18.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 80/2021

Mit Sprengmittel begangene Straftaten gegen Flüchtlinge

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 23. Dezember 2020 sind in den beiden zurückliegenden Jahren im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) laut Bundesregierung fünf Straftaten registriert worden, „die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge richteten und bei denen Sprengmittel als Tatmittel gemeldet wurden“. Davon entfielen drei Straftaten auf das Jahr 2019 und zwei auf das Jahr 2020, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25094) weiter hervorgeht. Die Zahl der in den beiden Jahren im Rahmen des KPMD-PMK registrierten Straftaten gegen Asylunterkünfte, bei denen als Tatmittel Sprengmittel gemeldet wurden, beläuft sich den Angaben zufolge auf drei, davon eine im Jahr 2019 und zwei im Jahr 2020.

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