03.05.2022 | Parlament

Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte

Das Bild zeigt zwei Frauen und einen Mann die vor einem Plakat mit der Aufschrift Deutsches Institut für Menschenrechte stehen.

Die SED-Opferbeauftragte mit der Direktorin Prof. Dr. Beate Rudolf und dem stellvertretenden Direktor Michael Windfuhr des Deutschen Instituts für Menschenrechte. (© DIMR / Stelzer)

Am 3. Mai hat sich die SED-Opferbeauftragte mit der Leitung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zu einem ersten Gedankenaustausch in der Zimmerstraße getroffen. Dabei hat sich Evelyn Zupke über aktuelle Vorhaben des Instituts informiert und eigene Anliegen, bei denen sich Berührungspunkte zur Arbeit des Menschenrechtsinstituts ergeben könnten, dargestellt.

Gemeinsam mit der Direktorin des Instituts Prof. Dr. Beate Rudolf und dem stellvertretenden Direktor Michael Windfuhr wurde dabei unter anderem die Bedeutung von notwendiger Menschenrechtskompetenz und gleichsamer Sensibilisierung beim Umgang mit Opfern von SED-Unrecht für unterschiedliche Berufsgruppen und auch Mitarbeitende in Behörden hervorgehoben. Auch beim Thema der Klärung einer Entschädigung für mosambikanische Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR sieht man Möglichkeiten, diese gegebenenfalls gemeinsam unterstützend voranzutreiben.

„Für mich ist in der Auseinandersetzung mit vergangenen Menschenrechtsverletzungen bedeutsam, dass wir aus der Beschäftigung damit immer auch eine Brücke in die Gegenwart schlagen. Denn der Blick in die Vergangenheit kann uns dabei helfen, sensibel zu sein für den Wert von Freiheit und Menschenrechten. Bei diesem Brückenbau leistet auch das Deutsche Institut für Menschenrechte einen wichtigen Beitrag“, so Zupke.

Das DIMR und die SED-Opferbeauftragte wollen ihren Austausch verstetigen. Zu einem nächsten Treffen wird die SED-Opferbeauftragte Frau Rudolf und Herrn Windfuhr einladen. Dabei soll es dann unter anderem um Überlegungen für gemeinsame Aktivitäten zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 im kommenden Jahr gehen.

Hintergrund zum DIMR

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung von UN-Konventionen. Seit 2015 regelt das `Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte` die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln  finanziert.

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