Keine allgemeine Subventionierung des Einzelwagenverkehrs
Berlin: (hib/HAU) Eine allgemeine Subventionierung des Einzelwagenverkehrs (EWV) findet einer Antwort der Bundesregierung (19/26093) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25458) zufolge nicht statt. Der Einzelwagenverkehr werde in Deutschland eigenwirtschaftlich von Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht, heißt es. „Die Bundesregierung fördert gemäß der Vereinbarungen im Masterplan Schienenverkehr, Masterplan Schienengüterverkehr und im Klimaschutzprogramm 2030 mit wettbewerbsneutralen Maßnahmen den Schienengüterverkehr sowie dessen wichtiges Segment des EWV, um einen Impuls für den Transport von Gütern auf der Schiene zu setzen.“ Seit dem 13. Dezember 2020 fördere der Bund nach der „Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr“ Infrastrukturnutzungsentgelte der Kategorie Zugbildung anteilig mit dem Fokus auf den EWV. „Im Jahr 2024 ist die Evaluierung der Wirksamkeit vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung.