11.02.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Verordnung — hib 187/2021

Verordnung regelt Anforderungen an Einwegkunststoffprodukte

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung hat dem Bundestag die Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (19/26554) übersandt. Die Verordnung setzt einzelne Artikel der von der Europäischen Union 2019 beschlossenen Richtlinie (EU) 2019/904 in deutsches Recht um. Dazu gehört, dass bestimmte Einwegkunststoffprodukte, deren Deckel und Verschlüsse aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Verschlüsse und Deckel während der Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben. Außerdem setzt die Verordnung die Vorgabe um, dass Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen müssen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Der Bundestag muss der Verordnung aufgrund Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

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