27.01.2021 Gesundheit — Anhörung — hib 124/2021

Expertinnen sehen Eizellspenden kritisch

Berlin: (hib/PK) Expertinnen sehen die mögliche Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sehr kritisch. Solche Eingriffe seien für Spenderinnen und Empfängerinnen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem stelle sich die Frage der wirtschaftlichen Ausbeutung der Spenderinnen, heißt es in Stellungnahmen der Fachfrauen zu einem Gesetzentwurf (19/17633) der FDP-Fraktion, der am Mittwoch Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages war. Die Expertinnen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden sind derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten.

Nach Ansicht des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin (FFGZ) ist die Eizellspende nicht so problemfrei, wie sie erscheine, denn anders als bei der Samenspende erfordere sie einen invasiven Eingriff. Dies könne Nebenwirkungen und Komplikationen mit sich bringen. Für die Spenderin sei unter anderem die Hormonbehandlung problematisch, bei der Empfängerin könnten Schwangerschaftserkrankungen mit schwer wirkenden Komplikationen auftreten. Zudem könnten sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären. Womöglich fühlten sich sogar Verwandte und Bekannte zur Spende verpflichtet. Hier stelle sich die Frage, inwiefern der Körper der Frau wirtschaftlich vermarktet werde.

Auf die Kommerzialisierung der Eizellspende ging auch das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften (Bioskop) ein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ohne finanzielle Anreize die Spendenbereitschaft der Frauen gering ausfalle. Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse würden sich auch in Deutschland nicht vermeiden lassen.

Die Soziologin Susanne Schultz von der Universität Frankfurt am Main kritisierte, die FDP wolle einen fremdnützigen, invasiven, gesundheitsbelastenden und risikobehafteten medizinischen Eingriff legalisieren. Der Begriff Spende sei irreführend, denn es gehe nicht um eine selbstlose Gabe, sondern um einen Vorgang, der in einen global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet sei.

Die Ethikerin Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen kam hingegen zu dem Schluss, dass Eizellspenden ethisch vertretbar seien. Viele Argumente gegen die Zulässigkeit beruhten auf einem veralteten Kenntnisstand.

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert erneut konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Das mittlerweile 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse angesichts neuer Erkenntnisse der Medizin und der gewonnenen Erfahrungen sowie zwischenzeitlicher gesellschaftlicher Wandlungen überprüft werden.

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