25.01.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 102/2021

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Berlin: (hib/ROL) Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat der IT-Planungsrat die Nutzerorientierung als themenfeldübergreifendes Ziel bestimmt. Orientierungsmaßstäbe seien die Prinzipien von „User Experience“, der Lebenslagenorientierung, des „One Stop“ und des „Once Only“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25932) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25236) zur Umsetzungsstand der Digitalisierung im Themenfeld Bildung nach dem Onlinezugangsgesetz. Unter „User experience“ versteht man demnach die Ausrichtung an den Erfahrungen von Nutzern mit Blick auf Leistungsdesign und -infrastruktur, unter Lebenslagenorientierung die Gesamtbetrachtung der Lebenslagen der Nutzer, unter „One Stop“ die Bündelung der behördlichen Interaktion für die Nutzer an einem Kontaktpunkt und unter „Once Only“ die Einfacheingabe von Daten sowie Einfachvorlage von Nachweisen.

Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Ein Bereich sei das Themenfeld Bildung, welchem die Lebenslagen „Schule“, „Studium“, „Berufsausbildung“ und „Weiterbildung“ angehören. Insgesamt umfasse das Themenfeld Bildung etwa 30 OZG-Leistungen.

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