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Kolumne der Wehrbeauftragten - Juli/August 2022

Eine Frau mit blonden Haaren und hellblauem Blazer steht vor einer Betonwand.

Wehrbeauftragte Eva Högl (© DBT/Inga Haar)

Liebe Soldatin, lieber Soldat,

unsere Gesellschaft wird vielfältiger und bunter. Und das trifft auch auf die Truppe zu. In der Bundeswehr dienen Menschen ganz unterschiedlichen Alters, kultureller Zugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Glaubens, sexueller Identität und Orientierung, mit oder ohne Einschränkung.

Die Bundeswehr als „Spiegelbild der Gesellschaft“ ist keine bloße Floskel, sondern Realität. Das ist auch eine wesentliche Erkenntnis der Studie „Bunt in der Bundeswehr?“. Bereits 2020 wurde die Studie vom Streitkräfteamt erstellt, ihre Ergebnisse jetzt endlich veröffentlicht. Ein Grund für die zeitliche Verzögerung mag sein: Die Truppe ist zwar vielfältig und bunt. Doch die Realität ist nicht nur rosig.

Immer noch und immer wieder fühlen sich Angehörige der Bundeswehr aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder wegen einer Beeinträchtigung benachteiligt. Besonders betroffen sind Menschen mit diversem Geschlecht sowie Frauen. So gaben 21,1 % der Studienteilnehmerinnen an, innerhalb der vergangenen 24 Monate aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden zu sein. Weiterhin sehr verbreitet sind auch stereotype Denkweisen – vor allem in Bezug auf Frauen und Männer. Soldaten wird eine bessere Führungsfähigkeit und eine höhere Leistungsfähigkeit als ihren Kameradinnen zugeschrieben, Soldatinnen hingegen pauschale Vorteile bei der Beförderung und Beurteilung.

Die Bundeswehr hat die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und bekennt sich dazu, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Offenheit, Wertschätzung und Gleichberechtigung geprägt ist. Vielfalt wird als Teil der Führungs- und Organisationskultur angesehen.

Dementsprechend wurde in den letzten Jahren viel unternommen, um Diversität zu fördern und Diskriminierungen abzubauen. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit besteht eine Lücke. Das zeigt die Studie.

Darauf weist auch immer wieder QueerBw hin, die vor kurzem 20 Jahre „Geburtstag“ gefeiert haben. Mit viel Engagement setzt sich der Verein für lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, inter- und andersgeschlechtliche Angehörige der Bundeswehr ein. Die Ergebnisse der Studie müssen somit ein Auftrag sein, weitere Maßnahmen, Anstrengungen, Projekte und Initiativen auf den Weg zu bringen, damit aus dem zaghaften „Bunt in der Bundeswehr?“ ein selbstbewusstes „Bunt in der Bundeswehr!“ wird.

Das wird ein langer Weg sein. Leider. Denn überkommene Moralvorstellungen, stereotype Denkweisen und diskriminierende Praktiken sind sehr hartnäckig in der Bundeswehr und in unserer Gesellschaft. Das verdeutlicht auch die Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts im Fall von Oberstleutnant Anastasia Biefang.

Dass solch eine Entscheidung im 21. Jahrhundert ergeht, hätte ich nicht für möglich gehalten. Es ist zu bezweifeln, dass das Bundesverwaltungsgericht bei einem gleich gelagerten Fall mit einem cis-heterosexuellen Soldaten in einer offenen Beziehung auf der Suche nach Sex mit Frauen ähnlich entschieden hätte.

Die Entscheidung wirft Fragen auf und wird zu Recht kontrovers diskutiert. Wird hier das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung beschnitten? Welche Grenzen gelten für Angehörige der Bundeswehr? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Das sorgt für Unruhe in der Truppe.

Mich sprechen viele Angehörige der Bundeswehr an, die nun verunsichert sind, wie sie im und außer Dienst, online wie offline, privat wie öffentlich, als Vorgesetzte wie Untergebene aufzutreten haben. Das sind berechtigte Sorgen und Fragen, denen nun schnellstmöglich begegnet werden muss.

Die Truppe braucht von der politischen und militärischen Führung Klarstellung und Kommunikation, Weisungen, Handlungs- und Orientierungshilfen. Ob möglicherweise auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, müssen die Abgeordneten des Bundestages beraten und entscheiden.

Ich hoffe, dass der Fall zum Bundesverfassungsgericht kommt, damit das höchste deutsche Gericht die offenen juristischen Fragen beantwortet. Und ich hoffe sehr, dass dieses Urteil progressiv und modern ist und der vielfältigen und bunten Realität, die sowohl unsere Gesellschaft als auch unsere Bundeswehr kennzeichnet, entspricht.

Wir alle müssen uns engagieren gegen Diskriminierung, für Vielfalt und Gleichberechtigung – überall und jeden Tag.

Mit herzlichen Grüßen

Eva Högl,

Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

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