Zulassung von Netzwerksausrüstern für 5G-Ausbau
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion im Rahmen des geplanten „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ eine endgültige Entscheidung treffen, „ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern“ am Ausbau kritischer 5G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen. Zudem fordert die Fraktion in einem Antrag (19/26226), der am Donnerstag gemeinsam mit dem Regierungsentwurf des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber dahingehend herzustellen, dass für die Folgen eines möglichen Ausschlusses von Herstellern kritischer Komponenten eine hinreichende Absicherheit für die Mobilfunkbetreiber in Form von entsprechenden Kompensationsregelungen im Gesetz mit aufgenommen wird“.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass der Bundestag seit fast zwei Jahren über die Frage der Zulassung von Netzwerkausrüstern beim Ausbau des 5G-Netzes diskutiere, „deren Vertrauenswürdigkeit zumindest fragwürdig ist“. Insbesondere Hersteller aus undemokratischen Ländern seien dabei in den Blickpunkt geraten. Die Volksrepublik China besitze mit ihren Herstellern Huawei und ZTE zwei Hersteller, deren Technik weltweit Verwendung finde. Als problematisch werde die Nähe dieser Unternehmen zum chinesischen Militär sowie der kommunistischen Partei angesehen.
„Es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen auf Druck der chinesischen Regierung ihre Netzwerkkomponenten für Spionage und Sabotage-Eingriffe zur Verfügung stellen könnten“, heißt es in der Vorlage ferner. Faktisch seien chinesische Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, mit der chinesischen Regierung zusammenzuarbeiten. Die Vertrauenswürdigkeit der 5G-Netzwerkausrüster sei indes unerlässlich für die nationale Sicherheit und digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Daher sei es „zwingend erforderlich, dass ausschließlich zweifelsfrei vertrauenswürdige Hersteller zum Einsatz kommen“.
Die Bundesregierung habe sich bisher auf keine klare Position festgelegt, schreibt die Fraktion weiter. Auch der nun vorgelegte Entwurf des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ enthalte diesbezüglich keine klare Positionierung. Der Ausbau des 5G-Netzes schreite jedoch bereits voran „und sollte keinesfalls durch fehlende Rechtssicherheit verzögert werden“. Um eine abschließende Planungs- und Rechtssicherheit herzustellen, sei es daher notwendig, „dass der vorgelegte Gesetzesentwurf dahingehend geändert wird, dass er eine klare politische Entscheidung darüber trifft, ob Hersteller aus undemokratischen Ländern grundsätzlich für den Ausbau des 5G-Netzes zugelassen werden“.