04.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 154/2021

Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Berlin: (hib/HAU) Das EU-Notifizierungsverfahren der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe im Rahmen des bisherigen Verfahrens Nachfragen der Europäischen Kommission beantwortet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25765) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25524). Darüber hinaus habe am 7. Oktober 2020 ein Gespräch mit der EU-Kommission zu offenen Fragen stattgefunden, schreibt die Regierung. Außerdem habe Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Rahmen der EU-Verkehrsministerkonferenz „Inland Waterway Transport - Key to the Green Deal“ am 20. November 2020 gegenüber der Europäischen Kommission auf die besondere Bedeutung der Binnenschifffahrt für die europäische Wirtschaft sowie das Erfordernis von marktgerechten Anreizen für die Modernisierung der Flotte und für die Verkehrsverlagerung hingewiesen.

Zur Vermeidung einer Förderlücke ab Januar 2021 sei die geltende Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden, teilt die Bundesregierung mit. „Sobald die neue Richtlinie von der Europäischen Kommission notifiziert ist, wird das BMVI diese in Kraft setzen und die verlängerte, derzeit geltende Förderrichtlinie zeitgleich ablösen.“ Bis dahin hätten Binnenschifffahrtsunternehmen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Binnenschiffe nach der verlängerten Förderrichtlinie fördern zu lassen.

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