27.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 116/2021

Gefahr durch Unterwasserhindernisse

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung werden Unterwasserhindernisse vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach dem Seeaufgabengesetz erfasst. Eine Zuordnung, ob es sich um Schiffswracks oder andere Objekte handelt, erfolge dabei nicht, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25783) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25560). Möglich sei daher nur eine Schätzung. „Danach befinden sich im Zuständigkeitsbereich des BSH in der Nordsee etwa 1.000 und in der Ostsee etwa 500 Schiffswracks oder deren Reste“, schreibt die Bundesregierung.

Wann und wie die erfassten Unterwasserhindernisse gesunken sind, sei dem BSH nur in Einzelfällen bekannt. Die ältesten Objekte stammten aus dem Mittelalter. Der Zustand von Schiffswracks sei stark abhängig von der Verweildauer und den äußeren Bedingungen. Viele Schiffswracks bestünden nur noch aus Wrackresten, heißt es in der Antwort.

Mit fortschreitender Korrosion der umgebenden Hüllen gesunkener Schiffe könne es zu spontanen Austritten von Schadstoffen sowie zu kontinuierlichen Belastungen durch schleichende Verluste kommen, schreibt die Regierung. Ein Entfernen der Gefahrstoffe aus den Wracks sei aufwändig und wenig erprobt. Bergungsversuche hätten zudem das Risiko von größeren Spontanaustritten der Gefahrstoffe, wird angemerkt.

Für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen sei das Havariekommando zuständig. Darüber hinaus koordiniere das Havariekommando gemeinsam mit der Bundeswehr regelmäßige Ölüberwachungsflüge über der Nord- und Ostsee, um etwaige Umweltverschmutzungen zu erkennen. „Stellt das BSH bei einer Erst-oder Wiederholungsuntersuchung das Austreten von Substanzen fest, informiert es die zuständigen Behörden“, heißt es weiter. Derzeit fänden sich weder in der Gewässerverunreinigungsdatenbank noch im GeoSeaPortal des BSH Hinweise auf unkontrollierte Schadstoffaustritte.

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