19.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 81/2021

Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung äußert sich nach eigenen Angaben nicht zu Einzelheiten etwaiger Auslieferungsersuchen. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe sei die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland“ (19/25229). Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionsfähigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leite sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und habe damit ebenfalls Verfassungsrang.

„Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück“, heißt es in der Antwort weiter. Die Fraktion hatte in der Kleinen Anfrage unter anderem nach Auslieferungsersuchen für in Deutschland wohnhafte Personen gefragt, „die in der Türkei wegen der Beteiligung am Sivas-Massaker verurteilt wurden“.

Marginalspalte