27.01.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 123/2021

Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“

Berlin: (hib/ROL) Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ ist auf Dauer angelegt. Mit seiner Hilfe sollen die mit dem Hochschulpakt 2020 aufgebauten Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten bleiben. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/26068) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25721).

Ziel des Zukunftsvertrags sei auch die flächendeckende Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. So biete er den Ländern und den Hochschulen die Möglichkeit, bewährte qualitätsfördernde Maßnahmen aus dem Qualitätspakt Lehre auch mit Mitteln des Zukunftsvertrags zu finanzieren und zu verstetigen. Mit der dauerhaften Bereitstellung der Mittel seien aus Sicht der Bundesregierung erhebliche Qualitätssteigerungen im Hochschulsystem, vor allem durch mehr dauerhaft angestelltes Personal in Studium und Lehre, zu erwarten. Mit der neugegründeten Stiftung Innovation in der Hochschullehre soll die qualitätsorientierte Weiterentwicklung von Studium und Lehre systematisch und flächendeckend gefördert werden.

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