BMVI entscheidet nicht über Trassenvergaben
Berlin: (hib/HAU) Im Schienennetz sollen laut Bundesregierung die Verkehrsbedürfnisse aller drei Verkehrsarten (Güterverkehr, Fernverkehr und Nahverkehr) ausbalanciert berücksichtigt werden. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/25980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25479). Die Trassenvergabe richte sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zusammenwirken mit den Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) des Betreibers der Schienenwege, schreibt die Regierung. Die Bundesnetzagentur überwache die Einhaltung des Rechts.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe im Trassenvergabeverfahren „keine mitwirkende Rolle“, heißt es weiter. Die Ausgestaltung der SNB obliege dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Dieser sei gehalten, die Infrastrukturkapazitäten in ausgewogener Weise den unterschiedlichen Schienenverkehrsarten zur Verfügung zu stellen.