06.01.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 24/2021

Verbesserungen der Menschenrechtslage im Sudan

Berlin: (hib/AHE) Seit dem Ende des Regimes unter Staatspräsident Omar al-Baschir, der Einigung zwischen Militär und Oppositionsbündnis im August 2019 und dem Einsetzen einer zivil geführten Übergangsregierung hat der Sudan sowohl auf multilateraler als auch nationaler Ebene wichtige Fortschritte im Menschenrechtsbereich gemacht. Das berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/25193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23883). Die Übergangsverfassung vom August 2019 enthalte zahlreiche Passagen zur Wahrung der Menschenrechte, wie etwa zu Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, zu Frauenrechten und dem Recht auf Bildung. Freie Meinungsäußerung und friedlicher Protest seien möglich. Im Bereich der Vereinigungsfreiheit habe es deutliche Fortschritte gegeben. Indikatoren seien beispielsweise neue Gewerkschaften und eine Stärkung des Streikrechts. Ein weiterer positiver Schritt im Bemühen um die Verbesserung der Menschenrechte sei die Aufhebung des sogenannten „Khartoum Public Order Act“ von 1998, schreibt die Bundesregierung. Dieses Gesetz hatte es Polizei und Sicherheitskräften ermöglicht, Menschen unter dem Vorwand „sittlicher“ Gründe willkürlich festzunehmen.

Verletzungen von Freiheitsrechten insbesondere durch nichtstaatliche Akteure, etwa Menschenhandel, Verletzung von Kinderrechten, ethnisch und/oder durch Ressourcenkonflikte motivierte Gewalt, sowie Defizite im Bereich von Teilhaberechten seien allerdings weiterhin gerade in der Peripherie des Landes eine große Herausforderung. „Die Bundesregierung wird daher weiterhin Menschenrechtsverletzungen gegenüber der sudanesischen Übergangsregierung deutlich ansprechen und sie bei ihren Bemühungen im demokratischen und wirtschaftlichen Transitionsprozess sowie dem Schutz von Menschenrechten unterstützen.“

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