EU-Rahmen zur Integration der Sinti und Roma
Berlin: (hib/ROL) Die Evaluierung des bisherigen EU-Rahmens zur Integration der Roma 2011 bis 2020 hat ergeben, dass im Bildungsbereich für Sinti und Roma die meisten Fortschritte im europäischen Rahmen erzielt worden seien. Wenig bis gar keine Fortschritte habe es in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Beschäftigung gegeben. Auch habe die Segregation zugenommen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25771) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25172) zu Bildungschancen von Sinti und Roma.
Die Bundesregierung führt aus, dass die Schulabbrecherquoten zurückgegangen seien und die Teilnahmequoten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sich erhöht hätten. Der neue strategische EU-Rahmen bis 2030 sei so angelegt, dass er auf dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration von Roma 2020 aufbaue.
Deutschland habe sich bereits 2011 für einen inklusiven Ansatz zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung aller Bevölkerungsgruppen entschieden. Die deutschen Sinti und Roma stünden als nationale Minderheit in Deutschland unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Bundesregierung unterstütze die in Deutschland lebenden Sinti und Roma und ihre gesellschaftliche Akzeptanz und Teilhabe unter anderem mit der Arbeit der unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie mit der Umsetzung des strategischen EU-Rahmens bis 2030 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“. Die Bundesregierung unterstreicht, sie messe der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und Bildungserfolge von Menschen mit besonderem Förderbedarf auch künftig eine große Bedeutung zu und werde entsprechende Maßnahmen weiter voranbringen. Gleichzeitig betont sie, dass sie keine bevölkerungsstatistischen oder sozioökonomischen Daten mit ethnischen Bezügen erhebe. Valide Angaben im Hinblick auf die Anzahl der Sinti und Roma zu den Hauptthemenbereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum des EU-Rahmens seien daher national nicht und im europäischem Kontext nur sehr begrenzt möglich.