Bekämpfung von Vielehen
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Vielehen in Deutschland. In einem Antrag (19/22705) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Vielehen“ vorzulegen.
Mit dem Gesetz soll nach dem Willen der Fraktion ein allgemeines Verbot der religiösen Voraustrauung wiedereingeführt werden; Zuwiderhandlungen etwa durch Geistliche oder Sorgeberechtigte eines Minderjährigen sollen danach in sämtlichen Fällen als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten oder gegebenenfalls als Straftaten eingestuft werden. Auch soll mit dem geforderten Gesetz das Verbot von Doppelehen nach Paragraf 172 des Strafgesetzbuches als „Verbot von Mehrfachheirat“ ausgestaltet werden. Darüber hinaus soll laut Vorlage eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe zukünftig aufzuheben sein, sofern einer der beiden Ehepartner bei der Eheschließung bereits mit einer dritten Person staatlich verheiratet gewesen ist. Ferner soll mit dem Gesetz dem Antrag zufolge unter anderem geregelt werden, „dass ein durch das Aufenthaltsgesetz eigentlich ausgeschlossener Familiennachzug von Zweitfrauen bereits eingereister Männer nicht regelmäßig über das Nachzugsrecht zu ihren gemeinsamen minderjährigen Kindern umgangen werden kann“.
Zugleich wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die Bekämpfung von Vielehen in Deutschland ausdrücklich als Regierungsziel zu formulieren“ und im Rahmen der Innenministerkonferenz zu thematisieren, Zudem soll sie laut Vorlage unter anderem im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz „mit Vertretern aus den islamischen Verbänden und den Wissenschaften einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Vielehen“ in Deutschland erstellen.