10.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 177/2021

Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Zwei Gesetzentwürfe zum Schutz des unbaren Zahlungsverkehrs und zur Bekämpfung der Geldwäsche hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 130. Sitzung am Mittwoch zur Annahme empfohlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (19/25631) wurde ohne Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Linke stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Das Gesetz, das am Donnerstag im Plenum ohne Aussprache zur Abstimmung steht, dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und sieht unter anderem eine Erweiterung der Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs vor.

Ausführlich debattierte der Ausschuss, der unter der Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) tagte, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180, 19/24902). Die Vorlage, die ebenfalls am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wurde in der Fassung eines Änderungsantrages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der anderen Fraktionen angenommen. Geldwäsche ist laut Entwurf nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Auch mit diesem Gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Dies soll verbunden werden mit einer Neufassung des Straftatbestandes, der zukünftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbeziehen solle. Eine Geldwäschestrafbarkeit werde damit deutlich häufiger als bisher greifen, heißt es in dem Entwurf.

In der Diskussion verteidigten Vertreter der Koalitionsfraktionen den umstrittenen sogenannten All-Crimes-Ansatz, also den Verzicht auf den bisherigen Vortatenkatalog. Präzisiert worden seien unter anderem die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung. Es gehe um ein gutes Gesetz gegen Organisierte Kriminalität. Die Redner und Rednerinnen der Oppositionsfraktionen kritisierten vor allem die Streichung des Vortatenkataloges, der aus ihrer Sicht nicht zu einer Verbesserung der Strafverfolgung führen werde. Zudem verwiesen sie auf eine damit verbundene Mehrbelastung der Behörden. Der Entwurf war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung am 9. Dezember 2020.

Ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts mit dem Ziel echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder (19/18314) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD abgelehnt. FDP und Linke stimmten dafür, die Grünen enthielten sich. Laut Vorlage soll es zukünftig unter anderem möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Die FDP verwies in der Debatte auf die öffentliche Anhörung zu dem Entwurf am 9. Dezember vergangenen Jahres, der die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderungen deutlich gemacht habe. Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen sahen zwar auch Handlungsbedarf, sprachen sich aber für eine umfassendere Regelung aus. Der FDP-Entwurf spreche nur einen Teilaspekt an. Die AfD erklärte, das deutsche Namensrecht sei nicht veraltet, Doppelnamen und die freie Wahl des Ehenamens trügen nicht zur Familienidentität bei.

Abgelehnt wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen auch eine von der AfD beantragte Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (19/25809). Der Ausschuss beschloss einstimmig die Durchführung eines erweiterten Berichterstattergesprächs zu dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drucksache 20/21) am 3. März 2021. Gegen die Stimmen der AfD beschloss das Gremium vor dem Hintergrund der pandemischen Lage in einer erneuten Abstimmung die Videoaufzeichnung/-übertragung der bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821) am 24. Februar 2021. Ferner befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Gesetzentwürfen, Anträge und Unterrichtungen, bei denen er nicht federführend ist.

Auf Antrag der Grünen-Fraktion erstattete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht zu den staatlichen Hilfeleistungen aus den zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie aufgelegten Hilfsprogrammen und deren Auszahlungsmodalitäten und -fristen. Wie er unter anderem mitteilte, wurden bis zum 5. Februar insgesamt etwas über 5,01 Milliarden Euro November- und Dezemberhilfen ausgezahlt. Das beantragte Fördervolumen der beiden Hilfen belaufe sich inzwischen auf rund 9,32 Milliarden Euro. Die als Erweiterungen der beiden Hilfen vorgesehenen Maßnahmen sollen Lange zufolge laut Bundeswirtschaftsministerium nunmehr zusammen mit der existierenden November- und Dezemberhilfe zu einem Programm zusammengeführt werden, nämlich der erweiterten November- und Dezemberhilfe. Folge der Zusammenführung sei, dass sich der Start dieser Hilfe voraussichtlich bis Mitte März verschiebt. Die Unternehmen sollen zukünftig wählen können, auf welcher beihilferechtlicher Grundlage sie die erweiterten November- und Dezemberhilfen beantragen.

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