23.05.2024 | Parlament

Pressemitteilung: Zu der aktuellen Veröffentlichung des Referentenentwurfs für die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Zupke: „Der Verzicht auf die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen bei der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden kann als Wortbruch gegenüber den SED-Opfern verstanden werden“

Zu der aktuellen Veröffentlichung des Referentenentwurfs für die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, der keine Verbesserungen bei der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden vorsieht, erklärt die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag:

Zupke: „Mit dem Koalitionsvertrag wurden den SED-Opfern Erleichterungen bei der Anerkennung ihrer Gesundheitsschäden versprochen. Dass das Bundesjustizministerium nun erklärt, dass die bestehenden Regelungen, die 2019 vom Bundestag beschlossen wurden, etwaigen Schwierigkeiten bereits angemessen Rechnung tragen, geht an der Realität vorbei und wird von den Opfern als Wortbruch verstanden.“

Aktuell scheitert die breite Mehrheit der Betroffenen bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. So wurden beispielsweise in Sachsen-Anhalt seit 2015 von insgesamt 105 Anträgen nur drei positiv beschieden. 

Im November 2019, einem Monat nachdem das heute geltende soziale Entschädigungsrecht im Bundestag erstmals beraten wurde, legte die Bundestagsfraktion des heutigen Justizministers dem Parlament einen Antrag vor, der von der Bundesregierung die Beweislastumkehr bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden von SED-Opfern forderte. Im Koalitionsvertrag wurden 2021 Erleichterungen bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden angekündigt. 

Zupke: „Gerade mit Blick darauf, dass die Fraktion des heutigen Justizministers bisher die Beweislastumkehr forderte und auch der Koalitionsvertrag Erleichterungen vorsieht, haben viele Opfer hier auf die Politik gebaut. Wir sollten diese Hoffnungen nicht enttäuschen.“

Für die SED-Opferbeauftragte ist der vom Bundesjustizministerium geplante Verzicht auf eine verbesserte Regelung bei der Anerkennung der Gesundheitsschäden ein fatales Signal, insbesondere zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes und zu 35 Jahre Friedliche Revolution und Mauerfall. 

Zupke: „Heute und in den kommenden Monaten werden wir den Mut der Menschen, die jahrzehntelang für Freiheitsrechte in der DDR kämpften und schließlich den Weg zur Einheit ebneten, würdigen. Es ist wichtig, dass wir diese Menschen würdigen. Es ist aber ebenso wichtig, dass wir ihnen auch ganz konkret helfen, jetzt, wo sie auf unsere Hilfe angewiesen sind. Für die Opfer, die heute unter verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden leiden, einen einfachen Weg zu Hilfen zu schaffen, ist für mich das richtige Signal in diesem besonderen Jahr.“

Niels Schwiderski, Leitung der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten

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