12.10.2022 | Parlament

Austausch mit dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Das Bild zeigt eine elektronische Anzeigetafel mit dem Text: Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit 9:30 Uhr nicht öffentliche Sitzung.

Anzeigetafel im Paul-Löbe Haus, Deutscher Bundestag. (© DBT / Bettina Korge)

Am 12. Oktober 2022 war die SED-Opferbeauftragte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu Gast, um den Abgeordneten ihre Arbeit vorzustellen.

Eines der Themen, von welchem Zupke berichtete und zu dem die Abgeordneten viele Fragen stellten, waren die großen Defizite bei der Anerkennung der verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.

Viele der SED-Opfer, die in den zurückliegenden Jahren auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze rehabilitiert wurden, leiden bis heute unter den gesundheitlichen Spätfolgen der politischen Repressionen. Neben den körperlichen Schäden gewinnen psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), zunehmend an Bedeutung. Nach erfolgter Rehabilitierung können Opfer von Freiheitsentziehung oder rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahmen Leistungen der Beschädigtenversorgung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen dem heutigen Gesundheitsschaden und der Jahrzehnte zurückliegenden Repression belegt werden kann. Aufgrund dieser hohen Hürde gelingt nur einem kleinen Teil der Betroffenen die Anerkennung und damit der Zugang zu notwendiger Unterstützung.

Viele Opfer durchlaufen beim Versuch der Anerkennung ihrer Gesundheitsschäden mehrjährige Verfahren von Gutachten und Gegengutachten. Folge des aktuell angewandten Regelungsrahmens zur Anerkennung von Gesundheitsschäden sind hohe Verwaltungskosten für den Staat und ein Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen auf Seiten der Opfer.

Die Erfahrung der zurückliegenden Jahre zeigt, dass die jetzigen Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts, anders als bei anderen Betroffenen, für die Gruppe der SED-Opfer nicht ausreichen um sie angemessen zu unterstützen.

Um für die Betroffenen möglichst zeitnah eine Verbesserung zu erreichen, warb die SED-Opferbeauftragte gegenüber den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern dafür, dass die Vermutungsregelung, die ab 2024 für die Anerkennung aller Gesundheitsschäden gilt, für die SED-Opfer konkretisiert wird.

Vorbild ist für Zupke dabei die Regelung, die der Deutsche Bundestag 2012 für die durch die Auslandseinsätze körperlich und psychisch geschädigten Soldaten eingeführt hat. Die Regelung für die Soldaten enthält auch eine Vermutungsregelung. Diese ist jedoch um einen Katalog an Erkrankungen und eine Übersicht an möglichen schädigenden Ereignissen ergänzt. Wenn das diagnostizierte Krankheitsbild den benannten Kriterien entspricht und der Betroffene ein in der Verordnung aufgeführtes schädigendes Ereignis nachweisen kann, sind keine weiteren Begutachtungen oder sonstigen Hürden mehr zu überwinden.

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