24.03.2026 | Parlament

4. Dialogforum unter Leitung der SED-Opferbeauftragten

Das Bild zeigt einen großen Raum mit großen Fenstern mit Blick auf den Deutschen Reichstag und die Spree. Im Raum sitzen viele Menschen an einem großen runden Tisch.

Die SED-Opferbeauftragte mit Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbandes der Opferverbände, der Landesbeauftragten, der Bundesstiftung Aufarbeitung, des Bundesarchivs und der für die Themen der Opfer der SED-Diktatur zuständigen Ressorts der Bundesregierung beim Dialogforum im Deutschen Bundestag. (© Team Zupke)

Am 24. März 2026 hat die SED-Opferbeauftragte Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbandes der Opferverbände, der Landesbeauftragten, der Bundesstiftung Aufarbeitung, des Bundesarchivs und der für die Themen der Opfer der SED-Diktatur zuständigen Ressorts der Bundesregierung zum 4. Mal in den Bundestag eingeladen.

Das Dialogforum, welches seinen Ursprung schon 2015 bei der damaligen Ostbeauftragten Iris Gleicke fand, schafft eine direkte Möglichkeit für Gespräche, Vernetzung und Information zwischen SED-Opferdachverband, Aufarbeitungsinitiativen und der Exekutive. Seit der Amtseinführung der SED-Opferbeauftragten steht es unter deren Leitung.

Es war das erste Zusammenkommen seit den umfangreichen Verbesserungen in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen(Interner Link), welche zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten sind.

Dieser Gesetzesbeschluss war wegweisend und wirkt mit all seinen positiven Facetten tagtäglich in die Arbeit der Opferbeauftragten nach. Besonders die deutliche Erhöhung der sogenannten SED-Opferrente und der Wegfall bisheriger Bedürftigkeitsprüfungen empfinden die Betroffenen als hohe Wertschätzung. Durch die verbesserten Zugangsvoraussetzungen hat sich allein die Zahl der Opferrentenempfängen zum Ende des vergangenen Jahres um 1.500 auf nunmehr knapp 37.000 gesteigert. Auch die eingeführte Einmalzahlung für Zwangsausgesiedelte in Höhe von 7.500 Euro hat bei den Betroffenen, die sich damit erstmals wirklich ‚gesehen‘ fühlen, großen Zuspruch gefunden.

Zu den Verbesserungen in den SED-Unrechtbereinigungsgesetzen gehört auch eine deutliche Vereinfachung bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden. Damit verbunden ist eine im Gesetz verankerte Rechtsverordnung, welche vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Benehmen mit der Opferbeauftragten zu bestimmen ist. Nach langer und vertrauensvoller Zusammenarbeit liegt nun ein abschließender Entwurf vor. Dieser wird nun dem zustimmungspflichten Bundesrat vorgelegt und man ist guter Dinge, dass die Rechtsverordnung in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 beschlossen wird. Das BMJV berichtete darüber hinaus über die zum 1. Juli 2026 erfolgende Dynamisierung der sozialen Ausgleichsleistungen für SED-Opfer. So wird nach Ankündigung des BMAS die gesetzliche Rente im Sommer um 4,24 % steigen. Somit wird die Opferrente zum 1. Juli 2026 von 400 auf 417 Euro und die Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte von 291 auf 303 Euro im Monat steigen.

Weiterer Schwerpunkt, der mit den Gesetzesänderungen verbunden war, ist die Schaffung eines bundesweiten Härtefallfonds(Interner Link), welcher bei der Stiftung für ehemalig politisch Verfolgte angesiedelt ist und unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten steht. Der Fonds hat seine Arbeit zum 9. November 2025 auf Grundlage einer Richtlinie der Opferbeauftragen aufgenommen. Dabei konnten bis jetzt schon knapp eine halbe Millionen Euro an über 140 Betroffene ausgezahlt werden. 

Auch das vertretene Kulturstaatsministerium (Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)) konnte über verschiedene positive Entwicklungen berichten. So wurde im November 2025 das neue Gedenkstättenkonzept (Interner Link)des Bundes vorgestellt. 

Grundlage für das Konzept ist bei der Aufarbeitung historischer Geschehnisse, den fundamentalen Unterschieden zwischen der NS-Terrorherrschaft und dem Unrecht in der SED-Diktatur unverändert Rechnung zu tragen und zugleich weder die nationalsozialistischen Verbrechen zu relativieren noch das von der SED-Diktatur verübte Unrecht zu bagatellisieren. Ganz aktuell ist die Meldung über den Start zum Gestaltungswettbewerb (Externer Link)für das Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland, was einen weiteren Meilenstein für dieses seit vielen Jahren geforderte Vorhaben legt.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) äußerte sich sehr zufrieden anlässlich der Entwicklungen des letzten Jahres. Diese zeigen auch positive Auswirkungen auf die Vereinsarbeit, wie unter anderen an der gestiegenen Nachfrage etwaiger Mitgliedschaften in der UOKG. 

Weitere Themen waren unter anderem die in den vergangenen Monaten von den SED-Opferbeauftragten im Deutschen Bundestag abgehaltenen Fachgespräche zu den Themen DDR-Zwangsdoping(Interner Link), der rentenrechtlichen Benachteiligung von ehemaligen Flüchtlingen und Freigekauften aus der DDR(Interner Link) und den Betroffenen von Geschlossenen Venerologischen Stationen(Interner Link). Berichtet wurde zudem über die kürzlich veröffentlichte und vom Bundesministerium des Innern (BMI) geförderte Studie über Zwangsadoptionen in der DDR(Interner Link) und die Auftaktveranstaltung zur Wanderausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“(Interner Link) im Deutschen Bundestag.