05.02.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 157/2021

Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden

Berlin: (hib/STO) „Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für den Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26357). Darin führt die Fraktion aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. November 2020 ein Urteil zum Schutz von Menschen getroffen habe, „die sich durch Flucht einem Militär- beziehungsweise Wehrdienst entzogen haben, durch den sie sich mutmaßlich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen“.

Weiter schreibt die Fraktion, dass etwa männliche syrische Flüchtlinge, die sich dem Militärdienst entzogen haben, bis 2015/2016 in aller Regel als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt worden seien. „Nachdem jedoch der Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Anfang 2016 ausgesetzt und 2018 abgeschafft und durch eine kontingentierte Ermessensregelung ersetzt worden war, erhielten immer mehr syrische Wehrdienstflüchtlinge nur noch einen subsidiären Schutzstatus“, heißt es in der Vorlage weiter. Der EuGH habe hingegen entschieden, „dass jedenfalls in Bezug auf syrische Flüchtlinge eine starke Vermutung dafür spreche, dass die Flucht und Verweigerung des Militärdienstes aus politischen oder religiösen Gründen oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgte, so dass in diesen Fällen eine Flüchtlingsanerkennung geboten sei“.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Urteil des EuGH (C-238/19) zieht. Auch erkundigen sie sich danach, wie viele Asylgesuche von Antragstellern aus Syrien es in den Jahren 2010 bis heute gab und inwieweit Erkenntnisse oder Einschätzungen dazu vorliegen, wie viele dieser Asylgesuche mit einer Wehrflucht begründet wurden. Ferner fragen sie unter anderem, wie die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in den Jahren 2010 bis 2020 zu entsprechenden Asylgesuchen syrischer Antragsteller lauteten.

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