Ermittlungen gegen „Egyptian Initiative for Personal Rights“
Berlin: (hib/AHE) Die Verhaftung von Mitarbeitern der Organisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) in Ägypten steht im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung (19/25958) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25428). Wie es darin heißt, hätten die ägyptischen Behörden als Tatverdacht und Haftgrund eine Mitgliedschaft der betroffenen Mitarbeiter in einer terroristischen Vereinigung und die Verbreitung falscher Tatsachen angegeben. Die Bundesregierung bezeichnet diese Vorwürfe als „fragwürdig“ und verweist darauf, dass die Betroffenen Anfang Dezember 2020 aus der Haft entlassen wurden. Sie habe keine Kenntnis davon, ob die ägyptischen Behörden weiter gegen sie Ermittlungen durchführen oder durchgeführt haben.
Unter Verweis auf EIPR-Angaben wird in der Antwort zudem aufgelistet, welche Botschafter oder hochrangige Diplomaten welcher Länder im Zusammenhang mit diesem Fall die Organisation im November 2020 besucht hatten. Es handelte sich den Angaben zufolge um Diplomaten Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Kanadas, der Niederlande, Norwegens, Spaniens, Schwedens und der Schweiz.