01.02.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 137/2021

Maßnahmen für Ausbildung und Beschäftigung

Berlin: (hib/JOH) Seit Start der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2019 sind nach Angaben der Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen erste Maßnahmen begonnen worden, über die längerfristig etwa 20.000 auf Dauer angelegte Arbeitsplätze entstehen sollen. Aktuell würden Projekte in Äthiopien, Côte d'Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien umgesetzt, schreibt sie in einer Antwort (19/25991) auf eine Kleine Anfrage (19/25397) der FDP-Fraktion. Maßnahmen in Ägypten seien in Vorbereitung.

Unzureichende Beschäftigung ist der Bundesregierung zufolge eine der Hauptherausforderungen für die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Allein in Afrika müssten jährlich 20 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, um insbesondere jungen Menschen Zukunftsperspektiven zu bieten. Die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus habe die Situation zusätzlich verschärft: Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sei aufgrund der Corona-Pandemie die globale Arbeitszeit um bis zu 17 Prozent gesunken, vergleichbar mit einem Rückgang von knapp einer halben Milliarde Vollzeitbeschäftigten. Als Folge hätten auch die Ziele der Sonderinitiative entsprechend den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.

Weiter führt die Bundesregierung aus, durch den Beitrag der deutschen technischen EZ seien im Jahr 2019 weltweit insgesamt etwa 190.000 Menschen in Partnerländern in Beschäftigung gekommen. Für circa 1,3 Millionen Menschen hätten sich die Arbeitsbedingungen verbessert und für 2,4 Millionen Menschen sei das Einkommen gestiegen. Rund 240.000 Menschen hätten an berufsbildenden Maßnahmen teilgenommen und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht.

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