02.02.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 146/2021

Vorbehalt Russlands gegen EGMR-Urteile

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung blickt kritisch auf den im Zuge der russischen Verfassungsänderungen eingebauten nationalstaatlichen Vorbehalt bei der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Durch ihn werde die Durchsetzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte in Russland geschwächt, schreibt sie in der Antwort (19/25936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25087). Die Bundesregierung blicke mit Sorge auf die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte in Russland, heißt es zudem unter Verweis auf den jüngsten Bericht zur Menschenrechtspolitik (19/25000) und den darin enthaltenen Länderteil zu Russland.

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