23.03.2022 | Parlament

Besuch von der Deutschen Härtefallstiftung

Das Bild zeigt einen Innenhof wo eine Frau neben einem Mann steht.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Härtefallstiftung Oberst a.D. Bernhard Gertz zu Besuch bei der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke. (© DBT / Korge)

Am 16. März 2022 besuchte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Härtefallstiftung Oberst a. D. Bernhard Gertz die SED-Opferbeauftrage. Die Deutsche Härtefallstiftung hat den Zweck, aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR außerhalb des geltenden Versorgungsrechts in besonderen Härtefällen Hilfe zu leisten. In ihrem ersten Bericht, den die SED-Opferbeauftragte am 9. November 2021 dem Deutschen Bundestag übergegeben hatte, warb Zupke für die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für die Betroffenen von SED-Unrecht. Diesen Vorschlag, für den sich auch die Opferverbände und die Landesbeauftragten seit vielen Jahren engagieren, haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen.

Oberst a. D. Gertz berichtete über die Hintergründe der Errichtung der Härtefallstiftung und darüber, was bei der Schaffung eines entsprechenden Härtefallfonds aus seiner Sicht zu beachten ist. Zu klären seien vor allem Fragen zu dem Kreis der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und zu den Kriterien für die Vergabe von Mitteln.

Es stellte sich heraus, dass es im Umgang mit Betroffenen von SED-Unrecht und geschädigten Bundeswehrangehörigen viele Parallelen gibt, insbesondere bei der Feststellung von posttraumatschen Belastungsstörungen (PTBS). Ebenso wie viele SED-Opfer stehen aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die an PTBS erkrankt sind, häufig vor der Herausforderung, dass von Seiten der Versorgungsämter keine Anerkennung ihrer Gesundheitsschäden erfolgt.

Die gegenüber den entsprechenden Versorgungsämtern zu erbringende Darlegungslast birgt oftmals hohe Hürden. Auch die Härtefallstiftung ist daher der Ansicht, dass eine merkliche Beweiserleichterung eine große Hilfe für alle Betroffenen wäre. In Bezug auf ehemalige Bundeswehrangehörige habe es jedoch in den letzten Jahren durchaus Verbesserungen gegeben.

Die SED-Opferbeauftragten wird der Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorlegen, in welchem sie die aus ihrer Sicht zu berücksichtigenden Punkte auflisten wird.

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