor gut drei Jahren auf Einladung der katholischen Akademie in München von der Kultur des Glaubens und der Kultur der Vernunft als den „beiden großen Kulturen des Westens“ gesprochen. Sie haben zur Verblüffung ihrer beiden jeweiligen Fanclubs, die sich davon bis heute nicht ganz erholt haben, gemeinsam darauf hingewiesen, dass das eine ohne das andere nicht zu haben ist. Dass dieser Zusammenhang in unserer Gesellschaft präsent sei, immer präsent gewesen sei, wird jeder halbwegs aufmerksamer Beobachter gesellschaftlicher Entwicklungen in Deutschland nicht ernsthaft behaupten wollen, er ist ganz im Gegenteil über Jahre und Jahrzehnte häufiger, mit großer Energie verdrängt als mit Einsicht und mit Gestaltungswillen mobilisiert worden. Wir müssen aber gerade im Interesse der Sicherung und Vermittlung von Freiheit genau diesen Zusammenhang wieder herstellen. Auch Freiheit ist nicht voraussetzungslos, auch Freiheit ist ein historisches Produkt von Erfahrungen und politischen Gestaltungsprozessen. Man muss weder eine herausragende Rolle in der Kirche noch eine  prominente Position in der Philosophie haben, um zu der Einsicht zu gelangen, dass die Verselbständigung beider Kulturen, der Kultur des Glaubens wie der Kultur der Vernunft, neben manchen Fortschritten auch manche dramatischen Beschädigungen nach sich gezogen hat. Unsere heutige Wahrnehmung der Ambivalenz von Freiheit und Fortschritt und Wissenschaft, unsere Wahrnehmung dieser Ambivalenz ist von diesen beiden Kulturen geprägt. Wenn es die beiden Kulturen nicht gäbe, würden wir die Ambivalenz vermutlich nicht einmal wahrnehmen. Wir empfinden sie überhaupt als Problem, weil wir - nach meinem Empfinden Gott sei Dank - ein stereophones System der Wahrnehmung haben und uns auf die Eigendynamik weder der einen noch der anderen Logik allein länger verlassen wollen. In einem Zeitalter, in dem wir Erfahrungen mit Menschenzüchtungen gemacht haben, der Selektion wertvollen und vermeintlich unwerten Lebens, in Zeiten von Massenvernichtungswaffen ist uns der Glaube an die Überlegenheit verselbständigter Vernunft abhanden gekommen, und in gleicher Zeit machen wir entsetzliche Erfahrungen mit der fundamentalistischen Instrumentalisierung von Glaubensüberzeugungen, die allerspätestens die Schlussfolgerung verbieten, man könnte Religion an die Stelle von Wissenschaft als Verhaltensorientierung einer modernen Gesellschaft setzen. Wir brauchen ganz offenkundig beides. Wir brauchen vor allem die Wiederherstellung des Zusammenhangs zwischen beiden mit der historischen Erkenntnis, dass die Vernunft wie der Glaube der wechselseitigen Aufsicht bedürfen, weil sie jeweils alleine gelassen mindestens so viel Schaden wie Fortschritt anrichten. Ich empfinde es als eine schöne Logik, dass dieser Festakt nicht nur musikalisch - „the unanswered question“ - mit einer unbeantworteten Frage endet.

Von Justus von Liebig stammt der kluge Satz: „Die Wissenschaft fängt eigentlich erst da an, interessant zu werden, wo sie aufhört.“ Diese Erfahrung führt zur klassischen Frage der Wissenschaft wie der Religion der Frage nach der Wahrheit. Die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung dieser Frage ist zugleich die Voraussetzung für Demokratie. Das zentrale Prinzip demokratischer Entscheidung, nämlich die Mehrheitsentscheidung, hat zur logischen Voraussetzung, dass es keinen Wahrheitsanspruch gibt. Über Wahrheiten lässt sich nicht abstimmen. Wenn ich mich einer Abstimmung unterwerfe, hat die Rationalität dieses Verhaltens zur logischen Voraussetzung, dass ich für meine Position genauso wenig einen Wahrheitsanspruch reklamieren kann wie für die anderen Positionen, die ihr entgegengesetzt werden. Es gehört zu den ebenso weitverbreiteten wie bedenklichen Verirrungen der politischen Kultur in Deutschland, dass sich bei uns Mehrheiten immer wieder gerne einreden, das Vorhandensein dieser Mehrheit sei gleichzeitig auch der Nachweis für die Richtigkeit der eigenen Position. Das Gegenteil ist richtig, hätte man die Richtigkeit der eigenen Position nachweisen können, wäre die Abstimmung unnötig, unsinnig gewesen. Wir haben es hier insofern eher mit der Perversion von Logik zu tun bzw. mit der Transformation einer legitimen Position in politische Propaganda.

Die Einsicht in die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung der fundamentalen Frage nach der Wahrheit macht die ewige Suche nach Gewissheiten natürlich nicht obsolet, wohl aber den Anspruch auf Wahrheit als Legitimation für gesellschaftliches oder politisches Handeln. Diese Einsicht zu bewahren und zu vermitteln, ist nicht nur Aufgabe der Universitäten. Mir fällt aber keine zweite Einrichtung ein, die so vital auf diesen Zusammenhang angewiesen ist wie die Hochschule. Diese zentrale Einsicht wieder ins Bewusstsein zu heben und sie gegen manche Denkfaulheit, Manipulationsversuche und Propaganda als eine, wenn nicht die unaufgebbare Errungenschaft unserer Zivilisation zu vertreten, das ist die große Aufgabe einer wirklich freien Universität für die nächsten 400 Jahre und darüber hinaus.

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Parlament

Grußwort des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert anlässlich der Verleihung des Preises für gute Gesetzgebung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung am 24. April 2007 in Berlin (RTG)

Sehr geehrter Herr Professor Karpen,
liebe Preisträger und Laudatoren,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus Parlament und Verwaltung,
meine Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle herzlich hier im Protokollsaal des Reichstagsgebäudes zur ersten Verleihung des Preises für gute Gesetzgebung. Für gute Gesetzgebung ist bei genauem Hinsehen nicht die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung zuständig, auch wenn sie so heißt und ich deren Einsatz für dieses Thema ausdrücklich gleich zu Beginn würdigen möchte, sondern üblicherweise möglichst frei gewählte Parlamente. Deswegen hat es eine, wie ich hoffe nicht weiter erläuterungsbedürftige Logik, dass die erste Verleihung dieses Preises im Deutschen Bundestag stattfindet. Allerdings habe ich es wiederum aus einer Reihe von Gründen, nicht zuletzt zum Nachweis meiner eigenen Verfassungstreue, für zweckmäßig gehalten, die Gesellschaft darauf hinzuweisen, dass ich es für nahe liegend halte, nach der ersten Veranstaltung heute in den kommenden Jahren auch andere Gesetzlegungsorgane mit dieser Veranstaltung zu beehren, falls es dort auch preisverdächtige Arbeiten geben sollte, was wir ja miteinander hoffen,  um auf diese Weise deutlich zu machen, dass sich nicht nur die Zuständigkeiten im föderalistisch organisierten Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland in einer in diesem Auditorium hinreichend bekannt komplizierten Weise verteilen, sondern dass das Interesse an guter Gesetzgebung sich deswegen auch nicht nur auf den Bund zu richten hat.

Die erste Verleihung dieses Preises findet im Deutschen Bundestag, aber nicht an den Deutschen Bundestag statt. Ich vermute, dass dieser souveränen Entscheidung der Jury eine strenge pädagogische Absicht zugrunde liegt, weil sie sich unter der Fülle exzellenter Gesetzgebung des Bundes nicht auf ein bestimmtes Gesetzgebungsvorhaben mit hinreichend breiter Mehrheit verständigen konnte, und deswegen auch zur Aufrechterhaltung der Motivation für das erste Jahr andere, wie mir scheint allerdings gut durchdachte und einleuchtende Vorschläge gemacht hat.

Die Laudatoren werden das ja nachher im einzelnen erläutern, aber ich will doch an meiner persönlichen Freunde über die getroffenen Entscheidungen keinen Zweifel entstehen lassen, zumal insbesondere das mit dem ersten Preis ausgestattete Bemühen um ein verständliches und einheitliches Arbeitsrecht ein Anliegen aufgreift, das jedenfalls ziemlich so alt ist wie meine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Die ist immerhin etwas länger als ein Vierteljahrhundert alt. Aber für ein Thema, das ja unmittelbare lebenspraktische Bedeutung hat, wäre es schon wünschenswert, wenn die heute ja nicht zum ersten Mal artikulierte Interessenlage an einem übersichtlicheren, konsistenteren, deswegen auch transparenteren Arbeitsrecht sich tatsächlich realisieren ließe. Ich habe gerade mit Herrn Helmrich, mit dem mich eine beachtliche gemeinsame Wegstrecke hier im Haus verbindet, schon per Zuruf die Vermutung ausgetauscht, dass wir hier ein besonders schönes Beispiel für die verhältnismäßig regelmäßige Situation haben, dass bestimmte Gesetzgebungsvorgänge nicht deswegen nicht zustande kommen, weil kein Mensch ihre Notwendigkeit einsieht, sondern interessanterweise manchmal nicht zustande kommen, obwohl alle von der Notwendigkeit überzeugt sind, was aber keineswegs unbedingt das Überwinden oder Außerkraftsetzen der mindestens legitimen, in vielen Fällen ja auch ernstzunehmenden politischen Interessen und Absichten bedeutet, die für das Zustandekommen einer Gesetzgebung dann am Ende von ausschlaggebender Bedeutung sind.

Jedenfalls will ich mich gerne gleich freiwillig bereit erklären, diesen Gesetzentwurf, wenn er denn schon heute hier in diesem Hause preisgekrönt wird, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen näher zu bringen, bei denen man sich vielleicht einen förderlichen Einfluss auf die Verfolgung dieses gemeinsamen Anliegens erhoffen darf.

Dass der zweite Preis nach Nordrhein-Westfalen geht, begrüße ich nicht nur aus Regionalpatriotismus, den darf ich mir ja eigentlich im Amt gar nicht erlauben, sondern ich begrüße ihn schon allein deswegen, weil wir uns hier nicht über einen intelligenten und interessanten Vorschlag für eine mögliche Gesetzgebung unterhalten, sondern mit einem Vorgang befassen dürfen, der bereits eine rechtsverbindliche Umsetzung gefunden hat. Über den Kreis, der an dem Versuch beteiligten Kommunen hinaus hat der nordrheinwestfälische Landtag mit Wirkung von 2009 für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein neues kommunales Finanzmanagement eingeführt, von dem wir jetzt mal miteinander hoffen, dass es in der Anwendung ähnliche Freude auslöst wie heute bei der Preisverleihung.

Meine Gratulation gilt in gleicher Weise den Mitgliedern der Seminargruppe „Petitionsrecht“ der Friedrich-Schiller Universität Jena für ihren Entwurf für eine Reform des parlamentarischen Petitionsrechts in Thüringen. Hier muss ich nun ganz besonders vorsichtig sein, wenn ich zu würdigenden Bemerkungen ansetze, weil das im Kontext der Föderalismusreform zwei schon unter dem Verdacht des Verfassungsbruches steht, immerhin ist nach meiner Interpretation, Herr Karpen, Sie können das sofort richtig stellen, eine dezente Gratulation noch nicht grob verfassungswidrig und die mindestens möchte ich dann bei dieser Gelegenheit an die Studentinnen und Studenten adressieren. Wenn die Lage in Thüringen so ist wie beschrieben, dann könnte auch dies ja nicht nur ein gut gemeinter, sondern hilfreicher Vorschlag sein, in einer etwas übersichtlicheren Weise zu bündeln, was im Augenblick an verschiedenen Stellen jedenfalls für die potentiellen Petenten schwer auffindbar und schon gar nicht leicht zugänglich versteckt oder vergraben ist.

Meine Damen und Herren, ich darf mich zum Schluss noch einmal herzlich bei der Gesellschaft für diese Initiative bedanken, sie setzt eine Reihe von formellen und informellen Kontakten fort, die seit Jahren zwischen uns bestehen, und die ich als eine hilfreiche Ergänzung des Gesetzgebungsauftrages empfinde, den wir nicht an diese oder andere Gesellschaften abtreten können oder wollen, bei denen aber auch und gerade parlamentarische Gesetzgeber den Sachverstand und die Ermutigung durch interessierte und intelligente Dritte immer wieder gebrauchen können. Ihnen allen ein herzliches Willkommen, herzliche Gratulation an die Preisträger und uns gemeinsam viel Erfolg bei den Bemühungen um Umsetzung des einen oder anderen zukunftsweisenden Vorschlags.

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Parlament

Ansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Genozids an den Armeniern am 24. April 2007 in Berlin

Sehr geehrte Frau Botschafterin,
Herr Alyanak, Herr Dr. Kaiser, Herr Professor Reemtsma,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten und öffentlichen Einrichtungen,
meine Damen und Herren,

„Gott hat der Hoffnung einen Bruder gegeben. Er heißt Erinnerung.“ Diesen schönen Satz, der Michelangelo zugeschrieben wird, habe ich ganz bewusst an den Beginn meines Beitrages zu diesem Gedenktag gesetzt, der gewiss der Erinnerung gewidmet ist und vielleicht auch der Hoffnung: der Erinnerung an ein monströses Verbrechen und der Erinnerung an Hunderttausende unschuldiger Menschen, die Opfer grausamer Vertreibungen und Massaker geworden sind.

Aus Anlass des 90. Jahrestages der Ereignisse vom April 1915 hat der Deutsche Bundestag einen ersten Versuch deutscher Politik unternommen, sich mit dem Schicksal des armenischen Volkes öffentlich auseinander zu setzen. Er hat dies damals getan aus dem Bewusstsein eigener historischer Mitverantwortung und in der Überzeugung eines politischen Auftrags, der über das Erinnern hinaus der gemeinsamen Zukunft verpflichtet sein muss. Einen vergleichbaren Versuch hat es in 90 Jahren zuvor weder von einer deutschen Regierung noch von einem deutschen Parlament gegeben. Erinnerung tut weh und Erinnerung braucht Zeit. Schon gar dann, wenn sie über das Erinnern von stattgefundenen Ereignissen und Erfahrungen in die Zukunft hinausweisen soll und will.

Ich möchte ein paar zentrale Gedanken des Entschließungsantrages in Erinnerung rufen, der damals gemeinsam von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht worden war und der am 16. Juni 2005 einstimmig vom Deutschen Parlament verabschiedet worden ist.

Erstens: „Der Deutsche Bundestag verneigt sich im Gedenken an die Opfer von Gewalt, Mord und Vertreibung, unter denen das armenische Volk vor und während des Ersten Weltkrieges zu leiden hatte. Er beklagt die Taten der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier in Anatolien geführt haben. Er bedauert auch die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen.“

Mit der auch für uns schmerzhaften Erinnerung verbunden ist das ausdrückliche ehrende Gedenken an „die Bemühungen all der Deutschen und Türken, die sich unter schwierigen Umständen und gegen den Widerstand ihrer jeweiligen Regierung in Wort und Tat für die Rettung von armenischen Frauen, Männern und Kindern eingesetzt haben.“ Es sind immer zu wenig, sonst hätten die Ereignisse nicht stattfinden können. Aber es hat sie immer gegeben und sie verdienen in ähnlicher Weise erinnerndes ehrendes Gedenken, wie die Opfer, die wir gemeinsam beklagen.

