14.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 70/2021

Gesetz zum autonomen Fahren noch in dieser Legislaturperiode

Berlin: (hib/HAU) Das Gesetzesvorhaben zum autonomen Fahren soll laut Bundesregierung „innerhalb der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten“. Im Rahmen der Ressortabstimmung würden alle Ministerien an dem Gesetz beteiligt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25626) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24851).

Das Gesetz stärke den Automobilstandort Deutschland, da so die notwendigen rechtlichen Grundlagen zum Betrieb autonomer Fahrzeuge geschaffen werden und die damit einhergehenden Innovationen im Straßenverkehr praktisch umgesetzt werden können, schreibt die Bundesregierung. Da es derzeit nicht möglich sei, einen entsprechenden Zeitrahmen auf internationaler oder europäischer Ebene zu bestimmen, sei das nationale Vorgehen im Sinne einer Übergangslösung erforderlich, „um Deutschland an der Spitze des automatisierten autonomen und vernetzten Fahrens zu etablieren“.

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