24.03.2022 | Parlament

Die UOKG zu Gast im Deutschen Bundestag

Das Bild zeigt einen großen Saal mit einem halbreis-Tisch an dem 9 Personen sitzen. Im Hintergrund sind große Glasscheiben, die einen Blick auf ein Bundestags-Verwalungsgebäude erlauben.

Die SED-Opferbeauftragte bei einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) im Deutschen Bundestag. (© DBT / Korge)

Am 24. März 2022 traf sich die SED-Opferbeauftragte zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und dem Bundesvorsitzenden Dieter Dombrowski.
Die UOKG ist der Dachverband für rund vierzig Opferverbände aus Ost- und Westdeutschland.
Im Zentrum des Austauschs standen die Planungen für die laufende Wahlperiode des Bundestages. Mit den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen, wurden wichtige Impulse der UOKG und aus dem ersten Bericht der SED-Opferbundesbeauftragten (Bundestagsdrucksache 20/10) durch die Politik aufgegriffen. Dies gilt insbesondere für die gesundheitlichen Folgeschäden, die Überarbeitung der Unrechtsbereinigungsgesetze, die Dynamisierung der SED-Opferrente und die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds.
Ein besonders wichtiges Thema, für welches sich die UOKG derzeit einsetzt, sind die Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die von der Staatssicherheit in Westberlin und in Westdeutschland verfolgt wurden. Im Gegensatz zu den Opfern, die durch die Stasi in der DDR verfolgt wurden, hat diese Betroffenen-Gruppe keinen Zugang zu der im Reha-Gesetz vorgesehen Einmalzahlung. Diese Schlechterstellung ist für die UOKG nicht hinnehmbar. Auch die SED-Opferbeauftragte sieht hier Handlungsbedarf. Sie machte deutlich: „Mehr als 30 Jahre nach der Deutschen Einheit wird die Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Unterstützung der Opfer noch immer viel zu oft als eine ostdeutsche Angelegenheit angesehen. Auch in West-Berlin und in Westdeutschland gab es Menschen, die mit der Stasi kooperiert haben, und Opfer, die der Verfolgung durch den Repressionsapparat des SED-Staats ausgesetzt waren. Unsere Hilfe für die Opfer darf sich nicht in den Grenzen der früheren DDR bewegen. Sie muss allen Opfern in Ost und West zugutekommen.“
Ein weiteres besonderes Anliegen der UOKG ist die Würdigung und Unterstützung der Opfer von Zwangsaussiedlung in der DDR. Durch zwei Operationen der Repressionsorgane der SED-Diktatur wurden 1952 und 1961 über 10.000 Menschen, die als „politisch unzuverlässig“ eingeschätzt wurden, aus dem Grenzgebiet der innerdeutschen Grenze entfernt und an anderen Orten angesiedelt. Viele Versuche der Betroffenen, ihr früheres Eigentum zurück zu erhalten, verliefen in den letzten Jahren erfolglos. Das Anliegen der Zwangsausgesiedelten ist heute insbesondere eine Entschädigung für ihre individuellen Verfolgungsschicksale.
Die SED-Opferbeauftragte sagte der UOKG ihre volle Unterstützung zu: „Der Verlust von Heimat und die folgende Stigmatisierung durch die staatlichen Stellen der DDR sind Erfahrungen, die die Betroffenen und ihre Familien seit Jahrzehnten begleiten. Ich setze mich dafür ein, dass die Opfer der Zwangsaussiedlung – so wie bei den Opfern von Zersetzungsmaßnahmen auch – einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung erhalten.“

Marginalspalte