Der dritte Aspekt, den ich aus diesem längeren Text des Bundestages in Erinnerung rufen möchte, ist der ausdrückliche Bezug auf die eigenen Erfahrungen im Umgang mit einer eigenen schwierigen Geschichte. Der Deutsche Bundestag, heißt es in dieser Entschließung, „ist sich aus langer eigener Erfahrung darüber bewusst, wie schwer es für jedes Volk ist, zu den dunklen Seiten seiner Vergangenheit zu stehen. Er ist aber fest davon überzeugt, dass eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte notwendig ist und die wichtigste Grundlage für Versöhnung darstellt. Dies gilt insbesondere im Rahmen einer europäischen Kultur der Erinnerung, zu der die offene Auseinandersetzung mit den dunklen Seiten der jeweiligen nationalen Geschichte gehört.“

Schließlich hat das Deutsche Parlament in diesem Text, die „ersten positiven Anzeichen“ gewürdigt, „dass sich die Türkei im Sinne der erwähnten europäischen Kultur der Erinnerung zunehmend mit der Thematik beschäftigt.“ Schließlich gibt es den Verweis auf eine von uns jedenfalls so empfundene Verpflichtung Deutschlands, „das mit zur Verdrängung der Verbrechen am armenischen Volk beigetragen hat“, sich der eigenen Verantwortung zu stellen, und dazu gehört nach unserem Verständnis die Verpflichtung, „Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen.“

Und der letzte Aspekt, den ich aus dieser Entschließung in Erinnerung rufen möchte, ist die Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart und Zukunft. Die Auseinandersetzung, so hat der Deutsche Bundestag damals einmütig beschlossen, mit diesen historischen Ereignissen hat auch unmittelbare Bedeutung für die Gegenwart. „Heute ist die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien für die Zukunft der ganzen Region von besonderem Interesse.“ Im Lichte der Ereignisse, an die wir heute gemeinsam denken, mag der letzte Hinweis schon beinahe billig erscheinen, aber er ist für die heute lebenden Menschen und deren Zukunftsperspektiven von ganz gewiss nicht nachrangiger Bedeutung. Jedenfalls ist die Einsicht, dass es Zukunft ohne Erinnerung nicht gibt nur die halbe Wahrheit, weil auch das Festhalten der Erinnerung alleine Zukunftsperspektiven noch nicht eröffnet.

Meine Damen und Herren, wenn wir heute mehr als 90 Jahre nach diesen Ereignissen über das miteinander reden, was damals stattgefunden hat, und welche Bedeutung es bis heute und für die überschaubare Zukunft hat, dann wird man bei manchem, was in diesem Zusammenhang vor allem zwischen Türken und Armeniern nach wie vor streitig diskutiert wird, festhalten dürfen, dass über die Fakten längst kein ernsthafter Streit mehr besteht.

Die Mehrzahl der Historiker und Publizisten geht übereinstimmend davon aus, dass, beginnend mit dem Massaker am 24./25. April 1915 bis zur Gründung der türkischen Republik 1923, zwischen 600.000 und 1,5 Millionen Armenier unter türkischer Verantwortung zu Tode gekommen sind. Jedenfalls gab es im osmanischen Reich bis zum ersten Weltkrieg eine millionenstarke armenische Bevölkerung, die in den zwanziger Jahren auf dem kleineren Territorium der Türkei auf knapp einhunderttausend Armenier geschrumpft war. Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. Von einigen Parlamenten, darunter das Europäische Parlament, das amerikanische Repräsentantenhaus, Frankreich, Italien, Schweiz, ist der Völkermord ausdrücklich als solcher anerkannt worden. Der Deutsche Bundestag hat in seinem von mir vorhin zitierten Antrag diesen Begriff vermieden und ist auch dafür von beiden Seiten heftig kritisiert worden. Das ist verständlich und gewiss zu respektieren, so wie es allerdings, wie ich glaube, ernsthafte und ernstzunehmende Überlegungen gab und gibt, das Gedenken und die Auseinandersetzung, um das, was stattgefunden hat, im Interesse der Zukunft nicht im Kern für einen terminologischen Streit zu halten oder zu erklären.

Herr Alyanak hat vorhin in seiner Begrüßung auf die Ermordung von Hrant Dink hingewiesen. Dieser Armenier türkischer Staatsbürgerschaft hat sich über Jahre hinweg mit einem bewunderungswürdigen Mut und einer bemerkenswerten Souveränität in der eigenen Urteilsbildung um das Aufbrechen tabuisierter Diskussions- und Argumentationszusammenhänge bemüht. Er ist in diesem bewundernswerten Engagement gewissermaßen ein spätes Opfer des Ersten Weltkrieges geworden. Hrant Dink hat interessanterweise ausdrücklich Resolutionen abgelehnt, mit denen Parlamente den Völkermord an den Armeniern als solchen anerkennen. Den inzwischen verwirklichten Plan des französischen Parlaments, die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe zu stellen, hat der als „idiotisch“ bezeichnet, weil dahinter dieselbe Mentalität stehe, wie bei denen, die die freie Meinungsäußerung in der Türkei einschränken. Laut Hrant Dink wolle jemand, der auf dem Begriff Genozid beharre, keine Lösung. Ich teile diese Schlussfolgerung übrigens nicht, jedenfalls scheint sie mir eine der vielleicht nahe liegenden, aber vorschnellen Verallgemeinerungen, vor denen man sich besser hüten sollte, aber es ist jedenfalls eine unter vielerlei Gesichtspunkten gegen den Verdacht der Beschönigung unter der Verharmlosung unverdächtige und deshalb besonders eindrucksvolle Stimme, der ich mich jedenfalls insoweit gerne anschließe, als ich dafür plädieren möchte, die Auseinandersetzung um die Sache nicht als Auseinandersetzung um einen Begriff gleichzeitig zu erschweren und zu vereinfachen.

Es werden hoffentlich die allermeisten verstehen, warum sich gerade ein deutsches Parlament mit solchen Themen mit einer noch größeren Behutsamkeit auseinander zu setzen hat, als das vielleicht für andere Volksvertretungen in der Welt gelten mag. In unserer Verantwortung haben im letzten Jahrhundert beispiellose Verbrechen stattgefunden. Sie haben hoffentlich ein- für allemal die Vorstellung beseitigt, dass es privilegierte Ansprüche schon gar in der moralischen Beurteilung des Verhaltens von Personen oder Völkern gebe, für die man sich im vordergründigen Glanz eigener Geschichte und Kultur mit Überlegenheitsansprüchen ausstatten dürfte. Allerdings will ich heute bekräftigen, was manche der Redner im Bundestag, von denen einige heute unter den Teilnehmern dieser Veranstaltung sind, in der damaligen Debatte - wie ich glaube zurecht - hervorgehoben haben: dass wir in dem schmerzhaften und notwendigen Prozess der Auseinandersetzung mit unserer eigenen Geschichte und ihrer entsetzlichen Verirrungen über einen langen komplizierten Zeitraum am Ende haben deutlich machen können, dass sich Patriotismus und Selbstkritik wechselseitig nicht ausschließen müssen und dass Nationalstolz - wenn überhaupt - nur dann seine innere Berechtigung behalten hat, wenn er mit der Zuwendung zur ganzen eigenen Geschichte verbunden ist und nicht ihrer Portionierung in Etappen und Phasen, mit denen man sich besonders gerne schmückt.

Auch dies trage ich ohne jede Neigung zur Selbstgerechtigkeit vor. Ich erinnere mich lebhaft an die Rede, die der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestages des Endes des deutschen Weltkrieges im Deutschen Bundestag gehalten hat, deren damalige Wahrnehmung bei Mitgliedern des Hauses und der deutschen Öffentlichkeit sich deutlich von dem Verständnis unterscheidet, dass es inzwischen in Deutschland zum gleichen Thema gibt. Aber Veränderungen beginnen auch mit der selbstkritischen Befassung mit der eigenen Vergangenheit und dem Bewusstwerden und Bewusstmachen von unangenehmen Wahrheiten, um auf diese Weise die Voraussetzung für einen selbstbewussten Umgang mit der eigenen Verantwortung auch und gerade für die Zukunft zu schaffen. Nun gilt für die deutsche Geschichte wie für die Geschichte jedes anderen Landes, dass sie ohnehin nicht zu „bewältigen“ ist und dass die notwendige Auseinandersetzung schon gar nicht von Dritten stellvertretend erledigt werden kann. Ob überhaupt, und wenn ja, in welchem Umfang und auf welchem Wege, andere Hilfestellung dabei leisten können, diese besonders sensible Überlegung eignet sich am wenigsten für öffentliche Spekulationen. Aber dass es notwendig und möglich ist, dafür ist, wie ich glaube, die deutsche Geschichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein jedenfalls beachtlicher Beleg, was ich mit all der begründeten Behutsamkeit vor allem unseren türkischen Partnern und Freunden sagen möchte.

Es steht mir nicht an, zu interpretieren oder gar zu beurteilen, was es in der jüngeren Vergangenheit an tatsächlicher oder vermeintlicher Bewegung in der Bemühung um einen Dialog, gelegentlich vielleicht auch dem Vortäuschen eines Bemühens um Dialog, gegeben hat. Dennoch kann ich die eigene Empfindung, Herr Alyanak, nur schwer unterdrücken, Ihnen dringend zu empfehlen, jedenfalls den Versuch zu unternehmen, Entwicklungen, die Ihnen entschieden zu bescheiden vorkommen, dennoch für einen möglichen Anfang zu halten. Erinnern fängt mit dem ersten Gedanken an und Bauwerke mit dem ersten Stein. Wenn man weiß, was übrigens immer richtig ist, dass der Anfang nicht reicht, und deswegen erst gar nicht anfängt, hat man wenig Grund, sich anschließend darüber zu beklagen, dass weder das eine noch das andere Bauwerk zu dem gewünschten Ende haben geführt werden können.

So lange, wie es Misstrauen, Ressentiments und Feindbilder gibt und die ausgeprägte wechselseitige Überzeugung, der jeweils andere sei der ewige Feind des eigenen Volkes, so lange gibt es wohl Erinnerung, oft selektiv, aber keine Hoffnung.

Gott hat der Erinnerung eine Schwester gegeben, sie heißt Zukunft.

Von José Ortega y Gasset, dem spanischen Philosophen und Publizisten stammt der Satz: „Die Vergangenheit ist das einzige Arsenal, wo wir das Rüstzeug finden, unsere Zukunft zu gestalten. Wir erinnern uns nicht ohne Grund.“

Nein, wir erinnern uns nicht ohne Grund, aber der wichtigste Grund der Erinnerung ist nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft. Ihr Bruder ist die Hoffnung.

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„Einigkeit und Recht und Freiheit. Leben und Vermächtnis des großen Deutschen und Europäers“ - Gedenkrede des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert anlässlich des 40. Todestages von Konrad Adenauer am 19. April 2007 in Bonn

Magnifizenz,
liebe Frau Dr. Willms,
verehrte Angehörige der Familie Adenauer,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus Parlamenten und öffentlichen Einrichtungen,
meine Damen und Herren,

es gehört zu den normalen Abläufen der Zeitgeschichte, die nicht weiter erläuterungsbedürftig sind, dass die Bedeutung von Personen und Persönlichkeiten, jedenfalls die Wahrnehmung ihrer Bedeutung in der Regel mit der jeweiligen Amtszeit endet. Seit 1949 hat es in der zweiten deutschen Republik einige Dutzend Kanzler, Staatsoberhäupter, Parlaments- und Verfassungsgerichtspräsidenten gegeben, einige hundert Ministerpräsidenten und Minister, einige tausend Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, darunter wichtige Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer, Ausschussvorsitzende oder Vorsitzende von Arbeitsgruppen. Weil sie bedeutende Ämter ausüben, werden sie bekannt, öffentlich wahrgenommen und für wichtig gehalten. Mit dem Ende der Ausübung dieser Ämter geht meist auch die öffentliche Wahrnehmung zu Ende, der Bekanntheitsgrad verschwindet allmählich und von der Bedeutung bleibt, wenn überhaupt, ein bescheidener Rest zurück.

Konrad Adenauer ist anders. Die Wahrnehmung seiner Bedeutung als Gründungskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat seit der Aufgabe seiner Ämter und seit seinem Tode nicht abgenommen, sondern kontinuierlich zugenommen. In der Beurteilung seiner Bedeutung sind sich Wissenschaft und Öffentlichkeit erstaunlich einig, politische Freunde und Weggefährten wie Gegner und Konkurrenten. Willy Brandt, den er als politischen Gegner leidenschaftlich und nicht immer nur fair bekämpft hat, hat Konrad Adenauer bei seinem Tode gewürdigt als „Architekten der Bundesrepublik Deutschland, als Staatsmann von europäischem Rang und Persönlichkeit von geschichtlicher Größe“. In einer Sendung des Zweiten Deutschen Fernsehens über „Die großen Deutschen“ wurde Konrad Adenauer Ende November 2003 in einen virtuellen Wettbewerb mit anderen prominenten Persönlichkeiten der Deutschen Geschichte gestellt, zu denen nach der Namensvorgabe der Redaktion neben Otto von Bismarck und Ludwig van Beethoven u.a. Dieter Bohlen, Beate Uhse und Herbert Grönemeyer gehörten. Ein - wie ich nebenbei finde - bemerkenswertes Indiz für eine bemerkenswerte öffentlich-rechtliche Verwechslung von Bekanntheit und Bedeutung. Aus diesem virtuellen Wettbewerb ist Konrad Adenauer mit großem, riesigen Vorsprung vor Martin Luther und Karl Marx als bedeutendster Repräsentant dieses Landes hervorgegangen. Dies mag bei manchen Zweifeln, die einen gelegentlich ja auch befallen, eine willkommene Stütze des Vertrauens in das Urteilsvermögen deutscher Zeitgenossen sein, von denen ja die meisten auch Wählerinnen und Wähler sind.

Konrad Adenauer hat in seiner denkwürdigen politischen Laufbahn fünf herausragende Ämter wahrgenommen. 16 Jahre lang war er zwischen 1917 und 1933 Oberbürgermeister von Köln, 12 Jahre von 1921 bis 1933 Präsident des Preußischen Staatsrates, er war in einer kurzen, aber entscheidenden Phase der Neuformierung dieses Landes nach dem Zweiten Weltkrieg Präsident des Parlamentarischen Rates, der die Verfassungsordnung für dieses neue Deutschland formulieren sollte. 14 Jahre war er Bundeskanzler und von 1950 bis 1966 Parteivorsitzender der Christlich-Demokratischen Union. Jedes dieser Ämter hat er in einer Maßstäbe setzenden Weise ausgeübt. Über seine Kölner Amtszeit ist heute nicht und über seine Weimarer Funktionen nur am Rande zu reden. Immerhin lässt sich festhalten, dass Konrad Adenauer auch ohne seine spätere, völlig unabsehbare bundespolitische Prominenz zu den großen, bedeutenden, überragenden Kölner Oberbürgermeistern gezählt wurde bzw. gezählt wird. Dies wird heute Abend in einer fast zeitgleich stattfindenden Veranstaltung im Kölner Rathaus zu Recht gewürdigt. So knapp seine denkwürdige Wahl zum ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war, so eindeutig fiel seine Wahl zum Oberbürgermeister aus. Er wurde damals einstimmig als jüngster Oberbürgermeister in Deutschland in dieses Amt gewählt und auch als Präsident des Staatsrates wurde er Jahr für Jahr im Amt bestätigt. Seine Amtsführung brachte ihn auch als möglichen Reichskanzler ins Gespräch. Es gehört vermutlich zu den wenigen glücklichen Fügungen der unglücklichen Geschichte der Weimarer Republik, dass daraus damals nichts wurde.

