14.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 70/2021

Schleusenkammer Brunsbüttel soll Betrieb Ende 2026 aufnehmen

Berlin: (hib/HAU) Die Fünfte Schleusenkammer Brunsbüttel soll nach Angaben der Bundesregierung im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Die noch ausstehenden Baumaßnahmen an der Schleusenkammer umfassen einer Antwort der Regierung (19/25661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24856) zufolge die Fortsetzung der Aushubarbeiten im Bereich der Baugruben und der Schleusenkammer, die Ausstattung der Baugrubenumschließung und die fortgesetzte Errichtung der eigentlichen Bauelemente der Schleuse aus Beton und Stahlwasserbau.

Weiter schreibt die Regierung: Seit Baubeginn seien an der Fünften Schleusenkammer Brunsbüttel umfangreiche Bauleistungen erbracht worden. Dazu zähle unter anderem die Baustelleneinrichtung auf einer Insel zwischen zwei Schleusenanlagen mit dem Aufbau der Baustellenlogistik, wozu beispielsweise Baustellenanleger, Betonwerk und Baustraßen gehören. Weiterhin hätten umfangreiche (Nass-) Baggerarbeiten unter Kampfmittelverdacht und Spezialtiefbauarbeiten zur Herstellung der Baugrubenumschließungen für die Schleusenkammer und die Torhäupter stattgefunden.

Als Gründe für die Kostensteigerung des Projektes führt die Bundesregierung unter anderem umfangreiche und komplexe wasserseitige Kampfmittelsondierungen und -räumungen aufgrund nicht vorhersehbarer, erhöhter Auflagen der Bauberufsgenossenschaft nach Baubeginn an. Ein weiterer Grund sei die erforderliche Anpassung der Rückverankerungen für die Kammerwände und Sohlbereiche in einem schwierigen Baugrund „trotz Durchführung von Eignungsprüfungen vor der Baumaßnahme“, heißt es in der Vorlage.

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