27.01.2021 Inneres und Heimat — Antrag — hib 124/2021

AfD will neuen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion den Entwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ (19/24226) zurückziehen und dem Bundestag einen neuen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung vorlegen. Darin solle „von der Steuer-Identifikationsnummer als registerübergreifendes Personenkennzeichen abgesehen“ werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/26232), der am Donnerstag gemeinsam mit dem Regierungsentwurf auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Stattdessen soll der von der Fraktion geforderte neue Entwurf laut Vorlage „eine Systematik bereichsspezifischer Personenkennzeichen als Identifikator“ vorsehen. Zudem sollen nach diesem Entwurf die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht öffentlich bekanntgegeben, sondern nur geheim verwaltet werden dürfen, und die Anwendungen und Verwaltung dieser Personenkennzeichen ausschließlich einer unabhängigen Behörde des Bundes übertragen werden, fordert die Fraktion weiter. Auch soll darin dem Antrag zufolge unter anderen festgelegt werden, dass bei jeder geplanten Ausweitung der Liste der Register „zwingend die Zustimmung des Bundestages und bei Bedarf zwingend die Zustimmung des Bundesrats einzuholen ist“.

In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorschlage, „eine Identifikationsnummer in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder einzuführen, mit welcher gewährleistet werde, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt würden“. Hierzu solle „auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt werden“.

Die Einführung einer Personenkennziffer auf Basis der Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen wertet die Fraktion in der Vorlage als „verfassungsrechtlich zumindest bedenklich und höchst umstritten“. Dabei verweist sie „auf einen etwaigen Verstoß gegen das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung“. Aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes könne von einem Verbot der umfassenden Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit ausgegangen werden. „Die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens oder eines Substituts sei, so das BvG im Volkszählungsurteil aus 1983, daher unzulässig“, heißt es in der Vorlage weiter.

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