AfD-Fraktion fordert Auslegung der Geschäftsordnung
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert im Zusammenhang mit ihren Niederlagen bei der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten eine Befassung des Geschäftsordnungsausschusses des Parlaments. Der Ausschuss werde aufgefordert, Fragen zur Geschäftsordnung auszulegen, heißt es in einem Antrag (19/26228) der Fraktion.
Die Fragen beziehen sich auf §2 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT). In dem Paragrafen heißt es: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Die AfD-Fraktion will unter anderem wissen, wie die Nichtwahl sämtlicher Kandidaten der AfD-Fraktion mit diesem Regelungsinhalt vereinbar ist.
Die AfD-Fraktion ist bislang mit sechs Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten gescheitert.