Ich will mich heute Abend vor allem auf die beiden Funktionen und Rollen Konrad Adenauers konzentrieren, für die er weder jemals kandidiert hat noch förmlich gewählt werden konnte: Die Rolle des großen Europäers, eines der Gründungsväter des neuen Europa, und die Rolle des Veränderers, des Erneuerers, der in einer bis heute - wie ich glaube - nicht hinreichend aufgearbeiteten Weise Modernisierung und Restauration miteinander zu verbinden wusste.

Das Interesse an Europa und die Einsicht in die zwingende Notwendigkeit einer Neuordnung des europäischen Staatengefüges begleitet die politische Laufbahn Konrad Adenauers von Anfang an. Schon im Juni 1919 ruft Konrad Adenauer, damals als Oberbürgermeister von Köln, bei der Eröffnungsfeier der Universität dazu auf, „das hohe Werk dauernder Völkerversöhnung und Völkergemeinschaft zum Heile Europas zu fördern“ und präzisiert ein paar Jahre später im Mai 1924 bei der Eröffnung der Kölner Messe, „es muss wieder eine Atmosphäre des Friedens in Europa geschaffen werden und es scheint, dass dabei die Wirtschaft der Politik Wegbereiterin sein muss“. Seine Vorstellungen einer Verflechtung der europäischen Schlüsselindustrien nehmen den Grundgedanken des Schumann-Plans von 1950 vorweg. Von diesem Schumann-Plan hat Konrad Adenauer dann später kommentierend bemerkt: „Dieser Plan, wie auch der Plan über die EVG, sind nur ein Anfang. Sie sind zunächst deswegen nur ein Anfang, weil erst sechs europäische Länder davon erfasst werden. Aber es wäre töricht, wenn ich nicht mit sechs Ländern anfangen würde und erst warten wollte, bis alle kommen. Ich bin überzeugt, wenn der Anfang mit sechs Ländern gemacht ist, kommen eines Tages alle anderen europäischen Staaten auch hinzu.“ Alle anderen europäischen Staaten kommen auch hinzu: Da muss man schon über ein gewaltiges Maß nicht nur an visionärer Begabung, sondern auch an Wirklichkeitsresistenz verfügt haben, um aus der Perspektive des Jahres 1952 nicht nur das, was gerade begonnen hat, auch ausdrücklich nur als Anfang zu bezeichnen, sondern vorweg zu nehmen, dass Zeiten kommen werden, in denen dies ein Europa sein wird, zu dem die westlichen wie die östlichen Länder dieses Kontinents mit gleicher Selbstverständlichkeit gehören.

Seine Bemerkung vor der beratenden Versammlung des Europarates im Dezember 1951 könnte fast wie ein aktueller Kommentar zur gegenwärtigen Diskussion über Glanz und Elend der europäischen Gemeinschaft und der europäischen Einigungsbemühungen gelesen werden: „Der Zwang zu einer europäischen Vereinigung ist nicht ein Schicksal, das Europa erleidet, es ist vielmehr ein schöpferischer Impuls, der der Größe der europäischen Tradition würdig ist.“

Wie sehr Konrad Adenauer unter dem Scheitern des vorhin kurz erwähnten Anlaufs, eine europäische Verteidigungsgemeinschaft zu gründen, gelitten hat, ist oft genug beschrieben und erläutert worden. Immerhin sollte man zur Begründung der Bedeutung dieses Projektes und seiner Einschätzung des Scheiterns des Projektes in Erinnerung rufen, dass der Vorschlag des damaligen französischen Ministerpräsidenten René Pleven eine gemeinsame europäische Armee aufzustellen, mit dem Vorschlag der Gründung einer europäischen politischen Gemeinschaft verbunden war, einen Vorschlag, den Konrad Adenauer unverzüglich aufgriff und mit Leidenschaft vorantrieb. Zunächst sah es auch ganz so aus, als würde dieser große Wurf in einer gemeinsamen Überzeugung der beteiligten sechs Länder zu einem schnellen Erfolg führen - Parallelen zu jüngeren Entwicklungen europäischer Verfassungstexte sind hoffentlich reiner Zufall, jedenfalls wurde dieser Vertragsentwurf am 27. Mai 1952 von den Regierungen aller sechs zur Beteiligung eingeladenen Staaten unterzeichnet. Er wurde auch in fünf der sechs Staaten ratifiziert, aber eben nicht in allen. Es ist in der französischen Nationalversammlung gescheitert, und es gibt kaum ein zweites politisches Ereignis in der Biographie von Konrad Adenauers, das er häufiger und dramatischer als einen Rückschritt in der für notwendig gehaltenen europäischen Entwicklung beschrieben und beschworen hätte als das damalige Scheiterns dieses Anlaufs. Es hat dann einen neuen Anlauf gegeben, einen Vorschlag des Belgischen Außenministers Paul Henri Spaak zur Verschmelzung der Nationalwirtschaften durch Errichtung eines gemeinsamen Marktes verbunden mit einer europäischen Organisation zur friedlichen Nutzung der Atomenergie. Dazu hat es Verhandlungen gegeben, zu denen schon damals übrigens auch die britische Regierung eingeladen wurde. Diese Verhandlungen kamen nur sehr zögerlich zu Stande und auch, nachdem die Briten förmlich aus den weiteren Überlegungen ausgestiegen waren - übrigens mit der historisch protokollierten erleichterten Vermutung, daraus würde ohnehin nichts - kam unter den verbleibenden gleichen sechs Ländern keineswegs der erhoffte Konsens nun schnell zu Stande. Auch diese vertraglichen Bemühungen drohten zu scheitern, bis Konrad Adenauer dann persönlich nach Paris reiste und mit dem damaligen französischen Ministerpräsidenten Guy Mollet die Kompromisslinie fand, auf deren Grundlage dann in den folgenden Wochen die Vereinbarung unter den sechs Partnern gefunden werden konnte.

Für viele Beobachter war das damals nicht nur ein neuer, sondern auch ein anderer Anlauf, Europa zusammen zu bringen: ökonomisch statt politisch. Für Konrad Adenauer war es ein neuer Anlauf zum gleichen Ziel. In den protokollierten Sitzungen des Parteivorstandes der CDU befindet sich eine Bemerkung von Konrad Adenauers aus dem November 1959, der gerade im Jahr davor in Kraft getretene gemeinsame Markt „muss betrachtet werden nicht in erster Linie als ein wirtschaftlicher Vertrag, sondern als ein politisches Instrument. Er muss im Zusammenhang betrachtet werden mit dem Europarat, der Montan-Union und Euratom, kurz und gut, es handelt sich hier um eine Reihe von politischen Fakten. Die EWG ist in der Hauptsache ein politischer Vertrag, der bezweckt, auf dem Wege über die Gemeinsamkeit der Wirtschaft zu einer politischen Integration Europas zu kommen.“

Ich finde diesen Zusammenhang besonders beachtlich, weil ich ihn für einen besonders eindrucksvollen Beleg sowohl der Hartnäckigkeit wie der Flexibilität des Bundeskanzlers Konrad Adenauer halte. Hans-Peter Schwarz erläutert in seinen ebenso akribischen wie einfühlsamen Büchern über Leben und Werk Konrad Adenauers, dass jedenfalls nach seiner Einschätzung von einer von Anfang bis Ende geradlinigen Europapolitik ernsthaft keine Rede sein kann. Konrad Adenauer habe je nach Lage der Dinge im Laufe der Zeit durchaus nicht nur unterschiedliche taktische Kalküle verfolgt, sondern ganz heterogene Ziele verfolgt. „Er hat als Föderalist begonnen und als Konföderalist an der Seite de Gaulles geendet. Man kann ihn genauso gut für das supranationale Europa reklamieren oder darauf verweisen, dass er sich seit Ende der 50er Jahre im Sog de Gaulles für ein Europa der Vaterländer, sprich der Nationalstaaten wieder erwärmt habe.“ Jedenfalls, wie immer die Historiker mit dieser wichtigen Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung von alten und neuen Quellen weiter umgehen mögen, eines wird man sicher sagen können: Adenauer, der von Beginn seiner Laufbahn an ein ausgeprägtes und ausdrückliches Interesse an einer Veränderung der politischen Verhältnisse in Europa hatte, hat sich immer wieder an den tatsächlichen Verhältnissen und damit nach den tatsächlichen Möglichkeiten gerichtet und ein mehr oder weniger, aber nie abschließend beschriebenes Ziel mit der ihm eigenen Sturheit verfolgt. Damit ist er sicher nicht zuletzt seiner eigenen viel zitierten Maxime gefolgt, man solle sich „niemals so weit festlegen, dass man anders gar nicht mehr kann“.

Fragt man nach der Modernität der Adenauer-Ära, dann empfiehlt es sich als erstes, sich über die Maßstäbe zu verständigen, mit deren Hilfe man diese Frage beantworten will. Zeitgenossen, zu welchen Zeiten auch immer, haben sich angewöhnt, die Jetzt-Zeit ganz selbstverständlich für die Moderne zu halten und daraus messerscharf zu schließen, dass alles, was davor stattgefunden hat, zur Vor-Moderne gehören muss. Eine besondere Ausprägung dieser Denkfaulheit haben wir unmittelbar nach dem Ausscheiden und dem Tod Konrad Adenauers erlebt, als mit besonderem Fleiß die so genannte 68er Generation die Ära Adenauer als eine Ära der Restauration karikiert hat, um gleichzeitig den vermeintlich nun dringlichen Aufbruch in die Moderne zu proklamieren. Ein so unverdächtiger und kluger Analytiker wie Hermann Lübbe hat schon vor einer Reihe von Jahren darauf hingewiesen, dass dieser Versuch, die Adenauer Ära als vormodern oder gar restaurativ zu etikettieren, ganz offenkundig in das Reich parteipolitischer Mythenbildung gehöre. Denn wenn man das Deutschland der Adenauerzeit sowohl mit der deutschen Zeit davor als auch mit den europäischen Verhältnissen zur gleichen Zeit in Verhältnis setzt, dann ist eine geradezu stupende Modernität nur schwer zu übersehen.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen sowohl in den Reden und vor allem im Handeln Konrad Adenauers, die diesen Veränderungswillen, die diesen Erneuerungswillen in besonderer Weise dokumentieren. In einer Grundsatzrede der CDU erklärte Konrad Adenauer im März 1946, damals Vorsitzender der CDU der britischen Zone, „unser Ziel ist die Wiedererstehung Deutschlands“, das ist übrigens der Teil, den ich mit Restauration und Modernität als eine besonders anspruchsvolle und besonders erstaunlich gelungene Verbindung gemeint habe. „Unser Ziel ist die Wiedererstehung Deutschlands, aber es soll nicht wiedererstehen das zentralistische, auch nicht das von Preußen als Vormacht geführte frühere Deutschland. Deutschland soll ein demokratischer Bundesstaat mit weitgehender Dezentralisation werden.“ Das war zwei Jahre vor dem parlamentarischen Rat, über dessen Arbeit in einem beachtlichen Teil der Literatur noch immer die Auffassung vertreten wird, es handele sich hier schlicht und ergreifend um die Umsetzung alliierter Vorgaben, das habe mit deutschen Vorstellungen relativ wenig zu tun gehabt. Noch bevor der parlamentarische Rat überhaupt absehbar, geschweige denn konstituiert war, finden wir bei Adenauer eine glasklare Vorstellung, was anders werden muss in Deutschland, wenn Deutschland „wiedererstehen“ soll. Er hat damals hinzugefügt, „wir glauben, dass eine solche staatliche Gestaltung Deutschlands auch die beste ist für die Nachbarländer. Ich hoffe, dass in nicht zu ferner Zukunft die Vereinigten Staaten von Europa, zu denen Deutschland gehören würde, geschaffen werden und dass dann Europa, dieser so oft von Kriegen durchtobte Erdteil, die Segnungen eines dauernden Friedens genießen wird.“ Churchills zu Recht berühmte Rede mit der Forderung zur Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa hat ein paar Monate später stattgefunden.

Wer sich mit Adenauers Leben und Werk etwas intensiver beschäftigt, den wird am Ende nicht mehr sonderlich überraschen, was auf den ersten Blick ausgesprochen verblüffend, vielleicht sogar kokett wirken mag, nämlich seine Bemerkung, unter allen seinen Leistungen, tatsächlichen oder ihm zugeschriebenen Leistungen, sei ihm die gelungene Gründung einer völlig neuen Partei die wichtigste, die bedeutendste gewesen.

Das, was mit dieser Parteigründung und der damit ausgelösten Eigendynamik für ein neues Deutschland auf den Weg gebracht wurde, ist an Innovativwirkung allerdings schwerlich zu überschätzen.

Als Konrad Adenauer erster Kanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde, brachte er wie kaum jemand sonst politische Erfahrungen aus drei Epochen deutscher Geschichte mit in sein neues Amt. Er hatte den Untergang des Bismarck-Reiches erlebt, das Scheitern der Weimarer Republik, die monströse Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus, den Wahnsinn eines mutwillig angezettelten totalen Krieges, er hatte Zerstörung und Niedergang erlebt, Besatzung und maßloses Elend. Er hatte selbst unter den Nazis Ausgrenzung und Erfolgung erfahren und war persönlich integer aus dieser größten Katastrophe der deutschen Geschichte hervorgegangen. Wie nachhaltig prägend die Politik dieses Mannes die Strukturen und das Gesicht dieses Landes in den folgenden Jahrzehnten bestimmt haben, wird wohl am besten dadurch deutlich, dass nicht nur die Wählerinnen und Wähler in ihrer eher launischen Weisheit und Güte mit bemerkenswerten Zuwächsen seine Politik honorierten, sondern fast noch mehr als dies durch den Umstand, dass sämtliche Richtungsentscheidungen, die er in der Gründungsphase dieser Republik vorgeschlagen, auf den Weg gebracht und in streitigen Auseinandersetzungen durchgesetzt hat, im Laufe der Jahre von allen relevanten politischen Kräfte dieses Landes adoptiert wurde. Die Übernahme von Grundlagen der Adenauerschen Nachkriegspolitik wurde in diesem Land gewissermaßen zum Test der Ernsthaftigkeit eines politischen Bewerbers. Ein grandioseres Dokument des Erfolgs demokratisch gestalteter Politik ist schwer vorstellbar. Es verdient in diesem Zusammenhang durchaus in Erinnerung gerufen zu werden, dass geradezu ausnahmslos jede dieser Richtungsentscheidungen das ziemliche Gegenteil dessen war, was man heute gerne einen Selbstläufer nennt. Ich erlaube mir die eher rhetorische Frage, welche dieser Entscheidungen, wie der Einführung der Marktwirtschaft, wie der Aufbau einer Armee, Integration in den Westen, welche dieser Entscheidungen wohl ein Plebiszit überstanden hätte.

