19.10.2022 | Parlament

Die SED-Opferbeauftragte zu Gast im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bild zeigt Blatt mit der Tagesordnung.

Erste Seite der Tagesordnung „23. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“. (© DBT / Bettina Korge)

Am 19. Oktober 2022 war die SED-Opferbeauftragte im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu Gast.

In der Ausschusssitzung stellte die SED-Opferbeauftragte die Schwerpunkte ihrer Arbeit näher vor und berichtete insbesondere über die soziale Lage der SBZ-/SED-Opfer.

In den zurückliegenden zwei Jahren haben die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Brandenburg und Berlin jeweils umfangreiche Studien zu den aktuellen Lebenslagen von Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone/Deutschen Demokratischen Republik (SBZ/DDR) politisch verfolgt wurden oder Unrecht erlitten haben, für ihre Bundesländer vorgelegt.

Die Ergebnisse der Studien sind beunruhigend. So lebt beispielsweise in Brandenburg jeder zweite Betroffene von SED-Unrecht heute an der Grenze der Armutsgefährdung. Zudem leidet die Mehrheit der Betroffenen nach eigenen Angaben unter den körperlichen und psychischen Auswirkungen ihrer Repressionserfahrungen. Die Studien zeigen eindrücklich, wie die Folgen der Diktatur bis heute bei den Betroffenen und ihren Familien fortwirken und ihr tägliches Leben beeinflussen.

Im Gespräch mit den Abgeordneten machte die SED-Opferbeauftragte deutlich, dass es aus ihrer Sicht dringend eines verbesserten Netzes bedarf, welches die Opfer, insbesondere im Alter, auffängt. „Es sind dabei ‚kleine Stellschrauben‘ in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen, durch deren Anpassung die soziale Lage von vielen Betroffenen und ihren Angehörigen nachhaltig stabilisiert werden könnte“, so Zupke.

Neben der Dynamisierung der SED-Opferrente, die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, sind dies insbesondere der Verzicht auf die Absenkung der Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt, ein Wegfall von Bedürftigkeitsgrenzen und eine Verkürzung der Verfolgungszeiten bei beruflich Verfolgten von aktuell drei auf ein Jahr. Letzteres sei besonders wichtig, da viele Betroffene durch einen mehrmonatigen Arbeitsplatzverlust oder eine Haft in ihrer Erwerbsbiografie massiv geschädigt wurden, ohne dass bei ihnen die vom Gesetzgeber vorgesehene Verfolgungszeit von drei Jahren vorliegt.

Ein weiteres wichtiges Instrument stellt der bundesweite Härtefallfonds dar. „Mit Einrichtung dieses Fonds könnte erstmals ein Instrument geschaffen werden, mit dem SED-Opfer unabhängig von ihrem Wohnort unbürokratische Unterstützung erhalten können, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.“

Diese und weitere Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Lage der Opfer hat die SED-Opferbeauftragte auch in ihrem Jahresbericht dem Parlament zum 17. Juni 2022 vorgelegt.

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