20.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 87/2021

Noch kein detailliertes Störfallkonzept für Stuttgart 21

Berlin: (hib/HAU) Da der Inbetriebnahmefahrplan für den Bahnhof Stuttgart 21 noch nicht final zwischen allen Beteiligten abgestimmt ist, liegt laut Bundesregierung noch kein detailliertes zukünftiges Störfallkonzept vor. Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof verfüge aber über ausreichende Kapazitäten für weitere Verkehre, um etwa Notfallkonzepte aufzunehmen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23871).

Unter Bezugnahme auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG) teilt die Bundesregierung außerdem mit, dass die Betriebszentrale des Bahnhofs über mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmte Notfallkonzepte verfügt, die bei Eintritt einer großen Störung aufgerufen werden. „Wenn im Rahmen einer Großstörung die S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden muss, werden bestimmte S-Bahn-Linien bereits im Zulauf gekürzt, ein Teil der S-Bahnen über Stuttgart-Hauptbahnhof geführt und bestimmte Linien über die sogenannte Panoramabahn Richtung Stuttgart-Vaihingen umgeleitet“, heißt es in der Antwort. Sollte die Weiterführung in Richtung Flughafen beziehungsweise Böblingen ebenfalls eingeschränkt sein, sei im Rahmen der nicht durch die Störung betroffenen Infrastruktur über Ersatzmaßnahmen zu entscheiden. Nach Auskunft der DB AG könne bei Großstörungen, die Stuttgart-Hauptbahnhof betreffen, auch die sogenannte Schusterbahn genutzt werden - so beispielsweise bei Umleitungen von Fernverkehrszügen.

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