17.02.2022 | Parlament

„Transparenz über die Biografien der Abgeordneten herstellen - Überprüfungsmöglichkeit auf Stasi-Mitarbeit nutzen“

Das Bild zeigt einen großen Saal mit mehreren Personen die in einem kreisförmigen Tisch sitzen. In der Mitte des Raumes hängt eine Monitor herab. Im Hintergrund ist das Reichstagsgebäude durch die großen Fenster zu sehen. Vor dem Fenster, mittig, ist die europäische und die deutsche Fahne zu gehisst.

Die SED-Opferbeauftragten bei der 2. Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. (DBT / Werner Schüring)

Gespräch der SED-Opferbeauftragten mit dem Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

In ihrem ersten Bericht an den Deutschen Bundestag im November 2021 hatte die SED-Opferbeauftragte dafür geworben, dass sich die Bundestagsabgeordneten auch in dieser Wahlperiode auf eine frühere Mitarbeit bei der Staatssicherheit überprüfen lassen.

Zum Auftakt der neuen Wahlperiode lud der für die Abgeordnetenüberprüfung zuständige Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die SED-Opferbeauftragte  am 17. Februar zu einem Austausch ein.

In der Ausschusssitzung warb Zupke – wie auch schon in ihrem Bericht – für die Abgeordnetenüberprüfung, um so zur Transparenz über die Biografien der Bundestagsabgeordneten beizutragen und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Parlament zu stärken. Sie betonte, dass es für die Opfer des SED-Regimes wichtig ist, zu wissen, ob und in welchem Ausmaß die heutigen Mitglieder des Bundestages vor dem Mauerfall Verantwortung in der SED-Diktatur getragen haben. Als SED-Opferbeauftragte kann Zupke mit ihrer Expertise den Ausschuss dabei unterstützen, die entsprechenden Stasi-Unterlagen in ihrer Bedeutung einzuordnen und einen differenzierten Blick auf die jeweilige Biografie zu werfen.

Im Gespräch mit den Abgeordneten berichtete die SED-Opferbeauftragte zudem aus ihrer Arbeit. Auch wenn für die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der SBZ in den zurückliegenden Jahren viel erreicht wurde, bestehen weiterhin dringende Handlungsbedarfe. Diese hatte sie bereits in ihrem ersten Bericht (Drucksache 20/10) an den Bundestag deutlich gemacht. Insbesondere waren die Abgeordneten an den Vorstellungen der SED-Opferbeauftragten

  • zur Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds,
  • den Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden und
  • ihrer Initiative, auch in Westdeutschland Beratungsangebote für die Betroffenen zu etablieren,

interessiert.

Darüber hinaus ermutigte Zupke die Abgeordneten, sich bei Fragen im Zusammenhang mit SED-Unrecht und an sie herangetragenen Problemen Betroffener an die SED-Opferbeauftragte zu wenden. 

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