08.02.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 163/2021

„Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ thematisiert

Berlin: (hib/STO) Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/26398). Wie die Fraktion darin schreibt, sieht das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ unter anderem Berichtspflichten für die Betreiber sozialer Netzwerke sowie die Einrichtung von Beschwerdemechanismen vor. Im Kern verfolge es den Zweck, „Anbieter sozialer Netzwerke zu einer aktiven Kontrolle von Inhalten auf ihren Plattformen zu verpflichten, indem sie etwa Nutzerbeschwerden entgegennehmen müssen und bei bestimmten Inhalten mit deren Löschung oder Sperrung beauftragt werden“. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Anbieter sozialer Netzwerke nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Pflichten des Gesetzes unterliegen.

Marginalspalte