Ein Konsenspolitiker war Adenauer sicher nicht. Er hat den Streit geradezu gesucht, wo er ihn in der Sache für unvermeidlich gehalten hat. Und er hat ihn durchgestanden und hat auch damit ganz wesentliche Akzente für die Entwicklung einer demokratischen politischen Kultur in Deutschland gesetzt, für die es belastbare vorhandene Anknüpfungspunkte wenn überhaupt nur in einem sehr bescheidenen Umfang gab.

Dass dies alles in einem gelegentlich virtuosen Umgang mit anderen Verfassungsorganen stattfand, hat Frau Willms ihren einleitenden Bemerkungen hinreichend deutlich angezeigt. Aber alle diejenigen, die sich mit der Art der Politikgestaltung von Konrad Adenauer kritisch auseinandersetzen, haben bei allen durchaus beachtlichen Einwänden gegen diese oder jene Vorgehensweise nie ernsthaft den Vorwurf eines Verfassungsbruchs oder eines mutwilligen Umfangs mit der Verfassung erhoben, die unter seiner tatkräftigen Führung im Parlamentarischen Rat damals formuliert worden war. Leichtfertig und offenkundig unüberlegt war allerdings seine erstaunliche Bewerbung für das Amt des Bundespräsidenten, vor der er ebenso kurzfristig zurücktrat wie er sie zur allgemeinen Verblüffung angemeldet hatte.

Das Thema, das die gesamte Amtszeit Konrad Adenauers in einer besonderen Weise begleitet und zugleich belastet hat, war das erklärte Ziel der Wiederherstellung der deutschen Einheit und die mal mehr und eher häufiger heftigeren Zweifel daran, ob sie unter den Bedingungen genau seiner Politik überhaupt jemals würde erreicht werden können. Konrad Adenauer selbst hat in seiner Abschiedsrede vor dem Deutschen Bundestag am 15. Oktober 1963 dazu folgende Bemerkung gemacht: „Wir haben die Wiedervereinigung noch nicht erreicht, obgleich ich glaube, dass wir am Horizont Möglichkeiten einer Wiedervereinigung kommen sehen, wenn wir achtsam und vorsichtig und geduldig sind, bis der Tag gekommen ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Tag einmal da sein wird. Denn man kann einem Volke wie dem deutschen Volke nicht widersprechen und man kann keinen Widerstand leisten, wenn es in Frieden seine Einheit wiederherstellen wird.“ Allerdings, und das war Teil des Streites, so wenig Konrad Adenauer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Amtszeit daran gedacht hat, das Ziel der Wiedervereinigung aufzugeben, wenn es auch noch so unrealistisch erschien, so wenig ist er auch nur an einem einzigen Tag seiner Amtszeit in der Versuchung gewesen, die Einheit um den Preis der Freiheit zu realisieren. Das erklärt im übrigen hinreichend seinen Umgang mit der berühmt-berüchtigten Stalinnote Anfang der 50er Jahre und nimmt im übrigen ein Leitthema auf, das die Bundeskanzlerin heute Morgen in ihrer Ansprache zitiert hat, nämlich seinen kurzen, knappen, programmatischen Satz: „Wir wählen die Freiheit.“ Dieser Satz findet sich übrigens, wenn meine Recherchen richtig sind, zum ersten Mal in seiner Parteitagsrede 1950, als Konrad Adenauer in schöner Bestätigung seiner eigenen Empfehlungen über einen föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland zum Bundesvorsitzenden der CDU Deutschlands erst gewählt wurde, nachdem er längst Bundeskanzler war.

Meine Damen und Herren, es gehört zu den Wahrnehmungsgewohnheiten im Umfang mit der Geschichte, den Ablauf der Ereignisse nachträglich für mehr oder weniger zwangsläufig zu halten. Tatsächlich war weder das Scheitern der Weimarer Republik zwangsläufig noch der Aufstieg des Nationalsozialismus, der zweite Weltkrieg nicht und das Wiedererstehen eines neuen freien demokratischen Deutschland mit einer inzwischen weltweit geachteten Rolle in Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur schon gar nicht.

Als ich 1948 geboren wurde, war Deutschland ein vierfach geteiltes Land, politisch und wirtschaftlich zerstört, moralisch diskreditiert, mit einer zweifelhaften Zukunft. Ein Jahr später wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet, ein Grundgesetz beschlossen, ein freies Parlament demokratisch gewählt und Konrad Adenauer wurde erster Kanzler. Am Anfang war Konrad Adenauer. Dieser oft zitierte Satz aus Arnulf Barings Standardwerk über „Außenpolitik in Adenauers Kanzlerdemokratie“ gehört zu den grandiosen Vereinfachungen, die die Komplexität der Verhältnisse natürlich nicht annähernd hinreichend wiedergeben, aber mit traumwandlerischer Sicherheit das wesentliche auf den Punkt bringen. Am Anfang war Konrad Adenauer. Er hat Deutschland länger regiert als die Weimarer Demokratie Bestand hatte. Dass die zweite deutsche Demokratie im Unterschied zur Weimarer Republik stabil wurde und stabil blieb, ist ganz wesentlich sein Verdienst. Als er 1963 zurücktrat mit der berühmten Bemerkung: „Ich gehe nicht leichten Herzens“, waren die politischen Institutionen in Deutschland gefestigt. Eine völlig neue politische Volkspartei war fest etabliert. Deutschland war Bestandteil der westlichen Welt, Mitglied des Atlantischen Verteidigungsbündnisses, Gründungsstaat der Europäischen Gemeinschaft. Die Versöhnung mit Frankreich war vollzogen, die Wiederherstellung der Beziehungen zu Israel auf den Weg gebracht. Die politisch-moralische Reputation Deutschlands war wiederherstellt. Die Bundesrepublik Deutschland war inzwischen die größte und erfolgreichste Volkswirtschaft Europas, die soziale Marktwirtschaft ein weltweit beobachtetes und bewundertes Konzept einer neuen, modernen Wirtschaftsordnung. Recht und Freiheit waren in einer bis dahin in der deutschen Geschichte unbekannten Weise gesichert. Die Einheit ließ noch weitere 25 Jahre auf sich warten. Dass sie schließlich dennoch möglich wurde, ist neben dem Freiheitswillen der Menschen in der damaligen DDR wie in ganz Mittel- und Osteuropa einer Politik der Bundesrepublik, der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinigten Staaten zu verdanken, die Konrad Adenauer wie kein zweiter entwickelt, geprägt und gegen Widerstände durchgesetzt hat.

Bei seiner vorhin schon einmal zitierten Abschiedsrede vor dem Deutschen Bundestag hat Konrad Adenauer im Oktober 1963 zu Protokoll gegeben: „Ich bin stolz auf das deutsche Volk, ich bin stolz auf das, was das deutsche Volk in dieser verhältnismäßig kurzen Spanne Zeit geleistet hat. Wir Deutsche dürfen unser Haupt wieder aufrecht tragen, denn wir sind im Bund der freien Nationen ein willkommenes Mitglied geworden.“

Als Konrad Adenauer dies damals formulierte, wird den meisten Deutschen als schiere Selbstverständlichkeit erschienen sein, was den meisten Deutschen bei seinem Amtsantritt schlicht aussichtslos vorgenommen sein muss.

Meine Damen und Herren, die großen und die kleinen Aufgaben, die Tagesprobleme und die Herausforderungen, die wir heute in Staat und Gesellschaft bearbeiten und bewältigen müssen, beackern wir auf Feldern, die Konrad Adenauer zusammen mit anderen Gründungsvätern und -müttern bestellt hat. Und diejenigen von uns, die für begrenzte Zeit demokratisch gewählt in wichtigen Ämtern besondere Verantwortung übernommen haben, stehen mit nicht immer erkennbarer Bescheidenheit auf Konrad Adenauers starken Schultern. Was wir dabei tun und in der Wahrnehmung dieser Ämter leisten, ist - wenn überhaupt - wichtig, weil er bedeutend war.

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Parlament

Symposium „Religion und Integration“ Vortrag zum Thema „Wieviel Religion braucht die Gesellschaft?“ am 28. Februar 2007 in Berlin

Exzellenzen,

meine Damen und Herren!

Wieviel Religion die Gesellschaft braucht, weiß ich nicht. Jedenfalls nicht genau. Ich habe die Einladung zu diesem Symposium und zu diesem eigenen Beitrag nicht deswegen angenommen, weil ich die Frage verlässlich beantworten könnte, sondern weil ich sie wichtig finde. Und weil es alle Anstrengungen verdient, aber sicher auch braucht, die Bedeutung von Religionen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaften im Dialog zu erörtern und bestehende Verhältnisse und Strukturen in einer Weise weiterzuentwickeln, die Integration fördert.

Ein bisschen überrascht hat mich, dass in der Einladung zu dieser Veranstaltung eine Reihe der Fragen schon scheinbar beantwortet wird, um die sich dieses Symposium nach meinem Verständnis eigentlich kümmern will. „Der Diskurs über unvereinbare Kulturen und Werte von Deutschen auf der einen und Muslimen auf der anderen Seite sind zu einem Kernthema der Innenpolitik geworden“, heißt es. Ob diese Kulturen und Werte unvereinbar sind, ist gerade eine der spannenden Fragen, die ich nicht für abschließend beantwortet halte. Und wenn überhaupt, geht es nach meinem Verständnis um religiös orientierte und nicht religiös orientierte Menschen auf der einen und auf der anderen Seite und keineswegs um die Gegenüberstellung von Deutschen und Muslimen. „Der vermeintliche Kampf der Kulturen ist eine diskursiv erzeugte Realität“ - das wäre ja mal eine frohe Botschaft, eigentlich gibt es den Kampf gar nicht -, „die unsere politische und gesellschaftliche Ordnungsstruktur zu dominieren beginnt. Sie definiert Ungleichheiten und Spannungen, die erkennbar durch soziale bildungsmäßige und rechtliche Benachteiligung verursacht sind, vorrangig als kulturell oder religiös bedingt und legitimiert dadurch die Ausgrenzung von Minderheiten“, so die Einladung.

Mutig. Und ich hoffe sehr, dass dieses Symposium dazu beiträgt, das, was vermeintlich an sicheren Einsichten am Anfang steht, im Laufe dieser Veranstaltung noch einmal gemeinsam zu hinterfragen.

„Wie viel Religion braucht die Gesellschaft?“. Ich fange mit einem statistischen Hinweis an. In Deutschland haben wir etwa 130 Religionsgemeinschaften, davon haben die römisch-katholischen Kirche und evangelischen Kirchen in Deutschland jeweils etwa 26 Millionen Mitglieder, insgesamt also mehr als 50 Millionen. Die Gesamtzahl der Muslime beträgt etwas 3,3 Millionen, darunter etwa 14.400 deutschstämmige Muslime; sie kommen im knappen Text der Einladung schon gar nicht mehr vor. Dass wir im übrigen mit Blick auf die Verteilung der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Deutschlands signifikante Unterschiede haben, darf man wohl als im wesentlichen bekannt voraussetzen. In den östlichen Bundesländern gehören deutlich weniger als 30 Prozent der Bevölkerung einer der christlichen Kirchen an, im Westen sind es dagegen deutlich mehr als 70 Prozent.

Bei einer entsprechenden Umfrage schon in den 90er Jahren soll ein Mädchen aus der damaligen DDR auf die Frage, ob es religiös sei, geantwortet haben: „Nö, ich bin eigentlich ganz normal.“ Das führt uns mitten ins Thema. Wie normal ist diese Gesellschaft, in der der Verzicht auf, die Unkenntnis von, die Nichtverbindung mit Religion für normal, für angemessen, für vernünftig gehalten wird?

Wenn wir nicht nur bei solchen Veranstaltungen wie diesen vom Prozess der Säkularisierung sprechen und im übrigen natürlich auch mit diesem Sammelbegriff einen sehr komplexen Prozess beschreiben, der mit dem Rückgang der sich selbst ausdrücklich religiös definierenden Menschen sicher auch zu tun hat, aber nicht vollständig beschrieben ist, dann ist der Hinweis vielleicht nicht gänzlich überflüssig, dass es diesen Prozess einer scheinbar unaufhaltsamen, auch für eine ausdrückliche Errungenschaft gehaltenen Säkularisierung in dieser Ausprägung überhaupt nur im Westen gibt. Und dass er bis in unsere unmittelbare Gegenwart hinein in anderen Teilen der Welt wenn überhaupt mit einer eher gegenläufigen parallelen Entwicklung verbunden ist, die allemal stärker durch die Revitalisierung, die Reaktivierung von Religion und ihrer Bedeutung für individuelles und gesellschaftliches Verhalten gekennzeichnet ist.

Ich weiß nicht, ob sich irgendjemand traut, die eine und die andere etwas holzschnittartig beschriebene, jedenfalls kontrastierende Entwicklung für vernünftig zu erklären und folgerichtig die andere für offenkundig unvernünftig. Vielleicht geht es doch eher um eine Frage der Dimensionierung, der Dosierung, für die Sie, Herr Hobohm, mit Ihrem Einführungsvortrag schon eine interessante Vorgabe geliefert haben.

Mein persönlicher Eindruck mit Blick jedenfalls in die deutsche und europäische Geschichte legt die Vermutung nahe, dass wir weder besonders glückliche Verhältnisse dann hatten, wenn es einen - vorsichtig formuliert - religiösen Übereifer gab, noch dann, wenn wir in sorgfältiger oder reflexhafter Vermeidung dieser Übertreibung in eine geradezu demonstrative Distanzierung gegenüber Religionen und religiösen Orientierungen verfallen sind. Offenkundig scheint mir, dass Religionen unverändert eine der ganz vitalen, für die allermeisten Menschen, in welchem Ausmaß auch immer, nicht nur angelernte, sondern für unverzichtbar gehaltene Orientierungen des eigenen Lebens und auch für soziales Verhalten sind.

Das, was es in einer konkreten Gesellschaft an Werten und an Orientierungen, an möglichen Verbindlichkeiten gibt, die über individuelle Interessen hinausgehen, speist sich ganz wesentlich aus religiösen Überzeugungen. Die Religion ist nicht die einzige, aber wohl eine unverzichtbare Quelle von Werten in einer Gesellschaft, von Überzeugungen, die über die eigene Person hinaus Geltung beanspruchen.

Ich persönlich zögere keinen Augenblick zu sagen, dass dies ganz grundsätzlich auch für die Politik gilt und gelten muss. Politik ohne ein festes Fundament von Überzeugungen, aus denen heraus sich ein Gestaltungsanspruch herleiten lässt, ohne verbindliche Orientierung also, ist die Selbstinszenierung von Macht. Politisches Handeln darf nicht allein auf Zweckmäßigkeitsfragen, auf virtuoses Abarbeiten von Fallkonstellationen reduziert werden. Aber dass Politik etwas anderes ist als Religion, ganz gewiss nicht dasselbe, auch ganz gewiss nicht die schlichte Verlängerung von Religion mit anderen Mitteln, das ist jedenfalls eine gefestigte Überzeugung der westlichen Zivilisation. Das Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik, zwischen Glauben und Handeln, ist nicht auflösbar oder nur um den Preis der wechselseitigen Banalisierung. Politik ist aber nicht banal, ebenso wenig wie Religion. Dies erfordert immer wieder die Besinnung auf das Gemeinsame und auf das jeweils Besondere.

