Hilfen für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung beobachtet die Situation in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen während der Corona-Pandemie sehr genau und wird, wenn dies nötig ist, weitere Unterstützungsmaßnahmen ergreifen. Das betont sie in einer Antwort (19/26095) auf eine Kleine Anfrage (19/25746) der FDP-Fraktion. Zur Sicherung der Werkstattentgelte habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2020 auf die Hälfte seines Anteils aus der Ausgleichsabgabe verzichtet und eine Regelung geschaffen, nach der die Integrationsämter der Länder die Mittel der Ausgleichsabgabe auch zielgerichtet für die Kompensation der aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunkenen Arbeitsentgelte verwenden können. Sollte sich darüber hinaus Handlungsbedarf abzeichnen, werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine Lösung suchen, heißt es in der Antwort weiter.