Unbedenklichkeitsbescheinigung Anti-Doping für 2021
Berlin: (hib/HAU) Nach Auswertung der Anti-Doping Berichte wurden laut Bundesregierung alle 63 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geförderten Sportfachverbände für das Prüfungsjahr 2019 entlastet. Lediglich drei Verbände hätten eine Entlastung mit Hinweisen erhalten, da aufgrund des Berichts der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) kleinere Beanstandungen festgestellt worden seien, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Stephan Mayer (CSU), am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Ebenso erfreulich sei es, dass für das laufende Förderjahr 2021 alle 63 Sportfachverbände eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Anti-Doping erhalten hätten. Der Ministeriumsvertreter begrüßte den Paradigmenwechsel zum 1. Januar 2020, seitdem eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Sportfachverbände erfolge, die die Voraussetzung für die Förderung durch das BMI sei.
Die Auswertung der von den Verbänden ausgefüllten Fragebögen durch die Nada, das BMI und das Bundesverwaltungsamt sei inzwischen ein fester Bestandteil der Überprüfung der Anti-Doping Maßnahmen im deutschen Sport, sagte Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der Nada. Die Informationen und Auskünfte der Sportverbände lieferten einen guten Überblick über Art und Umfang der Anti-Doping-Arbeit der Verbände, die inhaltlich auf einem guten Niveau erfolge. Wichtige Anti-Doping Maßnahmen wie die Einbindung in die Dopingkontrollsysteme der Nada und die Umsetzung adäquater Präventionsmaßnahmen lägen bei den Verbänden flächendeckend vor, sagte Gotzmann. Sämtliche Berichte seien durch die Verbände pünktlich und vollständig abgeliefert worden, was angesichts der Covid-19-Lage nicht unbedingt selbstverständlich sei.
Nach Aussage der Nada-Vorstandsvorsitzenden haben die Berichte gezeigt, dass die Umsetzung rechtswirksamer Schiedsvereinbarungen für Athleten und Athletenbetreuer die Verbände teilweise vor große Herausforderungen stelle. Ziel der Nada sei es, alle Sportler, die sich in Deutschland am organisierten Sport beteiligen, dem Nada-Code oder einem entsprechenden Regelwerk des jeweiligen Sportverbandes zu unterwerfen. Viele Verbände, so der Eindruck Gotzmanns, hätten aber nach Übertragung der Dopingkontrollmaßnahmen und des Ergebnismanagements an die Nada die aktive Mitarbeit an wesentlichen Teilen der Anti-Doping Arbeit deutlich zurückgefahren. Zwar bestehe im Bereich der Prävention weiterhin ein hohes Interesse der Verbände. Eine aktive rechtliche Begleitung der Anti-Doping Themen, wie etwa die Anbindung der Athleten an das Regelwerk oder der ordnungsgemäße Abschluss von Schiedsvereinbarungen, finde aber oftmals nur unzureichend statt. Dadurch entstünden Lücken in der Regelungs- und Sanktionskette, warnte die Nada-Vorstandsvorsitzende mit Blick auf die Compliance-Regelungen des Wada/Nada-Codes 2021. Die Nada, so betonte Gotzmann, setze auf eine uneingeschränkte Kooperation der Verbände.
Nada-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer verwies darauf, dass sich die Nada unter dem nur 20-prozentigen Anteil der europäischen Nationalen Anti-Doping Agenturen befinde, die die Umsetzung des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) fristgerecht gewährleistet hätten. Der Nada-Code 2021 fuße auf den sogenannten fünf Geboten (Dopingprävention, Abschreckung, Aufdeckung, Durchsetzung und Rechtsstaatlichkeit). Mortsiefer verwies auf zwei wesentliche Änderungen: So sei eine neue Bestandskategorie der Suchtmittel (Kokain, Ecstasy, Heroin und THC) geschaffen worden, die eine Sonderstellung innehätten, über die lange diskutiert worden sei. Der gefundene Kompromiss sehe vor, dass diese Substanzen auf der Dopingliste enthalten sind, aber geringer (Sperren von ein bis drei Monaten) sanktioniert werden sollen. Außerdem seien Anpassungen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit nötig - vor allem im Bereich der Sachkenntnis der Schiedsrichter sowie der Schnelligkeit der Verfahren, wie das Nada-Vorstandsmitglied deutlich machte. Man werde die Verbände dabei weiterhin unterstützen, betonte er.