Auf eine Gemeinsamkeit und auf eine Besonderheit will ich in meinem Beitrag gerne aufmerksam machen. Religion ist ebenso wie Politik der Versuch der Domestizierung von Gewalt. Entweder durch Sinngebung, durch Vermittlung zeitlos gültiger verbindlicher Werte oder durch Strukturen und Institutionen, die die Anwendung von Gewalt bei der Austragung von Interessen ausschließen oder jedenfalls, soweit eben möglich, eingrenzen. Das erste ist der Versuch der Domestizierung von Gewalt durch Religion, das zweite durch Politik. Religion ist der mit Abstand ältere, Politik der jüngere Versuch in der Menschheitsgeschichte, Gewalt zu domestizieren. Kritisch betrachtet sind beide Versuche nicht durchweg erfolgreich gewesen. Freundlicher formuliert: Beide Versuche sind nur partiell geglückt.

Mit Blick auf Gewalt ist die Religionsgeschichte wie die politische Geschichte jedenfalls auch eine Geschichte des Scheiterns. Die Kreuzzüge beispielsweise sind weder die ersten noch die letzten religiös motivierten, mindestens religiös begründeten Eroberungskriege. Spätestens seit dem 30-jährigen Krieg zieht sich auf diesem Kontinent die blutige Gewaltspur von Religionskriegen durch die Geschichte der Neuzeit bis zur Gegenwart fundamentalistischer, wiederum nicht selten religiös motivierter oder verbrämter Regime oder Aktivitäten.

Wir alle finden die Inanspruchnahme von Religion für die Anwendung aggressiver Gewalt unerträglich, aber wir dürfen nicht verdrängen, dass es diesen Vorgang gibt. Und zwar nicht nur die Aktion, sondern auch ihre ideologische Verpackung. Gewalt wird in keineswegs seltenen Fällen nicht mehr als letzter Akt schierer Verzweifelung organisiert, ohne dafür überhaupt irgendeine inhaltliche Begründung zu brauchen oder zu suchen. Vielmehr kommt es leider immer häufiger vor, dass in konkreten Fällen brutaler Gewaltanwendung ein direkter Zusammenhang hergestellt wird zwischen einem vermeintlichen göttlichen Willen und der Zerstörung von Menschen oder ganzer Zivilisationen.

Es wäre außerordentlich beruhigend, wenn wir hier bei diesem Symposium davon ausgehen könnten, dass dies eine der entsetzlichen Verirrungen der Menschheitsgeschichte war, die wir aber ein für allemal hinter uns gelassen hätten. Nur: Die Verhältnisse, die sind nicht so. Mit Recht wehren sich Muslime in aller Welt und westliche Islamkenner dagegen, eine solche Inanspruchnahme, die es immer wieder gibt, als originäre Stimme des Islam zu werten und zu akzeptieren. Und sie verdienen in diesem Bemühen, das eine von dem anderen zu unterscheiden, nicht nur unseren Respekt, sondern unsere ausdrückliche Unterstützung. Aber zur Wahrnehmung von Realitäten gehört, dass der häufig so empfundene Generalverdacht ja nicht eine schiere Erfindung ist, sondern Bezugspunkte im wirklichen Leben hat, was die erschreckende statistische Häufung der Verbindung von organisierter aggressiver Gewalt mit wie ernsthaft auch immer gemeinter religiöser Begründung betrifft.

Wieso kann überhaupt Religion für eine solche Legitimation oder besser Scheinlegitimation herhalten? Warum ist Religion, das Christentum wie der Islam, nicht immun gegen eine solche Inanspruchnahme?

Damit bin ich bei dem zweiten Punkt, der neben der Gemeinsamkeit von Politik und Religion in dem Bemühen um Domestizierung von Gewalt den wesentlichen, den im Wortsinn fundamentalen Unterschied markiert. Religionen handeln von Wahrheiten, Politik von Interessen. Religionen definieren Wahrheiten und Ansprüche. Indem sie das tun, integrieren und desintegrieren sie eine Gesellschaft zugleich. Es ist bestenfalls gut gemeint, aber nicht wirklichkeitsnah, Religionen im Besonderen und Kulturen im Allgemeinen als prinzipiell integrationsstiftend und/oder integrationsfördernd beschreiben zu wollen. Sie sind bei genauem Hinsehen das eine wie das andere. Sie tragen zur Entstehung von Konflikten bei und können bei intelligenter Wahrnehmung und Handhabung zu ihrem friedlichen Austragen beitragen helfen.

Der Anspruch auf Wahrheit schließt Abstimmungen aus. Mehrheiten können über Wahrheiten nicht befinden. Ob ein Satz wahr ist oder nicht, ist völlig unerheblich gegenüber der Frage, ob dieser Satz mehrheitliche Zustimmung findet. Er ist dadurch nicht richtiger als ohne diese Zustimmung. Der höchst subjektive Anspruch auf Wahrheit ist durch den Hinweis auch auf haushohe gegenteilige Mehrheiten nicht ernsthaft zu erschüttern. Politik demgegenüber handelt nicht von Wahrheiten, sondern von Interessen. Der moderne Politikbegriff beruht geradezu auf der Bestreitung ewiger Wahrheiten. Das jedenfalls ist die in unserer Zivilisation entstandene Vorstellung von Politik und demokratischer Ordnung, die auf der Grundüberzeugung beruht, dass es einen Anspruch auf Wahrheit als Grundlage für konkretes Handeln nicht gibt. Niemand kann das, was er tut, mit Wirkung für andere mit dem Anspruch auf Wahrheit begründen. Und es darf ihm auch nicht gestattet werden, wenn er einen solchen Anspruch erhöbe. Anspruch auf Verbindlichkeit hat nach diesem Verständnis von Politik und demokratischer Ordnung nur, was allgemeine Akzeptanz findet, und es hat nur Geltung, worauf sich die Gesellschaft verständigt. Und das Mittel zur Feststellung der Geltung ist die Mehrheitsentscheidung. Was die Mehrheit beschließt, gilt. Übrigens auch dann, wenn es nicht wahr ist. Die Logik des Systems beruht auf der gemeinsamen Überzeugung, dass nicht Wahrheitsansprüche Entscheidungen legitimieren, sondern die Verfahrensregel, wonach nur das gilt, worauf sich die Mehrheit verständigt. Unter genau diesem Gesichtspunkt und nur unter diesem Gesichtspunkt der Ausklammerung von Wahrheitsansprüchen und der Vereinbarung eines für alle geltenden Verfahrensprinzips ermöglicht Politik die Integration des Unvereinbaren. Nur dadurch ist ein toleranter Umgang mit ganz unterschiedlichen Überzeugungen möglich.

Ich kann und will jetzt nicht in die unter vielerlei Gesichtspunkten hochkomplexe Diskussion über Euro-Islam eintreten mit und ohne die Ausprägung, die Bassam Tibi diesem Begriff gegeben hat. Allerdings will ich Ihrem Hinweis, Herr Hobohm, es nur, um es an der Stelle gewissermaßen zu komplettieren, Ihren Hinweis, dass eine solche Vorstellung von Euro-Islam von der Mehrheit der Muslime ganz gewiss nicht akzeptiert werde, hinzufügen, dass die umgekehrte Vorstellung, die mit der von mir gerade erläuterten Grundregel des Verständnisses vom begrenzten Zuständigkeitsbereich der Politik wie der Religion und der Bestreitung von Wahrheitsansprüchen kollidiert, von der überwältigenden Mehrheit dieser Gesellschaft gewiss nicht akzeptiert wird. Wir würden uns also das Problem nicht einfacher vorstellen, als es offenkundig ist.

Ob überhaupt, wenn ja in welchem Umfang, ob prinzipiell oder unter dem Gesichtspunkt bestimmter historischer Entwicklungsprozesse der Islam im Ganzen ein grundsätzlich anderes Verständnis vom Verhältnis von Religion und Staat, Politik und Glauben hat als das westliche Verständnis, das ich gerade etwas holzschnittartig dargestellt habe, das ist eine der spannenden Fragen, über die sich nachzudenken lohnt und die jedenfalls nach meiner Wunschvorstellung unter dem Gesichtspunkt von Entwicklungsperspektiven dringend offen gehalten werden sollte. Ich sage das aus der Perspektive eines überzeugten Christen, der jedenfalls große Mühe hätte, einen Frieden mit seiner eigenen Religion zu haben, zu halten oder zu finden, wenn es eine Entwicklungsgeschichte dieser Religion nicht gegeben hätte und wenn manche vermeintlich unumstößlichen Glaubenswahrheiten nicht im Laufe der Zeit als entsetzliche Irrtümer identifiziert und überwunden worden wären. Wenn ich hier nachdrücklich sowohl für eine Verbindung wie für eine konsequente Trennung von Politik und Religion, von Glauben und Handeln plädiere, dann will ich damit ausdrücklich nicht die Religion zur Privatangelegenheit ohne jede gesellschaftliche oder politische Bedeutung erklären.

Natürlich ist Religion zunächst einmal in erster Linie, übrigens am Anfang wie am Ende, Privatsache. Aber sie ist immer mehr und sie muss auch mehr sein, sowohl von ihrem eigenen Anspruch her wie von den historischen Erfahrungen, die wir mit Gesellschaften gemacht haben, die geglaubt haben, dass die ultimative  Distanzierung von jeder Art religiöser Orientierung ihr einen Zuwachs von Humanität, mindestens aber an Modernität, sichern würde.

Dass auch die moderne Politik, auch des Westens, ohne den Beitrag der Religionen weder zu erklären noch zu verstehen ist, dafür gibt es nun gerade aus der jüngeren Diskussion viele hinreichend häufig zitierte Belege. Ich will den denkwürdigen Dialog zwischen Jürgen Habermas und dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger nicht erneut zitieren, weil ich vermute, dass vielen von Ihnen die Hinweise des einen wie des anderen hinreichend gut vertraut sind. Dass im übrigen der eine wie der andere, Habermas wie Ratzinger, von der Kultur des Glaubens und der Kultur der Vernunft als den beiden großen Kulturen des Westens sprechen, ist jedenfalls ein Hinweis darauf, dass auch bei ganz unterschiedlicher individueller Annäherung an dieses Thema durchaus gemeinsame Einsichten in komplizierte Zusammenhänge möglich sind. Ich persönlich würde es vorziehen, von der Verbindung von Glaube und Vernunft als der Kultur des Westens zu reden. Aber das ist eher ein anderer Akzent, als eine andere Beobachtung.

Gerne will ich zum Schluss noch einmal bekräftigen, dass ich den Beitrag der Religion auch für moderne Politik, für politisches Handeln, für moderne Gesellschaften, für völlig unverzichtbar halte. In diesem Zusammenhang reicht möglicherweise der Hinweis darauf, dass die Unantastbarkeit der Menschenwürde offenkundig keine Verfahrensregel ist, sondern ein normatives Prinzip. Das muss ja irgendwo herkommen. Es ist übrigens keine staatliche Erfindung. Aber wir halten es heute fast alle für ein universales Prinzip. Menschenrechte werden nach unserem Verständnis nicht vom Staat gewährt, übrigens auch nicht von Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Sie sind angeborene, unveräußerliche Rechte jedes Menschen. Der Staat gewährt sie nicht, er hat sie auch nicht zu tolerieren. Er hat sie zu schützen und zu achten. Das mindestens, Herr Hobohm, wird man als Leitkultur festhalten dürfen. Dabei geht es nämlich nicht um die Frage, ob es einen Dominanzanspruch von Kulturen gegeneinander gibt. Einen solchen Anspruch halte ich für absurd. Und da, wo er erhoben wird, ist er nicht akzeptabel und sollte aus Gründen intellektueller Redlichkeit wie politischer Klugheit prompt zurück gewiesen werden.

Aber innerhalb einer konkreten Gesellschaft ist es völlig unverzichtbar, dass klar sein muss, was gilt. Und dass dieser Geltungsanspruch auch nicht unter Hinweis auf möglicherweise anders entwickelte kulturell begründete Überzeugungen in Frage gestellt werden darf. Übrigens zögern die allermeisten islamisch geprägten Länder ohne Verwendung dieses Begriffs keinen Augenblick, eine Leitkultur zu beanspruchen und durchzusetzen. Wenn wir also den Versuch unternehmen wollen, komplizierte Sachverhalte mit etwas mehr Sorgfalt zu durchdringen, als das in der Regel erfolgt, sollten wir uns auch diesem Zusammenhang nicht gänzlich verschließen.

Zum Schluss möchte ich Ihnen die Schlussbemerkung eines Artikels vortragen, den vor wenigen Wochen der gerade emeritierte langjährige Limburger Bischof Franz Kamphaus zu diesem Thema in einem nachlesenswerten Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung formuliert hat „Ein Dialog mit dem Islam“. Seine Schlussbemerkung, der ich mich gerne anschließe, lautet wie folgt: „Der Dialog zwischen Christen und Muslimen steht erst am Anfang. Er braucht Geduld und Vertrauen, langen Atem und offene Herzen. Um des Friedens willen gibt es keine Alternative zu ihm, auch nicht um des Glaubens willen. Man könnte leicht meinen, wir seien zum Dialog verdammt. Doch das wäre nicht einmal die halbe Wahrheit. Wir sind es zuerst und vor allem uns selbst und unserem Glauben schuldig, trotz aller bedrückenden Erfahrungen miteinander zu sprechen. Das ist es, was Gott uns zumutet, der Gott, den Christen gemeinsam mit den Muslimen den Gerechten nennen und den Barmherzigen.“

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Parlament

Symposium der Ruhr-Universität Bochum zum Thema „Dialektik der Säkularisierung“ am 10. - 11. Februar 2007 in Bochum

Gibt es eine Leitkultur?

Meine Damen und Herren,

es gibt Begriffe, die zur unmissverständlichen Kennzeichnung des Gemeinten oder Gewollten nur bedingt oder gar nicht geeignet sind, ohne die aber die Debatte gar nicht zustande käme, die zur notwendigen Klärung dessen, was gemeint oder gewollt ist, dringend geführt werden muss.

Der Begriff Leitkultur gehört möglicherweise zu dieser Kategorie von Begriffen. Er ist ganz sicher erklärungsbedürftig, er ist offenkundig missverständlich, er wird von nicht wenigen als schiere Provokation empfunden. Auch deshalb ist die Debatte über Leitkultur allemal leichter zu verweigern als zu führen. Und gerade deswegen bin ich den Veranstaltern außerordentlich dankbar, dass sie ein Thema auf die Tagesordnung eines solchen Symposiums gehoben haben, das, jedenfalls nach meiner festen Überzeugung, viel zu lange, viel zu nachlässig behandelt worden ist.

Ich habe mir vorgenommen, zu diesem benahe unerschöpflichen Thema zehn Bemerkungen zu machen, verbunden mit dem zusätzlichen guten Vorsatz, allen Versuchungen zu widerstehen, weitere ergänzende Bemerkungen zu dem zu machen, was ich in der vorherigen Diskussion Interessantes gehört habe.

