Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Als „Anwalt der Soldaten“ nimmt der Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamter.