02.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 147/2021

Gefährdungspotenzial von Ku-Klux-Klan-Gruppierungen

Berlin: (hib/STO) Ihre Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Ku-Klux-Klan-(KKK)-Gruppierungen in Deutschland legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25230) dar. Danach beschränken sich diese Gruppierungen auf die interne Kontaktpflege und die Durchführung von KKK-spezifischen Riten sowie auf die Festigung der eigenen Ideologie. Dabei betrieben Teile eine offensive rassistische Agitation. Die meisten Mitglieder lehnten Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist ihr eine valide Aussage zum Gefährdungspotenzial bei der derzeitigen Erkenntnislage nicht möglich. Trotz Ermangelung von Erkenntnissen zu einer anhaltenden Agitation des KKK und etwaiger Splittergruppierungen in Deutschland sei gleichwohl zumindest eine abstrakte Gefährdung zu konstatieren. „Straftaten einzelner Anhänger/Mitglieder müssen in Betracht gezogen werden“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zur Frage nach der Zahl der in Deutschland existierenden KKK-Gruppierungen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (19/755) vom 14. Februar 2018 auf eine damalige Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/563). Darin schrieb sie, dass in Deutschland vier „Ku Klux Klan“-Gruppierungen existierten, die „jeweils über eine sehr geringe Mitgliederzahl“ verfügten.

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