  1. Die Antwort auf unsere Frage „Gibt es eine Leitkultur?“ setzt eine gründliche, ergebnisoffene Debatte voraus. Sie ist nicht offenkundig positiv oder negativ zu beantworten. Dass es keine Leitkultur in einer liberalen Gesellschaft geben könne, eine solche nicht gebraucht werde, vielleicht nicht einmal toleriert werden dürfe, darüber kann und muss man streiten. Aber dieser Streit mindestens muss sein. Und deswegen ist für mich das Beste an dieser Debatte, dass sie endlich stattfindet.
  2. Der Begriff Leitkultur schleppt mindestens zwei ganz unterschiedliche Postulate mit sich. Das eine ist der mögliche Anspruch einer Kultur auf Überlegenheit gegenüber einer oder allen anderen. Und das andere ist der Anspruch auf Geltung ihrer Werte und Orientierungen in einer konkreten Gesellschaft. Das eine ist wohl nicht völlig unabhängig von dem anderen, aber es ist ganz gewiss nicht dasselbe.
  3. Was das Verhältnis von Kulturen zueinander angeht, scheint mir ein Dominanzanspruch unserer Kultur gegenüber anderen geradezu absurd, mindestens unangemessen. Die großen Kulturen der Menschheitsgeschichte lassen sich mühelos in eine zeitliche Reihenfolgen bringen. Der Versuch, sie in eine Rangfolge zu bringen, scheint mir hoffnungslos. Von diesem möglichen, aus meiner Sicht nicht wirklich begründbaren Dominanzanspruch einer Kultur gegenüber anderen trennen muss man die Frage ihres Geltungsanspruchs in konkreten Gesellschaften. Für eine konkrete Gesellschaft scheint mir der Geltungsanspruch einer bestimmten Kultur, also der ihr zugrunde liegenden und von ihr reproduzierten Überzeugungen und Orientierungen, völlig unverzichtbar.
  4. Jede Gesellschaft, auch jede moderne Gesellschaft, braucht einen Mindestbestand an gemeinsamen Werten, Überzeugungen und Orientierungen, ohne die sie ihre innere Konsistenz nicht bewahren und die politische Legitimation für den Geltungsanspruch ihrer Normen, ihrer Gesetze, ihrer Entscheidungen nicht aufrechterhalten kann. Hier geht es um ein nicht nur theoretisches, sondern sehr praktisches Problem säkularer Gesellschaften: aus der Errungenschaft der Emanzipation von zugemuteten Verbindlichkeiten nicht vorschnell die Beliebigkeit als einzig zulässiger Gestaltung der Rahmenbedingung einer freiheitlichen Gesellschaft herleiten zu wollen. Jürgen Habermas spricht von der „Gefahr einer entgleitenden Modernisierung der Gesellschaft“, die jene Art von Solidarität auszehren könne, auf die der demokratische Staat, ohne sie rechtlich erzwingen zu können, angewiesen sei, und fügt hinzu „So liegt es auch im eigenen Interesse des Verfassungsstaates, mit allen den kulturellen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist.“
  5. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit erträgt eine Gesellschaft auch keine Vielfalt. Ob diese Behauptung höheren philosophischen Ansprüchen genügt, weiß ich nicht, aber unter lebenspraktischen Gesichtspunkten hat er eine beachtliche Plausibilität für sich. Gesellschaften sind in ihrer Verarbeitungsfähigkeit nicht beliebig strapazierbar. Der Bedarf an Verbindlichkeiten, „Ligaturen“, wie das Ralf Dahrendorf vor Jahrzehnten schon mal formuliert hat, der Bedarf an Verbindlichkeiten ist in liberalen Gesellschaften eher größer als in autoritären. Der Konsens über die Bedingungen für Dialoge und über die Bedingungen für das Zustandekommen von Verbindlichkeiten, insbesondere von verbindlichen Entscheidungen, ist die Voraussetzung der Konfliktfähigkeit einer Gesellschaft, die wiederum Voraussetzung der Möglichkeit von Freiheit ist. Eine Gesellschaft, die frei sein und Freiheit erlauben will, räumt damit notwendigerweise die Unvermeidlichkeit von Konflikten ein, die sie sich überhaupt nur erlauben kann, wenn es Konsens darüber gibt, nach welchen Methoden diese Konflikte auszutragen sind. Nur autoritäre Regime brauchen keinen Konsens, sie ersetzen durch Kommandos, was an gemeinsamen Überzeugungen und Orientierung in der Gesellschaft entweder nicht vorhanden oder unerwünscht ist.
  6. Der spätestens in diesem Zusammenhang regelmäßig erfolgende Hinweis auf die Verfassung, in der doch genau das aufgelistet, insofern unmissverständlich nachlesbar sei, ist ebenso richtig wie irreführend. Verfassungen sind kein Ersatz, sondern der Ausdruck der Kultur einer Gesellschaft. Verfassungen setzen in Rechtsansprüche um, was in einer Gesellschaft an Überzeugungen gewachsen ist. Und mit Aussicht auf Erfolg können sie nichts anderes formulieren und regulieren als die in der Gesellschaft gewachsenen, entstandenen, begründeten, tradierten Orientierungen und Überzeugungen. Verfassungen geben Auskunft über die Erfahrungen, die ein Land mit sich selbst gemacht hat, über die Einsichten, die gewonnen wurden, die Überzeugungen, die über Generationen gewachsen sind, die Orientierungen, die Geltung beanspruchen. Ohne diese kulturellen Wurzeln erodiert jede Verfassung. Nicht Politik hält eine Gesellschaft zusammen, sondern Kultur. Weniger die juristisch verbindlichen Texte, sondern die rechtlich diffusen, geschriebenen und ungeschriebenen Werte, Normen und Orientierungen.

  7. Die wichtigsten, jedenfalls wirksamsten Faktoren und Agenturen der Bildung und Vermittlung von Werten sind die Religionen. Die Frage, ob sie für diese Funktion der Bildung und Vermittlung von Werten, von Orientierungen einer Gesellschaft, einen Exklusivanspruch erheben wollen, ob sie dies dürfen und ob sie einen solchen Exklusivanspruch gegebenenfalls auch durchsetzen können, unterscheidet sie im historischen wie im aktuellen Vergleich nicht unwesentlich voneinander. Ich glaube, wir haben Anlass, uns mit zwei weltweit zu beobachtenden Übertreibungen auseinanderzusetzen, die ich beide nicht für Errungenschaften, sondern für Verirrungen halte. Das eine ist die Anmaßung, religiöse Glaubensüberzeugungen mit fundamentalistischem Eifer zugleich zu unmittelbar geltendem staatlichem Recht zu erklären. Und das andere ist die Leichtfertigkeit, religiöse Überzeugungen für irrelevant, belanglos, unbedeutend zu erklären. Der zweite Irrtum ist nicht weniger gefährlich als der erste. Er ist in unserem Kulturkreis zweifellos weiter verbreitet; nicht wenige deutsche Intellektuelle haben sich im richtigen Bemühen, dem ersten Irrtum entgegenzutreten, an der Beförderung des zweiten kräftig beteiligt.
  8. Multikulturalität ist eine zutreffende Beschreibung des Erscheinungsbildes, nicht aber ein Konzept zur Selbstvergewisserung und Selbststabilisierung einer modernen Gesellschaft. Kurt Biedenkopf hat vor vielen Jahren in einem Interview in diesem Kontext gesagt, „Wenn eine Gesellschaft multikulturell sein und zugleich ihre eigene Identität nicht verlieren will, dann braucht sie einen gemeinsamen roten Faden, eben eine Leitkultur.“ Soweit dieser Mindestbestand an gemeinsamen Orientierungen und Überzeugungen kanonisierungsbedürftig und überhaupt kanonisierbar ist, muss dieser Kanon meiner Überzeugung nach als ein kontinuierlicher, reflexiver Diskurs organisiert werden, unter allen Bürgerinnen und Bürgern einer Gesellschaft, den Einheimischen wie den Zuwanderern. Ich könnte mich jetzt auf zwei oder drei von Nida-Rümelin vorgetragene Beispiele der jüngeren deutschen Geschichte, auch der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte beziehen, die keinen Zweifel zulassen, dass sich das, was wir in dieser Gesellschaft für unverzichtbar oder verbindlich halten, im Laufe der Zeit gelegentlich gehörig verändert. Übrigens, wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, folgt regelmäßig das Recht den kulturellen Veränderungen und nicht die Kultur einer Gesellschaft rechtlichen Vorgaben, was schon einen gewissen Schluss über die Stabilität von Rechtskultur als verfügbaren Handlungsrahmen erlaubt.
  9. Für mich ganz persönlich ist der harte Kern unserer Kultur, der westlichen Zivilisation, die einzigartige Verbindung von Glaube und Vernunft, die es, wenn ich das richtig beurteile, in dieser Verbindung mit der wechselseitigen Begründung und wechselseitigen Relativierung weder vorher jemals gegeben hat noch anderswo in ähnlicher Weise gibt. Nirgendwo ist im übrigen dieser wechselseitige Bezug mit den sich daraus ergebenden wechselseitigen Begründungen und Rechtfertigungslasten prägnanter formuliert worden als in dem denkwürdigen Dialog zwischen Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger, der vor drei Jahren, im Januar 2004 in der Katholischen Akademie in München stattgefunden hat und inzwischen unter genau diesem Titel „Dialektik der Säkularisierung“ publiziert worden ist.
  10. Ein entscheidendes Merkmal - vielleicht ein Gütesiegel unserer Kultur - ist der Zweifel. Seit der Aufklärung steht hinter jedem Anspruch auf absolute Wahrheit nicht mehr der Punkt, sondern das Fragezeichen. Und jede Behauptung, einen Sachverhalt abschließend begriffen zu haben, um ihn mit dieser Begründung ein für allemal festlegen zu können, muss sich mit diesem Zweifel auseinandersetzen. Auch deshalb und gerade deshalb ist für mich diese Verbindung von Vernunft und Glaube, von Einsichten und Orientierungen, von Erkenntnissen und Überzeugungen als korrespondierende Prinzipien individuellen und im übrigen auch staatlichen Handelns der eigentliche unaufgebbare, aber keineswegs ein für allemal gesicherte Fortschritt unserer Zivilisation. Unter welchen Begriff man das fassen will, ist mir beinahe gleichgültig. Mich beruhigt außerordentlich, dass, soweit ich diese Debatte in den letzten Monaten verfolge, seitdem sie stattfindet, der Konsens in der Sache in erstaunlicher Weise immer größer wird. Nur auf den Begriff können wir uns nicht einigen. Damit, meine Damen und Herren, kann ich gut leben, umgekehrt wäre es wesentlich schlimmer.

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Parlament

„Nationale Parlamente und Demokratie in Europa“ Dinner-Speech BT-Präsident Dr. Lammert am 08.02.2007 in Athen

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin,
verehrte Frau Kollegin Benaki,
Herr Botschafter, Exzellenzen,
verehrter Herr Erzbischof,
meine Herren Minister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,
meine Damen und Herren,

unter den zahlreichen Aufgaben, die Parlamentspräsidenten jedenfalls in Deutschland haben, gibt es neben manchen lästigen Verpflichtungen auch manche angenehme und einige wenige besonders angenehme. Die Teilnahme an diesem Symposium und insbesondere an diesem festlichen Dinner gehört entschieden zur letzten Kategorie. Zum einen ist es für Parlamentarier immer ein Vergnügen, jedenfalls eine unwiderstehliche Versuchung, über Demokratie und Parlamentarismus reden zu dürfen, schon gar in Athen. Zum anderen ist es besonders schön zu wissen, dass man das als Deutscher in einem Land tun kann, bei dem wie wohl in keinem anderen Land Europas, vielleicht noch gerade mit der Ausnahme Österreichs, es so viele gibt, die Deutsch kennen, sprechen und im Großen und Ganzen verstehen. Jedenfalls hat mich immer wieder die Zuneigung besonders beeindruckt und begeistert, die von Griechen gerade gegenüber Deutschland und nicht zuletzt gegenüber der deutschen Sprache zu beobachten ist.

Ich freue mich, welche Resonanz dieses Symposium gefunden hat, wie groß die Anzahl der Teilnehmer ist. Nicht nur heute Abend beim Essen, dafür wären mir dann auch andere Erklärungen eingefallen, sondern, wie ich mich habe informieren lassen, auch heute Nachmittag ohne gleichzeitige Beköstigung. Und noch mehr beeindruckt mich, wie viele von Ihnen immer noch da sind – trotz der angedrohten Rede nach dem Essen. Wer jetzt noch da ist, ist offensichtlich freiwillig da, und ihm ist insofern nicht zu helfen. Sie sind für Ihr Schicksal gewissermaßen selbst verantwortlich.

Meine Damen und Herren, ich bin gebeten worden, ein paar Bemerkungen zu machen zum Thema nationale Parlamente und Demokratie in Europa. Das ist natürlich, wie ich nicht näher erläutern muss, mehr als ein abendfüllendes Thema, und deswegen werden Sie mir nachsehen, wahrscheinlich auch insgeheim hoffen, dass ich das Thema nicht enzyklopädisch behandele, sondern mit ein paar mehr oder weniger vorläufigen Strichen. Und mir wäre sehr recht, wenn Sie außer dem einen oder anderen, was Sie vielleicht einleuchtend finden, auch die eine oder andere Lücke entdecken, die dann morgen während der weiteren Beschäftigung mit diesem und verwandten Themen noch im einzelnen vertieft werden könnte.

Der Parlamentarismus, meine Damen und Herren, ist eine vergleichsweise späte Erfindung in der Menschheitsgeschichte. Auf viele andere kluge Einfälle sind die Leute früher gekommen als auf die Bildung und die mit eher umständlichen Verfahren bestellte Gründung von Parlamenten. Auch im Vergleich zur Demokratie und ihren jedenfalls grundlegenden Ursprüngen ist der Parlamentarismus eine vergleichsweise junge historische Erscheinung. Heute können wir uns das Eine kaum noch ohne das Andere vorstellen, Demokratie ohne Parlament oder gar Parlamente ohne Demokratie. Und schon gar nicht innerhalb der Europäischen Union. Das klassische Griechenland hätte keine Chance, heute Mitglied der Europäischen Union zu werden, die ihrerseits gar nicht zustande gekommen wäre ohne den Beitrag Athens zur abendländischen Zivilisation, die nicht zufällig auf genau diesem Boden gewachsen ist.

Athen war ganz gewiss der erste Staat in der Menschheitsgeschichte, der sich - übrigens ohne vorhergehende Revolution -, nach dem Grundsatz organisiert hat, dass diejenigen, die von Entscheidungen einer Gemeinschaft betroffen sind, diese Entscheidungen selber treffen sollen. Das erscheint uns heute selbstverständlich, aber darauf musste man erst einmal kommen. Und dieser Gedanke ist immerhin, aber eben auch erst zweieinhalb tausend Jahre alt. Und viele Tausende Jahre davor waren, soweit Gemeinschaften überhaupt mehr oder weniger verlässlich politisch verfasst waren, völlig andere Regelungsmechanismen maßgeblich als dieser buchstäblich revolutionäre Gedanke. Dem klassischen Prinzip der Herrschaft, die es immer gab, wenn das Verhältnis von Menschen organisiert werden sollte oder musste, trat zum ersten Mal ein mindestens korrespondierendes Prinzip gegenüber, das wir heute vielleicht mit Selbstbestimmung beschreiben würden. Freiheit entwickelte sich zum ersten Mal aus einem jahrhunderte-, jahrtausende alten Privileg von Monarchen, Tyrannen, Diktatoren und mehr oder weniger abgegrenzten Ständen als herausgehobenen gesellschaftlichen Gruppierungen zu einem Universalprinzip.

