Grüne für mehr Verbraucherschutz bei TKG-Novelle
Berlin: (hib/PEZ) Mehr Verbraucherschutz in der geplanten Telekommunikationsnovelle (TKG) fordern die Grünen in einem Antrag (19/26532). So dürfe die Laufzeit eines Vertrags zwischen Verbraucher und Telekommunikationsanbieter maximal zwölf Monate betragen, erklären die Abgeordneten. Verbraucher müssten monatlich vom Anbieter darüber informiert werden, wann ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Weicht ein Anbieter von der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab, solle Verbrauchern Schadensersatz zustehen, und zwar in Höhe von fünf Euro pro nachgewiesenem Messtag. Außerdem hätten Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, fordern die Grünen weiter.
Lange Laufzeiten verhinderten einen effektiven Wettbewerb im Telekommunikationssektor, heißt es zur Begründung. Dies gehe zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zudem müssten „stillschweigende Vertragsverlängerungen“ unmöglich gemacht werden. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen seien in den kritisierten Punkten unzureichend.