Und damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass neben dem - im übrigen höchst effizienten - Prinzip von Befehl und Gehorsam als Steuerungsprinzipien einer Gesellschaft in einem natürlich noch lange andauernden, aber unaufhaltsamen Evolutionsprozess Freiheit und Verantwortung treten konnte. Freiheit für sich selbst und Verantwortung für sich und für die Gemeinschaft, für die man handelt. Im übrigen liegt, wie sich ja schwer bestreiten lässt, eine umstürzende Veränderung in der Herbeiführung politischer Entscheidungen durch Volksabstimmungen, Mehrheitsentscheidungen also, bei denen Beurteilungskriterium nicht der Rang der an der Entscheidung Beteiligten war, sondern schlicht und ergreifend die Anzahl derjenigen, die sich eine bestimmte Auffassung zu eigen machten. Damit haben vermutlich zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte Argumente zu einem ernsthaften Kriterium von Entscheidungen werden können. Fairerweise sollte man vielleicht hinzufügen: und Interessen. Und dieses unauflösliche komplizierte Verhältnis von Interessen und Einsichten prägt bis heute die modernen Gesellschaften, die alle in den Grundregeln ihrer Organisation für verbindliche Entscheidungsprozesse ohne die Anfänge, die hier gewesen sind, schwerlich zu verstehen sind.

Mit dem Parlamentarismus als historische Weiterentwicklung ist es wesentlich komplizierter. Es hat eine relativ simple Logik, dass in einem gerade mal entdeckten Regime der Volksherrschaft ein Volk, das sich gerade daran zu gewöhnen begann, selbst zu herrschen, nicht gleich nach Vertretungen suchte, um an seiner Stelle zu herrschen. Denn Parlamente sind Vertretungen und nicht das Volk selbst, was unabhängig von den berühmten Praktikabilitätsfragen, ob denn unter den Bedingungen moderner Massendemokratie es denn überhaupt anders als durch Vertretungen möglich sei, gleichwohl ein relevanter Unterschied bleibt. Ich möchte gerne daran erinnern, dass die Entwicklung des Parlamentarismus in Europa mit der Entwicklung des Nationalstaates eng verbunden war. Und auch da, wo es keinen, jedenfalls keinen direkten Kausalzusammenhang gegeben hat, ist mindestens der zeitliche Zusammenhang augenfällig. Für die Entwicklung des deutschen Nationalstaates im 19. Jahrhundert ist es nur schwer möglich, zwischen dem Interesse an Selbstbestimmung und Freiheit auf der einen Seite und dem Interesse an nationaler Einheit analytisch sauber zu trennen. Politisch war das eine mehr oder weniger unlösbare Verbindung. Diese mindestens zeitlich eng verbundene Parallelität der Entwicklung zum Parlamentarismus und zum Nationalstaat verdient mehr als nur historisches Interesse, zumal die jüngere europäische Geschichte durch Glanz und Elend der Entwicklung der Nationalstaaten nachhaltig geprägt worden ist.

Da ich Ihnen angekündigt hatte, das Thema nicht enzyklopädisch, sondern eher exemplarisch und mit ein paar großzügigen Strichen behandeln zu wollen, werden Sie mir nachsehen, wenn ich jetzt einen weiteren großen historischen Sprung mache und das Entstehen der Europäischen Gemeinschaft im Kern als die Antwort Europas auf die Verirrungen des Nationalstaates interpretiere. Das Selbstbewusstsein, Selbstbehauptungsbedürfnis und die daraus entstehende gnadenlose Rivalität der europäischen Nationalstaaten hat zwei Weltkriege verursacht, an denen kein anderes Land maßgeblicher beteiligt war als Deutschland, an deren Ende dieser Kontinent verwüstet war und Europa seine Führungsrolle in der Welt endgültig verloren hatte. Damals ist Europa neu entdeckt worden. Ich gehöre zu der glücklichen Generation, die nach dem 2. Weltkrieg geboren worden ist und die das Elend, das Voraussetzung dieses historischen Fortschritts war, nur aus Dokumenten und Erzählungen und Geschichtsbüchern kennt. Aber der Preis war hoch, um diesen Fortschritt möglich zu machen. Und es hat im übrigen ja nicht mit dem ganz großen genialischen Sprung begonnen, sondern ganz vorsichtig und zögerlich mit einer europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, um zwei strategische und, wie man damals glaubte, für die weiteren absehbaren Jahrzehnte entscheidende Produkte der nationalen Verfügungsgewalt jedenfalls weitgehend zu entziehen und damit zugleich ihren militärischen Missbrauch in Grenzen halten zu können.

In wenigen Wochen werden wir den 50. Geburtstag der Römischen Verträge begehen, 1957 in Rom von damals ganzen 6 westeuropäischen Staaten vereinbart. Das geschah mit dem Ziel, zwischen ihnen eine Wirtschaftsgemeinschaft zu ermöglichen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und aus dieser EWG ist eine Europäische Gemeinschaft und in der Zwischenzeit eine Europäische Union geworden. Es ist, glaube ich, nicht völlig banal, heute daran zu erinnern, dass 1957 in Rom niemand, buchstäblich niemand, für möglich gehalten hätte, dass dieses neue Gebilde seinen 50. Geburtstag mit 27 Mitgliedstaaten feiern würde – aus Ost- und Westeuropa, und nicht als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern als politische Union. Die quantitative und qualitative Entwicklung dieser Europäischen Gemeinschaft ist eine der großen Erfolgsgeschichten, nach meiner Überzeugung nicht nur dieses Kontinents. Vielleicht gehört das mal mit dem Abstand von Generationen, den man für solche Beurteilungen braucht, zu den großen Erfolgsgeschichten der Menschheitsgeschichte.

Und im Zuge dieser großen, scheinbar unaufhaltsamen Erfolgsgeschichte, haben wir uns abgewöhnt, eine Frage zu stellen, geschweige dann zu beantworten, die nach meiner festen Überzeugung spätestens im 51. Jahr dieser Erfolgsgeschichte unvermeidlich geworden ist. Die Frage nämlich, ob Europa überhaupt Grenzen hat. Und wenn ja, wo sie verlaufen. Die erste Frage ist relativ leicht zu beantworten, die zweite beinahe hoffnungslos. Niemand wird ernsthaft vermuten, Europa sei grenzenlos. Das würde auf die skurrile Vorstellung herauslaufen, Europa zu einer größeren Miniaturausgabe der Vereinten Nationen erklären zu wollen. Aber wenn denn schon klar ist, dass irgendwo Grenzen sein müssen, dann muss irgendwer die Frage beantworten, wo. Das wird keine fröhliche Veranstaltung, aber sie wird unvermeidlich, zumal im übrigen die letzten dieser 50 Jahre schon hinreichendes Anschauungsmaterial dafür liefern, dass die Gemeinschaft in der Verfassung, in der sie sich jetzt befindet, die nächsten 50 Jahre sicher nicht überleben kann.

Wenn man denn aber die Frage beantworten muss, wo dieses Europa seine eigenen Grenzen definiert, dann setzt das die vorherige Beantwortung der Frage voraus, als was wir dieses Europa eigentlich verstehen. Ob für uns Europa in erster Linie eine Behörde ist, oder in erster Linie ein Markt, oder in erster Linie eine Idee. Es wird Sie nicht verblüffen, dass ich mit Nachdruck für die dritte Variante plädiere. Der Charme Europas als Behörde hält sich auch bei den sechs Gründungsstaaten in überschaubaren Grenzen. Das wird keine Identifikation stiften. Das Verständnis Europas als Markt ist bestenfalls ein gut gemeintes Missverständnis, denn wenn sich Europa in erster Linie ökonomisch definierte, würde es zu erstaunlichen Konsequenzen mit Blick auf künftige Mitgliedschaften kommen müssen. Es gibt zum einen kaum noch einen Flecken auf dem Globus, auf dem Europa nicht vitale ökonomische Interessen hätte. Und wenn wir es unter Relevanzgesichtspunkten sortieren müssten, also etwa nach dem Volumen unserer Handelsbeziehungen, würden Japan und Indien und China ganz gewiss eher Mitglied der Europäischen Gemeinschaft werden als die Türkei, Georgien oder Moldawien.

Sinn macht eine Definition Europas und eine Festlegung seiner Grenzen überhaupt nur, wenn wir Europa als Prinzip begreifen, als Idee. Und dann müssen wir zurück zu den Wurzeln. Dann ist Athen wichtiger als Brüssel. Was hoffentlich kein Belgier für eine unfreundliche Bemerkung hält. Ich habe ja auch nicht von Berlin gesprochen, das es nicht einmal gab, als hier die ersten grundlegenden Orientierungen der Menschwerdung Europas formuliert wurden. Und dann müssen wir darüber reden, was es uns bedeutet, Freiheit und Selbstbestimmung und Verantwortung zur Grundlage der politischen Verfassung einer Gesellschaft machen zu wollen. In diesem Zusammenhang ist die Frage nach dem Stellenwert von Parlamenten nicht mehr prinzipiell, sondern eher instrumentell. Sie sind unverzichtbare Instrumente zur Ausführung dieses Verständnisses von indivi dueller Freiheit, von Selbstbestimmung, von Verantwortung für die eigene Zukunft und die eigene Gesellschaft.

Und dann gibt es in der Tat eine Reihe von spannenden Fragen, die sich in diesem Zusammenhang für die Rolle von Parlamenten, schon gar von nationalen Parlamenten in einer europäischen Demokratie, stellen. Dazu hat es gerade vor ein paar Wochen eine kurze, heftige Diskussion, ausgelöst durch einen prominenten Artikel eines besonders prominenten deutschen Autors, gegeben, der in diesem Zusammenhang seine große Besorgnis zu Protokoll gegeben hat, die europäische Entwicklung könnte zur Entparlamentarisierung führen und der parlamentarischen Demokratie in Deutschland ihre innere Legitimation entziehen. Hintergrund dieser Besorgnis ist der zweifellos richtige Hinweis darauf, dass im Zuge dieser europäischen Erfolgsgeschichte, der Erweiterung und Vertiefung der europäischen Gemeinschaft, immer mehr Zuständigkeiten aus den Mitgliedstaaten abgewandert sind an die Gemeinschaft. Und dass Zuständigkeiten früher mit dem Ziel der Verbindlichkeit für Regelungen in den nationalen Parlamenten getroffen worden sind, während die Mehrzahl der Regelungen heute in europäischen Institutionen getroffen werden, um anschließend, wenn überhaupt, von nationalen Parlamenten nur noch in nationales Recht umgesetzt zu werden. Dieser Prozess ist als Prozess zweifellos richtig beschrieben. Falsch ist die damit häufig, auch in diesem Artikel, verbundene Vermutung, das sei wie eine Naturkatastrophe über die Gemeinschaft gekommen, sei eine dramatische Fehlentwicklung, die kaum noch zu korrigieren, deswegen aber mindestens heftig zu bedauern sei.

Diesen Eindruck teile ich ausdrücklich nicht. Und ich habe vorhin aus guten Gründen darauf hingewiesen, dass dieser europäische Einigungsprozess mit Kohle und Stahl begonnen hat und nun als Europäische Union nach einer neuen vertraglichen Verfassungskonstruktion sucht. Und in diesen 50 Jahren hat kein anderes Land früher und heftiger und konsequenter und am Ende erfolgreicher auf Mutation der Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Gemeinschaft gedrängt als Deutschland. Wir wollten, dass dieses Europa mehr ist als ein Markt. Wir wollten, dass es sich in einer gründlich veränderten Welt gründlich neu organisiert. Voraussetzung für die Möglichkeit dieser Veränderungsabsicht ist aber die Bereitschaft, nationale Souveränitätsrechte abzutreten. Abzutreten! An europäische Gremien weiterzureichen und das, was europäisch besser, überzeugender, vernünftiger geregelt werden kann als auf nationaler Ebene, dort entscheiden zu lassen. Allerdings, es kann allen, mit auch nur Spurenelementen der Erinnerung an das Erbe der attischen Demokratie versehenen Zeitgenossen nicht gleichgültig sein, wie denn die Legitimationsfigur der europäischen Entscheidungen aussieht, die in Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten verbindlich ist. Und es kann uns nicht zufrieden stellen, wenn es zwar, ich wiederhole: wie gewollt, eine Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an europäische Gremien gibt, aber nach wie vor in einem beachtlichen Umfang diese europäischen Kompetenzen nicht vom Europäischen Parlament, sondern von den Ministerräten wahrgenommen werden, von den Versammlungen der Regierungen der Mitgliedsländer. Etwa 25% der europäischen Gesetzgebung läuft am Europäischen Parlament komplett vorbei. Das ist nicht tolerabel. Und es entspricht, nach meiner Überzeugung, nicht nur dem Bewusstsein, dem Selbstbewusstsein eines Parlamentariers, sondern auch unserem historischen Verständnis der Mindestbedingungen von Demokratie, schon gar von parlamentarischer Demokratie, dass das, was in einer Gesellschaft für alle ihre Mitglieder gilt, von den Mitgliedern dieser Gesellschaft selbst entschieden sein muss und zwar, soweit das nicht mehr auf der Agora in Athen durch Volksabstimmungen möglich ist, durch Volksvertretungen. Bei allem Respekt für Regierungen: sie können und dürfen Parlamente nicht ersetzen.

Und deswegen, verehrte Kollegin Benaki, ist das eine wunderschöne Gelegenheit, an einem nicht mehr überbietbaren geeigneten Platz in Athen über die Zukunftsperspektiven von Parlamentarismus und Demokratie in Europa nachzudenken. Und sich gewissermaßen gemeinsam zu motivieren, einen richtig begonnenen Prozess erstens überhaupt weiterzugehen, aber auch in die richtige Richtung weiterzugehen. Und hinter die Einsichten nicht zurückzufallen, die die attische Demokratie geprägt haben. Dass die Entscheidungen, die für alle Mitglieder einer Gesellschaft verbindlich sein sollen, von diesen Mitgliedern selbst getroffen werden müssen. Und es gibt im übrigen auch einen praktischen Wunsch, weswegen nach meiner festen Überzeugung in diesem Zusammenhang nationale Parlamente keineswegs bedeutungslos werden.

Wir alle registrieren ja gelegentlich mit mehr oder weniger großer Verär gerung, dass zur Eigendynamik solcher großen historischen Prozesse gehört, dass neue Institutionen ihre Eigendynamik entwickeln und dass dann eben eine Zuständigkeitsübertragung mehr oder weniger unreflektiert erfolgt. Eine Zuständigkeitsübertragung, bei der nicht mehr jeweils im einzelnen die Frage sorgfältig genug geprüft worden ist, ob es hier einer europäischen Regelung überhaupt bedarf oder ob die vernünftige Regelung nicht mindestens so gut, und das heißt dann in der Regel besser, da getroffen würde, wo es ganz unmittelbar um die Lebensverhältnisse der jeweils betroffen Menschen geht. Das hat im Verfassungsvertrag, der ja bedauerlicherweise bis heute nicht ratifiziert worden ist, in der gesamten Gemeinschaft seinen Ausdruck im Subsidaritätsprinzip gefunden, und ich sehe bei nüchterner Betrachtung überhaupt nur eine einzige Instanz, die mit Aussicht auf Erfolg das Subsidaritätsprinzip in dieser Gemeinschaft verteidigen könnte. Die nationalen Parlamente. Ich sehe keine andere. Das Europäische Parlament wird es nicht tun. Das will europäisch regeln. Die Ministerräte ebenso. Soweit sie nicht bei einer strafferen Kontrolle von ihren jeweils nationalen Parlamenten an eine kürzere Leine genommen werden. Das Interesse an Selbstbehauptung kleinerer Einheiten gegenüber der immer größeren Einheit Europa muss von der Vertretung der kleineren Einheiten wahrgenommen werden.

Wir haben – ganz praktische Bemerkung kurz vor Schluss – gerade am Montag dieser Woche als Deutscher Bundestag in Brüssel eine eigene Vertretung eröffnet, um durch einige wenige Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung und insbesondere durch Vertreter aller politischen Gruppierungen des Bundestages, also aller Fraktionen vor Ort, uns in die Lage zu versetzen, rechtzeitig Einfluss zu nehmen auf europäische Entwicklungen. Insbesondere auf die Fragen, ob wir von einer beabsichtigten europäischen Regelung überhaupt überzeugt sind, oder ob wir im Interesse des Subsidaritätsprinzips nicht rechtzeitig signalisieren wollen und müssen, dass wir eine solche Regelung für völlig verzichtbar und überflüssig halten. Ich bin ziemlich sicher, dass dieses Beispiel Schule machen wird. Und es ist ja ganz gewiss kein Zufall, dass fast alle Mitgliedstaaten inzwischen auch, wenn auch sehr bescheiden, erste Repräsentanzen, meist in den Vertretungen ihrer Regierungen, auch für das Parlament gegründet haben.

Meine Damen und Herren, ich habe vorhin darauf hingewiesen, die Zukunft Europas wird auch die Frage beantworten müssen, ob und wo seine Grenzen verlaufen. Und die Beantwortung dieser Frage setzt voraus, dass wir klären, welches Verständnis wir von diesem Europa haben. Ich muss sicher nicht noch einmal bekräftigen, warum ich davon überzeugt bin, dass dieses Verständnis Europas ein Verständnis einer großen Idee, eine Vorstellung vom Menschen und seiner Würde und seiner Freiheit und seines Anspruchs auf Selbstbestimmung sein muss und nicht eine Reduzierung sein darf auf Märkte oder Administration. Imre Kertész, der große ungarische Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger, der 1944 als 15jähriger aus einem Bus in Budapest gezerrt und in die Konzentrationslager in Auschwitz und dann in Buchenwald verschleppt wurde und der sich in seinem gesamten literarischen Werk mit dieser traumatischen Erfahrung, nicht nur der eigenen Biografie, sondern wie er immer wieder schreibt, dieser großen traumatischen Erfahrung der abendländischen Zivilisation auseinandersetzt, hat in einem Interview einmal auf die Frage, womit kann oder wird Europa die Welt noch überraschen, erklärt: „Europa könnte die Welt noch überraschen, wenn es eindeutig und unerschütterlich für die eigenen Werte eintreten würde“. Meine Damen und Herren, ich bin nicht sicher, wie groß die Überraschung wäre, aber ich bin ganz sicher, es wäre eine der besten und der stolzesten Überraschungen, die sich dieser Kontinent in seiner jüngeren Geschichte bisher erlaubt hat.

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Parlament

Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert anlässlich der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am Montag, 29. Januar 2007


Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Verehrte Frau Köhler!
Frau Bundeskanzlerin!
Herr Bundesratspräsident!
Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts!
Verehrter, lieber Herr Kertész!
Liebe Frau Kertész! Exzellenzen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages!
Verehrte Gäste!

Der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus ist in der Abfolge der jährlichen Gedenktage nicht irgendeiner, „noch einer“, sondern gewissermaßen der erste.

Der Gedenktag erinnert an die vielleicht größte Katastrophe der Menschheitsgeschichte, die in Europa stattgefunden hat und von Deutschland verursacht wurde: eine von Menschen organisierte Hölle der Entrechtung und Verfolgung anderer Menschen, die für minderwertig erklärt wurden. Er erinnert an den industriell organisierten Massenmord, der bis zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee am 27. Januar 1945 Millionen unschuldiger Opfer gefunden hat.

Der Deutsche Bundestag ist heute wie in jedem Jahr zusammengekommen, um an diesem Jahrestag aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken: Wir gedenken der ermordeten Juden Europas, der Sinti und Roma, der Homosexuellen, der Euthanasieopfer, wir gedenken all der Menschen, die wegen ihrer religiösen oder politischen Überzeugungen ermordet wurden, und wir sind mit unseren Gedanken bei denen, die als Überlebende der Vernichtungslager vom Trauma des Überlebens gezeichnet sind und für die das Grauen der Konzentrationslager mit dem Verlust ihrer Angehörigen und Freunde lebendig geblieben ist.

Der italienische Schriftsteller Primo Levi, einer der Überlebenden des Holocaust, bilanzierte seine qualvolle Auseinandersetzung mit den Erfahrungen in Auschwitz und Birkenau mit der bitteren Mahnung: „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Damit meinte er ganz gewiss nicht jene schlichte Erwartung, dass Geschichte sich genau so wiederholen, sich selbst kopieren könnte. Er hatte wohl eher die Tatsache vor Augen, dass es der Mensch selbst ist, der Humanität, Recht und Menschenwürde immer wieder gefährdet. Darum dürfen wir nie verdrängen und nicht müde werden, zu betonen, dass Freiheit und Demokratie, Toleranz und Humanität keine selbstverständlichen Gewissheiten sind, sondern das fortdauernde Engagement jedes Einzelnen von uns voraussetzen.

Die Erfahrung des Holocaust gehört zu den ungeschriebenen Gründungsdokumenten der zweiten deutschen Demokratie. Auschwitz ist als authentischer Ort des millionenfachen Mordes an Juden und anderen Opfergruppen zugleich ein Symbol für den Zivilisationsbruch geworden, für das Menschheitsverbrechen, das hier und an vielen anderen Orten innerhalb und außerhalb Deutschlands begangen wurde.

Der Artikel 1 unseres Grundgesetzes hat die historische Einsicht formuliert, die nach den entsetzlichen Erfahrungen der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit unser staatliches Handeln wie unser persönliches Verhalten bestimmen muss: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz gilt nicht erst, seit es das Grundgesetz gibt. Aber diese unsere Verfassung macht ihn zur ausdrücklichen „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte an diese Verantwortung in einer Rede im Jahr 1952 mit dem Hinweis erinnert, dass es

weder nur ein Heute oder Morgen gibt, sondern eben auch ein Gestern, das das Heute und das Morgen stark, ja manchmal     entscheidend beeinflusst. Man muss

- fuhr Adenauer fort -

das Gestern kennen, man muss auch an das Gestern denken, wenn man das Morgen wirklich gut und dauerhaft gestalten will. Die Vergangenheit ist eine Realität. Sie lässt sich nicht aus der Welt schaffen, und sie wirkt fort, auch wenn man die Augen schließt, um zu vergessen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat nicht vergessen und aus dem Entsetzen über den Terror der NS-Diktatur die Lehre gezogen, sich allen Formen von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus entschieden entgegenzustellen. Dazu gehört auch, dass Aussagen, die die schreckliche historische Wahrheit des Holocaust leugnen oder relativieren wollen und damit die Opfer der NS-Diktatur verhöhnen, unter Strafe gestellt sind.

Bundestag und Bundesregierung fördern seit vielen Jahren über verschiedene Programme Projekte, die sich gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus richten und die insbesondere junge Menschen in ihrem Engagement für Freiheit, Demokratie und Toleranz unterstützen sollen. International engagiert sich Deutschland vor allem im Rahmen der OSZE bei der Bekämpfung des Antisemitismus. Wir dürfen und werden in diesen Bemühungen nicht nachlassen.

Der Deutsche Bundestag hat sich immer wieder entschieden sowohl für strafrechtliche als auch für präventive und pädagogische Maßnahmen ausgesprochen, um Bestrebungen, die Ideologie des Nationalsozialismus wiederzubeleben oder gesellschaftsfähig zu machen, gleich im Ansatz zu bekämpfen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die gemeinsame Erklärung des Deutschen Bundestages, mit der wir die wiederholten unerträglichen Äußerungen des iranischen Präsidenten, in denen er fortwährend sowohl das Existenzrecht Israels bestreitet als auch den Holocaust leugnet, einmütig und unmissverständlich verurteilen.

Gegen die skandalöse internationale Konferenz zu Fragen des Holocaust an den europäischen Juden in der iranischen Hauptstadt Teheran, die vor wenigen Wochen stattfand, habe ich in einem Brief an den iranischen Präsidenten unseren Protest ausgedrückt. Dabei habe ich nachdrücklich jeden Versuch verurteilt, unter dem Vorwand wissenschaftlicher Freiheit und Objektivität antisemitischer oder antijüdischer Propaganda ein öffentliches Forum zu bieten.

Während meines offiziellen Besuchs in Israel in den ersten Tagen dieses Jahres stand in allen politischen Gesprächen ein Thema im Vordergrund: die tiefe Besorgnis aller meiner israelischen Gesprächspartner über das iranische Atomprogramm und die unverhüllte Drohung, Israel zu vernichten. Zugleich waren die Begegnungen mit führenden Vertretern des Parlamentes wie der Regierung von einer geradezu bewegenden Herzlichkeit und hohen Erwartungen Deutschland gegenüber gekennzeichnet, die uns beschämen und in besonderer Weise verpflichten.

Ich bekräftige daher einmal mehr - am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus - unsere besondere Verantwortung und Verpflichtung für den Staat Israel und unsere entschiedene Haltung gegenüber allen, die das Existenzrecht Israels bestreiten. Israel muss mit demselben Recht wie seine Nachbarn in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können. Ein atomar bewaffneter Staat in seiner Nachbarschaft, geführt von einem offen antisemitisch orientierten Regime, ist nicht nur für Israel unerträglich. Die Weltgemeinschaft darf eine solche Bedrohung nicht dulden.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Geschichte vergeht nicht; sie kann auch nicht überwunden werden. Sie ist Voraussetzung der Gegenwart, und der Umgang mit der Geschichte prägt auch die Zukunft jeder Gesellschaft. Deshalb ist die Bewahrung der Erinnerung, das nationale Gedächtnis, eine politische, also gemeinsame Aufgabe.

Schon in den Gedenkstunden der letzten Jahre wurde uns schmerzhaft bewusst, dass es immer weniger Menschen gibt, die als Überlebende noch persönliches Zeugnis vom Holocaust und den nationalsozialistischen Verbrechen ablegen können. Umso entschiedener stellt sich dann die Frage, wie die bezeugten Erinnerungen im Gedenken der zukünftigen Generationen fortbestehen können.

Sie, verehrter Herr Kertész, haben vor vier Jahren den Literaturnobelpreis für ein, wie es in der Begründung heißt,

schriftstellerisches Werk erhalten, das die zerbrechliche Erfahrung des Einzelnen gegenüber der barbarischen Willkür der Geschichte behauptet.

In seinem großen „Roman eines Schicksallosen“ erzählt Imre Kertész die autobiografisch geprägte Geschichte eines Budapester Jungen, der 1944 als Fünfzehnjähriger aus einem Bus geholt und nach Auschwitz verschleppt wird. Imre Kertész hat beim Nobel-Bankett in Stockholm seine kurze Dankansprache in Anwesenheit des schwedischen Königs und des ungarischen Ministerpräsidenten auf Deutsch gehalten. Dabei hat er hervorgehoben, für ihn sei der Holocaust, dem er nur wie durch ein Wunder entkam, „ein Thema nicht nur der deutschen, sondern der europäischen Zivilisation“. Er habe das wahre Antlitz des Jahrhunderts gesehen und könne heute davon berichten, auch wenn er sich nie ganz habe befreien können. Das sei wohl eine „besonders grausame Form der Gnade“.

Diese „besonders grausame Form der Gnade“ wird auch in dem Text deutlich, aus dem Imre Kertész heute vortragen wird, dem Trauergebet für ein nicht geborenes Kind.

In seinem berühmten Aufsatz „Die exilierte Sprache“ schreibt Imre Kertész:

Meiner Ansicht nach wird die Tragödie des Judentums nicht beschädigt und auch nicht geschmälert, wenn wir den Holocaust heute, mehr als fünf Jahrzehnte danach, als Welterfahrung, als europäisches Trauma betrachten. Schließlich hat sich Auschwitz nicht im luftleeren Raum vollzogen, sondern im Rahmen der westlichen Kultur, der westlichen Zivilisation, und diese Zivilisation ist ebenso Auschwitz-Überlebender wie einige zehn- oder hunderttausend über die ganze Welt verstreute Männer und Frauen, die noch die Flammen des Krematoriums gesehen und den Geruch des verbrannten Menschenfleischs eingeatmet haben. In diesen Flammen wurde alles zerstört, was wir bis dahin als europäische Werte schätzten, und an diesem ethischen Nullpunkt, in dieser moralischen und geistigen Finsternis, erweist sich als einziger Ausgangspunkt gerade das, was diese Finsternis erzeugt hat: der Holocaust.

Er fährt wenig später mit dem atemberaubenden Gedanken fort, den kein Historiker, erst recht kein deutscher, schreiben könnte,

dass der Holocaust in geistig-moralischem, also kulturellem Sinn ein Wert ist, weil er durch unermessliches Leid zu unermesslichem Wissen geführt hat und damit eine unermessliche moralische Reserve in sich birgt.

Wenn wir diese moralische Reserve, von der Imre Kertész spricht, als das europäische Vermächtnis der Tragödie des Holocaust verstehen dürfen, dann ist sie der Ausgangspunkt dafür, dass heute europäische Geschichte mit ihren Brüchen auch wieder als eine gemeinsame Geschichte der Herausbildung von freiheitlicher Zivilisation, Demokratie und Menschenrechten, als gemeinsame Bemühung um Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität begriffen werden kann.

Meine Damen und Herren, der heutige Gedenktag liegt keine acht Wochen vor den Feiern zum 50. Jubiläum der Römischen Verträge, die am 25. März in Berlin begangen werden: ein Gedenktag als Feiertag. Ohne das Überleben, ohne die Lebendigkeit ebendieser Werte wäre die Erfolgsgeschichte Europas - von den sechs Gründerstaaten der Wirtschaftsgemeinschaft bis zu den heute 27 Mitgliedern der Europäischen Union - nicht möglich gewesen und gewiss kein Anlass zum Feiern.

Dass ein Mann mit der Biografie von Imre Kertész heute in Berlin lebt und arbeitet und diesem Land und seiner Kultur verbunden bleibt, empfinde ich als eine besonders generöse Form der Zuwendung zu unserem Land und zugleich als Beleg für die Hoffnung, dass Europa eine Seele hat, die nicht verloren gegangen ist. Auch für diese wundersame Fügung findet sich eine mögliche Erklärung in Imre Kertészs „Roman eines Schicksallosen“:

Ich kann sagen, mit der Zeit gewöhnt man sich auch an Wunder ...

An Wunder, meine Damen und Herren, dürfen wir uns nicht gewöhnen. Aber wir haben Anlass zur Dankbarkeit, dass es solche Wunder gibt.

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